Der deutsche Strafvollzug steht vor gewaltigen Herausforderungen: leere Staatskassen, eine chronische Überbelegung der Gefängnisse und kontinuierlich steigende Insassenzahlen. Dies sind keinesfalls rein „deutsche“ Probleme, auch andere westliche Industrienationen wie die USA, Großbritannien und Frankreich mussten und müssen auf die angesprochenen Missstände reagieren.
Die Privatisierung des Strafvollzugs erschien besonders in den Vereinigten Staaten als Ausweg aus finanziellen Engpässen und als gelungene Reform zur Flexibilisierung, Verschlankung und Modernisierung des Vollzugsapparates. In Deutschland ist der Privatisierungsgedanke im Strafvollzug noch vergleichsweise jung, erste Modellprojekte wie die JVA Hünfeld begannen erst 2005. Auch sind grundlegende Abgrenzungen zu den genannten Staaten zu treffen. Auf Deutschland bezogen kann man nur von einer „Teilprivatisierung im Strafvollzug“ sprechen, da eine vollständige Abgabe des Strafvollzuges in private Hände verfassungsrechtlich nicht möglich wäre.
Diese Arbeit soll untersuchen, in welchem Rahmen eine Teilprivatisierung rechtlich zulässig ist und ob eine Teilbetrieb durch Private im deutschen Strafvollzug ökonomisch und qualitativ sinnvoll erscheint. Bei der Beantwortung dieser Frage wird zudem der Einfluss des „vermeintlichen“ Vorbildes in Sachen Privatisierung, den USA, auf Deutschland besprochen und analysiert, ob und welche Lehren sich aus dem amerikanischen Modell ziehen lassen.
Gliederung
A. Einleitung
B. Privatisierung und Strafvollzug
I. Rechtliche Grundlagen des Strafvollzugs
II. Formen der Privatisierung im Strafvollzug
a. Formell
b. Funktional
III. Marktwirtschaftliche Logik bei der Privatisierung des Strafvollzugs
C. Strafvollzug in den USA: Der Gefangene als „Ware“
I. Voraussetzungen für die herausgehobene Rolle der USA bei der Gefängnisprivatisierung
II. Private Sicherheitsfirmen auf dem „Gefängnismarkt“ USA
III. Vorteile aus der Privatisierung des amerikanischen Strafvollzugs?
D. Teilprivatisierung im Strafvollzug in Deutschland
I. Motive und Ziele für die Teilprivatisierung
II. Verfassungsmäßige Grenzen für den Einsatz Privater im Strafvollzug
III. Empirische Effekte der Teilprivatisierung am Beispiel der JVA Hünfeld
E. Voraussetzungen einer sinnvollen Teilprivatisierung Perspektiven des deutschen Strafvollzugs
F. Ausblick: Wie weit kann sich der deutsche Strafvollzug in Zukunft noch entwickeln?
G. Literaturverzeichnis
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