Herzog Albrecht IV. war ein sehr kluger und pflichtbewusster Herrscher. Nicht ohne Grund schrieben ihm seine Zeitgenossen das Attribut „der Weise“ zu. Als er anno 1467 die Alleinherrschaft im Teilherzogtum Bayern-München erlangt hatte, konnte mit Sicherheit niemand erahnen, welche gravierenden Veränderungen er in der Geschichte Bayerns bewirken würde.
Seine höchste Aufmerksamkeit galt einem Expansions- sowie Revindikationsprogramm für das Gesamthaus. Zudem verfolgte er bereits zu Beginn seiner Regierung mit großem Bestreben den Ausbau der wittelsbachischen Territorien zur ausschlaggebenden politischen Potenz im süddeutschen Raum. Dieses Vorhaben sollte Bayern den Status einer starken Vormacht im Reich sowie eines gefürchteten Konkurrenten der Habsburger einbringen. Einen wichtigen Baustein, um das „löbliche Haus […] an den Enden zu erweitern, die vormals dazugehört hatten“, sah er in der Rückgewinnung der freien Reichsstadt Regensburg. Diese sollte als ehemalige Hauptstadt Bayerns wieder zu ihren alten Wurzeln zurückkehren und ins herzogliche Territorium integriert werden.
Die Unterwerfung Regensburgs unter das landesherrliche Regiment Herzog Albrechts IV. ist das zentrale Thema dieser Hausarbeit. Hierbei konzentriert sich der Fokus darauf, ob der anti-habsburgerische Beschluss der Freistadt als Erfolg oder Misserfolg im Hinblick auf ihren weiteren Werdegang zu verbuchen ist. Dieser Schritt verlief keineswegs ohne den Protest des Reichsoberhauptes, dessen Widerwille der Stadt Regensburg sowie ihrem oberbayerischen Stadtherrn erhebliche Probleme einbrachte.
Die Quellenlage bezüglich dieser Thematik gestaltet sich in einem ausgereiften Angebot. Hierbei gilt es, den Baierischen Landtags-Handlungen von Franz von Krenner besondere Priorität zukommen zu lassen. Der Band X beinhaltet alle zum behandelten Thema nützlichen Quellen.
Die Hausarbeit ist in drei Teile gegliedert. Zunächst wird in kurzem Rahmen die Übernahme der ehemaligen Reichsstadt durch Herzog Albrecht IV. dargestellt. Im Anschluss daran folgt die Darstellung der Maßnahmen, welche der habsburgische Gegner Kaiser Friedrich III. zur Rückgewinnung der Stadt ergreift. Schließlich erfährt man im letzten Punkt die Einschränkungen, welche Regensburg als Folge ihrer sechsjährigen Untreue gegenüber dem Reich vom Kaiser auferlegt wurden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Übernahme Regensburgs durch Herzog Albrecht IV.
3. Das Einschreiten Kaiser Friedrichs III. gegen die Unterstellung der freien Reichsstadt unter bayerische Landeshoheit
4. Die Folgen für die Stadt Regensburg nach ihrer Rückkehr an das Reich
5. Fazit
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
7. Anhang
a, Rezension
b, Quellenedition
„Besser ein Herzog als ein Kaiser! Der Herzog macht reich, das Reich macht arm!“[1]
1. Einleitung
Herzog Albrecht IV. war ein sehr kluger und pflichtbewusster Herrscher. Nicht ohne Grund schrieben ihm seine Zeitgenossen das Attribut „der Weise“[2] zu. Als er anno 1467 die Alleinherrschaft im Teilherzogtum Bayern-München erlangt hatte, konnte mit Sicherheit niemand erahnen, welche gravierenden Veränderungen er in der Geschichte Bayerns bewirken würde.
Seine höchste Aufmerksamkeit galt einem Expansions- sowie Revindikationsprogramm für das Gesamthaus.[3] Zudem verfolgte er bereits zu Beginn seiner Regierung mit großem Bestreben den Ausbau der wittelsbachischen Territorien zur ausschlaggebenden politischen Potenz im süddeutschen Raum. Dieses Vorhaben sollte Bayern den Status einer starken Vormacht im Reich sowie eines gefürchteten Konkurrenten der Habsburger einbringen. Einen wichtigen Baustein, um das „löbliche Haus […] an den Enden zu erweitern, die vormals dazugehört hatten“[4], sah er in der Rückgewinnung der freien Reichsstadt Regensburg. Diese sollte als ehemalige Hauptstadt Bayerns wieder zu ihren alten Wurzeln zurückkehren und ins herzogliche Territorium integriert werden.
Die Unterwerfung Regensburgs unter das landesherrliche Regiment Herzog Albrechts IV. ist das zentrale Thema dieser Hausarbeit. Hierbei konzentriert sich der Fokus darauf, ob der anti-habsburgerische Beschluss der Freistadt als Erfolg oder Misserfolg im Hinblick auf ihren weiteren Werdegang zu verbuchen ist. Dieser Schritt verlief keineswegs ohne den Protest des Reichsoberhauptes, dessen Widerwille der Stadt Regensburg sowie ihrem oberbayerischen Stadtherrn erhebliche Probleme einbrachte.
Die Quellenlage bezüglich dieser Thematik gestaltet sich in einem ausgereiften Angebot. Hierbei gilt es, den Baierischen Landtags-Handlungen von Franz von Krenner besondere Priorität zukommen zu lassen. Der Band X beinhaltet alle zum behandelten Thema nützlichen Quellen.
Die Hausarbeit ist in drei Teile gegliedert. Zunächst wird in kurzem Rahmen die Übernahme der ehemaligen Reichsstadt durch Herzog Albrecht IV. dargestellt. Im Anschluss daran folgt die Darstellung der Maßnahmen, welche der habsburgische Gegner Kaiser Friedrich III. zur Rückgewinnung der Stadt ergreift. Schließlich erfährt man im letzten Punkt die Einschränkungen, welche Regensburg als Folge ihrer sechsjährigen Untreue gegenüber dem Reich vom Kaiser auferlegt wurden.
2. Die Übernahme Regensburgs durch Herzog Albrecht IV.
Regensburg war bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts zur freien Reichsstadt aufgestiegen und hatte somit das Privileg, dem Kaiser weder Abgaben zu leisten noch einen Reichshauptmann innerhalb der eigenen Mauern stellen zu müssen. Der autonome Sonderstatus der Stadt erstreckte sich über zwei Jahrhunderte hinweg, änderte sich jedoch schlagartig mit dem Regierungsantritt Herzog Albrechts IV.[5]
Er hegte seit etwa 1470 die Intention einer gezielten Rückgewinnung der Stadt. Dieses Vorhaben betrieb er zu einem sehr günstigen Zeitpunkt. Die bisher unabhängige Stadt befand sich seit langer Zeit in erheblich finanziellen Schwierigkeiten. Mit dem Schwinden der Grundlage der Reichsfreiheit sowie der ökonomischen Stärke hielt kaum ein Regensburger Bürger den Willen aufrecht, den Status einer freien Reichsstadt behaupten zu wollen.[6]
Aus ihrer Not heraus begab sich Regensburg zunehmend in die Abhängigkeit des oberbayerischen Herzogs. Ausgangspunkt der Reunion Regensburgs mit Bayern war der Wiedererwerb der an die Stadt verpfändeten herzoglichen Rechte.[7] Diese Maßnahme war mit Vorteilen für beide Parteien verbunden. Einerseits bewahrte sie Regensburg vor weiterer Zahlungsunfähigkeit, andererseits amtierte Albrecht IV. künftig als oberster Gerichtsherr der Stadt. Er ließ sich daraufhin sogleich für 15 Jahre als Schutzherr der Reichsstadt ausrufen.[8]
Mit der Unterstützung einer mächtigen Anhängerschar innerhalb der Stadt hatte der Herzog das jahrhundertealte Ziel seines Hauses erreicht. Anno 1486 erfolgte die Unterzeichnung des Übergabevertrags der Stadt Regensburg und begrüßte diese wieder als einen festen Bestandteil Bayerns. Somit kam der Wittelsbacher seinem Bestreben nach der „Wiederbegründung des mittelalterlichen Herzogtums“[9] zunehmend näher.
3. Das Einschreiten Kaiser Friedrichs III. gegen die Unterstellung der freien Reichsstadt unter bayerische Landeshoheit
Kaiser Friedrich III. hatte nach kurzer Zeit durch einen „kaiserlichen Brief entdeckt, in was Gestalt die Buerger zu Regensburg in Vergessen ihrer Ehren die Stadt Regensburg, so Uns und dem heiligen Reiche ohne alles Mittel, das kein gebuehrliches noch rechtliches Widersprechen haben mag, zugehoert, in Herzog Albrechts von Baiern Hand gegeben.“[10] Er tolerierte die Entscheidung seiner ehemaligen Freistadt keinesfalls und war vielmehr geneigt, „sich ee deß landes Osterich zu verzihen, dann Regenspurg dem riche nochzulassen.“[11] Die weitere Heranziehung der Stadt zu Diensten und Abgaben an das Reich bestätigten die feste Entschlossenheit Friedrichs, Regensburg unter seine Herrschaft zurück zu zwingen. Als er aufgrund wichtigerer Verpflichtungen der Zahlungsverweigerung der Stadt Regensburg nicht nachgehen konnte und diese unter dem Regiment von Herzog Albrecht IV. belassen musste, griff er im Jahre 1488 zu einem weiteren Gegenschlag. Er förderte die Gründung des Schwäbischen Bundes, welcher die Eindämmung der wittelsbachischen Expansionspolitik zur Aufgabe hatte. Ein Jahr darauf entstand der Löwlerbund, der sich ebenso durch eine Intervention gegen die herzogliche Politik in Bayern auszeichnete.[12]
Nach einem von Friedrich III. 1489 eröffneten, erfolglosen Rechtsverfahren, welches Regensburg zur Rückkehr ans Reich hätte bewegen sollen, wurde die bayerische Landstadt „in unsere und des heiligen Reiches Acht erkannt.“[13] Als deren Exekution durch die Löwler an dem siegreichen Widerstand Herzog Albrechts IV. gescheitert war, wurde dieser aus Gründen der Umgehung des gerichtlichen Beschlusses „in die Poen der freventlichen Ungehorsamen, und unserer und des heiligen Reiches Widerwaertigen, zu Latein Rebelles Imperii genannt“[14] deklariert und mit der Reichsacht gegen seine eigene Person konfrontiert. Nachdem er als Selbstschutz gegen den Schwäbischen Bund, welcher die Vollstreckung durchführen sollte, die Kurie einschaltete, verhärteten sich die Fronten. Als die Angelegenheit mittels militärischer Konfrontation ein Ende finden sollte, schaltete sich der Sohn des Kaisers, König Maximilian I. vermittelnd ein. Er hatte durch seine „fleissige Bitte, Befehl und Gewalt erlangt, obgemeldte Irrungen und Spaenne mit samt der empoerten Aufruhr guetlich hinzulegen“[15] und formulierte daraufhin anno 1492 den Augsburger Schiedsspruch. Dieser erzielte einen Kompromiss zwischen Kaiser Friedrich III. und Herzog Albrecht, welcher beide Parteien zu einer mehr oder weniger friedlichen Einigung führte. Albrecht IV. musste sich hierbei verpflichten, unter anderem die Stadt Regensburg an das Reich zurück zu geben.[16]
4. Die Folgen für die Stadt Regensburg nach ihrer Rückkehr an das Reich
Nach der Rückkehr Regensburgs an das Reich formierte sich „[…] die bisher unterdrückte Volkspartei, die der alten Zeiten […] nicht vergessen konnte […].“[17] Diese wählte einen Ausschuss von 36 Vertretern und erhoffte sich in Anlehnung an den Kaiser eine Besserung der Lage Regensburgs. Eine derart zu Gunsten seiner Person ausgerichtete Wandlung begrüßte Kaiser Friedrich III. sehr. Er war jedoch – entgegen der Erwartungen der Reichsstadt - keineswegs gewillt, die vor der Unterwerfung gängigen Verhältnisse in Form der Reichsunmittelbarkeit Regensburgs fortzuführen. Das habsburgische Oberhaupt war nicht mehr bereit, den de jure zugestandenen Status einer Freistadt aufrecht zu erhalten und war vielmehr um die Stadtherrschaft der ehemaligen Metropole Bayerns bestrebt. Diese Intention zeigte sich in dessen Bemühungen, das Friedgericht sowie Schultheißen- und Kammeramt in seinen Zuständigkeitsbereich zu integrieren.[18]
Bereits am ersten Juni 1492 übernahmen die kaiserlichen Kommissare Markgraf Friedrich von Brandenburg und Graf Eitelfriedrich von Zollern die ehemalige bayerische Landstadt wieder in die Pflicht des Reiches. Durch den Einsatz der beiden Kommissare wurde die künftige Unterordnung Regensburgs unter den Kaiser unterstrichen. Friedrich III. erhoffte sich somit eine Unterbindung derartiger Vorgänge, wie sie sich in den Jahren 1485/86 ereignet hatten. Da die neuen Herrscher anfangs keine vergleichbare Autorität an die Stelle des abgelösten herzoglichen Regiments aufbringen konnten, antwortete man mit der Erstellung mehrerer Vertragswerke. Diese regelten neben einer neuen Abgrenzung der Kompetenzen des Inneren und Äußeren Rates und der Gemeinde die Grundlagen der Stadtverfassung sowie die Relationen zum Kaiserhof und den wittelsbachischen Herzögen. Regensburg erhielt seinen vor der Unterwerfung behaupteten Status ante quo in Form einer Freistadt nicht zurück, sondern musste sich als Reichsstadt begnügen. Hierbei hatte sie Auflagen wie die Huldigung an den Kaiser sowie Dienste und steuerliche Abgaben an das Reich zu erfüllen. Zudem mussten die Regensburger seit 1499 einen Reichshauptmann in Person des Grafen Eitelfriedrich von Zollern in ihren Reihen billigen, welcher als einflussreichste staatliche Autorität galt.[19]
[...]
[1] Schwab, Ludwig, Regensburg im Aufruhr. Der Freiheitskampf einer Stadt 1485-1521. Ereignisse und Merkwürdigkeiten, Regensburg 1956, S. 20.
[2] Schwab, Regensburg, S. 25.
[3] Vgl. Weinfurter, Stefan, Die Einheit Bayerns. Zur Primogeniturordnung des Herzogs Albrecht IV. von 1506, in: Festgabe Heinz Hürten zum 60. Geburtstag, hg. von Harald Dickerhoff, Frankfurt am Main u.a. 1988, S. 225 – 242.
[4] Riezler, Sigmund von, Geschichte Baierns, Bd. 3: 1347-1506, Gotha 1889.
[5] Vgl. Schmid, Alois, Besser ein Herzog als ein Kaiser. Albrecht IV. von Oberbayern und die Reichsstadt Regensburg 1486 bis 1492, in: Regensburger Almanach 20 (1987), Regensburg 1986, S. 36.
[6] Vgl. Mayer, Stefan, Rudolf, Das Ringen Bayerns und des Kaiserhofes um die Reichsstadt Regensburg 1486/92-1508, Band 110, München 1996, S. 32 (Schriftenreihe zur Bayerischen Landesgeschichte).
[7] Details zur Pfandschaft sind nachzulesen in Schwab, Regensburg, S. 16-17.
[8] Vgl. Mayer, Das Ringen Bayerns, S. 31; ebenso Schwab, Regensburg, S. 18.
[9] Mayer, Das Ringen Bayerns, S. 64.
[10] Krenner, Franz von, Baierische Landtags-Handlungen in den Jahren 1429 bis 1513, Band 10: Niederländische Landtäge im Straubinger Landantheile. Unter der Alleinregierung Herzog Albrechts des IV. vom Jahre 1470 anfangend, mit eingeschalteter Geschichte des Löwlerbundes, bis zum Augsburger Vertrag 1492, München 1804, S. 537.
[11] Janssen, Johannes, Reichskorrespondenz Frankfurts - nebst anderen verwandten Aktenstücken von 1397-1519, Band 2: Aus der Zeit Kaiser Friedrichs III. bis zum Tode Kaiser Maximilians I. 1440-1519, Freiburg im Breisgau 1872, S. 456; ebenso Mayer, Das Ringen Bayerns, S. 38.
[12] Vgl. Schmid, Besser ein Herzog als ein Kaiser, S. 43-44.
[13] Krenner, Baierische Landtags-Handlungen, S. 537; ebenso Schwab, Regensburg, S. 32.
[14] Krenner, Baierische Landtags-Handlungen, S. 539.
[15] Krenner, Baierische Landtags-Handlungen, S. 587.
[16] Vgl. Schmid, Alois, Besser ein Herzog als ein Kaiser, S. 44; ebenso Schmid, Peter, Herzog Albrecht IV. von Oberbayern und Regensburg. Vom Augsburger Schiedsspruch am 25. Mai 1492 zum Straubinger Vertrag am 23. August 1496, in: Festschrift für Andreas Kraus, Kallmünz 1982, S. 144 (Münchner Historische Studien 10); ebenso Krenner, Baierische Landtags-Handlungen, S. 587-596; ebenso Schwab, Regensburg, S. 34.
[17] Gemeiner, Carl, Theodor, Regensburgische Chronik, Band 3, Regensburg 1821, S. 794.
[18] Vgl. Mayer, Das Ringen Bayerns, S. 68-69.
[19] Vgl. Schmid, Alois, Besser ein Herzog als ein Kaiser, S. 46; ebenso Schwab, S. 36-41.
- Arbeit zitieren
- Katrin Bogner (Autor:in), 2007, Herzog Albrecht IV. und Regensburg - Eine Reichsstadt im Fokus machtpolitischer Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Herzog , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/171485
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