Als Kaiser Wilhelm II. am 9. November 1918 mehr oder minder freiwillig seinen Thronverzicht verkündete und sich in sein niederländisches Exil begab, wurde das Neue, die deutsche Republik geboren. Diese hastig ausgerufene Republik, die spätere Generationen als die „Weimarer Republik“ bezeichneten, sollte sich gleich am ersten Tage ihres Bestehens einer fundamentalen Frage stellen:
Scheidemann oder Liebknecht? Beziehungsweise parlamentarische Demokratie oder sozialistische Räterepublik? Aufgrund dieses Streitpunktes kam es vielerorts in Deutschland und Europa zu gewalttätigen Auseinandersetzungen der jeweiligen Befürworter und Gegner zweier Systeme, die sich selbst als Repräsentanten des Volkes oder zumindest dessen bezeichneten, was ihnen vermeintlich Unterstützung zusagte. Doch worin bestanden die Stärken und die Schwächen der parlamentarischen Demokratie als auch des Rätesystems? Diese als Notlösung entstandene parlamentarische Demokratie war offensichtlich den Umständen des Zusammenbruchs der Monarchie und dem praktisch schon längst verlorenem Kriege zu verdanken (vgl. Eschenburg 1984, S. 13). Auf der Nationalversammlung des Jahres 1919 fand diese Regierungsform in der dort verabschiedeten Verfassung des Deutschen Reichs keine direkte Erwähnung, sondern ergab sich einzig aus den in der Reichsverfassung enthaltenen Zusammenhängen (vgl. Artikel 1 Verfassung DR 1919). Strittig ist unter Historikern und Politologen zudem, ob infolge der Nationalversammlung des Jahres 1919 überhaupt ein echtes parlamentarisches System eingeführt wurde, da Artikel 48 der Verfassung von Weimar dem Reichspräsidenten eine auf Wahlen begründete Diktatur zugestand (vgl. Gottschalch 1973, S. 10).
In der Frage des Theorienvergleichs zwischen der parlamentarischen Demokratie und des Rätesystems lassen sich vielfältige Medien zu Rate ziehen. Für die Erforschung der Zeit zwischen der Ausrufung der Republik am 9. November 1918 und der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung kommt man nicht um die Publikationen von Rosa Luxemburg herum, wenn es darum geht, antidemokratisches Denken in der Entstehungsphase der Weimarer Republik zu erfassen. Jedoch ist der Begriff der Demokratie abhängig von der jeweiligen ideologischen Einstellung damaliger Akteure zu betrachten. So gab es Konzeptionen der Rätedemokratie, der bürgerlichen - liberalen Demokratie nach Hans Kelsen oder der sozialen Demokratie nach Max Adler.
Inhalt
1 Einleitung
2 Hat der parlamentarische Demokratiegedanke der Weimarer Republik grundlegende Schwächen?
2.1 Welche Bedeutungen haben „Freiheit“ und „Gleichheit“ in der Parlamentarischen Demokratie?
2.2 Wie viel Macht geht vom Volke aus?
2.3 Ist die Gewaltenteilung ein wirksames Element zur Wahrung der Volkssouveränität?
3 Welche Stärken und Schwächen besitzt das Rätesystem?
3.1 Vom wem soll die Macht im Rätesystem ausgehen?
3.2 Ermöglicht das imperative Mandat eine direktere Mitbestimmung des Wählers?
3.3 Ist die Interessenidentität von Legislative, Exekutive und Judikative ein effektives Mittel zur Ausführung des Wählerwillens?
4 Die Gegenüberstellung von parlamentarischer Demokratie und Rätesystem in der Frage der Partizipation
4.1 Unvereinbarkeiten zwischen der parlamentarischen Demokratie und dem Rätesystem
5 Fazit
6 Literaturverzeichnis
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