Zu den Methoden der empirischen Forschung gehören u.a. die Stichproben
(SP). Zunächst sind als Voraussetzung für das Verständnis der Problematik der
Stichproben einige Grundbegriffe notwendig, die im folgenden kurz erläutert
werden. Nun ergibt sich aber die Frage, was unter „Stichproben“ verstanden
wird, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden und welche Arten
es gibt. Darauf wird im folgenden eingegangen. Zunächst also ein paar allgemeine Fakten und wichtige Grundbegriffe zum
Verständnis der Problematik der Stichproben.
Der wichtigste Grundbegriff ist die Grundgesamtheit (GGH). Unter ihr wird
die Definition bzw. Bestimmung einer Menge von Objekten verstanden, für die
die Untersuchungsergebnisse gelten sollen (Schnell / Hill / Esser, S. 279).
Dabei wird die definierte Menge von Objekten auch Population genannt
(Diekmann, S. 327). Das bedeutet, dass einerseits die Aussagen einer
Untersuchung nur für die Objekte einer, also der untersuchten
Grundgesamtheit gelten und andererseits kann daher über all die Elemente
nichts ausgesagt werden, die nicht zur Grundgesamtheit gehören (Schnell / Hill
/ Esser, S. 280). Weitere Definitionsmerkmale der Grundgesamtheit sind, dass
erstens die Anzahl der Elemente der Grundgesamtheit als Umfang dieser
Grundgesamtheit mit „N“ bezeichnet wird (Roth, S. 205), zweitens die
Grundgesamtheit veränderlich ist (a.a.O.), weil sich die Menge der Objekte, für
die die Definitionsmerkmale zutreffen, sich ständig wandeln (Schnell / Hill /
Esser, S. 281) und drittens ist zur Durchführung einer empirischen
Untersuchung eine möglichst genaue Definition der Grundgesamtheit dringend
erforderlich (Kaase, S. 16; Schnell / Hill / Esser, S. 281).
Ebenfalls von Bedeutung im Zusammenhang mit Stichproben ist die
Unterscheidung von Untersuchungsgesamtheit und Erhebungsgesamtheit
(Kaase, S. 16). [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Grundbegriffe /Allgemeines
3. Stichproben (= Auswahl)
3.1 Definition
3.2 Arten der Stichprobe (= Auswahlverfahren)
3.2.1 Allgemeines
3.2.2 nicht zufallsgesteuerte Auswahl
3.2.2.1 willkürliche Auswahl
3.2.2.2 bewusste Auswahl
3.2.3 Wahrscheinlichkeitsauswahl
3.2.3.1 einstufige Auswahlen
3.2.3.1.1 Prinzip der einfachen Zufallsstichprobe
3.2.3.1.2 einige Beispiele der einfachen Zufallsstichprobe
3.2.3.1.3 Sonderfälle: geschichtete Stichprobe + Klumpenstichprobe
3.2.3.1.3.1 Anmerkung
3.2.3.1.3.2 geschichtete Stichprobe
3.2.3.1.3.3 Klumpen- / Cluster-Stichprobe
3.2.3.2 mehrstufige Auswahlen
3.3 Vor- + Nachteile der verschiedenen Auswahlverfahren
4. Fazit / Ergebnis
1. Einführung
Zu den Methoden der empirischen Forschung gehören u.a. die Stichproben (SP). Zunächst sind als Voraussetzung für das Verständnis der Problematik der Stichproben einige Grundbegriffe notwendig, die im folgenden kurz erläutert werden. Nun ergibt sich aber die Frage, was unter „Stichproben“ verstanden wird, unter welchen Voraussetzungen sie angewandt werden und welche Arten es gibt. Darauf wird im folgenden eingegangen.
2. Grundbegriffe /Allgemeines
Zunächst also ein paar allgemeine Fakten und wichtige Grundbegriffe zum Verständnis der Problematik der Stichproben.
Der wichtigste Grundbegriff ist die Grundgesamtheit (GGH). Unter ihr wird die Definition bzw. Bestimmung einer Menge von Objekten verstanden, für die die Untersuchungsergebnisse gelten sollen (Schnell / Hill / Esser, S. 279). Dabei wird die definierte Menge von Objekten auch Population genannt (Diekmann, S. 327). Das bedeutet, dass einerseits die Aussagen einer Untersuchung nur für die Objekte einer, also der untersuchten Grundgesamtheit gelten und andererseits kann daher über all die Elemente nichts ausgesagt werden, die nicht zur Grundgesamtheit gehören (Schnell / Hill / Esser, S. 280). Weitere Definitionsmerkmale der Grundgesamtheit sind, dass erstens die Anzahl der Elemente der Grundgesamtheit als Umfang dieser Grundgesamtheit mit „N“ bezeichnet wird (Roth, S. 205), zweitens die Grundgesamtheit veränderlich ist (a.a.O.), weil sich die Menge der Objekte, für die die Definitionsmerkmale zutreffen, sich ständig wandeln (Schnell / Hill / Esser, S. 281) und drittens ist zur Durchführung einer empirischen Untersuchung eine möglichst genaue Definition der Grundgesamtheit dringend erforderlich (Kaase, S. 16; Schnell / Hill / Esser, S. 281).
Ebenfalls von Bedeutung im Zusammenhang mit Stichproben ist die Unterscheidung von Untersuchungsgesamtheit und Erhebungsgesamtheit (Kaase, S. 16). Die Untersuchungsgesamtheit wird auch als Zielpopulation bezeichnet und umfasst alle Personen, über die man letztendlich Aussagen machen möchte wie zum Beispiel die Stadtbevölkerung oder die Wahlbevölkerung (a.a.O.). Unter der Erhebungsgesamtheit ist der Stichprobenumfang zu verstehen, der alle Einheiten umfasst, über die der Zugang zu den Daten der Untersuchungseinheiten möglich ist (a.a.O.). Damit sind all die Elemente der Grundgesamtheit gemeint, „auf die sich die Auswahl bezieht und die überhaupt eine Chance haben, in die Stichprobe aufgenommen zu werden“ (Diekmann, S. 327). Beispiele hierfür sind alle aufgelisteten Wähler im Wählerverzeichnis oder alle im Einwohnerverzeichnis des Meldeamtes registrierten Stadtbewohner (Kaase, S. 16).
Nun noch ein Wort zum Gegensatz der Stichproben: der Vollerhebung. Sie wird definiert als eine „Erhebung, bei der die zu erhebenden Merkmale bei allen interessierenden Einheiten erfragt werden“ (Bomsdorf, S. 199), dass heißt eine es werden Daten in Bezug auf alle Elemente einer Grundgesamtheit erhoben (Schnell / Hill / Esser, S. 281). Eine Vollerhebung ist immer dann zweckmäßig, wenn die Grundgesamtheit entweder sehr verschieden (= heterogen) hinsichtlich auf ein interessierendes Merkmal ist oder wenn sich der Umfang der interessierenden Population sehr klein darstellt (Schaffer, S. 141; Schnell / Hill / Esser, S. 282). Die Vorteile liegen auf der Hand. Dadurch, dass die Merkmalsverteilung der Elemente (also alle Parameter) bekannt sind (Schaffer, S. 141), herrscht ein genaues Wissen über absolute Zahlen (Seibold / Brüggemann). Des weiteren ist eine intensive sachliche und räumliche Gliederung möglich und Auswahlfehler können hier nicht vorkommen (Kromrey, S. 293).
3. Stichproben (=Auswahl)
3.1 Definition
Nun direkt zu den Stichproben. Zur Problematik gehört zuerst die Erörterung des Begriffes „Stichprobe(n)“, wozu die Grundbedingungen sowie die Klärung der Elemente zählen, und dann wird auf den Schluss von der Grundgesamtheit auf die Stichprobe eingegangen.
Unter einer Stichprobe wird immer ein Teil einer Gesamtheit, also der Grundgesamtheit verstanden, deren Elemente stets von der gleichen Beschaffenheit wie die Population beschaffen sind, nur ist die Anzahl geringer und durch eine gemeinsame Merkmalsstruktur und –kombination stellen Stichproben ein „Miniaturbild der Gesamtheit“ dar (Kühnel / Krebs, S. 135; Diekmann, S. 327; Kromrey, S. 247 f; Gabler / Hoffmeyer-Zlotnik, S. 1; Roth, S. 205; Kaase, S. 16). Damit wird die Stichprobe als Untersuchung einer Teilmenge der Grundgesamtheit definiert und kann daher auch als Teilerhebung bezeichnet werden, deren Elemente durch Vorschriften bestimmt werden, die schon vor der Untersuchung festgelegt werden (Bomsdorf, S. 197; Schnell / Hill / Esser, S. 281). Einige Autoren wie Kühnel / Krebs, Roth oder Schumann verstehen unter Stichproben ausschließlich all diejenigen Auswahlen, die im Sinne des Zufallsprinzips aufgebaut sind (Kromrey, S. 248). Auf das Zufallsprinzip wird später eingegangen.
Die Elemente einer Stichprobe können je nach Untersuchungsdesign und Untersuchungsgegenstand entweder Personen (zum Beispiel Wähler oder Studenten) oder Dinge (zum Beispiel Zeitungen, Zeitschriften, bildhauerische Darstellungen, Gemälde oder Grabsteine) sein (Schaffer, S. 138 f). Dies sagt deutlich aus, dass es auf die jeweilige Untersuchung bzw. Untersuchungsfrage ankommt, von welcher Art die Stichprobenelemente sind (a.a.O.).
Neben den Elementen gehört auch der Auswahlrahmen zur Stichprobe. Er definiert sich erstens durch die Zusammensetzung der Grundgesamtheit, zweitens durch den zeitlichen und finanziellen Rahmen der Erhebung und drittens durch das Vorhandensein und Verwendbarkeit von Daten über die Gesamtheit (Gabler / Hoffemeyer-Zlotnik, S. 1).
Nun stellt sich allerdings die Frage, wie der Schluss von der Stichprobe auf die Population vollzogen wird. Dazu ist zu sagen, dass die Verbindung der Informationen und Ergebnisse der Stichproben mit den Aussagen über die Grundgesamtheit unterschiedlich vorgenommen werden kann (Kromrey, S. 248). Einerseits ist die Möglichkeit des Repräsentationsschlusses gegeben, bei dem mittels der Resultate der Teilerhebung Verallgemeinerungen von der Stichprobe zur Grundgesamtheit gemacht werden (a.a.O.). Hier wird also von den empirischen Stichprobendaten ausgegangen, was es ermöglicht, generelle Hypothesen zu bilden oder deskriptive (= beschreibende) Aussagen für die Grundgesamtheit zu formulieren (a.a.O.). Die Alternative zum Repräsentationsschluss ist der Inklusionsschluss (a.a.O.). Den Ausgang bildet hier die vorhandene generelle Hypothese oder Theorie, die anhand einer Stichprobe getestet und untersucht wird, was heißt, dass hier von vermuteten oder auch bekannten Merkmalsverteilungen / -zusammenhängen in der Population auf die zu erwartenden Werte der Teilerhebung geschlossen wird (a.a.O.). Das Ziel einer Stichprobe ist meist der Repräsentationsschluss, um über gegenwärtige Untersuchungsfälle hinaus Erklärungen über die Gesamtheit der möglichen Fälle zu erhalten (Kromrey, S. 248). Aufgrund der in der Teilerhebung wahrgenommenen Verteilungen und Beziehungen von Variablen ist es möglich, auf die Charakteristik der Grundgesamtheit zu generalisieren (Kühnel / Krebs, S. 136). Kurz gesagt kommt man beim Repräsentations-schluss durch eine genaueste Prüfung einer relativ geringen Fallzahl zu gesicherten Verallgemeinerungen (Kromrey, S. 248).
Allerdings stellte Friedrichs vier Voraussetzungen bzw. Anforderungen auf, um von Stichproben auf die Grundgesamtheit schließen zu können (Kromrey, S. 258; Porst, S. 89):
1. Die Teilerhebung muss ein „verkleinertes Abbild“ in bezug auf die Heterogenität (= Verschiedenheit) der Elemente und in bezug auf die Repräsentativität der für die Hypothesenprüfung wichtigen Variablen sein (a.a.O.). Letzteres heißt, dass die Stichprobe im wesentlichen den Strukturmerkmalen der Population, aus der sie erhoben wurde, entsprechen muss (Arnold / Eysenck / Meili, S. 1902). All dies bedeutet nichts anderes, als dass die Stichprobe repräsentativ sein muss (Kromrey, S. 258; Porst, S. 89).
2. Die Elemente bzw. Einheiten der Teilerhebung müssen definiert sein, was heißt, dass eine eindeutige und unzweifelhafte Festlegung notwendig ist, ob ein Element der Grundgesamtheit zur Stichprobe zuzurechnen ist oder nicht (a.a.O.).
3. Weiterhin ist es wichtig, dass die Grundgesamtheit präzise abgegrenzt ist, daher sollte sie angebbar und genau festlegbar sein (a.a.O.).
4. Die letzte Voraussetzung für die Verallgemeinerung von Stichproben auf die Grundgesamtheit ist, dass das Auswahlverfahren benennbar sein muss und Punkt 1 erfüllen muss (a.a.O.). Notwendig ist also das Wissen, auf welche Weise bzw. nach welchem Verfahren die Teilerhebung zustande gekommen ist (a.a.O.).
Werden all diese Anforderungen bei der Konstruktion und der Verwendung von Stichproben beachtet, so sind die Stichproben ein geeignetes Instrument für die Forschung.
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- Quote paper
- Nancy Kunze-Groß (Author), 2003, Stichprobenarten und deren Vor- und Nachteile, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17758
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