Der Text geht von der These aus, der Staat habe bei der Erfüllung seiner
Aufgaben, zumindest partiell, versagt. Dabei wird zwischen drei verschiedenen
Diskussionszusammenhängen unterschieden, die wiederum ihrerseits auf drei
verschiedene Staatsfunktionen bezogen werden: Die Ordnungsfunktion, die
Wohlfahrtssicherungsfunktion und die Gestaltungsfunktion.
Im Zusammenhang mit der Ordnungsfunktion spricht Mayntz von einer
drohenden Unregierbarkeit der westlichen Demokratien und verweist auf
Probleme bei der Durchsetzung politischer Herrschaft, Konformitätsmängel
und erodierender Folgebereitschaft. Demgegenüber sei die Krise des
Wohlfahrtsstaates weniger ein Problem des Steuerstaates, als vielmehr ein
finanzielles Problem: “Nicht die Wünschbarkeit einer umfassenden
Daseinsvorsorge, sondern ihre Finanzierbarkeit angesichts ständig steigender
Erwartungen wird zum Problem“ 1
Im Fokus des Textes jedoch steht das sich auf die Gestaltungsfunktion
beziehende Paradigma des Steuerungsversagens.
Die Diskussion über das Steuerungsversagen beschäftigt sich mit dem
Phänomen, daß der Staat aufgrund der Schranken in seinem
Interventionsinstrumenten nicht mehr in der Lage ist, auf gewisse ökonomische
und soziale Probleme adäquat zu reagieren und die gesellschaftliche
Entwicklung in eine gewünschte Richtung zu steuern. Die Konsequenzen sind
zum einen die Forderung nach Entwicklung von alternativen Steuerungselementen und zum anderen die Frage nach einer Revision der
Ansprüche zentralstaatlicher Steuerung. [...]
1 Mayntz,R. „Politische Steuerung und gesellschaftliche Steuerungsprobleme – Anmerkungen zu einem
theoretischen Paradigma“ In : Jahrbuch zur Staats- und Verwaltungswissenschaft, Band 1/ 1987, Baden-Baden
Seite 90 Zeile 4-6
INHALTSVERZEICHNIS
Ausgangsthese
Der Begriff der Steuerung
Zu „Grenzen der Steuerung“
Ausgangsthese
Der Text geht von der These aus, der Staat habe bei der Erfüllung seiner Aufgaben, zumindest partiell, versagt. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Diskussionszusammenhängen unterschieden, die wiederum ihrerseits auf drei verschiedene Staatsfunktionen bezogen werden: Die Ordnungsfunktion, die Wohlfahrtssicherungsfunktion und die Gestaltungsfunktion.
Im Zusammenhang mit der Ordnungsfunktion spricht Mayntz von einer drohenden Unregierbarkeit der westlichen Demokratien und verweist auf Probleme bei der Durchsetzung politischer Herrschaft, Konformitätsmängel und erodierender Folgebereitschaft. Demgegenüber sei die Krise des Wohlfahrtsstaates weniger ein Problem des Steuerstaates, als vielmehr ein finanzielles Problem: “Nicht die Wünschbarkeit einer umfassenden Daseinsvorsorge, sondern ihre Finanzierbarkeit angesichts ständig steigender Erwartungen wird zum Problem“[1]
Im Fokus des Textes jedoch steht das sich auf die Gestaltungsfunktion beziehende Paradigma des Steuerungsversagens.
Die Diskussion über das Steuerungsversagen beschäftigt sich mit dem Phänomen, daß der Staat aufgrund der Schranken in seinem Interventionsinstrumenten nicht mehr in der Lage ist, auf gewisse ökonomische und soziale Probleme adäquat zu reagieren und die gesellschaftliche Entwicklung in eine gewünschte Richtung zu steuern. Die Konsequenzen sind zum einen die Forderung nach Entwicklung von alternativen Steuerungselementen und zum anderen die Frage nach einer Revision der Ansprüche zentralstaatlicher Steuerung.
Mayntz Überlegungen beziehen sich speziell auf den Zusammenhang zwischen den Ursachen der aufgetretenen Steuerungsmängel und der Eigenart der vorgeschlagenen Lösungsalternativen. In diesem Zusammenhang kritisiert sie eine in der bestehenden Diskussion von ihr identifizierte Vernachlässigung der Problemdiagnose der Steuerungsmängel und postuliert die Problemdiagnose selbst zum Gegenstand der Untersuchung zu machen. Andernfalls bestehe die Gefahr“, daß die steuerungstheoretische Begründung eines Reformvorschlages ungeprüft zur bloßen Rechtfertigung einer wertrationalen(normativen Präferenz z.B. für Dezentralisierung wird.“[2]
Der Begriff der Steuerung
Mayntz zufolge basiert der Entstehungszusammenhang des Begriffs „Steuerung“ auf der Übersetzung des englischen Begriffs „control“ und wurde im wesentlichen in makrosoziologischem Zusammenhang verwendet.
Vornehmlich spielte er in systemtheoretischem Zusammenhang eine Rolle
(z.B. Parsons „control –hierarchy“, die mit Steuerungshierarchie übersetzt wurde)
Verantwortlich für den heute anzutreffenden Inhalt des Begriffs war allen Anschein nach das Konzept der Steuerungsmedien. Im engeren politikwissenschaftlichen Kontext versteht man unter Steuerung die„.Fähigkeit zur konzeptionell orientierten Gestaltung der Umwelt durch politische Instanzen...“[3]Luhmann und Parsons erweiterten den Begriff der Steuerungsmedien mit der These, auch Geld und somit der Markt seien eine (alternative) Steuerungsform. Später traten neben Markt (Geld), Staat (Macht, Recht) als dritte wichtige Steuerungsform Gemeinschaft oder Solidarität hinzu.
Mayntz plädiert in ihrem Text jedoch dafür den Steuerungsbegriff zur Vermeidung von begrifflichen Unklarheiten enger zu fassen und ihm durch eine
Kopplung an die Akteursperspektive zu mehr analytischem
Differenzierungspotential zu verhelfen: Manchmal werde der Begriff nämlich als eine Art des Handelns, manchmal als Prozeß und manchmal als Systemfunktion verstanden.
Versteht man Steuerung nicht nur als gezielte Beeinflussung, sondern als Versuch, ein System von einem Zustand in den anderen zu bringen, setzt man zu erst einmal ein Steuerungssubjekt(Steuerungsakteur) voraus: “Im wissenschaftlichen Zusammenhang sind entweder Personen oder Handlungsfähige soziale Kollektive Steuerungssubjekte“[4]
Aus dieser Perspektive erscheint das Handeln des Steuerungsobjekts primär als Reaktion, egal ob das Steuerungsobjekt sich selbst als Objekt oder Subjekt erfährt. So wird deutlich, daß die Beschränkung auf die Akteursperspektive Ausblendungen mit sich zieht. Allerdings verbietet es die Koppelung des Steuerungsbegriffes an die Akteursperspektive nicht, komplexe Steuerungsprozesse zum Untersuchungsgegenstand zu machen, besonders da wo ein ganzes soziales Kollektiv zum Steuerungssubjekt gemacht wird, da Steuerungsprozesse von vorne rein arbeitsteilig und auf verschieden Organisationsebenen ablaufen.
Zu Mayntz Definition des Steuerungsbegriffs zählt weiterhin die Voraussetzung, daß es sich bei dem Steuerungsobjekt nicht um ein statisches Gebilde, sondern um ein dynamisches sich selbsttätig entwickelndes System handele; „[5]Durch die Steuerung soll seine autonome Dynamik gezielt geändert werden, sei es, daß eine bestimmte Struktur entgegen bestehender Veränderungstendenzen bewahrt, ein spontaner Wandlungsprozeß umgekehrt oder auch eine aus sich stabile Struktur verändert werden soll.“
[...]
[1]Mayntz,R. „Politische Steuerung und gesellschaftliche Steuerungsprobleme – Anmerkungen zu einem theoretischen Paradigma“ In : Jahrbuch zur Staats- und Verwaltungswissenschaft, Band 1/ 1987, Baden-Baden Seite 90 Zeile 4-6
[2]ebenda Seite 90 Zeile 37 – Seite 91 Zeile 2
[3]ebenda Seite 92 Zeile 9-11
[4]ebenda Seite 93 Zeile 10-11
[5]eben da Seite 94 Zeile 5-8
- Citation du texte
- Christian Meister (Auteur), 2001, Zu Renate Mayntz: Politische Steuerung und gesellschaftliche Steuerungsprobleme - Anmerkungen zu einem theoretischen Paradigma", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17441
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.