Die Frage nach dem Auslöser von gesellschaftlichem Wandel wird hier strukturell auseinandergenommen. Ob eine Veränderung der Produktionsverhältnisse oder die unsichtbare Hand der Gesellschaft - wir können Ereignisse immer nur deuten und nie vorhersagen und bleiben deswegen an die Möglichkeiten unseres Verstands gebunden. Ausgegangen werden kann von einer Verknüpfung aller Ebenen der Gesellschaft, ohne die es keinen Wandel geben kann. Dies wird anhang der Menschenrechte entwickelt, deren Begriff seit der Aufklärung an Bedeutung verloren, aber in der selben Zeit an neuer Bedeutung gewonnen hat.
Einleitung:
In diesem Essay wird versucht, Anhaltspunkte zu geben, in welcher Weise gesellschaftliche Veränderungen bedingt werden anhand der Entstehung der Menschenrechte, dessen Begriff einem unübersehbaren Wandel durchlaufen ist. Zusätzlich wird im ersten Kapitel versucht zu beantworten, warum es in China zu keiner derartigen Entwicklung kommen konnte. Der Schwerpunkt wurde jedoch gelegt auf das Offenlegen der Verknüpfung zwischen sozialen und geistesgeschichtlichen Veränderungen.
1.0 „Pan-soziale“ Entwicklungen
De Bary ist der Meinung, dass die wahrscheinlichen Faktoren für den Ausbleib einer weiteren Entwicklung des Individualismus in China das Fehlen einer breiten Mittelklasse sowie das Ausbleiben eines Kapitalismus war, der sich zu dieser Zeit noch auf der Stufe des „pariah capitalism“ befand. Die unteren Klassen waren nicht stark genug gegen das Interpretationsmonopol der konfuzianischen Gelehrten anzukämpfen, die sich ihre Stellungen als Elite der Gesellschaft sichern wollten und deswegen die Ausbreitung eines „humanitarianism“ verhinderten.
Auch wenn eine deutliche Tendenz hin zum Individualismus nachgezeichnet werden kann, nämlich im immer größer werdenden Vermögen des Einzelnen die konfuzianischen Ideale aus eigener Kraft zu erreichen, scheiterte diese philosophische und damit ideologische Entwicklung an dem Mangel an ökonomischer Stärke der unteren Klassen. Im 17. Jahrhundert der Ming-Dynastie bestätigte sich (wie auch im Abendland), dass geistesgeschichtliche Entwicklungen nicht unabhängig von den ökonomischen und sozialen ablaufen können.
1.1 Subjektivierung wird Individualisierung
Erst wenn verschiedene, gleichzeitig ablaufende gesellschaftliche Entwicklungen sich gegenseitig bedingen, kann sich die Gesellschaft maßgeblich verändern. Ein Blick auf die westliche Entstehungsgeschichte von Menschenrechten und die übliche Einteilung derselben in Abhängigkeit von der ökonomischen Entwicklung könnte ein Indiz dafür sein: „individual rights“ sollen demnach zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert entstanden sein, um den Einzelnen gegen den Staat zu schützen. Doch die zweite Phase ist gekennzeichnet durch eine Entwicklung der „economic, social and cultural human rights“, die mit der Arbeiterbewegung in Verbindung gebracht wird. Die letzte Phase beschreibt die Entstehung von „solidarity rights (for instance the right to economic development)“. Auch wenn diese geschichtliche Einteilung im Einzelnen von vielen Autoren bemängelt wird, zeigt sie, dass ein ökonomischer Prozess begleitet wurde durch die Weiterentwicklung des Rechtssystems.
Begleitet wird jede Veränderung einer Gesellschaft durch die ideologische Anpassung an die neuen Möglichkeiten, Reichtum zu produzieren. Ob den Veränderung der Möglichkeiten der Produktion gesellschaftliche Veränderungen vorausgehen, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Dennoch kann der Historiker Tendenzen beider Ebenen im Nachhinein an besonderen Punkten der Geschichte nachzeichnen und beschreiben. Die beschriebene Ablösung des Menschen aus die ihm umgebenden Strukturen als Subjektivierung bietet die philosophische Absicherung und Begründung des Wandels in der Neuzeit.
Der Mensch versteht sich als unabhängig von der äußeren Natur, die nun nicht mehr als Träger einer Bedeutung verstanden wird. Wenn die Gesellschaft auf der individuellen Stufung des Eigeninteresses aufgebaut ist, muss dieses Eigeninteresse im Sinne des Gemeinwohls ausgelegt werden. Eine Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft besteht dann nicht mehr in der Einhaltung von Pflichten (wie die Pflichterfüllung im Konfuzianismus, yi), sondern nur noch in seinem individuellen „Pursuit of Happiness“, der in der Politik über den Umweg des ‚größtmöglichen Glücks für Alle’ legitimiert wird.
Gestiftet werden musste demnach eine „Toleranz für den kapitalistischen Geist“. Denn die neuen Möglichkeiten der Massenproduktion im 19. Jahrhundert während der Industriellen Revolution konnten nur genutzt werden, wenn die Bereitschaft der Massen zu konsumieren gewährleistet wurde. Dieser Prozess erforderte einen Wandel im Selbstverständnis des Individuums. Im frühen 18. Jahrhundert galt es noch, sich mit dem „täglich Brot“ zufrieden zu geben. Max Weber charakterisiert diese Weltanschauung als antik-orientalisch. Mit dem eschatologischen Verständnis für den Aufschub des Genusses wurden Mängel des Diesseits kompensiert. Genügsamkeit galt als Tugend. Genauso galt es, die Begierden zu unterdrücken (ähnlich wie in der konfuzianischen Ethik bis zur Ming-Zeit). Diese protestantische Ethik wurde mit der Veränderung der Produktionsverhältnisse und der gleichzeitigen Subjektivierung in der Aufklärung abgelöst durch das Ideal der Selbstentfaltung. Der Konsum wurde an die Ideologie der Selbstentfaltung und damit an die liberal-demokratischen Visionen der Moderne gekoppelt.
Die Emanzipation des Individuums drückt genau diese Veränderung der Verhältnisse aus. Sie wirkt als Gegenpol gegen jeden Traditionalismus, denn mit der Tradition wird jeglicher Fortschritt ausgebremst.
Grob zusammenfassend kann man sagen, dass die neuen Möglichkeiten der Massenproduktion zu einer grundlegenden ideologischen Veränderung führten. Das Individuum musste aus seinen alten Rollen gelöst werden. Die bürgerliche Großfamilie musste aufgelöst werden, denn der Einzelne sollte sich von den Traditionen emanzipieren, nicht nur damit er individuell von der Steuer erfasst werden konnte, sondern auch, damit ihn alte Ideale der Genügsamkeit und der Askese der christlichen oder protestantischen Ethik nicht am Konsum hinderten.
Unter diesen Gesichtspunkten ist die Verbreitung des Hedonismus in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert naheliegend. Die moderne Marktwirtschaft kann ohne eine hedonistische Mentalität des Volkes nicht verwirklicht werden. Und der Hedonismus wiederum kann ohne die liberalen Visionen der Selbstentfaltung, d.h. der Individualität nicht ins Leben gerufen werden.
Die Loslösung von den gewachsenen Strukturen unter dem liberalen Banner der Gleichheit und Individualität, die zu einer „Toleranz des kapitalistischen Geistes“ geführt haben, führte nicht zuletzt zu der Inanspruchnahme des Menschenbegriffs. Wenn der Mensch aus seiner sozialen Rolle gelöst wird (Stände und Familie), bleibt als einigender Begriff nur noch der Gattungsbegriff Mensch und damit die Normativität der Ratio.
1.2 Universalität und Toleranz
Der Begriff der Menschenrechte, der insbesondere bis 1948 de facto immer nur für eine bestimmte und besondere Gruppe von Menschen gebraucht wurde (für den „homo sapiens europaeus“), ist als universaler gerade dadurch von ausge-zeichneter Normativität, weil er den Anspruch auf Gleichheit und Toleranz in sich trägt. In einer Wirklichkeit, die über die eigenen Staatsgrenzen hinausgeht, kann als Freund- und Feindbestimmung kein kulturspezifischer Begriff mehr gebraucht werden. Die Menschenrechte sind so kein ausschließender Begriff mehr, sondern es ist als ein „meritism“ (Harro von Senger) ein in sich wirksamer dialektischer Oberbegriff, der alle Andersartigkeit ex ante ausschließt. Verschiedenartigkeit wird nicht mehr als solche verstanden, sondern sie wird nur als Abweichung von der Norm als vorübergehender Status betrachtet. Die „rationale und defensive Anerkennung von Gegensätzen trat zurück hinter die moralisch offensive Vorwegnahme von Gegensatztlosigkeit“.
Gerade beim Versuch der Regionalisierung der Menschenrechte besteht ein Interpretationsbedarf, die universelle Geltung aufrechtzuerhalten. Wenn es keine Abweichungen bei der Interpretation der Menschenrechte geben soll, muss erst die Rationalität der Individuen allgemein werden. Menschenrechte können deswegen erst verwirklicht werden, wenn die Menschen gleich geworden sind.
Die Emanzipation des Individuums aus als absolut angesehenen normativen Strukturen verweist die Menschen auf ihren „eigenen Verstand“ (Kant), im modernen Verständnis auf „Selbstentfaltung“. Ihre Vernünftigkeit ist erfordert, um Gemeinschaftsfähigkeit vertraglich zu regeln. Dafür bedarf es der Gleichheit vor dem Gesetz, vor dem der Mensch in seiner ganzen individuellen Abstraktheit nackt als Gattungsexemplar steht. Was das Gemeinwesen betrifft, dürfen demnach Unterschiede nicht relevant sein. Die heute zu beobachtende Nivellierung ist die Folge. Denn ohne diese kann Gleichheit als theoretisches Konzept nicht wirksam werden. Der gleichzeitige Wunsch nach Individualität und Gleichheit ist bezeichnenderweise wie der Wunsch nach Regionalisierung der universellen Menschenrechte in sich paradox.
Literaturangaben:
-Wm. Theodore De Bary, “Self and Society in Ming Thought”, New York 1970, Columbia Univ. Press.
-Peter Furth, „Asymmetrische Gegensätze in der Sprache der Politik“ (1991), in: Troja hört nicht auf zu brennen, Aufsätze aus den Jahren 1981 bis 2004, Berlin 2006, Landt Verlag.
-Reinhart Kosseleck, „Begriffsgeschichten, Studien zur Semantik und Pragmatik der politischen und sozialen Sprache“, Frankfurt am Main 2006, Suhrkamp Verlag.
-Panajotis Kondylis, „Planetarische Politik nach dem Kalten Krieg“, Berlin 1992, Akademie Verlag.
-Harro von Senger, „From the Limited To The Universal Concept of Human Rights: Two Periods of Human Rights“ in: Wolfgang Schmale (Hrsg.), Human Rights and Cultural Diversity, Goldbach 1993, Verlag Keip.
-Wolfgang Schmale, “Human Rights In The Intercultural Perspective And The Reorganisation Of The International Debate”, Goldbach 1993, Verlag Keip.
-Max Weber, „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“, Vollständige Ausgabe, Dirk Kaesler (Hrsg.), München 2004, Verlag C.H. Beck.
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- Citation du texte
- Anonyme,, 2011, Die sozialen und geistesgeschichtlichen Vorbedingungen für einen Wandel der Gesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166927