Auch in diesem Bereich spielen die drei B eine Rolle, sie sind:
- Betreiber
- Behörden
- Betroffene
Einordnung der Umweltsteuern in das System der Umweltinstrumente
Instrumente des Umweltrechts:
„ ...
- Planungsinstrumente
- Instrumente direkter Verhaltenssteuerung
- Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung
- staatliche Eigenvornahme
- privatrechtliche Instrumente
- straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Sanktionen.“ (1)
Die Umweltsteuern fallen in den Instrumentenbereich der indirekten (mittelbaren) Verhaltenssteuerung, da sie die drei B motivieren sollen, etwas für die Umwelt zu tun. Also die Umweltressourcen in Zukunft weniger oder gar nicht mehr zu nutzen.
Die indirekten Instrumente der Verhaltenssteuerung sind erfolgsorientiert und haben somit kein fest vorgegebenes Ziel, sondern geben die Richtung an.
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(1) Umweltrecht; Michael Kloepfer, 2. Auflage; C.H.-Beck-Verlag; 1998; Seite 196
Inhaltsverzeichnis
Einordnung der Umweltsteuern in das System der Umweltinstrumente
Welche Vor- und Nachteile hat die indirekte Verhaltenssteuerung gegenüber der direkten Verhaltenssteuerung?
Welche Funktion haben Umweltabgaben und gibt es eine Einteilung dieser Funktion?
Was sind Steuern und Abgaben?
Nachfolgend zwei Möglichkeiten der Einteilung von Steuern
Gibt es ein Umweltsteuergesetz bzw. Umweltabgabengesetz und wem stehen die Steuern bzw. Abgaben zu?
Wie sollten Umweltsteuern sein?
Welche Kriterien spielen bei der Einführung von Umweltsteuern bzw. Umweltabgaben eine Rolle?
Fragen, über die man mal in diesem Zusammenhang nachdenken könnte!
Auch in diesem Bereich spielen die drei B eine Rolle, sie sind:
- Betreiber
- Behörden
- Betroffene
Einordnung der Umweltsteuern in das System der Umweltinstrumente
Instrumente des Umweltrechts:
„ ...
- Planungsinstrumente
- Instrumente direkter Verhaltenssteuerung
- Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung
- staatliche Eigenvornahme
- privatrechtliche Instrumente
- straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Sanktionen.“[1]
Die Umweltsteuern fallen in den Instrumentenbereich der indirekten (mittelbaren) Verhaltenssteuerung, da sie die drei B motivieren sollen, etwas für die Umwelt zu tun. Also die Umweltressourcen in Zukunft weniger oder gar nicht mehr zu nutzen. Die indirekten Instrumente der Verhaltenssteuerung sind erfolgsorientiert und haben somit kein fest vorgegebenes Ziel, sondern geben die Richtung an.
Das gleiche sagt auch das BVerfG in seinem Urteil zur kommunalen Verpackungssteuer: „Eine derartige Lenkungsabgabe bleibt als Handlungsmittel in den Rechtfolgen und in der Ertragswirkung eine Steuer; der Gesetzgeber regelt lediglich das Steuerpflichtverhältnis rechtsverbindlich, während die steuergesetzlich empfohlene Ausweichreaktion von dem Willen des Steuerpflichtigen abhängt.“[2]
Und an einer anderen Stelle des Urteils: „ gibt die zielorientierte steuerliche Lenkung dem Steuerpflichtigen ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für eine staatlich erwünschte Verhaltensweise zu entscheiden, belässt ihm aber die Wahl, sich der Steuerlast zu unterwerfen oder im Vermeiden des Steuertatbestandes dem Umweltschutz zu dienen.“[3]
Kurze Zusammenfassung
Indirekte Verhaltenssteuerung = Steuern
- erfolgsorientiert
- lässt dem Steuerpflichtigen die Wahl ob er dem Umweltschutz dient und damit der Steuer ausweicht oder sich der Steuer unterwirft und damit dem Umweltschutz nicht dient.
Die Instrumente der direkten (unmittelbaren) Verhaltenssteuerung sind Vorgaben des Staates, wie z. B. Auflagen für bestimmte Verfahren. Hier herrscht das Prinzip der erfolgsorientierten Kooperation. Es wird vom Gesetzgeber vorgegeben, in welchem Rahmen ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll. Es sind nicht die Mittel festgelegt. Z. B. darf eine Anlage nur einen bestimmten Prozentsatz eines Stoffes in die Luft freisetzen (Festlegung von Grenzwerten). Wie das Ziel erreicht werden soll, wird nicht vorgegeben.
„Die zielgebundene Kooperation verpflichtet die Kooperationspartner zur Zusammenarbeit beim Erreichen eines rechtlich vorgegebenen Ziels, lässt aber die Konkrete Form dieser Zusammenarbeit offen.“[4]
Kurze Zusammenfassung
Direkte Verhaltenssteuerungsinstrumente = Auflagen
- vorgegebenes Ziel
- Der Rahmen ist vorgegeben, aber das ob und wie (welche Mittel) das Ziel erreicht werden soll nicht.
Welche Vor- und Nachteile hat die indirekte Verhaltenssteuerung gegenüber der direkten Verhaltenssteuerung?
Vorteile gegenüber der direkten Verhaltenssteuerung:
- von Seiten des Staates ist nicht so ein hoher Informationsstand notwendig, da die indirekte Verhaltenssteuerung an die Umweltnutzung bzw. Umweltbelastung festgemacht wird und nicht an dem Produktionsaufbau. Der Staat kommt also von außerhalb des Betriebes an die Informationen, durch Institutionen,
die sich mit der Umweltnutzung und Umweltbelastung befassen.
[...]
[1] Umweltrecht; Michael Kloepfer, 2. Auflage; C.H.-Beck-Verlag; 1998; Seite 196
[2] BVerfG Urteil vom 07.05.1998 – 2 BvR 1991/95
[3] BverfG Urteil vom 07.05.1998 – 2 BvR 1991/95
[4] Das Kooperationsprinzip im Umweltrecht; Rengeling; 1998; Seite 13
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