Der 11. September 2001, ein Datum, welches nicht so einfach zu vergessen ist. Es ist ein Datum, welches immer in Verbindung mit den Anschlägen auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington gebracht wird. Der Tag hat nicht nur die Menschen verändert und die Angst vor Terroranschlägen erhöht, sondern auch durch den Erlass des Luftsicherheitsgesetzes (in Kraft seit dem 15. Januar 2005) wurden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Im Bewusstsein liegend und für nicht rechtens, wird hierbei die in der ersten Kommentierung vorhandene Möglichkeit, des Abschusses von Zivilflugzeugen (§§ 13-15 LuftSiG) erachtet. Selbst der Bundespräsident hatte bei der Unterzeichnung erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung, hatte diese jedoch zurückgestellt um nicht das Inkrafttreten der anderen Vorschriften zu verzögern. Am 09. November 2005 verhandelte das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde diese Regelung und erachtete diese als begründet am 15. Februar 2006. In dem Urteil hieß es wörtlich: „§ 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 78) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 87 a Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.“ Hierbei beachtete das Bundesverfassungsgericht, dass ein Abschuss von entführten Zivilflugzeugen, Hunderte unschuldige Passagiere zum Opfer fallen würden und dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Ein Menschenleben zu riskieren, um vielleicht auch Hunderte andere Menschenleben zu schützen, sieht das Grundgesetz nicht vor. Hier wird darauf geachtet das jedes Leben gleichwertig ist, egal ob es sich in einem entführten Flugzeug befindet oder nicht. Die Frage ist jedoch wie viel ein Menschenleben wert ist, wenn gerade ein Terrorangriff stattfindet. Wann und unter welchen Vorraussetzungen sollten Zivilflugzeuge abgeschossen werden? Diese und weitere Fragen werde ich mit der Hausarbeit beantworten.
Inhaltsverzeichnis
0. Einführung
A. Der Terrorismus
1. Terrorismus neu definiert
B. Die Bekämpfung von Terrorismus im Luftraum
1. Eine Anklage an den Staat
2. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006
C. Grundrecht und Terrorismus
1. Grundrechtliche Probleme beim Abschuss von Zivilflugzeugen
I. Tötung der „Terroristen“
II. Die Tötung von Unbeteiligten
a. Begriff „Unbeteiligter“
b. Gefährdung des Lebens Unbeteiligter
c. Tötung Dritter durch herabfallende Flugzeugtrümmer
III. Abwägbarkeit menschlichen Lebens
a. Verhältnismäßigkeitsprinzip
aa. Das Prinzip des absoluten Lebensschutzes
D. Schluss
E. Literaturverzeichnis
- Citar trabajo
- Stefanie Jabczynski (Autor), 2010, Abschuss von Zivilflugzeugen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167689
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.