Widersprüche in der Rechtsordnung stellen sowohl den Normgeber als auch den Rechtsanwender vor besondere Herausforderungen. Oftmals bereitet bereits die Identifikation eines Widerspruchs Schwierigkeiten. Wurde ein Widerspruch erkannt, so muss er entweder durch den Normgeber behoben oder durch den Rechtsanwender mit Hilfe besonderer Argumentationsmethoden gelöst werden. In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, inwiefern Wertungswidersprüche in der Rechtsanwendung auftauchen und wie sie behandelt werden. Hierzu ist der Wertungswiderspruch zunächst von anderen Widerspruchstypen abzugrenzen. Anschließend werden Prüfungsmaßstäbe erarbeitet, nach denen sich ein Wertungswiderspruch bemisst. Prüfungsgegenstand ist schließlich die Rechtsanwendung des § 110 EnWG in der Sache citiworks AG ./. Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Die Praxisrelevanz der Entscheidungen zeigt sich an der Betroffenheit aller Objektnetze (Strom und Gas) in Deutschland. Zudem erlässt die Bundesnetzagentur seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keine neuen Feststellungsbescheide mehr nach § 110 Abs. 4 EnWG. Es folgt vollumfänglich dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und bejaht einen Netzzugangsanspruch gem. § 20 EnWG, auch wenn es sich um ein Objektnetz nach § 110 EnWG handelt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Begriff des Wertungswiderspruchs
I. Allgemeiner Sprachgebrauch
II. Kategorisierung von Widersprüchen
1. Normwiderspruch
2. Wertungswiderspruch
3. Andere Widerspruchstypen
C. Prüfungsmaßstäbe
I. Verfassungsrechtliche Vorgaben
1. Gewaltenteilung und Gesetzesbindung
2. Rechtssicherheit/Vertrauensschutz und Bestimmtheitsgebot
3. Bundesstaats- und Demokratieprinzip
4. „Systemgerechtigkeit“ und „Folgerichtigkeit“ des Art. 3 Abs. 1 GG
5. Das Prinzip der Widerspruchsfreiheit als eigener Prüfungsmaßstab?
II. Leitprinzipien des Energierechts
III. Gesetzgeberisches Ziel der konkreten legislativen Maßnahmen
D. Rechtsprechungsanalyse in der Sache Citiworks
I. Sachverhalt
II. Verfahrensüberblick
III. Netzzugangsanspruch gem. § 20 EnWG
IV. Ausnahme vom Netzzugang: Objektnetze gem. § 110 EnWG
1. Inhalt und Reichweite des § 110 EnWG
a) Typen von Objektnetzen
b) Entstehungsgeschichte
c) Leitziele des Energiewirtschaftsgesetzes
d) Feststellungsbescheid der Regulierungsbehörde
2. Vereinbarkeit mit Europarecht
a) Art. 20 Richtlinie 2003/54/EG
b) Eingereichte Stellungnahmen
c) Schlussantrag des Generalanwalts Mazák
d) Urteil des Europäischen Gerichtshofs
3. Notwendigkeit der teleologischen Reduktion?
a) Inhalt und Voraussetzungen der Rechtsfigur
b) Richtlinienkonforme Auslegung
c) Zwischenergebnis für den Bestand des § 110 EnWG
d) Netzzugangsanspruch gem. § 19 GWB als Schranke des § 110 EnWG
aa) Anwendbarkeit des Kartellrechts
bb) Inhalt und Reichweite des § 19 GWB
cc) Konsequenz für die Anwendung des § 110 EnWG
e) Ergebnis für den Bestand des § 110 EnWG
V. Folgen für die Rechtsanwendung und den Gesetzgeber
1. Derzeitige Regulierungspraxis und Anwendung der Rechtsvorschrift
2. Neufassung/Ersetzung des § 110 EnWG durch den Gesetzgeber
E. Zusammenfassung in 10 Thesen
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