Im Spektrum der diversen Zielsetzungen der österreichischen Fiskalpolitik im Allgemeinen
und der Arbeitsmarktpolitik im Speziellen, möchte die vorliegende Arbeit ergründen, ob und
inwiefern die Implementierung einer Niedriglohnförderung in Form eines Kombilohnes
nach dem Schema eines „Earned Income Tax Credit“ [EITC] der USA auch in Österreich
erfolgversprechend wäre. Parameter, welche hierbei den Erfolg oder einen Misserfolg der
Maßnahme zu beschreiben versuchen, sollen nicht ausschließlich monetäre Größen oder
bloß Veränderungen der Arbeitslosenquote sein, sondern in Gerechtigkeitsaspekten,
Effizienzgesichtspunkten und positiven Anreizeffekten zur Arbeitsaufnahme ihren Ausdruck
finden.
Nach einer einleitenden definitorischen Abhandlung und einer Darlegung des
österreichischen Einkommensteuer- und Sozialversicherungssystems, widmet sich die
Arbeit der Analyse der optimalen Einkommenssteuer um weiters auf die
neoklassische Arbeitsmarkttheorie anhand des Standard Arbeitsmarktmodells formal einzugehen. Mit einem Arbeitsangebotsmodell nach Immervoll et al (2007) wird es im weiteren Verlauf möglich sein, Kombilohnrefomen in
eine Modellwelt zu überführen, in welcher abschließend eine Mikrosimulation zur
Überprüfung der Vorzugswürdigkeit diverser Reformen in Österreich durchgeführt werden
kann.
Die Resultate zeigen, dass sich für Österreich durchaus positive Effekte
aus der Implementierung einer umfassenden Niedriglohnförderung nach dem EITC Schema
erwarten lassen. Demnach wäre eine EITC Reform zu befürworten, obwohl die
Realisationen der Maßnahmen in anderen Ländern, gemeinsam mit den
theoretisch/empirischen Ausführungen von Immervoll et al (2007) sowie Fuest/Peichl
(2009) zeigen, dass eine derartige Kombilohnreform, ohne weitere begleitende Maßnahmen,
nicht ihr volles Potenzial nutzen kann.
In the spectrum of the diverse goals of Austrian fiscal policy in general and labor
market policies in particular, this work has set its focus on exploring whether it would
be promising to implement a combination-wage model according to the model of an
"Earned Income Tax Credit“ in Austria. According to a specific model
an EITC reform can be recommended, although the realizations of similar measures
in other countries, together with the theoretical/empirical models by Immervoll et al
(2007) and Fuest / Peichl (2009) show, that such combination-wage reforms without
accompanying measures can not reach their full potential.
Inhaltsverzeichnis
1. MOTIVATION UND ZIELSETZUNG DER ARBEIT
2. BEGRIFFLICHKEITEN, DEFINITIONEN UND ALLGEMEINES ZUM ÖSTERREICHISCHEN STEUERSYSTEM
2.1. DEFINITIONEN
2.1.1. Steuern im Spektrum der Abgabenarten
2.1.2. Steuergegenstand, -bemessungsgrundlage und -tarif
2.2. GRUNDPRINZIPIEN UND MAXIMEN DER BESTEUERUNG
2.2.1. Ä quivalenz- und Leistungsfähigkeitsprinzip
2.2.2. Maximen eines guten Steuersystems
2.3. DAS ÖSTERREICHISCHE EINKOMMENSTEUERSYSTEM
2.3.1. Steuern und Beiträge
2.3.2. Grenzentzugsrate und Lohnabstand im Zusammenhang mit dem Arbeitsangebot
3. THEORIE DER OPTIMALEN BESTEUERUNG
3.1. STEUEREFFIZIENZ
3.1.1. Die wohlfahrtsökonomische Theorie der Besteuerung
3.2. OPTIMALSTEUERTHEORIE NACH DEM MODELL VON MIRRLEES
3.2.1. Beschreibung des Modells
3.2.2. Agentenmonotonität
3.2.3. Freizeit als normales Gut
3.2.4. Aussagen der Optimalsteuertheorie
4. ARBEITSMARKTTHEORIE
4.1. EIN ARBEITSMARKTMODELL MIT PARTIZIPATIONSENTSCHEIDUNGEN
4.1.1. Substitutions- und Einkommenseffekt
4.1.2. Partizipationsentscheidung
4.2. ARBEITSANGEBOTSMODELL
4.2.1. Gerechtigkeits-Effizienz trade-off
4.2.2. Systemreformen im Modell
5. REFORMVARIANTEN
5.1. DER KOMBILOHN ÖSTERREICHS IM KONTEXT ARBEITSMARTKPOLITISCHER MAßNAHMEN
5.2. DER EITC IN DEN USA
5.2.1. Tarifverlauf des EITC
5.3. DER WTC IN GROßBRITANNIEN IM VERGLEICH ZUM EITC
5.4. DAS ALLGEMEINE GRUNDEINKOMMEN
6. VORTEILHAFTIGKEITSANALYSE EINER EITC REFORM IN ÖSTERREICH
6.1. THEORETISCHE ANALYSE
6.1.1. Allgemeines Grundeinkommen
6.1.2. EITC Reform
6.2. ANALYSE DER EINKOMMENSVERTEILUNG IN ÖSTERREICH
6.2.1. Entwicklung der Nettoeinkommen von 1997 bis
6.2.2. Verteilung der Einkommen
6.2.3. Working Poor
6.3. AUSWERTUNG: VORZUGSWÜRDIGKEIT EINER EITC REFORM
6.3.1. Allgemeines zur Mikrosimulation
6.3.2. Resultate
7. RESÜMEE
8. ABBILDUNGS- UND FORMELVERZEICHNIS
9. LITERATURVERZEICHNIS
10. APPENDIX
10.1. AGENTENMONOTONITÄT
10.2. BEWEIS VON HILFSATZ 1
10.3. DER GERECHTIGKEITS-EFFIZIENZ TRADE-OFF
10.4. VERÄNDERUNGEN DES STAATSERLÖSES DURCH EINE REFORM
1. Motivation und Zielsetzung der Arbeit
Das österreichische Einkommenssteuer-, Transfer- und Sozialsystem, mitsamt seinen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Instrumenten, hat sich zu einem teilweise schlichtweg unüberblickbaren Amalgam an Gesetzen, Richtlinien und Zuständigkeiten entwickelt. Einen Gesamtüberblick über dieses System zu erhalten erfordert aus diesem Grund viel Zeit und Vertrautheit mit der Rechtsmaterie.
Innerhalb der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpolitik, welche die Bereiche der Steuerfestlegung und der Gestaltung des Sozialsystems umfassen, stellen die unterschiedlichen Anreizwirkungen diverser Instrumente der Fiskalpolitik ein besonderes Problem dar. So möchte die vorliegende Arbeit im Spektrum der diversen Zielsetzungen der Fiskalpolitik ergründen, ob und inwiefern die Implementierung einer Niedriglohnförderung nach dem Schema eines „Earned Income Tax Credit“ [EITC] der Vereinigten Staaten von Amerika auch in Österreich erfolgversprechend wäre. Zu diesem Zweck wird analysiert, inwiefern eine derartige Reform den Grad der Verteilungsgerechtigkeit erhöhen würde und ob ebendiese zudem noch die Gesamteffizienz des Steuer- und Transfersystems steigern kann.
Einen kurzen Überblick über wichtige Begriffe, Maßzahlen und Prinzipien sowie Ausprägungen des österreichischen Systems behandelt Kapitel 2, wobei außerdem Definitionen und weiterführende Erläuterungen im Zusammenhang mit Steuern und Transfers eingebracht werden, um darauf aufbauend auf die Kernthematik überzuleiten.
Um hierbei auch eine theoretische Basis zu schaffen, wird nach diesen Definitionen und Erläuterungen in Kapitel 3 näher ergründet, wie ein optimales Steuersystem ausgestaltet sein sollte, um wohlfahrtsverzerrende Wirkungen möglichst zu vermeiden. Die Erläuterungen innerhalb dieses Kapitels haben insofern ihre Berechtigung innerhalb dieser Arbeit, da es einer arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahme nur dann möglich ist ihre volle Wirkung zu erzielen, wenn das Steuersystem keine kontraproduktiven Verzerrungen erzeugt. Wie demnach ein Steuersystem bzw. ein Steuertarif als sogenanntes Zweitbestoptimum ausgestaltet sein sollte, beschreibt das in Kapitel 3 präsentierte Modell, dessen Resultate prägnant unter Punkt 3.2.4. zusammengefasst werden.
Zunächst wird der Sprung von Kapitel 3 auf Kapitel 4 danach groß erscheinen;
Allerdings zeigt das Modell unter Punkt 4.1., welches Arbeitsmarktpartizipationsentscheidungen der Wirtschaftssubjekte mitberücksichtigt, inwiefern und in welchem Umfang Steuern das Verhalten von Individuen am Arbeitsmarkt beeinflussen können. Die Darstellungen in diesem Kapitel werden dann zum wiederholten Mal einerseits einen Substitutions- und einen Einkommenseffekt diskutieren und andererseits zeigen, dass es an bestimmten Punkten der Arbeitsangebotsfunktion unter Umständen zu starken Partizipationssensitivitäten kommen kann. Eben an diesen Punkten des Arbeitsangebotsspektrums entscheidet ein Wirtschaftssubjekt dann über Arbeitsmarktpartizipation oder freiwillige Arbeitslosigkeit.
Da es Ziel der Arbeit ist, neben einer allgemeinen Steuerreform auch eine wirtschaftspolitische Reform nach dem Schema eines Kombilohnes bzw. einer Niedriglohnsubvention zu untersuchen, wird unter Punkt 4.2. anschließend ein Arbeitsangebotsmodell nach Immervoll et al (2007) dargestellt. Dieses wird im weiteren Verlauf der Arbeit das Werkzeug darstellen, um derartige wirtschaftspolitische Reformen gemäß Kapitel 5 modellierbar- und sie einer Mikrosimulation zugänglich zu machen:
Die dargestellten Reformvarianten sind die österreichische Kombilohnreform, der EITC der USA und der EITC ähnliche WTC des Vereinten Königreichs, sowie das allgemeine Grundeinkommen. Es wird hierbei der Vorgehensweise von diversen Autoren wie Immervoll et al (2007) und Fuest/Peichl (2009) gefolgt, welche ebenfalls EITC Reformen einem allgemeinen Grundeinkommen gegenüberstellten. Auf diese Art und Weise soll ihre jeweilige Vorzugswürdigkeit anhand wohldefinierter Kriterien für eine Volkswirtschaft überprüft werden. Die österreichische Version des Kombilohnes wird in diesem Zusammenhang erörtert, um seine Ausgestaltung von den diffizileren Varianten der Vereinigten Staaten und des Vereinten Königreichs zu unterscheiden. Kapitel 6 überführt schließlich die Reformvarianten in die unter Punkt 4.2. behandelte Modellwelt, sodass unter Punkt 6.3.2. die Ergebnisse der Mikrosimulation aus Punkt 6.3.1 nachvollziehbar werden. Da Immervoll et al (2007) bei ihrer Darstellung der EITC Reform erkennen, dass sich ihre Vorzugswürdigkeit mit dem Grad an Ungleichverteilung von Erwerbseinkommen in einer Volkswirtschaft steigert und da Umverteilung und Gerechtigkeit natürlich mitunter die Grundziele von Steuerreformen Begrifflichkeiten, Definitionen und Allgemeines zum österreichischen Steuersystem und wirtschaftspolitischen Reformen sind, widmet sich abschließend ein kurzer empirischer Teil unter Punkt 6.2. der Entwicklung und der aktuellen Situation der Einkommensverteilung in Österreich.
2. Begrifflichkeiten, Definitionen und Allgemeines zum österreichischen Steuersystem
Um einen möglichst guten Einstieg in die Materie der Arbeit gewährleisten zu können, scheint es zweckdienlich zu sein, genau festzulegen, wie man Steuern definiert und wie sie im Spektrum der Abgabenarten einzugliedern sind. Des weiteren müssen einige Maßzahlen und Grundprinzipien eines Steuersystems erläutert werden, um auf ebendiese im späteren Verlauf der Arbeit wieder zurückgreifen zu können.
2.1. Definitionen
2.1.1. Steuern im Spektrum der Abgabenarten
Im österreichischen Gesetzestext ist im Gegensatz zum deutschen Steuerrecht keine Legaldefinition des Begriffs Abgabe bzw. Steuer enthalten. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), ist unter einer Abgabe allerdings nur eine Geldleistung zu verstehen, welche von Gebietskörperschaften, kraft öffentlichen Rechts zur Deckung ihres Finanzbedarfs erhoben werden, wobei man 3 Abgabenformen, nämlich Steuern, Gebühren und Beiträge voneinander unterscheidet.1
Aus einer wirtschaftswissenschaftlichen Perspektive lassen sich Steuern als Zwangsabgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung bezeichnen. Sie stellen somit Abgaben dar, welche auch ohne direkte Beanspruchung einer Leistung zu entrichten sind und eignen sich demnach hervorragend zur Finanzierung öffentlich bereitgestellter Güter. Dies besonders deshalb, da öffentliche Güter aufgrund ihrer Eigenschaften der Nicht-Rivalität und Nicht-Ausschließbarkeit ansonsten keinen geeigneten Ansatzpunkt zur Berechnung eines fairen Preises zulassen.
Würde vice versa eine bestimmte Gruppe ein besonderes Interesse an der Bereitstellung eines Gutes oder einer Leistung aufweisen, sodass die marktwirtschaftliche Komponente des Konsumgutes oder der Leistung überwiegt, so sollten diese über Gebühren, welche ein spezielles Entgelt darstellen, finanziert werden.
Schlussendlich wird ein Beitrag als spezielle Abgabenform, im Unterschied zu Gebühren, welche bei tatsächlicher aber nicht immer freiwilliger Nutzung anfallen, bereits dann auferlegt, wenn die bloße Möglichkeit einer Nutzung eines spezifischen Gutes oder einer spezifischen Leistung besteht.2
2.1.2. Steuergegenstand, -bemessungsgrundlage und -tarif
Da nun die Steuer von Gebühren und Beiträgen definitorisch abgegrenzt ist, werden nun drei weitere Begrifflichkeiten näher definiert:3
- Steuergegenstand/Steuerobjekt: Er begründet die Steuerpflicht und beschreibt eine Sache, eine Handlung oder eine Geldsumme auf welche der steuerliche Zugriff abzielt. Als Beispiele ließen sich das Einkommen für die Einkommensteuer, der Kauf eines Grundstücks für die Grunderwerbsteuer oder die Körperschaft für die Körperschaftsteuer aufzählen.
- Steuerbemessungsgrundlage: Sie beschreibt die technisch-physische oder monetäre Größe, die der Ermittlung der Steuerschuld zu Grunde gelegt wird. So stellt zum Beispiel der Gesamtbetrag der Einkünfte nach §2 Abs.3 EstG, nach Abzug von Verlusten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer dar. Die Besteuerungseinheit wäre im Fall der Einkommensteuer der Euro.
- Steuertarif: Er stellt einen funktionalen Zusammenhang zwischen Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag her. Der Steuersatz beschreibt ferner das Verhältnis von Steuerbetrag zu Steuerbemessungsgrundlage wie in Formel 2-1 dargestellt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 2-1: Steuerbetragsfunktion
Um eine Steuer genauer zu charakterisieren werden meist Durchschnitts- und Grenzsteuersätze angegeben, welche in Formel dargestellt sind:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 2-3: Grenzsteuersatz
Eine weitere qualitative Steuertarifeigenschaft hängt davon ab, in welchem Ausmaß sich die Steuerbelastung bei einer Veränderung der Bemessungsgrundlage verhält. So wird zwischen progressiven-, regressiven- und proportionalen Tarifen unterschieden. Dies lässt sich mittels des in Formel 2-4 dargestellten formalisieren:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 2-4: Änderung des Grenzsteuersatzes bei marginaler Änderung der Bemessungsgrundlage
Die Maßzahl ist somit die Erste partielle Ableitung des Grenzsteuersatzes nach der Bemessungsgrundlage. Ein Wert von >0 beschreibt einen progressiven-, =0 einen
proportionalen- und <0 einen regressiven Tarifverlauf.4
2.2. Grundprinzipien und Maximen der Besteuerung
2.2.1. Äquivalenz- und Leistungsfähigkeitsprinzip
Im Rahmen der Behandlung eines guten und effizienten Steuersystems bzw. der optimalen Ausgestaltung einer wohlfahrtsfördernden Reform, stellt sich natürlich auch die Frage nach der Gerechtigkeit einer Maßnahme. Aus einer rein steuerrechtlichen Perspektive ist hierbei schon der Gleichheitsgrundsatz des Artikel 7 Absatz 1 der österreichischen Bundesverfassung ausschlaggebend, wonach Gleiches steuerlich auch gleich zu behandeln ist.5 Bloß existiert im Steuerrecht der Bedarf einer weitergehenden Differenzierung.
So entspringen dem Wunsch nach Gerechtigkeit hierbei zwei Fundamentalprinzipien: Das Äquivalenz- und das Leistungsfähigkeitsprinzip.
Ersteres besagt, dass diejenigen Staatsbürger, die einen besonderen Nutzen aus einer staatlichen Leistung beziehen, auch einer besonderen Besteuerung unterliegen sollten. Allerdings versagt dieses Prinzip oft deshalb, weil ein spezifischer subjektiver Nutzen nicht kardinal messbar ist, da beispielsweise das Wirtschaftssubjekt seine wahren Präferenzen nicht äußern möchte (Problematik öffentlicher Güter). Als positiv zu erachten ist, dass im Gegensatz zum Leistungsfähigkeitsprinzip hier die Ausgabenseite des Staates mit einfließt, wonach die Besteuerung in einem Umfang angesetzt wird, sodass die Leistung des einzelnen Bürgers mit der Gegenleistung des Staates übereinstimmt.
Allgemein strebt das zweitgenannte Leistungsfähigkeitsprinzip eine gerechte Verteilung der Steuerlast zwischen Arm und Reich an. Daher soll die, nach einem Indikator (Einkommen, Vermögen usw.) bewertete, hohe Leistungsfähigkeit einiger Steuerbürger entsprechend höher besteuert werden als die niedrigere Leistungsfähigkeit anderer.6 Diesem Prinzip entspringt der progressive österreichische Steuertarif, wonach beispielsweise ein etwaiger Zuverdienst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000.- mit einem Grenzsteuersatz von 50% belastet wird. Ein vergleichbarer Zuverdienst wird demgegenüber bei einem geringeren Jahresbruttoeinkommen von beispielsweise 20.000.- nur mit Grenzsteuern von 36,5% belastet.
Im Rahmen des Leistungsfähigkeitsprinzips wird weiters definitorisch noch zwischen horizontaler- und vertikaler Gerechtigkeit differenziert: Horizontale Gerechtigkeit zielt darauf ab, dass Individuen mit gleicher Leistungsfähigkeit, gleich hohe Steuern zahlen sollen. Vertikale Gerechtigkeit soll zum Ausdruck bringen, dass Steuerbürger mit geringerer Leistungsfähigkeit niedriger und diejenigen mit hoher Leistungsfähigkeit höher besteuert werden sollen.7
Zusammenfassend spielt demnach das Leistungsfähigkeitsprinzip in der Ausgestaltung progressiver Einkommensteuertarife eine markante Rolle, wohingegen das Äquivalenzprinzip beispielsweise im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge bzw. bei der Pensionsversicherung als Leitgedanke seine Anwendung findet.
[...]
1 vgl. Heinricht/Ehrke-Rabel (2007) - S. 18
2 vgl. Brümmerhoff (2007) - S. 387-390
3 vgl. Brümmerhoff (2007) - S. 390f
4 vgl. Brümmerhoff (2007) - S. 391ff
5 Art.7 Abs.1 österreichisches B-VG
6 vgl. Blankart (2008) - S.165
7 vgl. Blankart (2008) - S.167
- Quote paper
- Michael Ehgartner-Lipp (Author), 2011, Verteilungsgerechtigkeit, Effizienz und Anreizeffekte bei Kombilohnmodellen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169934
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