Im vorliegenden Sachverhalt betrieb eine GmbH verschiedene Alten- und Pflegeheime. Sie war im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gleichzeitig Komplementärin einer KG, die ihrerseits Grundstücke an die GmbH vermietete und ihr Personal und Inventar überlies. Bei beiden Gesellschaften waren die miteinander verwandten A, B und C jeweils zu gleichen Teilen Gesellschafter.
Aus Sicht der KG handelte es sich bei der vorliegenden Firmenkonstruktion um eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, da die GmbH nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sowohl finanziell als auch wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der KG
eingegliedert gewesen sei.
Die Organschaft hätte bewirkt, dass die z.T. umsatzsteuerpflichtigen Leistungen des vermeintlichen Organträgers (der KG) an die Organgesellschaft (die GmbH) nichtsteuerbare Innenumsätze dargestellt hätten. Die (Außen-) Umsätze der GmbH waren gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, was den Abzug von Vorsteuer gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausschloss. Durch die Organschaft hätte sich somit im Ergebnis eine wesentliche finanzielle Entlastung ergeben.
Im Rahmen einer Außenprüfung erkannte das Finanzamt die Organschaft nicht an und erließ einen entsprechenden Umsatzsteuerbescheid. Der Einspruch der KG hiergegen hatte keinen Erfolg, sodass die KG daraufhin Klage beim Niedersächsischen FG erhob.
Die Klage beim FG war erfolgreich. Die Richter sahen im Streitfall sämtliche Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG als erfüllt an und bejahten eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen den beiden Unternehmen. Gegen die Entscheidung des FG legte das Finanzamt Revision vor dem BFH ein.
Der BFH verneinte im Ergebnis das Bestehen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, da das geforderte Tatbestandsmerkmal der finanziellen Eingliederung nicht erfüllt gewesen sei. Die wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der beiden Unternehmen würdigten die Richter nicht.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Verfahrensgang
2.1. Der Sachverhalt: Betriebsaufspaltung und umsatzsteuerrechtliche Organschaft
2.2. Das Urteil des Niedersächsischen FG vom 12.02.2009, Az. 16 K 311/07
2.3. Das Urteil des BFH vom 22.04.2010, Az. V R 9/09
3. Zum Wesen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
3.1. Die Organschaft als Institut im deutschen Steuerrecht
3.2. Einfluss europarechtlicher Harmonisierungsbestrebungen auf die deutschen Vorschriften zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
4. Untersuchung des Streitfalls hinsichtlich des Bestehens einer umsatzsteuerrechtli chen Organschaft
4.1. Prüfung der Umsatzsteuerpflicht der beteiligten Gesellschaften
4.2. Prüfung des Bestehens einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft im vorlie genden BFH-Urteil
4.2.1. Finanzielle Eingliederung
4.2.1.1. Einleitung und Überblick über die bisherige Rechtsprechung zur unmit telbaren finanziellen Eingliederung
4.2.1.2. Finanzielle Eingliederung in Fällen nur mittelbarer Beteiligungen
4.2.1.2.1. Finanzielle Eingliederung bei s.g. Enkelgesellschaften
4.2.1.2.2. Finanzielle Eingliederung bei (nur) mittelbarer Beteiligung von na türlichen Personen
4.2.1.2.3. Finanzielle Eingliederung insbesondere bei Betriebsaufspaltungen
4.2.1.3. Wechselwirkung zwischen finanzieller Beteiligung, „Stimmenidentität“ und Willensdurchsetzung
4.2.1.4. Die Ansicht des BFH zur fehlenden Über- und Unterordnung der betei ligten Gesellschaften
4.2.1.5. Der Grundsatz der Rechtsformneutralität und die Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtliche Organschaft im Streitfall
4.2.1.6. Anwendung des Grundsatzes der Rechtssicherheit auf den Streitfall
4.2.1.7. Zwischenfazit zur finanziellen Eingliederung
4.2.2. Wirtschaftliche Eingliederung
4.2.2.1. Einleitung, Überblick über die bisherige Rechtsprechung und Kritik in der Literatur zur wirtschaftlichen Eingliederung
4.2.2.2. Wirtschaftliche Eingliederung insbesondere bei Betriebsaufspaltungen und im vorliegenden Streitfall
4.2.3. Organisatorische Eingliederung
4.2.3.1. Einleitung und Überblick über die bisherige Rechtsprechung zur organi satorischen Eingliederung
4.2.3.2. Organisatorische Eingliederung im vorliegenden Streitfall
5. Betrachtung weiterhin bestehender Unklarheiten zur umsatzsteuerrechtlichen Or ganschaft und Ausblick auf die zukünftige BFH-Rechtsprechung
6. Thesenförmige Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
1. Verzeichnis der Aufsätze, Sammelwerke und Monographien
2. Verzeichnis der Kommentare und Handbücher
3. Verzeichnis der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
- Citation du texte
- Florian Mahr (Auteur), 2011, Kritische Würdigung des BFH-Urteils vom 22.04.2010 (V R 9/09) zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169795
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