Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Sitz in Frankfurt am
Main, wo sie am 1. Juni 1998 gegründet wurde. Sie übernahm am 1.
Januar 1999 im Rahmen der dritten Stufe der Wirtschafts- und
Währungsunion (WWU) die Verantwortung für die einheitliche
Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet, dem zweitgrößten
Wirtschaftsraum der Welt nach den Vereinigten Staaten von
Amerika.1 Die Verantwortung der Währungs- und Geldpolitik ist somit
von den nationalen Zentralbanken der WWU-Teilnehmerstaaten auf
das Eurosystem übergegangen.2
Der Vertrag über die WWU wurde in deren ersten Stufe von den
führenden Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedstaaten im
Dezember 1991 in Maastricht verabschiedet und wird deswegen oft
als „Maastricht-Vertrag“ bezeichnet.3
In der zweiten Stufe erfolgte die Gründung des Europäischen
Währungsinstitutes (Januar 1994) und die Entscheidung über die
Teilnehmer der Währungsunion (Frühjahr 1998).4
Die dritte der Stufe der WWU hatte als Kernziele die Fixierung der
Wechselkurse zwischen den alten unterschiedlichen Währungen der
teilnehmenden Staaten und der neuen Gemeinschaftswährung5
(Januar 1999), die Errichtung der EZB (Januar 1999) und die
Einführung der Gemeinschaftswährung Euro (Januar 2002).6
Die Gründung der supranationalen Institution EZB gilt als Höhepunkt
jahrelanger Bemühungen zur Schaffung einer dauerhaften
Währungsstabilität in Europa und als wichtiger Meilenstein der
wirtschaftlichen und politischen Integration zwischen europäischen
Ländern.7
Im Rahmen dieser Seminararbeit erfolgt zunächst ein kurzer
Überblick über das Europäische System der Zentralbanken (ESZB)
und die Funktionen, Ziele und Strategien der EZB bzw. des
Eurosystems. Danach werden die Instrumente zur Durchführung der
Geldpolitik der EZB dargestellt, wobei hier der Schwerpunkt auf den
Offenmarktgeschäften, dem wichtigsten Instrumentarium des
Eurosystems, liegt. Abschließend wird die aktuelle Geldpolitik der
EZB aufgezeigt.
1 vgl. EZB (2001), S. 7 u. 9
2 vgl. Issing, O. (1999), S. 102
3 vgl. Schnelting, G. (1998), S. 26
4 vgl. Schnelting, G. (1998), S. 31
5 Anm.: z.B. Deutschland: 1 Euro = 1,95583 Deutsche Mark
6 vgl. Schnelting, G. (1998), S. 31
7 vgl. EZB (2001), S. 9
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
2 AUFBAU UND ORGANE DES ESZB
2.1 Das Europäische System der Zentralbanken
2.2 Die Beschlussorgane der EZB
3 ZIELE UND STRATEGIEN DER EZB
3.1 Geldpolitische Ziele der EZB
3.2 Die Zwei-Säulen-Strategie
4 STEUERUNGSINSTRUMENTE DER EZB
4.1 Offenmarktgeschäfte
4.1.1 Grundlagen
4.1.2 Tenderverfahren
4.1.3 Arten von Offenmarktgeschäften
4.1.3.1 Hauptrefinanzierungsgeschäfte
4.1.3.2 Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
4.1.3.3 Feinsteuerungsoperationen
4.1.3.4 Strukturelle Operationen
4.2 Ständige Fazilitäten
4.2.1 Grundlagen
4.2.2 Spitzenrefinanzierungsfazilität
4.2.3 Einlagefazilität
4.3 Mindestreserven
4.3.1 Funktionen der Mindestreserven
4.3.2 Festlegung und Haltung von Mindestreserven
5 Die aktuelle Geldpolitik der EZB
LITERATURVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Offenmarktgeschäfte der EZB
Abbildung 2: Verfahrensschritte bei Tenderverfahren
Abbildung 3: Beispiel Mengentender
Abbildung 4: Beispiel Zinstender
Abbildung 5: Leitzinsänderungen der EZB
Abbildung 6: Die Teuerungsrate gemessen am HVPI
1 EINLEITUNG
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, wo sie am 1. Juni 1998 gegründet wurde. Sie übernahm am 1. Januar 1999 im Rahmen der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) die Verantwortung für die einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet, dem zweitgrößten Wirtschaftsraum der Welt nach den Vereinigten Staaten von Amerika.[1]Die Verantwortung der Währungs- und Geldpolitik ist somit von den nationalen Zentralbanken der WWU-Teilnehmerstaaten auf das Eurosystem übergegangen.[2]
Der Vertrag über die WWU wurde in deren ersten Stufe von den führenden Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedstaaten im Dezember 1991 in Maastricht verabschiedet und wird deswegen oft als „Maastricht-Vertrag“ bezeichnet.[3]
In der zweiten Stufe erfolgte die Gründung des Europäischen Währungsinstitutes (Januar 1994) und die Entscheidung über die Teilnehmer der Währungsunion (Frühjahr 1998).[4]
Die dritte der Stufe der WWU hatte als Kernziele die Fixierung der Wechselkurse zwischen den alten unterschiedlichen Währungen der teilnehmenden Staaten und der neuen Gemeinschaftswährung[5](Januar 1999), die Errichtung der EZB (Januar 1999) und die Einführung der Gemeinschaftswährung Euro (Januar 2002).[6]
Die Gründung der supranationalen Institution EZB gilt als Höhepunkt jahrelanger Bemühungen zur Schaffung einer dauerhaften Währungsstabilität in Europa und als wichtiger Meilenstein der wirtschaftlichen und politischen Integration zwischen europäischen Ländern.[7]
Im Rahmen dieser Seminararbeit erfolgt zunächst ein kurzer Überblick über das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Funktionen, Ziele und Strategien der EZB bzw. des Eurosystems. Danach werden die Instrumente zur Durchführung der Geldpolitik der EZB dargestellt, wobei hier der Schwerpunkt auf den Offenmarktgeschäften, dem wichtigsten Instrumentarium des Eurosystems, liegt. Abschließend wird die aktuelle Geldpolitik der EZB aufgezeigt.
2 AUFBAU UND ORGANE DES ESZB
2.1 Das Europäische System der Zentralbanken
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) wurde zusammen mit der EZB am 1. Juni 1998 errichtet.[8]Es setzt sich aus den rechtlich selbständigen nationalen Zentralbanken aller 15 EU-Mitgliedstaaten und deren ebenfalls rechtlich selbständigen Tochterinstitut EZB zusammen.[9]
Die Mitgliedstaaten der EU, die den Euro als Gemeinschaftswährung eingeführt haben, bilden zusammen mit der EZB das Eurosystem, dem aktuell mit Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien 12 Staaten angehören.[10]
Zu den grundlegenden Aufgaben des Eurosystems zählen die Gestaltung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet, die Durchführung von Devisengeschäften, die Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedstaaten und die Aufrechterhaltung der Zahlungssysteme.[11]Die nationalen Zentralbanken sind hierbei integraler Bestandteil des Eurosystems und sind der EZB funktional untergeordnet.[12]Da das Eurosystem im Gegensatz zur EZB und den nationalen Zentralbanken keine eigenen Beschlussorgane besitzt, wird es von den Beschlussorganen[13]der EZB geleitet.[14]
Somit ist die EZB das Herzstück des Eurosystems. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist in allen Mitgliedstaaten mit der weitestgehenden Rechts- und Geschäftsfähigkeit ausgestattet.[15]
Um eine unabhängige Geldpolitik im Eurosystem zu garantieren, die nicht die Interessen einzelner Staaten vertritt, wurde die EZB nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank errichtet.[16]Dieses Vorbild verhalf der EZB zur institutionellen, personellen, finanziellen und funktionellen Unabhängigkeit gegenüber Dritten.[17]
Die 3 EU-Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, sind nicht Bestandteil des Eurosystems und behalten daher ihre währungspolitischen Befugnisse nach innerstaatlichem Recht.[18]Hierzu zählen die Staaten Dänemark, Großbritannien (England, Nordirland, Schottland und Wales) und Schweden, die zwar dem ESZB angehören, aber nicht an den geldpolitischen Beschlüssen für das Euro-Währungsgebiet oder an der praktischen Durchführung dieser Beschlüsse beteiligt sind.[19]Wenn zukünftig, wie ursprünglich geplant, alle EU-Mitgliedstaaten an der Währungsunion teilnehmen sollten, würden ESZB und Eurosystem synonyme Begriffe darstellen.
Der Bankenaufsicht der EZB unterliegen im Eurosystem rund 7.500 mindestreservepflichtige Kreditinstitute.[20]Die EZB verlangt von diesen Geschäftspartnern die Bereitstellung refinanzierungsfähiger Sicherheiten, um Verluste aus Transaktionen zu vermeiden.[21]
2.2 Die Beschlussorgane der EZB
Das Eurosystem und das ESZB werden von den Beschlussorganen der EZB geleitet, zu denen der EZB-Rat, das EZB-Direktorium und der Erweiterte Rat der EZB zählen.[22]
Das oberste und wichtigste Entscheidungsorgan der EZB ist der EZB-Rat, der sich aus den 6 Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den 12 Zentralbankpräsidenten der Euro-Mitgliedstaaten zusammensetzt.[23]Zu den Hauptaufgaben des EZB-Rats zählen die Festlegung der Geldpolitik, die Steuerung der Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Euroraum.[24]
Dem EZB-Direktorium, dass aus 6 Mitgliedern besteht, gehören neben dem Präsident und dem Vizepräsident der EZB weitere 4 Mitglieder an, die von den Staats- und Regierungschefs der Euroländer ernannt werden.[25]Das EZB-Direktorium ist für die laufenden Geschäfte der EZB verantwortlich und führt die Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats durch.[26]
Der Erweiterte Rat der EZB besteht aus dem EZB-Direktorium und allen Zentralbankpräsidenten der 15 EU-Mitgliedstaaten und umfasst folglich auch die Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben.[27]
Dieses Beschlussorgan, das nicht mit geldpolitischen Befugnissen ausgestattet ist, erfüllt lediglich koordinierende und überwachende Funktionen im Rahmen der Planungen zur Erweiterung des Euroraums.[28]
3 ZIELE UND STRATEGIEN DER EZB
3.1 Geldpolitische Ziele der EZB
Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist gemäß dem EG-Vertrag die Gewährleistung der mittelfristigen Preisstabilität in der Europäischen Gemeinschaft (EG).[29]Im Rahmen dieser Prämisse unterstützt die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der EG, die sich im wesentlichen an den Zielen des „magischen Vierecks“ (Preisstabilität, beständiges Wirtschaftswachstum, hoher Beschäftigungsgrad und außenwirtschaftliches Gleichgewicht) orientiert.[30]
Eine herausragende Rolle im Eurosystem erhält die Preisstabilität, da sie zur Verbesserung der Wirtschaftsaussichten und zu einem höheren Lebensstandard beiträgt, was durch zahlreiche volkwirtschaftliche Studien bewiesen wurde.[31]Durch die gezielte Vermeidung andauernder Inflation bzw. Deflation soll unter anderem die Wirtschaftsaktivität erhöht werden und die Transparenz der relativen Preise verbessert werden.[32]
Da die Preisstabilität im EG-Vertrag nicht klar definiert wurde, hat die EZB beschlossen, eine quantitative Definition der Preisstabilität zur klaren Orientierung für die Preiserwartungen vorzugeben.[33]Die EZB definiert Preisstabilität als einen Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von unter 2%.[34]
Der HVPI, der von der Europäischen Kommission (Eurostat) in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Statistikämtern erstellt wurde, beinhaltet zu 61,9% Warenpreise (bestehend aus unverarbeiteten Nahrungsmitteln 8,2%, verarbeiteten Nahrungsmitteln 12,3%, Industrieerzeugnissen 32,1% und Energie 9,5%) und zu 38,1% Preise von Dienstleistungen.[35]
3.2 Die Zwei-Säulen-Strategie
Die einheitliche Geldpolitik des Eurosystems zur Gewährleistung der angestrebten mittelfristigen Preisstabilität beruht auf 2 strategischen Säulen. Diese beiden unterschiedlichen Säulen stellen grundlegende Instrumente zur Durchführung der Analysen dar, an denen sich die geldpolitischen Beschlüsse der EZB orientieren.[36]
Die erste Säule der geldpolitischen Strategie des Eurosystems weist der Geldmenge eine herausragende Rolle zu, da diese die Grundlage einer auf Sicherung der Preisstabilität ausgerichteten Geldpolitik darstellt.[37]
Um die langfristige Stabilität zwischen Preisniveau und Geldmenge zu messen, hat die EZB beschlossen, einen quantitativen Referenzwert für das weit gefasste Geldmengenaggregat M3[38]bekanntzugeben.[39]Diese Geldmenge M3 hat sich im Rahmen einer mittelfristigen Preisstabilitätspolitik durch ihre Zusammensetzung als empirisch besonderes gut geeignet erwiesen, Inflationsprognosen über einen Zeitraum bis zu 2 Jahren und darüber hinaus zu erstellen.[40]
Der von der EZB angestrebte Referenzwert, der im Einklang mit der Gewährleistung der Preisstabilität steht, sieht ein Wachstum der Geldmenge M3 von 4,5% pro Jahr vor.[41]Die Ableitung dieses Wertes stützt sich auf den Zusammenhang zwischen Geldmengenwachstum (∆M), Inflation (∆P), realem BIP-Wachstum (∆YR) und der Veränderung der Umlaufgeschwindigkeit (∆V), welche die Komponenten der Quantitätsgleichung (∆M = ∆YR + ∆P - ∆V) darstellen.[42]
[...]
[1]vgl. EZB (2001), S. 7 u. 9
[2]vgl. Issing, O. (1999), S. 102
[3]vgl. Schnelting, G. (1998), S. 26
[4]vgl. Schnelting, G. (1998), S. 31
[5]Anm.: z.B. Deutschland: 1 Euro = 1,95583 Deutsche Mark
[6]vgl. Schnelting, G. (1998), S. 31
[7]vgl. EZB (2001), S. 9
[8] vgl. EZB (2001), S. 9
[9] vgl. Görgens, E./Ruckriegel, K./Seitz, F. (2001), S. 64
[10]vgl. Görgens, E./Ruckriegel, K./Seitz, F. (2001), S. 64 u. EZB (2001), S. 10
[11]vgl. EZB (2001), S. 10
[12]vgl. Schnelting, G. (1998), S. 40
[13]Anm.: Siehe Abschnitt 2.2. „Beschlussorgane der EZB“
[14]vgl. Görgens, E./Ruckriegel, K./Seitz, F. (2001), S. 64-65
[15]vgl. Plewka, H. (1999), S. 56
[16]vgl. Plewka, H. (1999), S. 57
[17]vgl. Görgens, E./Ruckriegel, K./Seitz, F. (2001), S. 79-82
[18]vgl. EZB (2002), S. 80
[19]vgl. EZB (2001), S. 9
[20]vgl. Görgens, E./Ruckriegel, K./Seitz, F. (2001), S. 175
[21]vgl. EZB (2002), S. 38
[22]vgl. Plewka, H. (1999), S. 60
[23]vgl. Schnelting, G. (1998), S. 44
[24]vgl. Plewka, H. (1999), S. 60
[25]vgl. EZB (2001), S. 11
[26]vgl. EZB (2001), S. 11
[27]vgl. Poser, A. M. von (1998), S. 94
[28]vgl. Schnelting, G. (1998), S. 50
[29]vgl. Plewka, H. (1999), S. 63
[30]vgl. EZB (2002), S. 4 u. Plewka, H. (1999), S. 63
[31]vgl. EZB (2001), S. 41
[32]vgl. EZB (2001), S. 41
[33]vgl. Issing, O. (1999), S. 104
[34]vgl. Wagener, A. (2001), S. 56
[35]vgl. EZB (2001), S. 44
[36]vgl. EZB (2001), S. 51
[37]vgl. Issing, O. (1999), S. 105
[38]Anm.: Die Geldmenge M3 besteht aus Bargeldumlauf, täglich fälligen Einlagen, Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu 2 Jahren, Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten, Repogeschäfte, Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu 2 Jahren und Anteilen an Geldmarktfonds bzw. Geldmarktpapieren.
[39]vgl. EZB (2001), S. 52-53
[40]vgl. Görgens, E./Ruckriegel, K./Seitz, F. (2001), S. 161
[41]vgl. EZB (2001), S. 56
[42]vgl. EZB (2001), S. 56
- Citation du texte
- Mischa Keller (Auteur), 2003, Geldpolitische Instrumente der EZB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17546
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