Jeden Tag müssen im wirtschaftlichem Leben Entscheidungen getroffen werden, welche für die Zukunft wichtig sind. Entscheidungen der Unternehmensführung über Investitionen, der Gläubiger über die Kreditvergabe oder einfach die Anlageentscheidung eines privaten Anlegers. Sie alle sind von verschiedenen Aspekten abhängig, doch von besonderem Interesse ist die Finanz- und Ertragskraft des betrachteten Unternehmens. Häufig ist der Gewinn die erste Zahl die Berücksichtigung findet. Dieser erscheint jedoch nebulös 1 , da er entscheidend von der jeweiligen Bilanzpolitik der Unternehmung geprägt ist.
Eine Kennzahl, welche mittlerweile aus dem Bereich der Unternehmensbewertung nicht mehr wegzudenken ist und gute Entscheidungshilfe leisten kann, ist der sogenannte Cash Flow und die häufig im Rahmen des Jahresabschlusses im Geschäftsbericht veröffentlichte Cash Flow – Rechnung. Mit ihr soll der nebelhafte Schleier gelichtet werden der auf dem Gewinn liegt.
Die vorliegende Arbeit soll, unter anderem an einem praktischen Beispiel, den Aufbau und die Aussagekraft der Cash Flow – Rechnung erläutern.
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
1. Einleitung
2. Adressaten der Cash Flow - Rechnung
3. Begriffsklärung und Entwicklung der Cash Flow - Rechnung
3.1. Begriffsklärung
3.2. Entwicklung des Cash Flows im US - GAAP
3.3. Entwicklung des Cash Flows im HGB
4. Berechnungstechnik des Cash Flows
4.1. Grundlagen der Berechnung
4.1.1. Die direkte Methode
4.1.2. Die indirekte Methode
5. Der Aufbau der Cash Flow - Rechnung
5.1. Einfachste und schnellste Form
5.2. Das Mindestgliederungsschema „Indirekte Methode“ nach DRS 2
5.3. Die Gliederung der Cash Flow - Rechnung der XY Deutschland GmbH
6. Erläuterung der Positionen einer Cash Flow - Rechnung anhand jener der XY Deutschland GmbH
6.1. Der Finanzmittelfonds
6.2. Jahresüberschuß vor Gewinnabführung
6.3. Abschreibungen, Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens, Finanzanlagen
6.4. Ergebnis und Einnahmen aus Abgang von Anlagevermögen, Produktrechten, Beteiligungen
6.5. Zinsergebnis, Zinsausgaben
6.6. Veränderung der Vorräte, Forderungen L. u. L., sonstigen Vermögensgegenständen, Rechnungsabgrenzungsposten
6.7. Veränderung der Rückstellungen, Sonderposten mit Rücklagenanteil, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten
6.8. Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände Finanzanlagen
6.9. Ergebnisabführung fürs Vorjahr und Veränderung des Eigenkapitals
7. Aussagekraft der Cash Flow - Rechnung
7.1. Anspruch
7.1.1. Indikator für Ertragskraft
7.1.2. Indikator für Finanzkraft
8. Kritik und Grenzen der Aussagefähigkeit
Literaturverzeichnis
Anhangverzeichnis
Anhang
VORWORT
Die vorliegende Arbeit entstand im Rahmen des Berufbegleitenden Studiengangs der Fachhochschule Mainz, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Das Thema der Arbeit sollte daher aus meinem Arbeitsbereich, dem externen Rechnungswesen,entnommen werden. Die zugrunde gelegte Cash-Flow Rechnung wird in der Form inder Abteilung Bilanzierung verwendet.Den Name des Unternehmens mußte ich auf Wunsch der Leitung des Externen Rechnungswesen vor der Abgabe der Hausarbeit unkenntlich machen und wurde von mir durch „XY“ ersetzt.
Kelkheim, 5. Januar 2002 Peter Matthias Trick
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1 - „Mindestgliederungsschema „Indirekte Methode“ nach Anhang DRS 2, Entwurf vom 29. April 1999“
Abbildung 2 - „Gliederung der Cash Flow - Rechnung der XY Anhang Deutschland GmbH“
1. Einleitung
Jeden Tag müssen im wirtschaftlichem Leben Entscheidungen getroffen werden, welche für die Zukunft wichtig sind. Entscheidungen der Unternehmensführung über Investitionen, der Gläubiger über die Kreditvergabe oder einfach die Anlageentscheidung eines privaten Anlegers. Sie alle sind von verschiedenen Aspekten abhängig, doch von besonderem Interesse ist die Finanz- und Ertragskraft des betrachteten Unternehmens. Häufig ist der Gewinn die erste Zahl die Berücksichtigung findet. Dieser erscheint jedoch nebulös1, da er entscheidend von der jeweiligen Bilanzpolitik der Unternehmung geprägt ist.
Eine Kennzahl, welche mittlerweile aus dem Bereich der Unternehmensbewertung nicht mehr wegzudenken ist und gute Entscheidungshilfe leisten kann, ist der sogenannte Cash Flow und die häufig im Rahmen des Jahresabschlusses im Geschäftsbericht veröffentlichte Cash Flow - Rechnung. Mit ihr soll der nebelhafte Schleier gelichtet werden der auf dem Gewinn liegt.
Die vorliegende Arbeit soll, unter anderem an einem praktischen Beispiel, den Aufbau und die Aussagekraft der Cash Flow - Rechnung erläutern.
2. Adressaten der Cash Flow - Rechnung
Mögliche Adressaten einer Cash Flow - Rechnung können aus verschiedenen Bereichen des Wirtschaftslebens kommen. Da sie meist in Verbindung mit einem Jahresabschluß veröffentlicht wird, kann man als Interessenten der Cash Flow - Rechnung die gleiche Zielgruppe wie die des Jahresabschlusses folgern.
Unter allen Adressaten kann man vier große Gruppen unterscheiden. Die Eigen- und Fremdkapitalgeber (Geldgeber), die Unternehmensleitung, die Öffentlichkeit und die Belegschaft.2 Dabei dürfte der Cash Flow lediglich eine eher untergeordnete Rolle für die breite Öffentlichkeit und den größten Teil der Arbeitnehmer spielen. Hier ist es wahrscheinlich, daß ein guter Gewinn auf ein höheres Interesse stößt als eine technische Zahl, ihre Berechnung und Bedeutung.
Auf ein weitaus größeres Interesse sollte die Cash Flow - Rechnung bei der Unternehmensleitung und den Eigen- und Fremdkapitalgebern (Geldgebern) stoßen. Da es hier für alle Seiten häufig um viel Geld geht, sollten Anlage- und/ oder Investitionsentscheidungen sorgsam überlegt sein. Eine Fehlentscheidung, durch falsche Einschätzung der Lage, kann schnell zu Verlusten und Liquiditätsschwierigkeiten führen. Zwischen Geldgebern und Unternehmensleitung besteht jedoch ein gravierender Unterschied.
So ist der Jahresabschluß für die erste Gruppe häufig die einzige Informationsquelle über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Diese ist aber durch die Bilanzpolitik der Unternehmensführung beeinflußt. Für eine richtige Unternehmensbewertung bedarf es also einer Möglichkeit, die Bilanzpolitik aus der Bewertung herauszufiltern. Dieses soll mit Hilfe der Cash Flow - Rechnung erreicht werden.
Zur Fundierung von unternehmerischen Entscheidungen stellt der Jahresabschluß hingegen keine ausreichende Informationsbasis dar.3 Die Unternehmensführung wird sich vornehmlich auf die Zahlen des internen Rechnungswesen stützen zu denen nur sie Zugriff hat. Diese sollten der Realität entsprechend und haben zudem den Vorteil, daß sie keinerlei Gesetzen oder Vorschriften unterliegen welche sie verfälschen könnten. Trotzdem kann auch hier die Heranziehung der Cash Flow - Rechnung eine sinnvolle Ergänzung sein.
3. Begriffsklärung und Entwicklung der Cash Flow - Rechnung
3.1. Begriffsklärung
Der Begriff Cash Flow wurde erstmals Ende des zweiten Weltkrieges in den Vereinigten Staaten geprägt und sehr schnell im deutschsprachigen Raum übernommen. Trotzdem läßt sich in der Literatur für den terminus technicus Cash Flow keine einheitliche Übersetzung finden. Olfert bezeichnet ihn zum Beispiel als „Kassenfluß“4, aber auch „Bargeldfluß“ oder „Finanzüberschuß“ sind als Varianten in Umlauf. Andere Autoren wie Coenenberg übernehmen den Cash Flow als eine Form der Kapitalflußrechnung.5 Daher werden die Begriffe im folgenden synonym verwandt. Ebensowenig wie eine einheitliche Übersetzung gibt es eine einheitliche Definition. Die einzelnen Cash Flow - Begriffe unterscheiden sich durch die Zusammensetzung von teilweise unterschiedlichen Komponenten.6
Trotz dieses Begriffs- und Definitionswirrwarr wurde der Cash Flow schnell eine feste Größe in der Unternehmensanalyse. Die über die Jahre gewachsene Bedeutung führte letztlich dazu, daß versucht wurde einheitliche Regeln zur Aufstellung zu etablieren. Dieses endete in der Entwicklung sogenannter Standards zum Cash Flow in den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften. Ziel war es den Cash Flow vergleich- und interpretierbar zu machen, da sich die Unternehmen an eine einheitliche Vorgabe halten müssen.
3.2. Entwicklung des Cash Flows im US - GAAP
Die Regeln der Rechnungslegung werden im angelsächsischem Raum von privaten Rechnungslegungsgremien aufgestellt um nicht den Einflüssen von Lobbyismus und politischen Zwecken zu unterliegen. Für die Durchsetzung ist in den Vereinigten Staaten die Securities and Exchange Commission (SEC) zuständig, die ebenso Überwachungs- und Registrierungsbehörde für den nationalen Wertpapierhandel ist. Die zugrunde gelegten Standards werden teils vom SEC selber erarbeitet. Die Ausarbeitung von detaillierten Formen, aber auch die Entwicklung überläßt sie meist den privatwirtschaftlichen Organisationen American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) und Financial Accounting Standards Board (FASB).7
Im Heimatland des Cash Flows fand sich chronologisch gesehen auch die Wiege der Standardisierung. Bereits im Jahre 1971 wurde eine Kapitalflußrechnung Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Die APB Opinion No. 19 „ reporting changes in financial positions “ wurde 1987 vom Statement of Financial Accounting Standards 95 (SFAS 95) „ statement of cash flows “ abgelöst (ergänzende Vorschriften: SFAS No. 102, 104).8,9
Grundsätzlich ist jedes erwerbswirtschaftliche Unternehmen mit einem Jahresabschluß nach US - GAAP verpflichtet, diesen mit einer Kapitalflußrechnung im Sinne des „ statement of cash flows “ zu erweitern (SFAS 95.3). Eine Abschwächung oder Ausnahme für diese Pflichtangabe gibt es nur für Pensionsfonds und bestimmte Investmentgesellschaften. Ziel der Kapitalflußrechnung im US - GAAP soll sein, daß relevante Informationen über Ein- und Auszahlungen eines Unternehmens in einer (abgelaufenen) Periode den Eignern, Gläubigern und anderen Interessenten zur Verfügung stehen.10
3.3. Entwicklung des Cash Flows im HGB
Obwohl die Übernahme des Cash Flow - Begriffs in den deutschsprachigen Raum relativ zügig erfolgte, tat sich der Gesetzgeber sehr viel schwerer mit der Implementierung einer Kapitalflußrechung im Handelsgesetzbuch (HGB). Erst 1998, nach Jahren der Empfehlung zur Erstellung, wurde es zur Pflicht für börsenorientierte Mutterunternehmen den Konzernanhang um eine Kapitalflußrechnung zu erweitern (§ 297 Abs. 1 Satz 2 HGB). Hier zeigen sich zwei entscheidende Unterschiede zum US - GAAP. Während gem. SFAS 95.3 nahezu jedes Unternehmen eine Kapitalflußrechung erstellen muß, ist sie laut HGB nur für börsenorientierte Mutterunternehmen zwingend. Im weiteren sagt das HGB nichts über die Form aus. Grundlage hierfür bildet ein deutscher Rechnungslegungsstandard.
Der direkte Vergleich von HGB und US - GAAP ist allerdings nicht unproblematisch, denn das US - GAAP ist nicht wie das HGB ein Gesetzbuch, sondern besteht eher aus einer Sammlung verschiedener Vorschriften, welche nicht unbedingt vom Gesetzgeber erarbeitet, sondern nur überwacht und durchgesetzt werden.11
Die Aufgabe der Standardisierung der deutschen Rechnungslegung übernimmt der Deutsche Standardisierungsrat (DSR), als Teil des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC). Der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 2 (DRS 2) behandelt dabei die Aufstellung der Kapitalflußrechnung. Dieser ist für Unternehmen verpflichtend, die gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB eine Kapitalflußrechnung erstellen müssen. Für andere wird die Beachtung lediglich empfohlen.12 Eine Ausnahme von dieser Regel bietet der § 292a HGB. Hiernach hat ein nach international anerkannten Rechnungslegungsvorschriften erstellter Jahresabschluß eine befreiende Wirkung auf die Erstellung einer Kapitalflußrechnung nach DRS 2. Bei den Vorschriften des US - GAAP und IAS ist diese ohnehin vorgeschrieben. Der DRS 2 bildet dabei eine vermittelnde Position zwischen dem SFAS 95 und dem International Accountig Standard 7 (IAS 7). Dieses bedeutet, daß die Vorschriften der Rechnungslegungsstandards weitestgehend kompatibel sind und keine gravierenden Unterschiede auftreten.
4. Berechnungstechnik des Cash Flows
4.1. Grundlagen der Berechnung
Wenn man sich die möglichen Übersetzungen für Cash Flow noch einmal
vergegenwärtigt, z. B. Bargeldfluß, wird schnell klar, welche Geschäftsvorfälle eine Cash Flow - Rechnung überhaupt enthalten muß. Es sind alle Aufwendungen und Erträge, welche zu Zahlungen, also zu Geldflüssen geführt haben.13 Der Cash Flow ist nichts anderes als ein Saldo von Einnahmen und Ausgaben.
Grundsätzlich besteht die Cash Flow - Rechnung aus folgenden drei Teilbereichen: einem aus laufender Geschäftstätigkeit, einem aus Investitionstätigkeit und einem aus Finanzierungstätigkeit. Bei jedem bestehen jeweils zwei Möglichkeiten der Darstellung, eine direkte und eine indirekte. Beide Varianten führen zum gleichen Ergebnis, so das die Darstellungsart an sich ohne Bedeutung ist.14 Dieses findet auch Niederschlag in den Standards SFAS 95 und DRS 2. Beide, ebenso wie der IAS 7, geben keiner Methode den Vortritt. Lediglich bestimmte Teile der Cash Flow - Rechnung (Investitions- und Finanzierungsbereich) müssen direkt ausgewiesen werden.15
4.1.1. Die direkte Methode
Die direkte Methode ist vom Prinzip sehr einfach und läßt sich wie folgt darstellen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einnahmewirksame Erträge, beziehungsweise ausgabenwirksame Aufwendungen sind solche Vorgänge, die den vorher definierten Finanzmittelfonds berühren. Auf die Ermittlung des Fonds wird zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen. Der Vorteil bei dieser Methode ist, daß die Aufstellung sehr exakt erfolgt und entsprechend detailliert ist. Die Informationsgewinnung über die Liquiditätsentwicklung hat eine höhere Aussagekraft.16 Doch die umständliche Aufstellung, die Berücksichtigung jedes Geschäftsvorfalls, wird zum entscheidendenden Nachteil, aufgrund einer entsprechend aufwendigen und komplizierten Datenerhebung.
4.1.2. Die indirekte Methode
Die indirekte, oder auch retrograde Methode17, ist im Grunde genommen lediglich eine Umkehr der direkten. Hierbei wird eine Ausgangsgröße, der Periodengewinn (-verlust), wieder um die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dieses ist deutlich leichter zu erstellen, da hierfür die Zahlen dem Jahresabschluß entnommen werden können. Gerade diese Anwenderfreundlichkeit trägt auch viel zur Verbreitung bei. Ein Umfrage in deutschen Kreditinstituten hat zum Beispiel ergeben, daß 90,5% die indirekte und nur 9,5% die direkte Methode verwenden.18 Da demnach die direkte Variante nur selten angewendet wird, befaßt sich diese Arbeit hauptsächlich mit dem indirekten Schema.
5. Der Aufbau der Cash Flow - Rechnung
5.1. Einfachste und schnellste Form
Für die Ermittlung des Cash Flow gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, die sich in den meisten Fällen nach dem Umfang der einzubeziehenden Positionen unterscheiden. Die wohl schnellste und bekannteste Form einer kleinen Berechnung ist folgende:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Sie hat den Vorteil, daß auch ein externer Bilanzleser ohne viel Aufwand einen Cash Flow mit einer begrenzten Aussagefähigkeit errechnen kann. Bei dieser Rechnung werden erfolgsneutrale Vorgänge, wie z.B. Bestandserhöhungen, nicht berücksichtigt, obwohl sie ausgabewirksam sein können. An die Cash Flow - Rechnungen, welche mit den Standards vorgegeben werden, reicht sie nicht heran. Der DRS 2, wie SFAS 95 sind deutlich umfangreicher.
5.2. Das Mindestgliederungsschema „Indirekte Methode“ nach DRS 2
Als Beispiel für das Gliederungsschema eines Standards für die indirekte Methode wird jenes nach DRS 2 zugrunde gelegt.
Siehe Abbildung 1 - „Mindestgliederungsschema „Indirekte Methode“ nach DRS 2, Entwurf vom 29. April 1999“ im Anhang.
Diese Mindestgliederung zeigt sehr anschaulich, wie umfangreich eine Cash Flow - Rechnung sein kann, bzw. muß, um ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten. Dem Betrachter wird ebenso klar, daß eine solche Rechnung, trotz indirekter Methode, nur mit Hindernissen aus einem Geschäftsbericht aufzustellen ist. Die direkte Methode wäre für einen externen Interessenten jedoch nahezu unmöglich. Problematisch könnte bereits die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Tätigkeitsbereichen werden.
[...]
1 vgl. Hohenstein, G.: Cash Flow Cash Management - Herkunft, Funktion und Anwendung zur Unternehmensbeurteilung, zur Unternehmenssicherung, 2. Aufl., Wiesbaden 1994, S. 19
2 vgl. Behringer, S.: Cash-flow und Unternehmensbeurteilung - Berechnungen und Anwendungsfelder für die Finanzanalyse, 7. Aufl., Berlin 2001, S. 28
3 vgl. Behringer, S.: Cash-flow und Unternehmensbeurteilung - Berechnungen und Anwendungsfelder für die Finanzanalyse, 7. Aufl., Berlin 2001, S. 39
4 vgl. Olfert, K.: Finanzierung, 11. Aufl., Ludwigshafen (Rhein) 2001, S. 412
5 vgl. Coenenberg, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, Betriebswirtschaftliche,
handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen - HGB, IAS, US-GAAP -, 17. Aufl., Landsberg/ Lech 2000, S. 721 ff.
6 vgl. Wöhe, G.: Bilanzierung und Bilanzpolitik, 9. Aufl., München 1997, S. 836
7 vgl. Schildbach, T.: US - GAAP, Amerikanische Rechnungslegung und ihre Grundlagen, München 2000, S. 21 ff.
vgl. Förschle, G., Holland, B., Kroner, M.: Internationale Rechnungslegung: US - GAAP, HGB und IAS, 5. Aufl., Heidelberg/ Hüthig 2001, S. 5
8 Der FASB ist im Falle des „ statement of cash flows “ (SFAS 95) der Entwickler.
9 vgl. Coenenberg, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, Betriebswirtschaftliche,
handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen - HGB, IAS, US-GAAP -, 17. Aufl., Landsberg/ Lech 2000, S. 725
10 vgl. Schildbach, T.: US - GAAP, Amerikanische Rechnungslegung und ihre Grundlagen, München 2000, S. 271
11 vgl. Gliederungspunkt 3.2 Entwicklung des Cash Flows im US - GAAP
12 vgl. Coenenberg, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen - HGB, IAS, US-GAAP -, 17. Aufl., Landsberg/ Lech 2000, S. 727 ff.
13 vgl. Behringer, S.: Cash-flow und Unternehmensbeurteilung - Berechnungen und Anwendungsfelder für die Finanzanalyse, 7. Aufl., Berlin 2001, S. 50
14 vgl. Wöhe, G.: Bilanzierung und Bilanzpolitik, 9. Aufl., München 1997, S. 837
15 vgl. Coenenberg, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, Betriebswirtschaftliche,
handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen - HGB, IAS, US-GAAP -, 17. Aufl., Landsberg/ Lech 2000, S. 736
vgl. Schildbach, T.: US - GAAP, Amerikanische Rechnungslegung und ihre Grundlagen, München 2000, S. 277 ff.
16 vgl. Wöhe, G.: Bilanzierung und Bilanzpolitik, 9. Aufl., München 1997, S. 837
17 vgl. Coenenberg, A. G.: Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen - HGB, IAS, US-GAAP -, 17. Aufl., Landsberg/ Lech 2000, S. 736
vgl. Behringer, S.: Cash-flow und Unternehmensbeurteilung - Berechnungen und Anwendungsfelder für die Finanzanalyse, 7. Aufl., Berlin 2001, S. 51
18 vgl. Siener, F.: Der Cash Flow als Instrument der Bilanzanalyse, Stuttgart 1991, S. 62
- Arbeit zitieren
- Peter Matthias Trick (Autor:in), 2002, Aufbau und Aussagekraft der Cash Flow - Rechnung am Beispiel der Cash Flow - Rechnung der XY Deutschland GmbH unter Berücksichtigung der Vorschriften von HGB und US - GAAP, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17228
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.