In Europa dominieren drei verschiedene Gesundheitssysteme vor:
Bismarckmodell, benannt nach Otto von Bismarck ~//~ Beveridgemodell, benannt nach William Henry Beveridge ~//~ dritte System ist das der freiwilligen privat finanzierten Krankenversicherung
In Dänemark, Finnland, Griechenland5, Italien, Portugal, Schweden, Vereinigtes Königreich eine umfassende gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen und in Österreich, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Deutschland ist ein Pflichtversicherungssystem vorgesehen.
Zwei Ausnahmen sind Irland und die Niederlande. Einen umfassenden Versicherungsschutz bekommen in Irland nur Gruppen mit niedrigen Einkommen für die medizinische Grundversorgung und in den Niederlanden sind nur zwei drittel der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. In Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, und Niederlande ist Otto Normalverbraucher durch freiwillige, öffentliche oder private Versicherung abgesichert vor den Ernstfällen des Lebens.
Struktur der europäischen Gesundheitssysteme im knappen Überblick - Muss Menschlichkeit dem Mammon weichen?
Ich arbeite in der mobilen Pflege und Betreuung im Außendienst und habe durchaus in den letzten Jahren zahlreiche für mich bedenkenswerte Einsparungsmaßnahmen der Versicherungsträger beobachtet.
Der Kostenfaktor tritt immer mehr in den Vordergrund vor Komfort, Selbstständigkeit, Unabhängigkeit der Klienten.
Heilbehelfe und Hilfsmittel werden nur mehr in geringen Mengen bewilligt und ausgegeben und mitfinanziert. Der Faktor „Menschlichkeit“ hat sich zum Faktor „Was ist billiger?“ umgewandelt.
Es wird bereits eingespart wo es möglich ist, vor allem bei der Menschlichkeit.
Das ganze brachte mich dazu das System ein wenig globaler zu beleuchten.
Wie kam es zu unseren Gesundheitssystem wo sind die Wurzeln?
Die ersten Fußabdrücke finden sich bereits im Mittelalter mit der Gründung von Zünften, genossenschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen, die Kirche als karitativer Verein, sowie vermögende Personen, welche Einrichtungen für Arme stifteten traten in Erscheinung.
Erst mit Beginn der Industrialisierung entstanden erste staatliche Armenpflegeprogramme, welche auch Geldleistungen im Krankheitsfall vorsahen. Das war der Beginn der Gesundheitssysteme.
In Europa dominieren drei verschiedene Gesundheitssysteme vor:
Das Bismarckmodell, benannt nach Otto von Bismarck, der damalige Kanzler des Deutschen reiches, welcher 1883 die erste Krankenversicherung der Arbeiter einführte. Damit war ein reichseinheitliches Gesetz geschaffen welches die Versicherungspflicht von gewerblich Beschäftigten regelte. Die Beschäftigten hatten damit Versicherungsschutz und Rechtsanspruch im Krankheitsfall, auf freie ärztliche Behandlung sowie auf Geld- und Sachleistungen. Als Versicherungsträger entstanden die ersten selbstverwalteten Krankenkassen.
Die Finanzierung erfolgt in Form von Zwangsbeiträgen, welche sich am Bruttoarbeitsverdienst orientieren, welche anteilig vom Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer entrichtet werden.
Das Beveridgemodell, benannt nach William Henry Beveridge, welcher von der britischen Regierung 1942 beauftragt wurde einen Entwurf für das nationale Sozialsystem zu entwickeln. Er legte den Grundstein für das national Health Service welches jedem Bürger und jeder Bürgerin unabhängig von sozialen und wirtschaftlichen Faktoren kostenlosen Zugang zu Gesundheitsleistungen bietet.
Die Finanzierung erfolgt durch allgemeine Steuereinnahmen des Staates.
Das dritte System ist das der freiwilligen privat finanzierten Krankenversicherung, welche allerdings nur für eine Minderheit der Eu-Bürger als Mittel der Wahl dient.
Anuzmerken ist, das kein Mitglied der europäischen Union über einen ausschließlich staatlichen Gesundheitsdienst verfügt, da in der ambulanten Versorgung die niedergelassenen Ärzte, als private Auftragnehmer, die Norm ist.
Obwohl jedes Eu-Mitgliedland ein eigenes Finanzierungssystem entwickelt hat gibt es viele Gemeinsamkeiten bei der Finanzierung. Sie werden direkt oder indirekt staatlich kontrolliert und nur ein geringer Anteil stammt aus direkten Zuzahlungen für Versorgungsleistungen.
In Dänemark, Finnland, Griechenland5, Italien, Portugal, Schweden, Vereinigtes Königreich eine umfassende gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen und in Österreich, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Deutschland ist ein Pflichtversicherungssystem vorgesehen.
Zwei Ausnahmen sind Irland und die Niederlande. Einen umfassenden Versicherungsschutz bekommen in Irland nur Gruppen mit niedrigen Einkommen für die medizinische Grundversorgung und in den Niederlanden sind nur zwei drittel der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. In Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, und Niederlande ist Otto Normalverbraucher durch freiwillige, öffentliche oder private Versicherung abgesichert vor den Ernstfällen des Lebens.
Zusätzlich zu diesem Finanzierungsarten ist es in der Eu auch Usus einen Selbstbehalt zu bezahlen zum Beispiel bei Arzneimitteln, Heilbehelfen, Hilfsmitteln welcher von Land zu Land unterschiedlich durch prozentuale oder feste Beteiligungssätze verrechnet wird. In Österreich die Rezeptgebühr bei Arzneimitteln mittels Festsatz. Im Vereinigten Königreich ein prozentualer Anteil.
In manchen Eu-Ländern bezahlt man Zuzahlungen für fachärztliche Versorgung wie in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Portugal und Österreich. Zuzahlungen für allgemeinärztliche Versorgung sind eher eine Seltenheit und gibt es nur in Österreich, Belgien und Frankreich. Für stationäre Aufenthalte muss man in Österreich, Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Portugal, und Schweden einen Obolus, eine Zuzahlung berappen. Die Zuzahlung bei zahnärztlicher Versorgung kann allerdings bis zu 100% betragen je nach Mitgliedsstaat.
Allerdings sind sozial Bedürftige, und Menschen geringen Einkommen von diesem Zuzahlungssystem ausgenommen.
Die über Steuern finanzierten Systeme werden zum Großteil über die staatlichen Gesundheitssysteme gelenkt und verwaltet, in welchen die Sozialleistungen über eine zentrale öffentliche Einrichtung geleistet werden wie der „National Health Service“ im vereinigten Königreich oder der „Servizio Sanitario Nazionale“ in Italien.
Allerdings darf man es nicht so verstehen, dass der Staat der alleinige Leistungsanbieter ist und das gesamte medizinische Personal von ihm als Arbeitgeber abhängig ist. Es ist normalerweise so das der der Staat über ein Abrechnungssystem für Einzelleistungen in der ambulanten Versorgung sowie eine Kopfpauschale (= Fixbetrag pro Patient) für den Leistungserbringer verfügt, Im Moment werden beträchtliche Anstrengungen zur Reform der Abrechnung nach Einzelleistungsvergütung unternommen, da diese Form der Vergütung sehr kostenintensiv ist, da sie den Einsatz von Kapitalressourcen und Arbeitskraftressourcen eher fördert als pauschale Abrechnungssysteme für die medizinische Grundversorgung.
Die Finanzierung von stationären Aufenthalten in Krankenhäusern wird von den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt von Tagessätzen, über Leistungspauschalen, über diagnoseabhängigen Leistungsabrechnungen.
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- Christian Dörr (Author), 2010, Struktur der europäischen Gesundheitssysteme im knappen Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169517
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