Die demographische Entwicklung zeigt weltweit seit den letzten Jahrzehnten eine verstärkte Tendenz weg von einer Industrie- und hin zu einer Wissensgesellschaft. Damit verbunden steigt die Wichtigkeit der intellektuellen Werte wie Ausbildung, Erfahrung und Know-how stetig an. Dies wird verstärkt durch den Trend der Abkehr von einer Industriewirtschaft, begleitet von einem gleichzeitigen Aufblühen einer wissensbasierten Dienstleistungswelt. Innovationen, Forschungen und Entwicklungen, sowie immaterielle Werte nehmen an Bedeutung permanent zu. Sie bilden oftmals die Basis für einen langfristigen Erfolg und für die Erreichung, sowie Sicherung eines entsprechenden Wettbewerbsvorteils. So haben jährliche Inves-titionen von kleinen und mittleren Unternehmen in F&E, sowie die Anzahl der damit verbundenen Patentanmeldungen in der Hochtechnologiebranche, in Österreich in den letzten zehn Jahren eine Verdoppelung erfahren. Dies sorgt für einen nachhaltigen Know-how- und Wissensaufbau, eine Steigerung der Wirtschaftsleistung und die notwendigen technologischen Impulse.
Die Finanzierung von technologiegetriebenen Unternehmen, Projekten und F&E verharrt in den traditionellen, fremdfinanzierten Strukturen. Alternative Finanzierungsarten, wie Equity-Finanzierung durch Business-Angels oder Venture Capital sind im deutschsprachigen Raum anteilsmäßig weit hinter dem europäischen Durchschnitt. Finanzierungsvarianten auf Basis des bei KMU oftmals reichlich vor-handenen immateriellen Vermögens, insbesondere auf Basis der Rechte aus dem geistigen Eigentum, befinden sich noch in den ersten Entwicklungsschritten. Erteilte Patente können sowohl aus einer rechtlichen Begründung heraus, als auch aus wirtschaftlichen Überlegungen ohne Probleme, als Sicherheit für einen Investor dienen. Landes- und staatliche Fördereinrichtungen unterstützen diese Möglichkeit massiv und versuchen, speziell Kapital für Equityaufbau selbst anzubieten oder Investoren zu vermitteln. Auf Seiten der Kreditfinanzierung bieten sich hier vielfältige Möglichkeiten für Banken an. Ein Geschäftsmodell zur Fremdfinanzierung auf Basis von Patenten, wurde erst von wenigen Kapitalgebern angeboten, was einerseits auf mangelnde Kenntnis der innovativen Hochtechnologiebranche und dem Fehlen eines akzeptierten Bewertungsverfahrens von Patenten zurückzuführen ist. Diese Gesamtsituation führt dazu, dass erheblicher Kapitalbedarf in technologiegetriebenen KMU entstanden ist.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis:
Tabellenverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Ausgangssituation
1.2. Ziele der Arbeit
1.3. Aufbau der Arbeit
2. Intellectual Property
2.1. Immaterielles Vermögen
2.2. Gewerbliche Schutzrechte
2.2.1. Patentschutz
2.2.2. Markenschutz
2.2.3. Designschutz
3. Wert und Bewertung von Intellectual Property Rights
3.1. Bedeutung von Intellectual Property in Unternehmen
3.1.1. Erhöhung des Unternehmenswertes durch Intellectual Property
3.1.2. Alternative Verwertungen von Intellectual Property
3.2. Bilanzierung von Intellectual Property
3.2.1. Unternehmensgesetzbuch
3.2.2. International Financial Reporting Standards
3.2.3. United States Generally Accepted Accounting Principles
3.3. Problematik bei der Bewertung von Intellectual Property
3.4. Möglichkeiten der Bewertung von Intellectual Property
3.4.1. Bewertung des gesamten immateriellen Vermögens
3.4.2. Bewertungsansatz einzelner Patente
3.5. Geschäftsmodelle der Intellectual Property
3.5.1. Wertschöpfungskette im Geschäftsmodell
3.5.2. Geschäftsstrategien und Vorgangsweisen
3.5.3. Ertragsmodelle mittels Intellectual Property
4. Rahmenbedingungen der Finanzierung mit Intellectual Property
4.1. Unternehmensumfeld von kleinen und mittleren Unternehmen
4.1.1. Eigenschaften von KMU und Start Up
4.1.2. Eigenschaften von Start-Up Unternehmen
4.1.3. Rahmenbedingungen und Innovationsdynamik
4.2. Rahmenbedingungen der Investoren und Kapitalgeber
4.2.1. Informationsasymmetrien
4.2.2. Vermögensverschiebung
4.2.3. Sicherheiten für Fremdkapitalgeber
5. Finanzierungsarten für kleine und mittlere Unternehmen
5.1. Kennzeichen und Eigenschaften von Finanzierungen
5.1.1. Kennzeichen von Außen- und Innenfinanzierung
5.1.2. Kennzeichen von Fremd- und Eigenkapital
5.2. Fremdkapitalfinanzierung
5.2.1. Langfristige Bankkredite
5.2.2. Mittel- und Kurzfristige Fremdkapitalfinanzierung
5.2.3. Besonderheiten bei der Fremdfinanzierung von Start-Up
5.2.4. Rechtliche Aspekte bei der Besicherung von Fremdfinanzierungen
5.3. Eigenkapitalfinanzierung
5.3.1. Venture Capital
5.3.2. Business Angels
5.3.3. Sonstige Formen der EK Finanzierung
5.3.4. Spezielle Formen der Eigenkapital Finanzierung bei Spin-Off
5.4. Sonder- und Mischformen der Finanzierung
5.4.1. Mezzanin Kapital
5.4.2. Genussrechte und Partizipationsscheine
5.5. Beispielhafte Intellectual Property Finanzinnovationen
5.5.1. Asset-Backed-Security Finanzierung mittels Intellectual Property
5.5.2. Verbriefung von Intellectual Property Rights
5.5.3. Intellectual Property Auktionen
5.5.4. Patent Fonds, Patent Pools
6. Empirische Untersuchungen
6.1. Marktteilnehmer
6.2. Gebräuchliche Finanzierungsarten
6.2.1. Konventionelle Finanzierungsmöglichkeiten von Spin-Off
6.2.2. Finanzierungsmöglichkeiten von KMU
6.3. Zugang der Marktteilnehmer zum Thema Finanzierungen mittels IP
6.3.1. Banken
6.3.2. Unternehmen
6.3.3. Eigenkapitalgeber
6.3.4. Staatliche und Landesförderorganisationen
6.3.5. IP-Händler, Dienstleister, Patentanwälte
6.4. Aktuelle Aktivitäten im Bereich Finanzierungen mittels IP
6.4.1. Finanzierungen von Spin-Off mittels IP
6.4.2. Finanzierungen von kleinen und mittleren Unternehmen mittels IP
6.5. Erkannte Hemmnisse im Bereich Finanzierung mittels IP
6.5.1. Spezielle Ergebnisse der Bankenbefragung
6.5.2. Selbst geschaffenes IP unterliegt dem Bilanzierungsverbot
6.5.3. Der Wert der IP ist nicht ermittelbar
6.5.4. Patent alleine ist zu wenig
6.5.5. Immaterielles Vermögen zählt bei Banken lediglich als Soft-Fact
6.5.6. Fehlende IP-Experten und fehlende Marktkenntnis der Banken
6.5.7. Risiko ist für Banken nicht einschätzbar
6.5.8. Banken werden verleitet das Haftungsrisiko für Kredite abzuschieben
6.5.9. Zu geringe Eigenkapitalquote
6.5.10. Für Banken zählt mehr die Persönlichkeit des Unternehmers
6.5.11. Eigenkapitalgeber reflektieren primär auf Businessplan
6.5.12. Potentielle Business Angels kennen wenig Investmentmöglichkeiten
6.5.13. Mangel an Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen
6.5.14. Bürokratische Hindernisse
6.5.15. Auswirkungen der Wirtschaftskrise
6.5.16. Alleinstellungsmerkmal ist nicht klar erkennbar
6.6. Mögliche Verbesserungen bei Finanzierungen mittels IP
6.6.1. Bilanzierungsverbot von IP
6.6.2. Steuererleichterung für Investoren
6.6.3. Anpassung der Bilanzierungsvorschriften an europäischen Vorreiter
6.6.4. Schulung: Patentrecht, IP Strategie, IP-Schutz
6.6.5. IP Statement
6.6.6. Sensibilisierung der Banken für die Thematik Finanzierung mittels IP
6.6.7. Bessere Infrastruktur zur Schaffung von mehr Ideen
6.6.8. Kaufmännischer und Management Know-how-Aufbau
6.6.9. Schaffung einer höherer Branchenintelligenz
6.6.10. Ressourcenmanagement der Förderorganisationen
6.6.11. Koordination der Finanzierungsprojekte in Fördergesellschaften
6.6.12. Vorfeldverbesserung der Unterstützungsorganisationen
6.6.13. Performance Community: Gründer helfen Gründer
6.6.14. Entwicklung der AWS IP-Bewertungsmethode
6.6.15. Business Angel ohne Kapital
6.6.16. Finanzierung mittels IP im Gesamtpaket
6.6.17. Verbesserung Banken Rating
6.6.18. Unterstützung und Förderung der BA Initiativen
6.7. Handlungsempfehlungen für die Marktteilnehmer
6.7.1. Kurzfristige Maßnahmen
6.7.2. Mittelfristige Maßnahmen
6.7.3. Langfristige Maßnahmen
7. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Anhang
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Graphischer Bezugsrahmen der Arbeit
Abbildung 2: Kategorisierung immaterieller Vermögenswerte
Abbildung 3: Werttreiber des Eigenkapitals (shareholder Value)
Abbildung 4: Varianten der Patentbewertung
Abbildung 5: Untersuchungsmodell für wissensbasierte Innovationsaktivitäten
Abbildung 6: Darstellung der Finanzierungsarten
Abbildung 7: Kalkulation eines Darlehens seitens der Bank
Abbildung 8: Marktteilnehmer im Bereich Finanzierung mittels IP
Abbildung 9: Gängige Finanzierungsmöglichkeiten von Innovationen
Abbildung 10: Intellectual Property Statement
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Klassifizierung Imm. Vermögensbestandteile bez. ihrer Verwertbarkeit
Tabelle 2: Das quantitative Ausmaß des akademischen Gründungsgeschehens
Tabelle 3: Kategorisierung der Finanzierung Innen und Außenfinanzierung
Tabelle 4: Abgrenzung Eigenkapital gegenüber Fremdkapital
Tabelle 5: Einteilung von Krediten nach ihrer Fristigkeit
Tabelle 6: Verfügbarkeit von Fremdkapitalfinanzierung in den Start-Up Phasen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Ausgangssituation
Im Rahmen des EraSME-Forschungsprojektes „Intellectual Business Management“ wird ein Geschäftsmodell entwickelt, um Intellectual Property (IP) in das betriebliche Management von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu integrieren. Dies soll in weiterer Folge zu einem stärkeren Bewusstsein für immaterielle Vermögensgegenstände und deren Bedeutung als handelbare Ressource führen. Durch den Einsatz dieses Geschäftsmodells werden Unternehmen frühzeitig bei der Entwicklung und Umsetzung einer nachhaltigen IP-Strategie zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Insgesamt trägt dieses Projekt somit zur Festigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in einem zunehmend wettbewerbsintensiven Umfeld bei.
Technologiegetriebene KMU und neu gegründete Unternehmen (Start-Up) verfü- gen oftüber geistiges Eigentum, allerdings meistüber wenig Liquidität und Boni- tät. IP könnte die Basis für die notwendige Besicherung des investierten Kapitals der Investoren sein. Zurzeit existieren keinerlei standardisierten und wechselseitig anerkannten Bewertungsmechanismen für IP um den immateriellen Wert der IP auch monetär darstellen zu können. Der Zugang der österreichischen und mittel- europäischen Banken zum Thema IP ist derzeit unklar. Einige Patent-Fonds und andere Finanzinnovationen sind bereits aktiv und am Markt verfügbar.
1.2 Ziele der Arbeit
Der Zugang der Banken zum Thema Finanzierung mittels ]IP ist zu ermitteln. Wel- che generelle Meinung herrscht in der Bankenlandschaftüber diese Möglichkeit der Finanzierung vor? Was ist der Hintergrund dieser Meinung und wie ist generell der Informationsstand der Bankenüber diese innovative Geschäftsmöglichkeit?
Ein weiteres Ziel dieser vorliegenden Arbeit ist, die Ermittlung des aktuellen Stan- des der Finanzierung mittels IP aus Sicht der Unternehmen. Wie und in welcher Form liegen, theoretisch als auch praktisch, bereits Erkenntnisse und Möglichkei- ten vor. Die generellen Finanzierungsarten, sei es mittels Eigenkapital, Fremdkapi- tal oder innovativen Finanzmethoden, sollen dargestellt werden.
Darüber hinaus sind eventuelle fördernde und hemmende Rahmenbedingungen bei der Finanzierung mittels IP festzustellen und aufzuzeigen. Die Erfahrungen der Marktteilnehmer fließen in die Untersuchungen ein und werden analysiert. Zusätz- lich ist auf die speziellen Ziele und Interessen der einzelnen Gruppen Bedacht zu nehmen.
Als Ergebnis der gegenständlichen Arbeit, sind resultierende Handlungsempfehlungen für die Marktteilnehmer zur weiteren Förderung und Entwicklung der Finanzierungen auf Basis von IP bei innovativen und technologiegetriebenen KMU zusammen zu fassen.
1.3 Aufbau der Arbeit
Abbildung 1 zeigt den graphischen Bezugsrahmenüber den Ablauf und die Arbeitspakete der vorliegenden Arbeit, die sich grosso modo auch im Inhaltsverzeichnis wiederfinden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Graphischer Bezugsrahmen der Arbeit1
2. Intellectual Property
Unter dem Begriff „Intellectual Property“ (IP) wird das sogenannte geistige Eigen- tum subsummiert. Dies sind die absoluten Rechte an immateriellen Gütern. Der rechtliche Rahmen für den Schutz des geistigen Eigentums bildet dabei in Öster- reich das Immaterialgüterrecht. Als IP werden in der Regel rechtlich geschützte immaterielle Werte, wie Patente oder Marken bezeichnet. Diese sind gewerblichen Schutzrechte und umfassen bestimmte geistige Leistungen, sowie Kennzeichen, die gewerblich verwertbar sind, indem es dem Schöpfer dieser Leistungen ein ge- genüber jedem unbefugten Dritten absolut wirkendes Ausschließungsrecht ein- räumt.2
2.1. Immaterielles Vermögen
Unter immateriellem Vermögen werden generell alle nicht monetären Werte, das sind alle jene ohne physische Substanz, subsummiert. Dies umfasst neben dem immateriellen, wissensbasierten Intellectual-Capital (IC), auch das Beziehungs-, sowie das Strukturkapital.3 Innovations- und Humankapital werden direkt dem IC zugerechnet. In Abbildung 2 ist der Aufbau und die Definition des immateriellen Vermögens dargestellt. Unter dem Begriff Beziehungskapital lassen sich die Be- ziehungen zu Kunden und Lieferanten, also einerseits der sogenannte Kunden- stock, die Kundenzufriedenheit sowie die Vertriebs- und Bezugsstrukturen und andererseits die bestehenden Lieferverträge zusammenfassen.4 Zu den Werten des Strukturkapitals werden die innerbetrieblichen Organisationen, wie die Infor- mationstechnik, das Prozessmanagement, die Qualitätssicherung, die Ablauf- und Aufbauorganisation, aber auch die Kapitalausstattung des Unternehmens ge- zählt.5 Das Humankapital beinhaltet die Werte eines Unternehmens aus den be- schäftigten Mitarbeitern. Das sind im Speziellen das Know-how, die Ausbildung und die Erfahrung jedes einzelnen Angestellten, aber auch Werte wie Mitarbeiter- zufriedenheit und die Betriebskultur.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Klassifizierung Immaterieller Vermögensbestandteile bezüglich ihrer Verwertbarkeit8
Tabelle 1 schafft den Zusammenhang des immateriellen Vermögens mit den handelbaren Ressourcen eines Unternehmens. Ein großer Teil der immateriellen Güter ist ein ruhendes Vermögen, das wie das Humankapital, die Organisationsstärke und teilweise das Kundenkapital, nicht handelbar ist. Diese Werte verschwinden bei der Auflösung des Unternehmens und können lediglich durch den Verkauf des gesamten Unternehmens, einer Verwendung durch Dritte zugeführt werden. Der handelbare Bereich der immateriellen Werte, der auch mehrmals einer monetären Wertnutzung zugeführt werden kann, ist der Bereich den das Immaterialgüterrecht umfasst, und welches durch einzelne Schutzrechte vor einer widerrechtlichen Verwendung und Nutzung geschützt wird.
2.2. Gewerbliche Schutzrechte
Rechtlich gesehen teilen sich die gewerblichen Schutzrechte in Erfindungs-, Mar- ken- und Designschutz.9 Zum Bereich des Erfindungsschutzes zählt das Österrei- chische Patentamt auch das Gebrauchsmuster, das ergänzende Schutzzertifikat und den Halbleiterschutz.
2.2.1. Patentschutz
Der Patentschutz umfasst technische Erfindungen. Patente werden gem. § 1 Abs. 1 PatG10 auf Antrag erteilt, für Erfindungen die neu sind, sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind. Die Neuheit einer Erfindung regelt § 3 Abs. 1 PatG11 und besagt, dass die Neuheit nur dann anerkannt wird, wenn die Erfindung nicht vor dem Prio- ritätstag der Anmeldung durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benützung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Die Neuheit der Erfindung muss weltweit neu sein, die Sprache oder das Land einer eventuellen vorzeitigen Veröffentlichung ist unerheblich. Die Öffentlichkeit ist in diesem Fall ein unbekannter, unbestimmter und nicht zur Geheimhaltung ver- pflichteter Personenkreis.
Von der Patentierbarkeit ausgenommen sind unter anderem:
- Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Modelle,
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche oder geschäftliche Tätigkeiten,
- Programme für Datenverarbeitungsanlagen.
Die Rechte auf eine Erfindung regelt § 4 Abs. 1 PatG12 dadurch, dass auf die Er- teilung eines Patentes nur der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger Anspruch ha- ben. Dies gilt bis zum Beweis des Gegenteils. Der Erfinder ist vor dem Gesetz der erste Anmelder.
Eine vereinfachte Form des Patentes ist das in einem eigenen Gesetz definierte sogenannte Gebrauchsmuster. Dies ist ebenfalls ein gewerbliches Schutzrecht, entspricht sachlich dem Patent allerdings mit dem Unterschied, dass vom Patent- amt keine Prüfung auf Neuheit und Erfindungseigenschaft erfolgt. Jede formal einwandfreie Anmeldung wird vom Patentamt registriert. Es erfolgt eine Recher- che auf den Stand der Technik. Die Gültigkeit ist mit maximal 10 Jahren begrenzt. Die Verfahrensdauer bis zur Zuerkennung eines Gebrauchsmusters ist wesentlich kürzer als bei einem Patentverfahren. Das Gebrauchsmuster ist als solches nur in Deutschland und Österreich in Verwendung. In der Schweiz ist dies beispielsweise unbekannt. In anderen europäischen Staaten gelten teilweise ähnliche Regelun- gen wie in Österreich. Das Gebrauchsmuster kann aus diesen Gründen nicht ana- log einem Patent auf internationalem Schutz hin ausgebaut werden.13
2.2.2. Markenschutz
Das Markenrecht, als Teil des Kennzeichenrechts, schützt graphisch darstellbare Zeichen - ein Wort, ein Bild, ein Wort-Bild oder ein Logo. Diese Zeichen werden zur Abgrenzung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber dem Wettbewerb verwendet und stellen somit Unternehmenskennzeichen dar, die dem Kunden oder Konsumenten eine eindeutige Identifizierbarkeit des Produktes ermöglichen sollen.14
2.2.3. Designschutz
Der Designschutz wird durch das sogenannte Musterrecht gewährleistet. Dabei wird das Aussehen, also das für das menschliche Auge wahrnehmbare Merkmal eines Produktes, geschützt. Das Musterrecht umfasst allerdings nicht die techni- sche Erfindung hinter dem äußeren Merkmal des Designs. Die Merkmale des Aussehens können spezielle Linien, Konturen, Farben, Gestalten, Oberflächen- strukturen, Werkstoffe oder Verzierungen des Produktes sein. Der europaweite Schutz von Designleistungen wird durch die EG-Verordnung Nr. 6/2002 vom 12.1.2001über das Gemeinschaftsgeschmackmuster (GemGeschMVO) geregelt.
3. Wert und Bewertung von Intellectual Property Rights
Speziell bei der Kreditfinanzierung werden, bei der Wahl der Sicherheiten seitens der Fremdkapitalgeber, derzeit nahezu ausnahmslos materielle Sicherheiten ge- fordert. Der Einsatz von immateriellen Werten und hier speziell Patente als Substi- tution der herkömmlichen Sicherheiten, sind allerdings tendenziell im Wachstum begriffen. Technologiegetriebene, innovative Unternehmen sind traditionell anfällig für einen Mangel an materiellen Sicherheiten, nicht aber an immateriellen Vermö- genswerten, die diametral dem erwähnten Mangel gegenüberstehen.15
Erteilte Patente einem potentiellen Fremdkapitalgeber als Sicherheiten anzubieten hat den Vorteil, dass diese bereits den Prüfungsprozess des Patentamtes durch- laufen sind und demzufolge u.a. auf Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit ge- prüft wurden. Diese Tatsache sollte für einen Fremdkapitalgeber ein Asset darstel- len.16
Patente als Sicherheiten erfüllen für den Anwender zwei Möglichkeiten. Einerseits beinhaltet das Patent das juristische Recht der Monopolstellung und andererseits umfasst das Patent die ausschließliche Nutzung einer neuartigen Technologie.
3.1 Bedeutung von Intellectual Property in Unternehmen
3.1.1 Erhöhung des Unternehmenswertes durch Intellectual Property
Idealerweise beeinflusst immaterielles Vermögen, in Form von IP, den Unterneh- menswert positiv. Sollte diese einleuchtende Annahme korrekt sein, werden Un- ternehmen, welche viel in Wissensarbeit investieren auch am Markt höher bewer- tet.17 Diese Behauptung entspricht den Beobachtungen am Kapitalmarkt, sowie prinzipiell dem Shareholder-Value- bzw. dem Eigenkapitalgedanken. Sollte dieser getätigte Ansatz richtig sein folgt ceteris paribus eine Erhöhung des erwarteten Cashflows und eine Reduktion der Kapitalkosten zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes.18
Der Marktwert des Eigenkapitals, bzw. der handelbare Wert eines Unternehmens bildet sich als Differenz der Bilanzsumme und dem Marktwert des Fremdkapitals. Prinzipiell bestehen mehrere Möglichkeiten zur nachhaltigen Steigerung des Eigenkapitals und des Unternehmenswertes.
Wissensaufbau durch Forschung und Entwicklung sind Investitionen in Wissen und somit eine Möglichkeit ein Unternehmenswachstum mittels Innovationen her- beizuführen.
In der folgend dargestellten Abbildung 3 sind die Werttreiber für eine mögliche langfristige Unternehmenswertsteigerung dargestellt. Eine Möglichkeit der Steigerung des Eigenkapitalwertes ist die Reduzierung der Kapitalkosten durch Minimierung der Kosten für Fremd- bzw. Eigenkapitalfinanzierung, als auch möglicher Finanzinnovationen auf der Finanzierungsseite. Neben der Kostensenkung auf der Beschaffungsseite kann auch die erwartete Steigerung des freien Cashflows zu einer Erhöhung des Unternehmenswertes führen.
Investitionen in Innovationen als auch in F&E sind wichtige Werttreiber, um die Wachstumsrate eines Unternehmens und damit verbunden, den Cashflow zu erhöhen. Förderung der F&E-Tätigkeiten, als auch die Verwertung eigener bzw. externer F&E-Ergebnisse, gilt als Investition in Wissen. Dadurch folgt gleichzeitig eine Erhöhung des immateriellen Vermögens und in weiterer Folge, eine Erhöhung des freien Cashflows sowie des Unternehmenswertes.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Werttreiber des Eigenkapitals (shareholder Value)19
Als zusätzlicher Vorteil von Investitionen in F&E ist auch erkennbar, dass durch die Steigerung des freien Cashflows zusätzliche liquide Mittel für weitere Investitionen in F&E-Aktivitäten möglich werden.
3.1.2. Alternative Verwertungen von Intellectual Property
Der Hintergrund und die Absichten bei der Entscheidung für eine Patentierung von Innovationen, als auch bei der Entscheidung zum Erwerb von IP im Allgemeinen, sind vielschichtig. Unternehmen nutzen einerseits die Möglichkeit der eigenen Ab- grenzung vom Wettbewerb durch Berufung auf das Ausschließungsrecht im Sinne des Patentgesetzes. Andererseits ist es auch gängige Praxis, durch den Einsatz von Patenten und Patentfamilien den Markteintritt von Mitbewerber gezielt zu be- hindern, zu verzögern und sich selbst dabei Vorteile zu verschaffen.20
Reputationserhöhung des eigenen Unternehmens am Markt, Nutzung der Paten- tierung im Zuge einer Marketingstrategie, sowie Stärkung der eigenen Verhand- lungsposition sind ebenfalls gängige Motive beim Erwerb von IP. Mögliche Lizen- zierungsgeschäfte, Eintritt in neue Märkte und Bewertung der Mitarbeiter werden von etwa der Hälfte der befragten Unternehmen als Grund für den Erwerb eines Patentschutzes genannt.21
Der weltweite Umsatz bei Lizenzvergaben wird immer größer, was beweist, dass Unternehmen sich immer mehr auf diese Einkommensquelle besinnen. Der IBM- Konzern hat beispielsweise in der Zeit von 1993 bis 2002 einen Umsatz von 8,1 Mrd. EUR durch Lizenzeinnahmen generiert. Die Anzahl der Patenterteilungen stieg bei IBM von 608 im Jahr 1984 auf etwa 3.400 im Jahr 2003.22 Dieüberlegung zu einem Verzicht auf Patentierung bei gleichzeitigem Beharren auf der eigenen Nutzung von Innovationen, wird meist bei sehr kurzlebigen Pro- dukten und Technologien angestrebt. In diesem Markt werden sehr häufig An- strengungen unternommen, den zeitlichen Vorsprung zu nutzen und die Geheim- haltung der Neuerung möglichst lange, bis beispielsweise unmittelbar vor Markt- einführung der Innovation aufrecht zu erhalten.23
3.2. Bilanzierung von Intellectual Property
Ziel der jeweiligen Gesetzgebung ist es unter anderem, den Investoren und Eigen- tümern im Zuge einer Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses ein möglichst objektives Bild des aktuellen Standes der Geschäftstätigkeiten, sowie der Unter- nehmensentwicklung zu ermöglichen. Im Zuge der vorliegenden Untersuchungen ist es nun von Interesse zu ermitteln, in wie weit Jahresabschlüsseüber die Quali- tät und Quantität von F&E-Tätigkeiten, Investitionen in innovatives Vermögen und IP Auskunft geben können, bzw. ob auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedin- gungenüberhaupt eine Möglichkeit dazu besteht. Hintergrund dessen ist es, eine Möglichkeit zur Darstellung der immateriellen, innovativen Leistungen eines Un- ternehmens und damit der Zugänglichkeitsmachung für potentielle weitere Geld- geber zu bereiten. Des Weiteren wäre es zielführend, wenn die verschiedenen Rechnungslegungssysteme einen Vergleich, gerade von innovativen technologie- getriebenen Unternehmen auf internationaler Ebene, ermöglichen könnten.24
Generell bestehen drei Varianten innerhalb der Rechnungslegungspflicht, sowie bei der Bilanzierung zum Jahresabschluss von Unternehmen, die einer Veröffentlichungspflicht zum Jahresabschluss unterliegen:
- Unternehmensgesetzbuch (UGB in Österreich, dHGB in Deutschland)
- International Financial Reporting Standards (IFRS)
- United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
Nach der 4. EG-Richtlinie25 werden immaterielle Vermögenswerte in den Jahres- abschlüssen in vier verschiedenen Kategorien im Anlagevermögen abgegrenzt:26
- Forschungs- und Entwicklungskosten
- Konzessionen, Schutzrechte
- Geschäfts- und Firmenwert
- Aufwendungen für die Errichtung und Erweiterung von Unternehmen
3.2.1. Unternehmensgesetzbuch
Das österreichische Unternehmensgesetzbuch (ehemals Handelsgesetzbuch) definiert die Aufteilung der immateriellen Vermögensgegenstände unter § 224 Abs.227 als Teil des Anlagevermögens in:
- Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
- Geschäfts(Firmen)wert
- Geleistete Anzahlungen
Bei der Bilanzierung der Werte für diese Positionen ist zu beachten, dass lediglich Werte ausgewiesen werden, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Weiteres gilt, dass Gegenstände, welche nicht entgeltlich erworben wurden, nicht in das Anlagevermögenübernommen werden dürfen (§ 197 Abs. 228 ). Käuflich erworbene Patente und Lizenzen sind zum Kaufpreis zu aktivieren und in das Anlagevermögen zuübernehmen.
Das bedeutet, dass selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände, das sind sämtliche IP-Werte, für den Fall einer eigenen Verwendung einem Aktivierungsverbot unterliegen. Demzufolge sind alle Aufwendungen für die Erstellung von IP als Betriebsausgaben und die daraus resultierenden Erlöse, als Betriebseinnahmen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Werden IP-Vermögenswerte mit dem Ziel diese zu vertreiben im Unternehmen hergestellt, so unterliegen sie jedoch dem Aktivierungsgebot zu den jeweiligen Herstellkosten.29
Aus den angeführten Umständen ist ersichtlich, dass Unternehmen, die einer Pflichtveröffentlichung gem. UGB unterliegen, das sind vornehmlich Kapitalgesell- schaften,über keine Möglichkeit verfügen ihre immateriellen Werte und im speziel- len ihr IP quantitativ darzustellen. Es existiert lediglich eine Verpflichtung zur ver- balen Darstellung der F&E-Tätigkeiten einer Gesellschaft im Zuge des Lageberich- tes der Geschäftsführung, welcher als Teil des Jahresberichtes zu verfassen ist. Eine objektive Quantifizierungsvorschrift, wie etwa ein Intellectual Capital Bericht als Anhang zum Jahresabschluss, ist nach dem UGB nicht vorgesehen.30
Für die Einhaltung einer objektiven, gesetzlichen Quantifizierungsvorschrift zur Beurteilung des IC, ist eine objektive Beurteilungsmethode speziell für das IP notwendig. Auf diese Problematik wird im Kapitel 3.4 näher eingegangen.
3.2.2. International Financial Reporting Standards
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind Rechnungslegungsvorschriften, welche einen international anerkannten Vergleich der Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse zu Vergleichszwecke ermöglichen sollen. Von besonderer Wichtigkeit werden die IFRS in Fällen, wo Beteiligungen an Unternehmen im Ausland vorhanden sind, oder wo ausländische Partner, Anteile des eigenen Unternehmens erworben haben.31
Nach den IFRS wird ein immaterieller Vermögensgegenstand dadurch gekenn- zeichnet, dass er eindeutig identifizierbar, ohne physische Substanz und nicht monetär ist.32
Ein Vermögensgegenstand ist nun aktivierbar,33 wenn er gemäß obiger Definition identifizierbar34 ist, der Gegenstand mit hoher Wahrscheinlichkeit einen erwarteten wirtschaftlichen Nutzen35 bringt und das Unternehmen auch den Vermögenswert kontrolliert36. Die Aktivierung eines immateriellen Vermögensgegenstandes im An- lagevermögen, hat dabei zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen.37 Die Aktivierung von F&E-Ausgaben, das ist nach IFRS ein selbsterstelltes immate- rielles Vermögen, darf ausschließlich für Aufwendungen während der Entwick- lungsphase erfolgen. Aufwendungen aus der Forschungsphase sind jedoch nicht aktivierbar. Zusätzlich existiert eine Einschränkung, dass die Aktivierung der Kos- ten nur dann erfolgen dürfen, wenn die Messung der Kosten objektiv möglich ist, widrigenfalls die Kosten aufwandserhöhend in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden müssen.38
Die Objektivität der Aktivierung von F&E-Ausgaben wird nach IFRS von einem Wirtschaftprüfer geprüft, welcher die Aktivierung letztendlich bei Kostentransparenz bestätigt.
Beim Ansatz der Abschreibungsdauer wird auf die Nutzungsdauer der immateriel- len Vermögensgegenstände, längstens jedoch 20 Jahre, zurückgegriffen. Sinkt der Zeitwert unter den Buchwert ist eine vorzeitige Abschreibung erforderlich.
3.2.3. United States Generally Accepted Accounting Principles
United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) definiert einen immateriellen Vermögenswert, als einen zukünftigen, wirtschaftlichen Nutzen den das Unternehmen erhält oder kontrolliert. Der Vermögenswert muss dabei zusätzlich, zuverlässig finanziell messbar, informationsrelevant und die Information aus einer zuverlässigen Quelle stammen.39
Aktivierungsfähig sind immaterielle Vermögensgegenstände, wenn sie abgrenzbar und einzeln bewertbar sind. Dies gilt für den Fall des entgeltlichen Erwerbes, als auch für die Selbsterstellung von IP.
Der Aufwand für F&E-Ausgaben ist analog der Regelung bei IFRS nicht aktivierbar. Die Entwicklungskosten sind mit einigen Ausnahmen, ebenfalls wie bei den IFRS-Vorschriften mit einem Aktivierungsverbot belegt. Die Ausnahmen um- fassen einige spezielle Branchen wie Softwareerstellung, Musik oder Filmindust- rie. In diesen Ausnahmen sind die Entwicklungskosten aktivierbar.40 Zusammenfassend kann zu den drei unterschiedlichen Bewertungsmethoden ge- sagt werden, dass speziell für Unternehmen die ihre Werte auf einer fundierten IP- Basis aufbauen und viel in F&E investieren, die Bilanzierungssituation problema- tisch ist, da der tatsächliche Unternehmenswert nicht abgebildet werden kann. Den größten Spielraum, bezogen auf die Bewertung von IP hat US-GAAP gefolgt von IFRS.41
3.3. Problematik bei der Bewertung von Intellectual Property
Bei einer Fremdkapitalfinanzierung auf Basis von IP steht für den Kapitalgeber oftmals der Aspekt der Sicherheit im Vordergrund. In diesem Fall wird vom Unternehmen Kapital geliehen und die vorhandene IP als Sicherheit an den Kapitalgeber verpfändet. Im Zuge eines Kreditausfalls, fallen die Rechte und das Eigentum der IP dem Investor unwiderruflich zu. Der reine Kapitalgeber, sei es ein Kreditinstitut oder andere, haben an einer eigenen kommerziellen Nutzung der IP meistens keine Interessen. Im Schadensfall müssen allerdings die zugefallenen IP durch Lizenzierungen oder Verkauf wieder zu Geld gemacht werden, um das eingesetztes Kapital samt Zinsen wieder zurück zu erhalten.42
Potentielle Käufer eines solchermaßen verwerteten IP, sind meistens lediglich an den Rechten zum Ausschluss Dritter, bzw. daran interessiert, den eigenen Ausschluss zu beenden, nicht aber um den Erwerb der Technologie an sich. Grund dafür ist, dass die Technologie meist schon am Markt eingeführt ist und diese daher von den Produktkäufern, auch ohne IP verwendet werden können.
Eigenkapitalgeber sind im Gegensatz zu Fremdkapitalgeber bereit mehr Risiko zu akzeptieren und sehen dadurch beide Seiten eines IP als entscheidend an. Die Technologie und die Verwertungsmöglichkeiten, als auch das Ausschlussrecht sind entscheidend für die künftigen Erträge, die Unternehmenswertsteigerungen, sowie die Verzinsung des Eigenkapitals aus den IP. Für Eigenkapitalgeber sind Bewertungsmethoden von IP, die sowohl Kommerzialisierungschancen als auch Einkommensansätze widerspiegeln, entscheidend.43
Technologiegetriebene Unternehmen sehen in der Finanzierung mittels IP in ers- ter Linie die Möglichkeit sich Liquidität zu verschaffen, und das idealerweise nur durch den Einsatz ihrer IP als Sicherheit für Kapitalgeber. Speziell innovative Start-Up haben oft bereits Schutzrecht angemeldet oder erworben, verfügen aber nicht mehrüber die Möglichkeit zusätzliche und herkömmliche Sicherheiten anzu- bieten. Oft sind diese Sicherheiten bereits für Gründungskredite oder für Finanzie- rungen der ersten F&E-Maßnahmen verwendet worden. Aus diesen Gründen und dem Glauben an die eigene Zukunft werden die Werte der Patente und die Höhe der zukünftigen Erlöse meistüberbewertet.44
Wie in Kapitel 2. ausgeführt, steht nicht nur die Erhöhung des Ertrages in den Folgejahren durch IP im Speziellen, sowie durch Schutzrechte im Allgemeinen, im Vordergrund, sondern auch die Reduktion von Kapitalkosten. Dies ist speziell bei Fremdkapitalgebern noch nicht gängige Praxis, die zusätzlich auch relativ wenig Vertrauen in die einzelnen Bewertungsmethoden haben. Dieser Umstand wird verstärkt durch die Tatsache, dass sehr wenig erfahrene Bewertungsspezialisten auf Seiten der Fremdkapitalgeber vorhanden und aktiv sind.45
3.4. Möglichkeiten der Bewertung von Intellectual Property
Aus Gründen der Einfachheit, werden die Untersuchungen der IP-Werte in diesem Kapitel lediglich auf Patente bezogen.
3.4.1. Bewertung des gesamten immateriellen Vermögens
Als ganzheitlichen Bewertungsansatz des immateriellen Vermögens sieht man die Differenz des Unternehmenswertes zwischen Marktwert und Buchwert. Ist der Marktwert höher als der Buchwert, so folgt daraus, dass das Unternehmen vom Markt höher bewertet wird als, die Rechnungslegungsvorschrift ausweist und eben diese Differenz als Wert für das immaterielle Vermögen gleichgesetzt werden kann.46
Aus diesem Bewertungsansatz sind die Vor- und Nachteile offensichtlich. Der Vor- teil ist darin zu erkennen, dass sich das immaterielle Vermögen grosso modo mo- netär beziffern lässt. Der Wert der IP mittels ganzheitlichen Bewertungsansatzes zu berechnen ist nicht möglich, da die Differenz zwischen Marktwert und Buchwert das immaterielle Vermögen ergibt, und dieses wiederum aus Human-, Bezie- hungs- und Strukturkapital (siehe Kapitel 2.1.) besteht. Ein Nachteil dieser Methode ist darin zu sehen, dass der Marktwert lediglich auf Schätzungen beruht und deshalb hohen Schwankungen und Fehlbewertungen unterliegt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Unternehmen viel in immateriel- les Vermögen investieren und dies dem Markt nicht bekannt ist.47 Die Aussagekraft des Marktwertes wird bei Branchenbetrachtungen etwas relati- viert, da die Unschärfe alle Unternehmen der Branche systematisch gleich er- fasst.48
Ein ähnlicher Ansatz der ganzheitlichen Bewertung ist der sogenannte Tobin’s Quotient49 (Tobin’s q), der das Verhältnis aus dem Marktwert eines Unternehmens dem Wert gegenüberstellt, der sich aus dem Zukaufpreis jener immateriellen Ver- mögensgegenstände ergäbe, welche im Unternehmen vorhanden sind. Diese Be- rechnungsmethodik zeichnet sich allerdings durch schwierige Ermittlung der ver- wendeten Größen aus50.
Eine weitere Methode den gesamten immateriellen Unternehmenswert zu ermit- teln ist der Umwegüber die Discounted-Cash-Flow (DCF) Methode. Hier werden im Zuge einer herkömmlichen Unternehmensplanungüber eine Periode von mehr als fünf Jahre, sämtliche Erlöse und Aufwendungen möglichst realitätsnah, ohne unrealistischen Optimismus oderübertriebener Vorsicht, mit den dazugehörigen Abschreibungen, Finanzergebnissen und Steuerbelastungen aufgestellt. Die Jah- resergebnisse sind auf den aktuellen Zeitpunkt abzuzinsen und den so ermittelten Unternehmenswert dem heutigen Buchwert gegenüber zu stellen. Die Differenz ergibt den Wert des immateriellen Vermögens auf Basis DCF.51
3.4.2. Bewertungsansatz einzelner Patente
Bei den, in diesem Kapitel, vorgestellten Methoden wird versucht einzelne IP di- rekt zu bewerten um die Problematik des ganzheitlichen Bewertungsansatzes zu umgehen. Die Bewertung der Risiken, die bei den unterschiedlichen Ansätzen zwangsläufig variieren, gewinnt dabei an Bedeutung. Haben Bewertungen das Ziel Patente für eine Kreditbesicherung einzusetzen, sollten naturgemäß konservative Methoden gewählt werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Varianten der Patentbewertung52
3.4.2.1. Kostenansatz
Im Zuge des Kostenansatzes werden für die Bewertung des monetären Gegen- wertes des IP, die bereits aufgewandten Kosten für die Erstellung des IP aufsum- miert. Diese Kosten erstrecken sich von den F&E-Kosten,über die Kosten für die Patentanmeldung und den Kosten für die Aufrechterhaltung und weiteren Nutzung eines Patents.
Aus diesem Ansatz geht auch hervor, dass der praktische Wert und die Verwend- barkeit eines IP bei dieser Bewertungsmethode keinerlei Rolle spielt. Unbrauchba- re Patente werden demnachüberbewertet und hochwertige Patente unterschätzt.
Für die Verwendung dieser Bewertung im Rahmen der Finanzierung, ist diese Me- thode auch deshalb nicht verwendbar, da sie keine Aussagenüber die Verwert- barkeit von Patenten undüber deren Restlaufzeit trifft. Die Kosten können lediglich einen Anhaltspunkt liefern, in welcher Größenordnung der Wert des IP liegen könnte.53
3.4.2.2. Ertragswertansatz
Weitaus interessanter im Themenkreis der Finanzierung mit IP, sind die Ertrags- wert- oder Einkommensansätze. Diese Methode verwendet die künftig aus den Patenten generierten Einkommen, mit einem angemessenen Kapitalzinssatz um den aktuellen Barwert eines IP zu bestimmen.54 Die Berechnung erfolgt analog zu der Kapital- oder Barwertmethode bei einer Investitions- und Projektbewertung.
Bei diesem Diskontierungsansatz werden die prognostizierten jährlichen Erträge des IPüber die gesamte Lebensdauer aufgetragen und anschließend mit einem dem Risiko des Marktes entsprechendem Zinssatz, auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Der Zinssatz muss nichtüber die Lebensdauer der IP konstant gehal- ten werden, sondern kann auf die bereits bekannten oder auch prognostizierten, veränderten, wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Der so ermittelte Barwert aus dieser Berechnung entspricht dem Wert des IP zum Stichtag.
Das Hauptproblem dieser Berechnungsmethode ist die Unsicherheit bei der Angabe der jährlichen Erträge des einzelnen IP aus den Geschäftsjahren bis zum Ende der Patentlaufzeit. Diese Unsicherheit verstärkt sich noch für den Fall, dass Patentgruppen vorhanden sind, die aus taktischen oder strategischen Gründen initiiert wurden. Hier ist meist eine Zuteilung des erwartenden Ertrages zu den einzelnen IP nur mehr sehr schwer möglich.55
Für die Verwendung dieser Bewertung, im Rahmen der Finanzierung ist diese Me- thode ebenfalls nur bedingt verwendbar, da sie einerseits sehr aufwendig und demnach kostenintensiv ist, und andererseits da diese Methode auf Angaben des Unternehmensüber künftige prognostizierte Erlöse basiert und demnach als sub- jektiv einzuschätzen ist. Eigenkapitalgeber können hier im Vergleich zu den Fremdkaitalgeber auch die positiven Abweichungen der realisierten Einnahmen mit den IP lukrieren. Gleichzeitig ist für den Eigenkapitalgeber auf Grund des hö- heren Risikos auch die Renditeerwartung höher, sodass die Bewertungskosten des IP wiederum einen prozentmäßig kleineren Anteil am Renditeertrag ergeben. Das erhöhte Risiko des Eigenkapitals wird durch die höhere Informationsdichte als Miteigentümer des Unternehmens, teilweise wieder wettgemacht.56
Als alternatives Modell der Einkommensansätze ist das sogenannte Realoptions- preismodell erwähnenswert. Als Basis dieser Bewertung werden die Options- preismodelle57 oder Binomialmodelle aus der Finanzwissenschaft verwendet. Die Parameter dieser Modelle werden auf die Gegebenheiten der IP-Bewertung ange- passt.
Bei der Modellierung einer größeren Anzahl von IP, liegen in der Regel nicht ausreichend viele und nicht hinreichend exakte Daten vor. Dieser Effekt wird durch den Mangel an Objektivität bei der Angabe der zukünftigen Erlöse verstärkt. Eine Alternative zur Objektivierung der Angaben kann durch die Einführung von Werttreibern erzielt werden.58
Generell ist jedoch bei den Einkommensmethoden Vorsicht vor zuüberzeichneten Ertragserwartungen aus den IP angebracht. Optimistische Zukunftsszenarienüberzeichnen das Ergebnis des Patentwertes und verursachen zusätzlich eine hohe Volatilität der Parameter bei unterschiedlichen IP-Besitzern und führen zu Distanz am Markt.
3.5 Geschäftsmodelle der Intellectual Property
In diesem Kapitel werden die Möglichkeiten verschiedener Geschäftsmodelle auf Basis von IP untersucht und aufgezeigt.
3.5.1. Wertschöpfungskette im Geschäftsmodell
Eine Wertschöpfungskette ist im Allgemeinen der gesamte wertgenerierende Pro- zess zur Erzeugung eines Produktes oder einer Dienstleistung. Diese allgemeine Kette beginnt beim ersten Lieferanten der Rohstoffe, wird im Unternehmen zum Produkt oder zur Dienstleistung weiterentwickelt und gelangt im Anschluss even- tuellüber Zwischenhändler oder direkt an den Kunden. Die Wertschöpfungskette beinhaltet auch die Primär- und Unterstützungsprozesse innerhalb eines Unter- nehmens, die an der Wertsteigerung des Produktes teilhaben.59 Die Generierung von IP kann nunmehr in jedem Glied der Wertschöpfungskette entstehen.
Bis vor einigen wenigen Jahren hat diese entstandene IP meist dazu geführt, dass das Schutzrecht ausschließlich zur rechtlichen Absicherung des Alleinstellungsmerkmales genutzt wurde, und der Kunde, also das letzte Glied der Wertschöpfung, nicht am Genuss eines verbesserten Produktes oder einer verbesserten Dienstleistung, sei es in Qualität oder Preis, partizipieren konnte. Heute wird vermehrt darauf geachtet, aus den IP jenen Cashflow zu generieren, der dabei helfen kann, modernere Maschinen anzuschaffen, um Produkte mit höherer Qualität oder geringerem Preis, an den Kunden zu liefern.60
In der Wertschöpfungskette profitieren die einzelnen Glieder von der IP Generie- rung, nicht nur innerhalb ihrer Systemgrenzen, sondern können auch von nach- oder von vorgelagerten Verbesserungen, Innovationen und IP Vorteile für sich selbst zu erzielen. Beispielsweise kann das produzierende Unternehmen mit den Innovationen des Kunden verbesserte eigene Produkte oder Dienstleistungen her- stellen, die wiederum den Kunden nutzen.61 Vorgelagerte IP des Lieferanten kön- nen ebenfalls denselben Effekt erzielen, in dem hier beispielsweise verbesserte gelieferte Materialien das eigene Erzeugnis optimieren und so der gesamten Wertschöpfungskette zu Gute kommen62.
3.5.2. Geschäftsstrategien und Vorgangsweisen
Analog zu den herkömmlichen Geschäftsgebarungen gibt es auch im Umgang mit der IP verschiedenste Grundstrategien, sei es defensiv und abwartend oder offen- siv und pro aktiv, um sich am Markt behaupten undüberleben zu können. Weite- res spielt es bei der IP-Strategieauswahl auch eine Rolle, wie groß, etabliert und in welcher Phase, ein Unternehmen sich am Markt befindet.63 Spin-Off oder Start-Up Unternehmen in der frühen Gründerphase haben oft ein bis zwei hochwertige Pa- tente, mit deren Hilfe diese Unternehmen den erfolgreichen Markteintritt erreichen wollen. Etablierte mittlere und große Unternehmen verwenden hingegen in der Expansionsphase nicht selten ihre Patente auch dazu, den internationalen Markt zu erobern und einen weltweiten Vertrieb ihrer Waren, Dienstleistungen und IP zu lancieren. Dies geschieht durch erweiterte Anmeldung des ursprünglichen nationa- len Patents sowie durch Vergrößerung der Patentfamilien.
Es haben sich fünf Ebenen der IP-Strategie gebildet, die jeweils voneinander abhängig sind und sich miteinander ergänzen. Das bedeutet, dass die höhere Ebene alle niedrigeren Ebenen als eine Art Modulbausteine beinhaltet:64
- Ebene 1 Defensive; hier werden die IP dazu verwendet die eigenen Kernge- schäfte zu schützen, die Rechte anderer zu respektieren und nötigenfalls die Alleinstellungsmerkmale einzuklagen.
- Ebene 2 Kostenstelle; in der zweiten Ebene kommt nun bereits ein aktives
Verwalten der eigenen IP, eine Marktbeobachtung, eine Patentwertermittlung, sowie ein aktives Prozessmanagement rund um das eigene IP-Portfolio hinzu.
- Ebene 3 Profitcenter; dieser Level achtet bereits aktiv darauf, Erträge aus den IP durch Lizenzierungen und Wertpapierverkäufen zu erzielen.
- Ebene 4 Integration; dies ist der Level einer auf Unternehmensebene ge- samtheitlichen strategischen Weiterentwicklung der IP. Die IP-Strategie wird an die Unternehmensstrategie angepasst und in diese integriert. Es gilt, strate- gisch aktive Maßnahmen zu setzen, den Wettbewerb und dessen Strategie zu berücksichtigen, sowie ein unternehmensweites IP-Management zu betreiben.
- Ebene 5 Vision; diese Ebene ist auf langfristige Werte ausgerichtet, welche Branchentrends, Consumertrends wie auch Megatrends gleichermaßen be- rücksichtigt und die IP-Strategie mit der Unternehmensvision harmonisiert.
3.5.3. Ertragsmodelle mittels Intellectual Property
Wie bereits im Kapitel 2 ausgeführt, wurden vor einigen Jahren von hochinnovativen Unternehmen bereits Schritte gesetzt, um von der herkömmlichen traditionellen Verwendung eines Patentes, nämlich des rein juristischen Schutzes einer Technologie dahin zu gelangen, mit IP auch Gewinne zu erwirtschaften sowie Ausgaben zu reduzieren.
Die folgenden Ertragsmodelle sind ein aktueller Auszugüber Möglichkeiten, um mit IP erfolgreiche Geschäftsmodelle gestalten zu können:65 66
3.5.3.1. Ertragsmodelle mittels IP Dienstleistungen
Es haben Unternehmen den Markt betreten, welche Dienstleistungen rund um IP anbieten. Das sind insbesondere:
- Beratungenüber mögliche Patentstrategien
- Unterstützung bei der Entscheidungsfindung zur Patentierungs- oder Geheim- haltungsstrategie
- Analysen der bereits bestehenden Patentfamilien
- Patentrecherchen
- Softwareunterstützung zur Patentverwaltung
- Patentbewertungen
Verdient wird bei den Dienstleistungen durch Rechnungslegung auf Stundenbasis oder pauschal.
3.5.3.2. Ertragsmodelle mittels IP Handel
Für Unternehmen die Handel mit Patenten im Auftrag und auf Rechnung der Patentinhaber durchführen ist bereits ein sehr lukrativer und reger Markt entstanden. Der Handel mit IP zeigt dabei folgende Möglichkeiten auf:
- im Zuge von Maklertätigkeiten werden Handelstransaktionen zwischen poten- tiellen Käufern und Verkäufern vermittelt und eine Vermittlungsgebühr verrech- net;
- auf einer IP-Börse werden analog einer Wertpapierbörse IP-Werte gehandelt. Eine der ersten aktiven Börsen ist die IPXI® in Chicago67 und handelt mit Li- zenzen und Patenten. Ein Marktindex ähnlich dem Dow Jones Index® sowie „Qualified Equities“ informiertüber die Liquidität des Marktes undüber Markt- teilnehmer. Die einzelnen Unternehmen werden laufend Ratings bezüglich ih- rer Innovationsstärke unterzogen. Der OT300 Top Quartile ist beispielsweise ein Rankingüber Firmen die im Ocean Tomo 300® Patent Index bezüglich ihrer IP gelistet werden. Gleichzeitig werden Unternehmen ausgewiesen, die ein In- novationsverhältnis von mehr als 25 % vorweisen können. Dieses Verhältnis errechnet sich aus dem Quotienten des IP-Gesamtvermögens und der Bilanz- summe.68 Solche Berechnungen erscheinen in den Vereinigten Staaten we- sentlich einfacher durchführbar zu sein, da dort mehr Unternehmen als AG fir- mieren, ihre Unternehmenszahlen öffentlich ausweisen müssen und an den Börsen partizipieren. Die Börse verdient durch die eingehobenen Handelsge- bühren.
- IP-Auktionshäuser versteigern Patente und Lizenzen aber auch andere einzel- ne IP-Arten wie Warenzeichen und komplette Portfolios.69 Das Geschäftsmo- dell für diese Plattform liegt in den ausgewiesenen Handelsgebühren.
- Online Plattformen vermitteln Kapitalgeber mit innovativen Unternehmen.70 Dabei stellen Erfinder ihre Produktidee, den Kunden- und Produktnutzen, den Projektstand, die Entwicklungs- und Verwertungsmöglichkeiten, als auch die Benchmarks des Marktes in einem wirtschaftlichen Konzept vor. Vice versa suchen Unternehmen innovative Ideen, neue Geschäftsfelder und Anwen- dungsmöglichkeiten.
- Patentfonds wählen beispielsweise aus einer Basisauswahl von etwa 75.000 Patenten rund 250 potentielle lukrative Patente aus, um deren Vermarktungsrechte von den Patentinhabern zu erwerben und den gesamten Fondüber Beteiligungen und Verwertungsanteile zu handeln.71
- die Bed utung von traditionellen Messen spielt beim Handel mit IP-Werten zwar eine untergeordnete Rolle, ist aber für Geschäftsanbahnungen und als Marketingauftritt für Unternehmen und privaten Erfindern, eine durchaus attraktive Form und Institution.72
3.5.3.3. Ertragsmodelle mittels IP Lizenzierungen
Lizenzierungen sind Erlaubniserteilungen von dem Gebot der Alleinstellung, sowie der technischen oder betriebswirtschaftlichen Nutzung des Know-hows des Rech- teinhabers.73 Lizenzen sind prinzipiell für Geschäftsbeziehungen konzipiert, bei denen der Inhaber der IP seine Technologie an mehrere Unternehmen oft gleich- zeitigüberlassen und nicht an einen Kunden verkaufen möchte. Die Lizenznehmer dürfen dabei für eine vereinbarte Lizenzgebühr die jeweilige IP für ihre geschäftli- che Zwecke nutzen. Dies geschieht meist ohne Alleinstellungsmerkmal für den Patentnutzer, für einen vereinbarten Zeitraum, sowie für einen abgesteckten Markt. Dies kann den strategischen Grund haben, dass der Lizenzgeber nichtüber die Mittel und Möglichkeiten verfügt, in einen speziellen lokalen neuen Markt ein- zusteigen. Oft bietet sich die Lizenzierung als Alternative zum Markteintritt an, mit all den bekannten Risikofaktoren einer Marktentwicklung, und unter Vermeidung eines eventuellen starken Wettbewerbes. Meistens verfügt der Lizenznehmerüber ein besseres Rating und einem höheren Bekanntheitsgrad am angesprochenen Markt, als der Inhaber der IP.
Im Gegensatz zu dieser aktiven Lizenzstrategie, wäre die passive Variante jene, auf jegliche F&E-Aktivitäten zu verzichten, die Wertschöpfungskette somit zu ver- kürzen und eine adäquate Technologie pro aktiv zu lizenzieren74 um sich so beim Markteintritt, lediglich auf Marketing & Vertrieb als typischer „Marktfollower“ zu konzentrieren.
3.5.3.4. Ertragsmodelle mittels IP Eigenkapitalfinanzierung
Am Markt sind vielfältige Unternehmen aktiv, die auf der Suche nach Eigenkapital- Beteiligungen sind. Diese Investoren gehen bewusst das höhere Risiko einer Un- ternehmensbeteiligung ein, um von den Möglichkeiten einer höheren Rendite als der reinen Kreditfinanzierung zu partizipieren. Der Vorteil einer aktiven Beteiligung ist das Mitspracherecht des Gesellschafters, aber auch der aktiven Teilnahme am IP-Geschäft durch die Beistellung von Experten zur Beratung im täglichen operati- ven Geschäftsalltag. Solche Unternehmen sind beispielsweise Venture-Capital Gesellschaften, Seed-Capital- und Mezzaninkapitalgeber sowie Business- Angels.75
3.5.3.5. Ertragsmodelle mittels IP Fremdkapitalfinanzierung
In diesem Fall sind die Kapitalgeber bereit, Kredite unter Besicherungen der vor- handenen IP zu gewähren. Der Fremdkapitalgeber hat gegenüber dem Eigenkapi- talgeber ein wesentlich geringeres Risiko, kann aber auch nicht von möglichen größeren Gewinnen aus den IP verdienen. Bei einem Ausfall des Kredites gehen die Rechte aus den IP an den Kreditgeberüber, der allerdings in der Regel diese immateriellen Werte unmittelbar vertreiben wird.
Auf die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung auf Fremdkapitalbasis wird im Zuge dieser Arbeit in den nächsten Kapiteln noch tiefer eingegangen.
3.5.3.6. Ertragsmodelle mittels ausschließlicher Patentgenerierung
F&E-Einrichtungen oder Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell in der Auftragsforschung finden, sehen in der Patentierung ihrer Innovationen eine weitere zusätzliche Einnahmequelle. Dabei ist zu beachten, dass prinzipiell dem Auftraggeber das Nutzungsrecht als Patenteinreicher (§6 Abs. 1, PatG76 ) und erst im Ablehnungsfall den F&E-Einrichtungen als Erfinder zustehen.77
3.5.3.7. Ertragsmodelle mittels Akquisition von Intellectual Property
Mit diesem Geschäftsmodell arbeiten weltweit speziell große Technologiefonds mit dem Ziel, IP aufzukaufen, weiter zu entwickeln und im Anschluss zu vertreiben. In diesen Fällen hat der ehemalige Patentinhaber durch einen Einmalerlös auf seine Rechte komplett verzichtet und kann nicht, wie etwa bei Patentfonds wenigsten zu einem Teil an seinem geistigen Eigentum weiter teilhaben. Nicht entwicklungsfähige IP werden rigoros entsorgt und nicht weiterverfolgt.78
4. Rahmenbedingungen der Finanzierung mit Intellectual Property
In diesem Kapitel sollen sowohl fördernde als auch hemmende Rahmenbedingungen bei Bedarfsträger und Investoren dargestellt werden. Dieser Gegenüberstellung kann im Idealfall einen möglichen Weg zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Win-Win-Situation öffnen.
4.1. Unternehmensumfeld von kleinen und mittleren Unternehmen
Rund 70 % der Arbeitgeber in Österreich sind KMU. Diese beschäftigen etwa 1,7 Mio. Arbeitnehmer79. Diese Zahlen dokumentieren, dass speziell die Gruppe der KMU unter allen Unternehmensgruppen einen wesentlichen Faktor in der österrei- chischen Wirtschaft darstellt und somit besondere Aufmerksamkeit verdient.
4.1.1. Eigenschaften von KMU und Start Up
Kleine Unternehmen sind Betriebe die bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigen und gleichzeitigüber eine Bilanzsumme von bis zu 10 Mio. EUR verfügen.80 Mittlere Unternehmen beschäftigen bis zu 250 Mitarbeiter und haben eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. EUR oder einen Umsatz von 50 Mio. EUR.81
In weiterer Folge werden allerdings nur solche KMU betrachtet, welche nicht in Konzernen beheimatet sind, da gerade diese auf Grund des finanziellen und orga- nisatorischen Hintergrundes nicht die typischen Merkmale und Eigenschaften von KMU aufweisen. Schon alleine aus dem Größenunterschied der Unternehmen, ergeben sich bei KMU in erster Konsequenz die Nachteile gegenüber Großunter- nehmen:
[...]
1 Eigene Darstellung.
2 Vgl.: Patentamt (2010): Erfinderschutz. http://patentamt.at/Home/Erfindungsschutz/10485.html [Stand 7.6.2010].
3 Vgl.: Völckner, Franziska/Pirchegger, Barbara (2005): Immaterielle Werte in der internen und externen Berichterstattung deutscher Unternehmen. Research Paper on Marketing and Retailing. University of Hamburg. Ausgabe Nr. 28. S. 4.
4 Vgl.: Reilly, Robert/Schweihs, Robert (1999). Valuing Intangible Assets. New York. S. 339 - 345.
5 Vgl.: Arbeitskreis (2001): Kategorisierung und bilanzielle Erfassung immaterieller Werte (=Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbachgesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.). In: Der Betrieb. 54. Jg. S. 991 - 993.
6 Vgl.: Edvinsson, Leif/Sullivan Patrick (1996): Developing a Model for Managing Intellectual Capital. In: European Management Journal. No. 14. S. 356 - 358.
7 Vgl.: Menninger, Jutta/Kunowski, Stefan (2003): Wertermittlung von Patenten, Technologien und Lizenzen vor dem Hintergrund von Optimierungsstrategien. In: Dt. Steuerrecht. H. 28. S. 1180.
8 Vgl.: Sullivan, Patrick/McLean Rob (2009): Immaterielle Werte generieren Alpha. In: IP-Manager Journal for the Knowledge Economy. H. 01/2009. S. 16.
9 Vgl.: Patentamt (2010): Schutzrechte. http://www.patentamt.at/Markenschutz/Schutzrechte/ [Stand 22. Mai 2010].
10 PatG (Patentierbare Erfindungen, 1970): Patentgesetz BGBl. 1970/259 idF BGBl. I 2009/135. http://www.patentamt.at/Erfindungsschutz/Gesetzliche_Basis/ [Stand 17.11.2010].
11 PatG (Neuheit,1970): Patentgesetz BGBl. 1970/259 idF BGBl. I 2009/135. http://www.patentamt.at/Erfindungsschutz/Gesetzliche_Basis/ [Stand 17.11.2010].
12 PatG (Anspruch auf ein Patent,1970): Patentgesetz BGBl. 1970/259 idF BGBl. I 2009/135. http://www.patentamt.at/Erfindungsschutz/Gesetzliche_Basis/ [Stand 17.11.2010].
13 Vgl.: Patentamt (2010): Gebrauchsmuster Grundlagen. http://patentamt.at/Home/ Erfindungs- schutz/Gebrauchsmuster/12216.html. [Stand 25. Mai 2010].
14 Vgl.: Patentamt (2010): Markenschutz. http://patentamt.at/Home/ Markenschutz/10485.html [Stand 25. Mai 2010].
15 Vgl.: Lipfert, Stephan/Keil, Matthias (2005): Patentbewertung als Basis für die Unternehmensfi- nanzierung: Ein Praxisorientierterüberblick. In: Mitteilung der deutschen Patentanwälte Ausgabe 9/2005. S. 1.
16 Vgl.: Lipfert/Keil (2005): Patentbewertung als Basis für die Unternehmensfinanzierung. S. 3.
17 Vgl.: Griliches, Zvi (1981): Market Value, R&D, Patents. In: Economics Letters 7 (2). S. 183 - 192.
18 Vgl.: Bittelmeyer, Claudia (2007): Patente und Finanzierungen am Kapitalmarkt. Gabler Edition Wissenschaft. Frankfurt a. M.: Deutscher Universitätsverlag. S. 23.
19 Vgl.: Bessler, Wolfgang/Bittelmeyer, Claudia/ Lipfert, Stephan (2003): Zur Bedeutung von wissensbasierten immateriellen Vermögensgegenständen für die Bewertung von KMU. Euler Verlag. (= Unternehmensbewertung und Basel II in KMU. Mayer J. A.). S. 309 - 322.
20 Vgl.: Harhoff, Dietmar/Reitzig, Markus (2002): Strategien zur Gewinnmaximierung bei der Anmel- dung von Patenten. In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft. H. 5. S. 509 - 521.
21 Vgl.: Duguet, Emmanuel/Kabla, Isabelle (2000): Appropiration Strategy and the motivation to use the Patent System. In: Annales D’Economie et de Statistique (49/50). S. 289 - 301.
22 Vgl.: Krim, Jonathan (2003): U.S. Patent Office is Criticized. In: Wall Street Journal Europe. vom
15.12.2003. S. A10.
23 Vgl.: Cohen, Wesley/Nelson, Richard/Walsh John (2000): Protecting their Intellectual Assets. In: NBER Working Paper. S. w7552.
24 Vgl.: Bittelmeyer Claudia (2007): Patente und Finanzierungen am Kapitalmarkt. Gabler Edition Wissenschaft. Frankfurt a. M.: Deutscher Universitätsverlag. S. 69.
25 Europäisches Gemeinschaftsrecht (Gesellschaftsrecht, 2010). Jahresabschluss von Gesellschaf- ten. Richtlinie des Rates 78/660/EWG vom 25.7.1978, idF vom 16.7.2009. [Stand 17.11.2010].
26 Vgl.: Grottel, Bernd (2002): Bilanzierung immaterieller Anlagewerte im internationalen Vergleich. In: Unternehmen und Steuern. Bd. 23. Aachen: Shaker. S. 14.
27 UGB (Gliederung der Bilanz, 2007): Unternehmensgesetzbuch. in der Fassung vom 1.11.2010. http://www.jusline.at/Unternehmensgesetzbuch_(UGB)_Langversion.html [Stand 17.11.2010].
28 UGB (Bilanzierungsverbote, 2007): Unternehmensgesetzbuch. idF vom 1.11.2010.
http://www.jusline.at/Unternehmensgesetzbuch_(UGB)_Langversion.html/ [Stand 17.11.2010].
29 Vgl.: Schildbach, Thomas (2002): US-GAAP Amerikanische Rechnungslegung und ihre Grundlagen. 2. Aufl. Franz Vahlen. S. 72.
30 Vgl.: Haller, Axel (2001): Intellectual Capital Bericht als Teil des Lageberichtes. In: Der Betrieb. Jg. 54. H. 20. S. 1045 - 1054.
31 Vgl.: Deloitte (IAS, 2010): http://www.iasplus.de/country/useias.php. [Stand 31. Mai 2010].
32 EU-Verordnung (EG) Nr. 70/2009 der Kommission (Rechnungslegungsstandards, 2009): in Ergänzung der Verordnung 1606/2002 betreffend der Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards . (=IAS-International Accounting Standards).
33 EU-Verordnung 70 (2009): IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte.
34 EU-Verordnung 70 (2009): IAS 38.11 Immaterielle Vermögenswerte.
35 EU-Verordnung 70 (2009): IAS 38.17 Immaterielle Vermögenswerte.
36 EU-Verordnung 70 (2009): IAS 38.13 Immaterielle Vermögenswerte.
37 Vgl.: Bittelmeyer, Claudia (2007): Patente und Finanzierungen am Kapitalmarkt. Gabler Edition Wissenschaft. Frankfurt a. M.: Deutscher Universitätsverlag. S. 71.
38 EU-Verordnung 70 (2009): IAS 38.57 Immaterielle Vermögenswerte.
39 Vgl.: Wagner, Marc (2006): Finanzanalyse und immaterielle Werte. In: Controlling H. 8/9. August/September. München. S. 46 - 48.
40 SFAS 86.0: US GAAP Accounting for the Cost of Computor Software to be Sold, Leased or Oth- erwise Marketed. Softwarebranche. SFAS 50: Musikbranche. SFAS 53: Filmbranche.
41 Vgl.: Esser, Maic/Hackenberg Jens (2004): Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte des An- lagevermögens nach IFRS und US-GAAP. In: Kapitalmarktorientiertes Rechnungswesen. H. 10. S. 402 - 414.
42 Vgl.: Lipfert/Keil (2005): Patentbewertung als Basis für die Unternehmensfinanzierung. S. 3.
43 Vgl.: Lipfert/Keil (2005): Patentbewertung als Basis für die Unternehmensfinanzierung. S. 4.
44 Vgl.: Bessler/Bittelmayer/Lipfert (2003): Zur Bedeutung von wissensbasierten immateriellen Ver- mögensgegenständen für die Bewertung und Finanzierung von kleinen und mittleren Unterneh- men. In: Unternehmensbewertung und Basel II KMU. Meyer (Hrsg.). Euler Verlag. S. 309 - 311.
45 Vgl.: Lipfert/Keil (2005): Patentbewertung als Basis für die Unternehmensfinanzierung. S. 2.
46 Vgl.: Bouteiller, Christophe (2002): The evaluation of intangibles: Advocating for an Option Based Approach. 6th Alternative Perspectives of Finance Conference at Reims Management School. S.
2 - 12.
47 Vgl.: Bittelmeyer, Claudia (2007): Patente und Finanzierungen am Kapitalmarkt. Gabler Edition Wissenschaft. Frankfurt a. M.: Deutscher Universitätsverlag. S 80.
48 Vgl.: Bouteiller (2002): The evaluation of intangibles. S. 5.
49 Vgl.: Investopedia (2010): Tobin’s Q Ratio. http://www.investopedia.com/terms/q/qratio.asp [Stand 5.6.2010].
50 Vgl.: Chung, Kee/Pruitt Stephen (1994): A Simple Approximation of Tobin’s q. In: Financial Management. H. 23. S. 70 - 86.
51 Vgl.: Meyer, Bernhard (2006): Stochastische Unternehmensbewertung. Der Wertbeitrag von Re- aloptionen. Gabler Edition Wissenschaft. Wiesbaden: Deutscher Universitätsverlag. S. 33 - 42.
52 Vgl.: Loop, Dirk/von Scheffer, Guido/Lipfert, Stephan (2005): Case Studies: Patent Valuation. Vortragsunterlagen vom 4.11.2005. IENA-INSTI Symposium Nürnberg. S. 2 - 8.
53 Vgl.: Lipfert/Keil (2005): Patentbewertung als Basis für die Unternehmensfinanzierung: Ein Pra- xisorientierterüberblick. In: Mitteilung der deutschen Patentanwälte. H. 9. S. 4 - 8.
54 Vgl.: Lipfert/Keil (2005): Patentbewertung als Basis für die Unternehmensfinanzierung. S. 5 - 7.
55 Vgl.: Himmel, Holger/Mussler, Sven (2005): Finanzielle Patentbewertung. In: IFO-Schnelldienst 58. Jg. H. 7. S. 26 - 33.
56 Vgl.: Lipfert, Stephan/Keil, Matthias (2005): Patentbewertung als Basis für die Unternehmensfinanzierung: Ein Praxisüberblick. In: Mitteilung der deutschen Patentanwälte. H. 9. S. 7 - 9. 57 Vgl.: Fisher, Black/Scholes, Myron (1973): The pricing of Options and Corporate Liabilities. In: Journal of Political Economy. Vol. 81. Nr. 3. S. 637 - 689.
58 Vgl.: Reitzig, Markus (2002): Die Bewertung von Patentrechten - eine theoretische und empiri- sche Analyse aus Unternehmenssicht. Wiesbaden: Deutscher Universitätsverlag. S. 4 - 11.
59 Vgl.: Porter, Michael (1998): Competitive Advantage. Creating and Sustaining Superior Performance. 1. Aufl. New York: The Free Press. S. 45 - 49.
60 Vgl.: Berman, Bruce. (2009): From Assets to Profits. Competing for IP Value and Return. 1. Aufl. New Jersey: John Wiley & Sons. S. 282 - 288.
61 Vgl.: Arena, Christopher/Carreras, Eduardo (2009): Business Models, Value Chains and Value Propositions. In: Intellectual Asset Management. Nr. 34. S. 28 - 32.
62 Vgl.: Barrett, William/Price, Christopher/Hunt, Thomas (2008): iProperty. Profiling from Ideas in an Age of Global Innovation. 1. Aufl. New Jersey: John Wiley & Sons. S. 66 - 71.
63 Vgl.: Gollin, Michael (2008): Driving Innovation, Intellectual Property Strategies for a Dynamic World. 1. Aufl. New York: Cambridge University Press. S. 290.
64 Vgl.: Davis, Julie/Harrison, Suzanne (2001): Edison in the Boardroom. How Leading Companies Realize Value from Their Intellectual Assets. 1. Aufl. New York: John Wiley & Sons, (=Intellectual Capital Series). S. 19 - 23.
65 Vgl.: Berman, Bruce (2009): From Assets to Profits. Competing for IP Value and Return. 1. Aufl. New Jersey: John Wiley & Sons. S. 87 - 92.
66 Vgl.: Ginthör, Robert (2009): Angewandtes Zukunftsmanagement am Beispiel der Intellectual Property. Masterthesis: am Studiengang Innovationsmanagement. Fachhochschule der Wirtschaft Campus02. Graz. S. 27 - 32.
67 Vgl.: IPX International (2010): Welcome. http://www.ipxi.com/ [Stand 7.6.2010].
68 Vgl.: IPX International (2010): Qualified Equity. http://www.ipxi.com/products/qualified-equities/ [Stand 7.6.2010].
69 Vgl.: IP Auktion (2010): Welcome. http://www.ip-auction.eu/index.htm [Stand 7.6.2010].
70 Vgl.: Innovation Market (2010): Marktplatz für Innovationen. http://www.innovationmarket.de/ [Stand 7.6.2010].
71 Vgl.: Schünemann, Jürgen (2008): Patente als Assetklasse. Vortrag der GG Vevis Gesellschaft für Vermögenswerte mbH Co. KG am Fondmanagement-Tag 30.9.2008 in Hamburg. Beispiel Alpha Patentfond 2 per 31.8.2008. Folie 17-VEVIS-2008.
72 Vgl.: IEANA (2010): Welcome. http://www.iena.de/home.html [Stand 7.6.2010].
73 Vgl.: Dowling, Michael (2002): Patente Wissensschutz und Lizenzierung, Eine Einführung in die Grundlagen und Hintergründe, sowie deren Anwendung. http://www.wiwi.uni- regensburg.de/dowling/files/B4B_Workshop/B4B%20Patente&Lizenzierung.PDF S. 35.
74 Vgl.: Dowling (2002): Patente Wissensschutz und Lizenzierung. S. 36.
75 Vgl.: Schulte (2005): Fremdfinanzierung junger Unternehmen. S. 483.
76 PatG (Erfindungen von Dienstnehmern, 1970): Patentgesetz BGBl. 1970/259 idF BGBl. I 2009/135. http://www.patentamt.at/Erfindungsschutz/Gesetzliche_Basis/ [Stand 17.11.2010].
77 Vgl.: Lipfert/Keil (2005): Patentbewertung als Basis für die Unternehmensfinanzierung. 28f.
78 Vgl.: Ginthör. (2009): Angewandtes Zukunftsmanagement am Beispiel der IP. S. 31.
79 Wirtschaftskammer Österreich (2010): Betriebe und unselbstständig Beschäftigte. http://wko.at/Statistik/kmu/201001_HV_BG.pdf [Stand 8.6.2010].
80 European Commission (2010): Statistics. http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts- figures-analysis/sme-definition/index_en.htm [Stand 8.6.2010].
81 Vgl.: Hauser, Hans-Eduard (2000): SMEs in Germany. Facts and Figures. IfM Institut für Mittelstandsforschung. Bonn. S. 14.
- Citation du texte
- BSc Thomas Holzschuh (Auteur), 2011, Innovative Unternehmensfinanzierung für technologieintensive KMU, Start Up und Spin-Off Unternehmen mittels Intellectual Property, Patenten und Markenrechten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166909
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