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Miturheber: Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft

Urheberrecht

Titel: Miturheber: Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft

Hausarbeit , 2011 , 20 Seiten , Note: 2.3

Autor:in: Marco Patzlaff (Autor:in)

Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In meiner Hausarbeit geht es im Wesentlichen um das Miturheberrecht. Am Anfang gehe ich auf die Definition des Miturheberrechts im Sinne des Urheberrechts ein, indem ich die Grenzen der Reichweite erwidere. Über eine intensivere Darstellung der Verwertungsrechte hinweg komme ich zur Schutzdauer und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.

Im zweiten Teil werde ich die internationalen Regelungen und deren Zusammenhänge genauer erläutern.

Im dritten Teil stelle ich die Abgrenzung zur Anregung und der Gehilfenschaft des Miturheberrechts an Hand von kurzen Beispielen dar. Diese werden anschließend an Hand von gerichtlichen Urteilen noch genauer in der Rechtssprechung erwidert.

Auch Ausnahmeregelungen und Schranken der Schöpfungshöhe sind untergeordnet veranschaulicht.

Insgesamt gesehen wird ein weitgehender Überblick des Miturheberrechts in Verbindung mit der Wirkung des eigentlichen Urheberrechts aufgezeigt. Ein Einklang aus Miturheberrecht und Urheberrecht ist dabei unerlässlich zu erwähnen. Die Abhängigkeit beider Rechte ist als aufeinander aufbauend anzusehen.

Jedoch gibt es auch Schranken der Miturheberschaft, die sich in der Abgrenzung oft in der Praxis zu Streitfällen entwickeln.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Definition des Miturheberrechts in Deutschland
    • 1.1 Rechtsgrundlage
    • 1.2 Schutzgegenstand
    • 1.3 Schutzbereich
      • 1.3.1 Verwertungsrecht
      • 1.3.2 Vervielfältigungsrecht
      • 1.3.3 Verbreitungsrecht
      • 1.3.4 Ausstellungsrecht
    • 1.4 Schutzdauer
    • 1.5 Rechtsfolgen
    • 1.6 Geltungsbereich
  • II. Internationale Regelungen
  • III. Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft
    • 1.1 Gemeinsame Werkschöpfung
    • 1.2 Abgrenzung zur Anregung
    • 1.3 Abgrenzung zur Gehilfenschaft
  • IV. Aktuelle Rechtssprechung/Urteile
  • Fazit
  • Literaturverzeichnis
  • Quellenverzeichnis

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit dem Miturheberrecht im deutschen Urheberrecht. Sie untersucht die Definition des Miturheberrechts, seine Rechtsgrundlagen, den Schutzbereich und die Schutzdauer. Darüber hinaus werden die internationalen Regelungen zum Miturheberrecht beleuchtet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung der gemeinsamen Werkschöpfung von Anregung und Gehilfenschaft.

  • Definition und Rechtsgrundlagen des Miturheberrechts
  • Schutzbereich und Schutzdauer des Miturheberrechts
  • Internationale Regelungen zum Miturheberrecht
  • Abgrenzung der gemeinsamen Werkschöpfung von Anregung und Gehilfenschaft
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Miturheberrecht

Zusammenfassung der Kapitel

Die Einleitung führt in das Thema Miturheberrecht ein und skizziert den Aufbau der Arbeit. Kapitel I definiert das Miturheberrecht im Sinne des deutschen Urheberrechts und behandelt die Rechtsgrundlagen, den Schutzgegenstand, den Schutzbereich, die Schutzdauer, die Rechtsfolgen und den Geltungsbereich. Kapitel II beleuchtet die internationalen Regelungen zum Miturheberrecht. Kapitel III befasst sich mit der Abgrenzung der gemeinsamen Werkschöpfung von Anregung und Gehilfenschaft. Kapitel IV stellt aktuelle Rechtsprechung und Urteile zum Miturheberrecht vor.

Schlüsselwörter

Miturheberrecht, Urheberrecht, gemeinsame Werkschöpfung, Anregung, Gehilfenschaft, Rechtsgrundlagen, Schutzbereich, Schutzdauer, internationale Regelungen, Rechtsprechung, Urteile.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Miturheberschaft?

Miturheberschaft liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Werk schöpfen, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen.

Wie grenzt sich Miturheberschaft von bloßer Gehilfenschaft ab?

Ein Miturheber muss einen eigenen schöpferischen Beitrag leisten, während ein Gehilfe lediglich technische oder unterstützende Tätigkeiten ohne eigene Gestaltungshöhe ausführt.

Welche Rechte haben Miturheber gemeinsam?

Sie haben gemeinsame Verwertungsrechte, wie das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ausstellungsrecht, und müssen Entscheidungen über das Werk in der Regel gemeinsam treffen.

Wie lange ist ein gemeinsames Werk geschützt?

Die Schutzdauer endet in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des am längsten lebenden Miturhebers.

Was ist der Unterschied zwischen Miturheberschaft und Anregung?

Eine bloße Anregung (z.B. eine Idee oder ein Thema) begründet noch kein Urheberrecht, da erst die konkrete Ausgestaltung urheberrechtlich geschützt ist.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Miturheber: Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft
Untertitel
Urheberrecht
Hochschule
Hochschule Darmstadt
Note
2.3
Autor
Marco Patzlaff (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
20
Katalognummer
V168424
ISBN (eBook)
9783640857333
ISBN (Buch)
9783640856145
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewerblicher Rechtsschutz Medienrecht Jura Urheberrecht Miturheberrecht Miturheber Urheber Geistiges Eigentum
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Marco Patzlaff (Autor:in), 2011, Miturheber: Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168424
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Leseprobe aus  20  Seiten
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