Unterweisung eines Auszubildenden in einer Fertigkeit und Kenntnis des Ausbildungsberufes (1. Ausbildungsjahr) zur Erreichung eines Feinlernzieles: Anlegen einer Personalakte nach der 4-Stufen-Methode
Inhaltsverzeichnis
- Vorerwägungen zur Lehreinheit
- Lernender, Situation, Lehreinheit
- Didaktik
- Methodik
- Lerninhalt
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Unterweisung zielt darauf ab, dem Auszubildenden die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, um eine Personalakte nach firmeninternen Kriterien ordnungsgemäß und effizient anzulegen.
- Bedeutung der Personalakte
- Aufbau und Inhalt einer Personalakte
- Datenschutzbestimmungen bei der Personalaktenführung
- Praktische Anwendung der Kenntnisse im Rahmen einer simulierten Übung
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Abschnitt der Unterweisung befasst sich mit der Einführung in die Thematik der Personalaktenführung. Dabei werden die Bedeutung der Personalakte im betrieblichen Kontext sowie die grundlegenden Anforderungen an die ordnungsgemäße Aktenführung erläutert.
Der zweite Abschnitt behandelt die konkreten Schritte zur Erstellung einer Personalakte. Hier werden die einzelnen Elemente der Akte, wie z. B. Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag und Zeugnisse, im Detail vorgestellt. Zudem werden die relevanten Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Personalaktenführung beleuchtet.
Schlüsselwörter
Personalakte, Personalverwaltung, Datenschutz, Aktenführung, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag, Zeugnisse, firmeninterne Kriterien, Datenschutzbestimmungen, Bundesdatenschutzgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel der Unterweisung zur Personalakte?
Das Feinlernziel ist es, dass der Auszubildende lernt, eine Personalakte nach firmeninternen Kriterien ordnungsgemäß, übersichtlich und unter Einhaltung des Datenschutzes anzulegen.
Was gehört in eine vollständige Personalakte?
In eine Personalakte gehören unter anderem Bewerbungsunterlagen, der Arbeitsvertrag, Zeugnisse, Fortbildungsnachweise und Dokumente zur Sozialversicherung.
Was ist die 4-Stufen-Methode?
Die 4-Stufen-Methode ist ein klassisches Unterweisungsverfahren: 1. Vorbereiten, 2. Vormachen und Erklären, 3. Nachmachen und Erklären lassen, 4. Selbstständig üben.
Welche Datenschutzbestimmungen müssen beachtet werden?
Die Personalaktenführung unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Personenbezogene Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden und dürfen nur für betriebliche Zwecke genutzt werden.
Darf ein Mitarbeiter seine Personalakte einsehen?
Ja, Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, Einsicht in die über sie geführten Personalakten zu nehmen und bei Unrichtigkeiten Korrekturen zu verlangen.
- Arbeit zitieren
- Nicole Mager (Autor:in), 2011, Anlegen einer Personalakte nach firmeninternen Kriterien (Unterweisung Bürokaufmann / -kauffrau), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170234