„[...] aber es ist eine ewige Erfahrung, dass jeder, der Macht hat, ihrem Mißbrauch geneigt ist: er geht so weit, bis er auf Schranken stößt. [...] Um den Mißbrauch der Macht zu verhindern, muß vermöge
einer Ordnung der Dinge die Macht der Macht Schranken setzen.“
Mit dieser Sentenz fasste Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu eine seiner Fundamentalerkenntnisse zusammen und erhob sie dadurch zur allgemeinen Bedeutung, dass er konkret
begründete, wie Schranken der Macht innerhalb welchen Kontextes aussehen können. [...]
Diese Arbeit beginnt damit, die politische Freiheit als Agens der Montesquieuschen Theoriebildung aufzuzeigen. Darauf aufbauend wird gezeigt werden, inwiefern die menschliche Vernunft im Montesquieuschen Verständnis das unauflösliche Bindeglied zwischen Naturgesetzen und positiven Gesetzen
darstellt [...]. Weiterhin wird ein Begründungszusammenhang formuliert werden, der die Unmöglichkeit der Deduktion des positiven Rechts aus den Naturgesetzen aufzeigt. Die politische Wirklichkeit in ihrer jeweiligen Faktizität lässt sich nur mittels Induktion aus den positiven Gesetzen erreichen bzw. nachvollziehen.
Nach Verdeutlichung dieses methodischen Ansatzes wird das Augenmerk auf die englische Verfassung verlegt, um in ihr die Anlagen zur politischen Freiheit zu zeigen, welche eng an die Forderung
nach Machtteilung angelehnt sind. Innerhalb dieses Kontextes werden einerseits die Montesquieuschen Strukturprinzipien offengelegt und andererseits wird gezeigt werden, dass eine vorschnelle Verortung
seines Denkens innerhalb einer juristischen Funktionenlehre sehr sicher von dem Resultat geprägt sein wird, Montesquieu fehl interpretiert zu haben. Aus diesem Grund werde ich mich ausführlich der Exemplifikation des Zusammenspiels der je unterschiedlichen Perspektiven von juristischer Funktionenlehre und politischer Machtaufteilungslehre widmen. [...] Abschließen werde ich
diese Arbeit mit der Fokussierung auf ein Postulat Alois Riklins, welcher einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Idee der Machtteilung und der Idee gemischter Verfassungen gesehen und
aufgemacht hat. Vorweggenommen sei, dass ich mich der Riklinschen Postulierung deswegen anschließe, weil die immerwährende und übliche Reduktion machtaufteilender Gedanken auf die Funktionenlehre
zu Fehlschlüssen führt, welche im politikwissenschaftlichen Bereich schlichtweg
nicht weiterverwendet werden können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1. Die politische Freiheit als Agens der Theoriebildung
2.2. Die positiven Gesetze im Verhältnis zu den Naturgesetzen
2.3. Die Montesquieuschen Strukturprinzipien unter Beachtung der Unterschiedlichkeit von
Funktionenlehre und Machtteilungslehre
2.4. Der Zusammenhang von Gewaltenteilung und Mischverfassung
3. Schlussbetrachtung
4. Bibliographie
- Citation du texte
- Martin Gliemann (Auteur), 2010, Mischverfassung und Gewaltenteilung , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168769
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