Wenn der Name „Kant“ fällt, kommt dem einen oder anderen sicherlich so etwas wie: „Was du nicht willst, das man dir tut, das füg’ auch keinem andern zu“, in den Sinn. Doch diese so genannte „Goldene Regel“ stammt nicht nur nicht von Kant, sie unterscheidet sich ganz grundsätzlich von der Kant’schen Moralphilosophie, kann uns aber bei näherer Betrachtung zumindest dabei helfen, deren komplexen Charakter besser zu verstehen.
Dabei ist es durchaus möglich, dass man als Leser der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (GMS) zumindest den Anfangsverdacht einer argumentativen Schizophrenie, d.h. einer tief sitzenden, inneren Widersprüchlichkeit in den Ausführungen des Philosophen auszumachen glaubt. Besonders knifflig ist das Kernstück des moralischen Gedankengebäudes Kants’, nämlich der so genannte Kategorische Imperativ (KI). Zunächst scheint die Situation klar, wenn er diesen wie folgt definiert: „Der kategorische Imperativ ist also nur ein einziger, und zwar dieser: handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“
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- Johannes Stockerl (Autor), 2011, Die „Vier-Einigkeit“ moralischen Handelns, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167062