Angefacht von den Attentaten, die sich am 11. September 2001 in New York und Washington ereigneten und der Gewissheit, dass sich auch in Deutschland Terroristen auf den Angriff auf die USA vorbereiteten und nahezu unbehelligt ein normales Leben in Uni und Alltag führen konnten, wird auch in Deutschland eine neue Diskussion um den Umgang mit Einwanderern geführt, die andere Motive verfolgt, als dies noch vor dem besagten Attentat der Fall war.
Von Politkern wird ein schärferes Vorgehen gewünscht und es scheint eine einhellige Meinung darüber zu bestehen, dass die derzeitigen Methoden und Maßnahmen wohl nicht ausreichen würden, um ein friedliches Leben in Deutschland auch in Zukunft zu ermöglichen.
Schlagworte wie „Ausweisung“ und „erschwerte Einreisebestimmungen“ sind allgegenwärtig und werden von der breiten Bevölkerung gewünscht. Angst scheint die Tatsache zu ignorieren, dass es eine Vielzahl von unterschiedlichsten Migranten aus den verschiedensten Ländern und Nationen gibt, die schon jahrzehntelang friedlich als Nachbarn, Arbeitskollegen oder Freunde in Deutschland leben.
Nichtsdestotrotz führt die Debatte um eine Änderung des Umgangs mit Migranten dazu, die Frage zu stellen, wie der Umgang in der Gegenwart eigentlich ist und was wirklich mit Einreisenden, insbesondere mit Asylantragstellern passiert und wie über die Anträge entschieden wird.
Gibt es gesetzliche Vorgaben oder eine Willkür des Staatsapparates, gibt es unterschiedliche Interessen, die innerhalb eines föderalen Staates, wie der Bundesrepublik Handeln und Entscheiden über diese Anträge in eine wünschenswerte Richtung drängt, oder sind die Entscheidungen die gefällt werden lediglich aus dem Eindruck derjenigen gefällt, die den Antragstellern gegenüber sitzen? Reicht ein sauberer Anzug, ein freundliches Auftreten oder ein Karton voll mit Dokumenten aus, damit dem Antrag stattgegeben wird?
Wie und durch welche Maßnahmen schützen sich Nationalstaaten vor Migration und welche Motive werden bei dem Versuch auf Migrationbewegungen einzugreifen verfolgt?
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
2. Staat, Kommune und der föderale Konflikt
2.1 Die Vorgeschichte
2.2 Kommunale und bundespolitische Motive
3. Das Asylverfahren
3.1 Die Anhörung
3.2 Die Glaubwürdigkeitsprüfung
3.3 Kompetenzen
3.4 Die Testmethoden
3.4 a Der Bereich des Möglichen
3.4 b Der unmittelbare Aussagenabgleich
3.4 c Der mittelbare Aussagenabgleich
3.4 d Verwandte Fälle
3.4 e Standardversion
3.4 f Stadt, Land, Fluss
3.5 Mobilisierung von Vorwissen
3.6 Der Bescheid
4. Zusammenfassung
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Angefacht von den Attentaten, die sich am 11. September 2001 in New York und Washington ereigneten und der Gewissheit, dass sich auch in Deutschland Terroristen auf den Angriff auf die USA vorbereiteten und nahezu unbehelligt ein normales Leben in Uni und Alltag führen konnten, wird auch in Deutschland eine neue Diskussion um den Umgang mit Einwanderern geführt, die andere Motive verfolgt, als dies noch vor dem besagten Attentat der Fall war. Von Politkern wird ein schärferes Vorgehen gewünscht und es scheint eine einhellige Meinung darüber zu bestehen, dass die derzeitigen Methoden und Maßnahmen wohl nicht ausreichen würden, um ein friedliches Leben in Deutschland auch in Zukunft zu ermöglichen. Schlagworte wie „Ausweisung“ und „erschwerte Einreisebestimmungen“ sind allgegenwärtig und werden von der breiten Bevölkerung gewünscht. Angst scheint die Tatsache zu ignorieren, dass es eine Vielzahl von unterschiedlichsten Migranten aus den verschiedensten Ländern und Nationen gibt, die schon jahrzehntelang friedlich als Nachbarn, Arbeitskollegen oder Freunde in Deutschland leben.
Nichtsdestotrotz führt die Debatte um eine Änderung des Umgangs mit Migranten dazu, die Frage zu stellen, wie der Umgang in der Gegenwart eigentlich ist und was wirklich mit Einreisenden, insbesondere mit Asylantragstellern passiert und wie über die Anträge entschieden wird.
Gibt es gesetzliche Vorgaben oder eine Willkür des Staatsapparates, gibt es unterschiedliche Interessen, die innerhalb eines föderalen Staates, wie der Bundesrepublik Handeln und Entscheiden über diese Anträge in eine wünschenswerte Richtung drängt, oder sind die Entscheidungen die gefällt werden lediglich aus dem Eindruck derjenigen gefällt, die den Antragstellern gegenüber sitzen? Reicht ein sauberer Anzug, ein freundliches Auftreten oder ein Karton voll mit Dokumenten aus, damit dem Antrag stattgegeben wird?
Wie und durch welche Maßnahmen schützen sich Nationalstaaten vor Migration und welche Motive werden bei dem Versuch auf Migrationbewegungen einzugreifen verfolgt?
Beamte, die über die Anträge auf Asyl entscheiden müssen, stehen einerseits in einem Konflikt im Sinne des Grundgesetzes zu entscheiden und andererseits zwischen dem Wohl bzw. den Interessen der Bundesrepublik Deutschland abzuwägen haben..
Wenn dies der Fall wäre, dann dürfen Richtlinien und Vorgaben durch das Asylverfahrengesetzt und der Ausländergesetztes keinesfalls über dem des Grundgesetztes stehen und ein Abwägen wer eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt und wer nicht eben nicht von subjektiven Eindrücken der Beamten vor Ort abhängen, doch letztlich sind es diese Beamten, die über Annahme oder Ablehnung eines Antrages entscheiden. Subjektive Meinungen, Einstellungen und Motivationen könnten damit einen wesentlichen Faktor bei dem Urteilen über Anträge darstellen.
Insgesamt ist damit folgendender Konflikt festzustellen, einerseits der personelle Unsicherheitsfaktor, andererseits das Abwägen bundespolitischer und Verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Der Gesetzgeber muss also dafür Rechnung tragen, dass ein objektives Urteilen, das allen rechtlichen Vorgaben gerecht wird, ein objektives Verfahren garantiert und gleichzeitiger Wahrung der Belange der Bundesrepublik erreicht.
Der Frage, wie diese Anforderungen erreicht werden möchte ich in dieser Arbeit nachgehen, wobei ich mich vor allem auf die Betrachtung des Asylverfahren konzentriere, da das Verfahren durch die Beamten vor Ort einen Schnittpunkt aller drei Anforderungen darstellt.
Den Schwerpunkt meiner Arbeit bilden die Beobachtungen und Analysen von Thomas Scheffer, und seiner beiden Arbeiten „Fallherstellung und Darstellungsmacht - Eine ethnografische Studie des deutschen Asylverfahrens“ sowie „Aufenthaltsgenehmigung - Studien zur Praxis der Ausländergenehmigung “.
2. Staat, Kommune und der föderale Konflikt
2.1 Die Vorgeschichte
Nationalstaatliche Interessen und damit nationalpolitisches Handeln liegen dem Wunsch einer Steuerung der Migrationsbewegungen zugrunde. Mit der Zunahme von Migrationsbewegungen in den 90er Jahren erfährt die Steuerung und Kontrolle von Migrationswanderungen einen Bedeutungsgewinn. 1
Die bundespolitischen Ziele bestimmen, unter welchen Bedingungen Personen in die Bundesrepublik einreisen dürfen und unter welchen dies verwehrt bleibt. Die politische Einflussnahme zielt vor allem darauf unerwünschte Migration fernzuhalten und erwünschte zu fördern. Der Frage nach dem: „WER WIRD REINGELASSEN?“, wird versucht mit Nutzenmaximierung und Kostenminimierung zu begegnen:„ DER, DER GEBRAUCHT WIRD, WIRD REINGELASSEN!“2
Bis 1990 zeigt sich die politische Einflussnahme im ersten Ausländergesetz, das auch das Asylverfahren regelte. In diesem ersten Gesetz, dass von 1960 bis 1990 galt, war die Ausstellung z.B. einer Aufenthaltserlaubnis vor allem davon abhängig, ob die Belange der BRD nicht berührt werden.3 Ein Aufenthaltsrecht wurde erst nach eingehender Prüfung gewährt und Einwanderung als grundsätzliche Bedrohung bestehender Verhältnisse gewertet. Diese politische Einflussnahme war durch einen eher restriktiven Charakter migrationspolitischer Entscheidungen geprägt.
In den späten 80er Jahren zeigte sich, zeitgleich mit einem dramatischen Anstieg der Asylanträge und dem bereits bestehenden Problem der Gastarbeitermigranten und deren Integration, eine stärkere Einflussnahme auf die Regulierung der Zuwanderungsbewegungen. Dennoch bleibt der Versuch politischer Regulierung eher auf restriktive Maßnahmen beschränkt, d.h. auf eine Beschränkung der Zuwanderungszahlen u.ä. gerichtet, und es wird nur ein Minimum an politischen Entscheidungen getroffen.
Zugleich wirkten in den 90er Jahren zunehmend internationale Konventionen (z.B. UnFlüchtlingsresolution), die den generellen Umgang mit bestimmten Migrantengruppen beeinflussen (Flüchtlinge, Asylsuchende), bei denen nationalstaatliche Interessen weniger beachtet werden, auf den politischen Prozess ein.
Die Zunahme der Asylanträge, Neu-Formierung des Rechtsextremismus und Anschläge auf ausländische Mitbürger scheinbar mit der Billigung der breiten Bevölkerung, zwangen u.ä. zu einer Veränderung politischer Einflussnahme und führten schließlich 1990 mit dem „Asylkompromiss“ zu einer Änderung des bis dato geltenden Umgangs mit Migranten, insbesondere mit Asylbewerbern.
Jetzt wurde erstmals genau definiert, ab wann ein Antragsteller überhaupt dazu berechtigt ist, Asyl zu beantragen:
„Nach dem neuen Grundgesetzartikel 16a kann sich auf das Asylrecht nicht mehr berufen, wer aus einem Land anreist, in dem die Grundfreiheiten und der Schutz vor politischer Verfolgung ausreichend gewährleistet sind. Dabei werden die entsprechenden Staaten per Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt.“4
In diesem „Asylkompromiss“ wird politisches Handeln sichtbar, dass genau definiert, ab wann ein Migrant asylberechtigt ist und ab wann nicht. Desweiteren ist diese grundgesetzliche Rahmenbedingung ein politischer Kompromiss beteiligter Parteien, um unerwünschte Migrationsbewegungen zu regulieren.
2. 2 Kommunale und bundespolitische Motive
Mit dem Asylkompromiss änderte sich nicht nur der generelle Umgang mit Asylbewerbern und das Verfahren der Bestimmung ihres Status bzw. für die Prüfung ihrer Ansprüche, sondern auch die finanzielle Verantwortung für die Versorgung der Flüchtlinge.
Vor 1990, vor dem Asylkompromiss, lag die finanzielle und soziale Verantwortungen für die Flüchtlinge noch weitgehend beim Bund und bei den Ländern.
Mit der Absicht die Bundessozialkassen zu entlasten änderte sich dies 1990 mit der Verschiebung institutioneller Zuständigkeit für diese Menschen auf die Kommunen.5 Der Wohlfahrtsstaat, als Vermittler des Ausgleichs von Defiziten bei der Erfüllung von Inklusionsbedingungen, die Bedingungen für die Einbindung von z.B. Personen in gesellschaftliche Teilsysteme und der Gefährdung durch Exklusion, nach der „Systemtheorie der Ausschluss einer größeren Zahl von Einheiten (Personen, sozialen Rollen, sozialen Mechanismen) aus spezifischen Funktionskreisen...“6, z.B. Ausschluss aus dem Teilsystem Wirtschaft durch Arbeitslosigkeit) gibt nun durch die Bundes- und Länderpolitik den politischen Rahmen vor, der durch die Kommunen, in Form einer lokalen Sozial-, Kultur-, Wirtschafts-, Gesundheits-, Wohnungsbau-, Raumordnung und Verkehrspolitik ausgefüllt werden muss. 7 Die Kommunen haben zwar einen Handlungsspielraum in der Umsetzung, stehen aber in gleichzeitiger Abhängigkeit von zentralstaatlichen Entscheidungen, was nicht selten zu Konflikten führt.
Die Aufgabenteilung zwischen Gesetzgebungs- und Umsetzungsinstanzen führt dabei nicht selten zu Abstimmungsproblemen zwischen den Instanzen.
[...]
1 Vgl. Bommes, Michael [1996, S.213]
2 Vgl. Han, Petrus [2000,S.142]
3 Vgl. Schönwalder, Karin [1999,S.127]
4 Vgl. Der Bundestag [1993, S. 222f]
5 Vgl. Bommes, Michael [1996]
6 Lexikon zur Soziologie [1995,S.300]
7 Vgl. Bommes, Michael [1996, S. 223]
- Quote paper
- Tim Bischoff (Author), 2003, Asylverfahren und Nationalstaat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16897
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