Inhalte sollen in neue Medien überführt werden, damit sie ihren zeitlosen Geist in neuen Gewändern verbreiten. Sie stellen aber auch einen wirtschaftlich relevanten Markt dar. Existiert eine neue Nutzungsart zu jener Rechte eingeräumt sind, so ist sie wirtschaftlich verwertbar und ein geldwertes Gut. Mit dem „Ersten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ wurden die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Der „Zweite Korb“ erfolgte hingegen ohne zwingende Vorgaben der Gemeinschaft als weitere Anpassung des Urheberrechts an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft. Im Mittelpunkt stand hierbei der zunehmende Einsatz digitaler Technik. Die fakultativen Schrankenbestimmungen insbes. der Privatkopie, die Anpassung des pauschalen Vergütungssys-tems und die Lockerung des Verbotes der Verfügung unbekannter Nutzungsarten, die für diese Arbeit von großer Bedeutung sind, bildeten die Eckpfeiler des „Zweiten Korbes“. In Bezug darauf wurde die Verfügung unbekannter Nutzungsarten gem. § 31 IV UrhG a.F. aufgehoben und an seine Stelle die § 31a, sowie §§ 32c, 137l eingeführt. § 31a I S. 3 beinhaltet hierbei ein Widerrufsrecht des Urhebers, welches bestimmten Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterliegt und die Frage der Rückerstattung der Vergütung bei Einlegen des selbigen aufkommen lässt. Der Rechteerwerb an unbekannten Nutzungsarten ist möglich und zeigt, dass dadurch unser kulturelles Leben belebt wird und gleichzeitig auf Seiten der Verwerter profitable Einnahmen hervor gebracht werden können. Doch fürchtet man durch das Widerrufsrecht um das, was man besitzt: Die Rechte an unbekannten Nutzungsarten für die man den Urheber vergütet hat. Die vorliegende Arbeit erläutert ausgehend von den strukturellen Veränderungen die das Urheberrecht erfahren hat, die Anforderungen an einen Vertragsschluss über Rechte an neuen Nutzungsarten. Es schließen sich Ausführungen über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts an. Die Frage der Rückerstattung der Vergütung, ist hierbei eng mit der Rechtsnatur des Widerrufs und seiner Wirkung verknüpft. Insbesondere werden Probleme einer etwaigen Rückerstattung im Falle eines Widerrufs erörtert. Mögliche Lösungsansätze struktureller Art werden des Weiteren zur Diskussion gestellt. Schlussendlich bildet eine Erweiterung des § 31a UrhG ein mögliches Korrektiv.
Gliederung
A Einleitung
B Der neue §31 a UrhG im Zuge der Umsetzung des ,,Zweiten Korbs“
I. Zweck, Rechtsfolge und Anwendungsbereich, § 31 IV UrhG a.F
II. § 31a UrhG und sein Normzweck
III. Vertragliche Einraumung der Rechte an unbekannten Nutzungsarten, § 31a UrhG
1. ) Gesetzliche Anforderungen an einen Vertragsschluss nach §31a I UrhG
a. ) Gegenstand: unbekannte Nutzungsart - Abgrenzungsversuch
b. ) Anforderungen an die Bestimmtheit
c. ) Beschrankungen
d. ) Zweckubertragungslehre
2. ) Das Schriftformerfordernis des §31a UrhG
a. ) Schriftformerfordernis gem. §31a I S.2 UrhG
b. ) Keine Schriftform bei Open Source / Open Content Lizenzen
C Das Widerrufsrecht des § 31a I S. 3 UrhG
I. Schutzzweck des Widerrufs
II. Die Rechtsnatur des Widerrufs
III. Diskussion uber die Einfuhrung einer „Schamfrist“
1. ) Der Gesetzeswortlaut des §31a I S.4 UrhG
2. ) Kritische Stellungnahme Verweyens
3. ) Stellungnahme
IV. Der unbegrundete Widerruf
1. ) zusatzliche Voraussetzung: ,,berechtigtes Interesse“
2. ) Regulierung uber allgemeine Rechtsgrundsatze
3. ) Stellungnahme
V. Die Ausubung des Widerrufs und seine Voraussetzungen
1. ) Widerrufsberechtigter
2. ) Gegenstand und Umfang des Widerrufs
3. ) Adressat des Widerrufs
a. ) bei Weiterubertragung gem. § 34 UrhG
b. ) bei Weitereinraumung gem. § 35 UrhG
VI Ausschluss bzw. Beschrankung des Widerrufsrechts
1. ) Die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung, §31a I S.4 UrhG
2. ) Einigung uber Vergutung, § 31a II S. 1 UrhG
3. )Tod des Urheber, §31a II S.2 UrhG
4. ) Beschranktes Widerrufsrecht, § 31a III UrhG
D Der Widerruf gem. §31a UrhG und seine Rechtsfolgen
I Ruckfall der Rechte als Folge des bedingten Rechtserwerbs
1. ) Ansicht Schulze
2. ) Ansicht Kotthoff
3. ) Stellungnahme
II Der Bestand des ubrigen Vertrags
III Auswirkungen des Widerrufs: Pflicht zur Ruckerstattung der gezahlten Vergutung? ...
1.) Auslegung des §31a I S.3 UrhG
a. ) Der Wortlaut der Regelung des §31a I S.3 UrhG
b. ) Die Historik der Regelung des §31a I S.3 UrhG
c. ) Die Systematik der Regelung des §31a I S.3 UrhG
d. ) Teleologische Auslegung des §31a I S.3 UrhG
aa.) Wertung des § 40 UrhG
bb.) Wertung des Art. 14 GG
cc.) Zwischenergebnis der teleologischen Auslegung
e. ) Das Ergebnis der Auslegung
IV Losungsansatze zu einer Ruckabwicklung Vergutung
1. Ruckabwicklung nach den Regeln des allgemeinen Privatrechts
a.) Allgemeines
II
b.) § 812 ff. BGB versus §§ 346 ff. BGB
2. Moglichkeiten vertraglicher Gestaltung und ihre Grenzen
3. Stellungnahme
V Sonstige Anspruche aufRuckzahlung
E Schlussbetrachtung
I. Zusammenfassung
II. Ubertragung der Vorschriften von Rechten an unbekannten Nutzungsarten in Frankreich und denVereinigten Staaten von Amerika auf den deutschen Rechtsraum
III Ausblick - Losungsvorschlag: Korrektur des Gesetzgebers
- Citar trabajo
- stud. iur. Sascha Klein (Autor), 2009, Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs der Einräumung von Nutzungsrechten gem. § 31a Abs. 1 S. 3 UrhG , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167958
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