In die durch Art. 12 GG geschützte Verordnungsfreiheit wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen mit unterschiedlicher Zielsetzung eingegriffen. Dabei ist zu unterscheiden nach der allgemeinen ärztlichen Versorgung und der vertragsärztlichen Versorgung, für die zusätzliche Einschränkungen gelten.
Im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Versorgung erfolgt eine Beschränkung zum Schutze der Gesundheit der Bürger erst einmal dadurch, daß Betäubungsmittel nur unter den Voraussetzungen des § 13 BtMG verschrieben werden dürfen. Ferner dürfen nur Arzneimittel verschrieben werden, die nach § 21 AMG zugelassen worden sind. Die Zulassung wird nicht erteilt, wenn ein Versagungsgrund nach § 25 AMG vorliegt. Besonders zu erwähnen ist, daß es gemäß § 25 Abs. 4 AMG nicht an der vom Antragsteller angegebenen therapeutischen Wirksamkeit fehlen darf. Der Hersteller hat den Beweis der therapeutischen Wirksamkeit zu erbringen. Um den Nachweis zu führen, braucht kein zwingender Beweis zu erfolgen. Vielmehr reicht es aus, daß bestimmte Indizien für eine Wirksamkeit sprechen.1
Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung wird aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen zusätzlich in die Verordnungsfreiheit des Arztes eingegriffen durch die Regelungen des ersten Kostendämpfungsgesetzes von 1977, des Gesundheitsreformgesetzes vom 20.12.1988, sowie des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 20.12.1992. Allein die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel sind von einem Betrag von 4.224 Millionen DM im Jahre 1970 auf einen Betrag von 20.230 Millionen DM im Jahre 1989 angestiegen.2
Im folgenden wird untersucht, inwieweit diese Einschränkungen der vertragsärztlichen Versorgung in rechtspolitischer oder verfassungsrechtlicher Hinsicht zulässig sind.
Inhaltsverzeichnis
- A) EINFÜHRUNG
- B) DIE EINSCHRÄNKUNG DER VERORDNUNGSFREIHEIT BEI DER
VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG
- I. Der Ausschluß von Arzneimitteln
- I.) Arten des Ausschlusses
- a) Ausschluß nach 34 Abs. I SGB V
- b) Ausschluß aufgrund 34 Abs. 2 SGB V
- c) Ausschluß aufgrund von 34 Abs. 3 SGB V
- 2.) Form der Bekanntgabe des Ausschlusses
- 3 Rechtspolitlsche Vertretbarkeit
- a) Erste Auffassung
- b) Zweite Auffassung
- c) Stellungnahme
- 4 V erfassungsmäßigkeit
- I.) Arten des Ausschlusses
- II. Ausschluß von Heil- und Hilfsmitteln
- I.) Arten des Ausschlusses
- a) Ausschluß aufgrund von S 34 Abs. 4 SGB V
- b) Ausschluß aufgrund 34 Abs. SGB V
- 2 Rechtspolitlsche Vertretbarkeit
- 3 V erfassungsmäßigkeit
- I.) Arten des Ausschlusses
- III. F estbeträge
- I Begriff
- 2.) Rechtspolitische Vertretbarkeit
- a) Erste Ansicht
- b) Zweite Ansicht
- c) Stellungnahme
- 3 V erfassungsmäßigkeit
- IV. Budgetierung von Arznei- und Heilmitteln
- I Begriff
- 2 Rechtspolitlsche Vertretbarkeit
- a) Erste Meinung
- b) Zweite Meinung
- c) Stellungnahme
- 3 V erfassungsmäßigkeit
- V. Richtgrößen
- I Begriff
- 2 Rechtspolitische Vertretbarkeit
- 3 V erfassungsmäßigkeit
- u. Wirtschaftlichkeitsprüfung
- I Begriff
- 2 Rechtspolitische Vertretbarkeit
- 3 V erfassungsmäßigkeit
- 2
P ositivliste
- I Begriff
- 2 Fragwürdigkeit der Einführung
- 3 Rechtspolitlsche Vertretbarkeit
- a) Erste Meinung
- b) Zweite Meinung
- c) Stellungnahme
- 4 V erfassungsmäßigkeit
- I. Der Ausschluß von Arzneimitteln
- C) ABSCHLIEßENDE STELLUNGNAHME
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Referat befasst sich mit der Verordnungsfreiheit des Arztes im Kontext der vertragsärztlichen Versorgung. Es untersucht die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekte der Einschränkungen der Verordnungsfreiheit durch verschiedene gesetzliche Regelungen, die im Gesundheitswesen zur Kostendämpfung eingeführt wurden.
- Einschränkungen der Verordnungsfreiheit durch gesetzliche Regelungen
- Ausschluß von Arzneimitteln und Heilmitteln
- Festbeträge und Budgetierung von Arznei- und Heilmitteln
- Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Einführung der Positivliste
Zusammenfassung der Kapitel
Das Referat beginnt mit einer Einführung, die die allgemeine und vertragsärztliche Versorgung und die damit verbundenen Einschränkungen der Verordnungsfreiheit beleuchtet. Anschließend wird der Ausschluß von Arzneimitteln aus der vertragsärztlichen Versorgung im Detail untersucht, wobei die verschiedenen Arten des Ausschlusses, die Bekanntgabe und die rechtspolitische sowie verfassungsmäßige Vertretbarkeit des Ausschlusses analysiert werden. Der Ausschluß von Heil- und Hilfsmitteln wird ebenfalls beleuchtet, einschließlich der Arten des Ausschlusses, der rechtlichen Vertretbarkeit und der Verfassungsmäßigkeit.
Das Referat geht dann auf die Festbeträge für Arzneimittel und Heilmittel ein, wobei der Begriff der Festbeträge erläutert wird, die rechtspolitische Vertretbarkeit diskutiert wird und die Verfassungsmäßigkeit der Festbeträge untersucht wird. Die Budgetierung von Arznei- und Heilmitteln wird ebenfalls behandelt, einschließlich des Begriffs der Budgetierung, der rechtlichen Vertretbarkeit und der Verfassungsmäßigkeit.
Weiterhin wird die Einführung von Richtgrößen für das Volumen von verordneten Leistungen und die Wirtschaftlichkeitsprüfung beleuchtet. Der Begriff der Richtgrößen und die Wirtschaftlichkeitsprüfung werden erläutert, die rechtliche Vertretbarkeit diskutiert und die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen untersucht. Schließlich wird die Positivliste, die eine Zusammenstellung der verordnungsfähigen Arzneimittel darstellt, behandelt. Die Fragwürdigkeit der Einführung der Positivliste wird diskutiert, die rechtspolitische Vertretbarkeit analysiert und die Verfassungsmäßigkeit der Positivliste untersucht.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Verordnungsfreiheit des Arztes, die vertragsärztliche Versorgung, Kostendämpfung im Gesundheitswesen, Ausschluß von Arzneimitteln und Heilmitteln, Festbeträge, Budgetierung von Arznei- und Heilmitteln, Richtgrößen, Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Positivliste. Der Text beleuchtet die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekte der Einschränkungen der Verordnungsfreiheit des Arztes im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, insbesondere im Kontext der Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
- Arbeit zitieren
- Harald Büring (Autor:in), 1996, Die Verordnungsfreiheit des Arztes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1696
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