I. Die Richtlinie 2002/14/EG als „ Renault-
Richtlinie“
Spekulative Personalabbaumaßnahmen europäischer Konzerne waren
der Anstoß für den Richtlinienvorschlag der Kommission.
„Die Betriebsschließung in Vilvoorde“
Auf einer Sitzung des belgischen Betriebsrats in Vilvoorde kündigte der
Präsident der Renault-Gruppe am 27. Februar 1997 die Schließung des
Renault-Werks an. Der Europäische Betriebsrat der Renault-Gruppe
war bis dahin jedoch von der geplanten Betriebsschließung nicht
unterrichtet worden. Gerichte beschäftigten sich in mehreren Instanzen
über das Thema und sahen die geplante Werksschließung als Verstoß
gegen die Grundsätze der damaligen RL 94/95/EG an, wobei sie sich
insbesondere auf das Gebot der rechtzeitigen Unterrichtung und
Anhörung bezogen. Betroffen von der Schließung waren ca. 3.100
Arbeitsplätze.
Fälle: „Panasonic“ und „Marks & Spencer“
Am 4. Mai 1998 wurde ein ähnlicher Fall entschieden. Hier wurde der
Panasonic France S.A. im Wege der einstweiligen Verfügung die
Schließung des Panasonic-Werks in Longwy und die damit verbundene
Entlassung von 130 Mitarbeitern untersagt. Der Grund in der
Entscheidung lag auch hier darin, dass vor der Stilllegung des Werkes
keine Beteiligung des Europäischen Betriebsrates stattgefunden hatte.
Ähnliche Entscheidungen ergingen auch bei der geplanten Schließung
von 18 französischen Kaufhäusern der britischen Handelskette Marks &
Spencer.1
1 Vgl. Bauckhage, 2005/2006, Diss., S. 24 ff.
„Sabena“
Die belgische Fluggesellschaft „Sabena“ meldete 2001 Konkurs an und
informierte die Belegschaft per email darüber, dass sie am nächsten
Tag nicht mehr zur Arbeit kommen sollte.2
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Die Entstehungsgeschichte der RL 2002/14/EG
I. Die Richtlinie 2002/14/EG als „ Renault-Richtlinie“
1. Das Anknüpfen an bestehendes Europäisches Arbeitsrecht
2. Entwicklung des Richtlinienentwurfs
3. Die Einführung der RL 2002/14/EG
B. Inhalte der Richtlinie 2002/14/EG
I. Gegenstand und Grundsätze gem. Art. 1 RL
1. Begriffsbestimmungen
2. Unterrichtung gem. Art. 2f RL
3. Anhörung gem. Art. 2g RL
4. Anwendungsbereich
II. Die Modalitäten der Unterrichtung und Anhörung gem. Art. 4 RL
1. Unterrichtung und Anhörung aufgrund einer Vereinbarung gem. Art. 5 RL
2. Rahmenbedingungen für die Unterrichtung und Anhörung
C. Rechtslage in der BRD
I. Besteht Handlungsbedarf?
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Maria Patricio (Autor:in), 2009, Die Richtlinie 2002/14/EG „Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer“ und die derzeitige Rechtslage in der BRD, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/172414
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