Die folgende Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „Unschuldig Verurteilte in Deutschland“. Im Rahmen dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob diese unberechtigten Verurteilungen vermieden werden könnten, oder nicht. Als Untersuchungsgegenstand werden vier Fälle unschuldiger Verurteilungen herangezogen. Hierbei geht es um Beispiele aus den Jahren 1992, 1995 / 1996, 1998 und 2002, bei denen Unschuldige als Räuber oder Vergewaltiger bezichtigt werden und mit mehrjähriger Haft bestraft werden. Außerdem werden die Gründe der Verurteilungen behandelt. Im Anschluss daran werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie diese unberechtigten Verurteilungen in Zukunft zu vermeiden sind. Die Untersuchung wird zeigen, dass das deutsche Rechtssystem Mängel aufweist, aus denen zahlreiche Fehlurteile resultieren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Verschiedene Fälle der Verurteilung Unschuldiger in Deutschland
2.1 Fall I / Jens S
2.2 Fall II / Donald S
2.3 Fall III / Bernhard M. und Adolf S
2.4 Fall IV / Günther K
3. Gründe für die Verurteilung Unschuldiger
3.1 Ähnlichkeit mit dem Täter und falsches Wiedererkennen
3.2 Falschaussagen und falsche Beschuldigungen
3.3 Falsche Geständnisse
3.4 Falsche Gutachten
3.5 Überlastung der Richter
3.6 Ermittlungsfehler und Fehler der Gerichte
3.7 Mangelhafte Verteidigung
3.8 Beeinflussung und Vorurteile
4. Wie könnten die unberechtigten Verurteilungen vermieden werden?
5. Fazit
6. Quellenverzeichnis
Abstract | Die folgende Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „Unschuldig Verurteilte in Deutschland“. Im Rahmen dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob diese unberechtigten Verurteilungen vermieden werden könnten, oder nicht. Als Untersuchungsgegenstand werden vier Fälle unschuldiger Verurteilungen herangezogen. Hierbei geht es um Beispiele aus den Jahren 1992, 1995 / 1996, 1998 und 2002, bei denen Unschuldige als Räuber oder Vergewaltiger bezichtigt werden und mit mehrjähriger Haft bestraft werden. Außerdem werden die Gründe der Verurteilungen behandelt. Im Anschluss daran werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie diese unberechtigten Verurteilungen in Zukunft zu vermeiden sind. Die Untersuchung wird zeigen, dass das deutsche Rechtssystem Mängel aufweist, aus denen zahlreiche Fehlurteile resultieren.
1. Einleitung
Nachdem ich am 14. April 2009 die Show von Johannes B. Kerner „Justizirrtümer und Justizopfer – Fehlentscheidungen der Gerichte“ angeschaut habe, stellte ich mir selbst die Frage: Wie kann es gerade in Deutschland dazu kommen, dass so viele Menschen unschuldig verurteilt werden? Im ersten Teil dieser Arbeit geht es darum, einen kurzen Überblick darüber zu geben, welches Ausmaß die Fehlurteile in vier ausgewählten Fällen der letzten Jahrzehnte genommen haben. Des Weiteren werden die zahlreichen Gründe der Verurteilungen Unschuldiger beschrieben. Das Ziel dieser Arbeit ist es, herauszufinden ob, und wenn ja, wie die falschen Urteile vermieden werden könnten.
2. Verschiedene Fälle der Verurteilung Unschuldiger in Deutschland
Ca. sieben Prozent aller verurteilten Straftäter müssen unschuldig eine Haftstrafe absitzen (Vgl. Kerner, 2009). Vier dieser Fälle werden im Folgenden beschrieben:
2.1 Fall I / Jens S.
Jens S. wird am 10.06.1998 festgenommen und sitzt über ein Jahr unschuldig im Gefängnis. Der Vorwurf: Angriff auf einen Kraftfahrer, gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub. Jens S. wird unter anderem in der Untersuchungshaft von Mithäftlingen durch starke Verletzungen beinahe getötet. Außerdem steht er vor dem Ruin, nachdem sich der wahre Täter glücklicherweise selbst gestellt hat. Seine Wohnung wurde aufgelöst, alle Besitztümer vernichtet. Er besitzt nicht einmal mehr Zeugnisse, mit denen er sich für eine neue Arbeitsstelle bewerben könnte (Vgl. Kerner, 2009).
2.2 Fall II / Donald S.
Ab 1992 sitzt Donald S. unschuldig eine Haftstrafe von insgesamt neun Jahren (davon fast drei Jahre Untersuchungshaft) ab. Der Vorwurf lautet, dass er am 19.12.1991 eine Bank überfallen und 54.000,00 DM erbeutet habe. Dies wird als „räuberische Erpressung mit Geiselnahme“ bezeichnet. 14 Tage nachdem er seine Haftstrafe komplett abgesessen hat, wird der wahre Täter nach wiederholtem Banküberfall gefasst. Donald S. äußert sich über seine Situation wie folgt: „ Was mir angetan wurde, war psychische Folter und hat meine Seele zerstört.“ (Vgl. Kerner, 2009)
2.3 Fall III / Bernhard M. und Adolf S.
Im Jahr 1995 wird Adolf S. wegen Vergewaltigung seiner Tochter zu sieben Jahren, und im Jahr 1996 wird Bernhard M. wegen Vergewaltigung seiner Nichte zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Ehen der beiden Männer zerbrechen. Auch nach dem Freispruch kann Bernhard M. kein normales Leben mehr führen. Er wohnt weiterhin im betreuten Wohnheim (Vgl. Rückert, 2008). Seine Situation wird vom Verteidiger wie folgt beschrieben:
„ Die erlittene Untersuchungs- und Strafhaft haben zu einer schwerwiegenden Traumatisierung des Bernhard M. geführt und dessen Erwerbsfähigkeit dauerhaft beseitigt.“ (Rückert, 2008: 300)
2.4 Fall IV / Günther K.
Nach einer knapp vierjährigen Untersuchungshaft wird Günther K. schließlich wegen versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge am 27. November 2002 zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Selbst die Teilnahme an der Beerdigung seiner Lebensgefährtin wird ihm nicht gestattet. Erst nachdem die Lebensgefährtin einer der beiden Täter ihren Mann bei der Polizei angezeigt hat, wird Günther K. am 25. November 2003 aus dem Gefängnis entlassen (Vgl. Otto, 2006).
3. Gründe für die Verurteilung Unschuldiger
Nachfolgend werden u.a. an Hand der beschriebenen Fälle die Gründe für die Verurteilung Unschuldiger genannt und erklärt:
3.1 Ähnlichkeit mit dem Täter und falsches Wiederkennen
Im Fall von Jens S. wird mit Hilfe eines Phantombildes eine Fahndung durchgeführt. Da er dem Täter ähnelt und verwechselt wird, kommt es zur Festnahme. Das Urteil stützt sich auf die bestätigende Identifizierung des Taxifahrers (Opfer).
Auch im Fall von Donald S. stützt sich das Urteil auf eine solche Ähnlichkeit mit dem Täter. Er wird von einem Polizisten angesprochen, da er dem Täter in den Aufnahmen der Überwachungskamera ähnelt (Vgl. Kerner, 2009).
In einer Vielzahl der Fälle werden Unschuldige verurteilt, weil sie falsch wiedererkannt werden. Viele Zeugen glauben, dass es besser sei irgendeine Aussage zu machen als gar keine. Dass dies jedoch schlimme Konsequenzen mit sich bringen kann, berücksichtigen sie nicht (Vgl. Hirschberg 1962: 38 ff.).
3.2 Falschaussagen und falsche Beschuldigungen
Im Fall von Jens S. gibt es mehrere Aussagen. Zum einen die belastende Aussage des Opferzeugen (Taxifahrer) und zum anderen die entlastenden Aussagen der Tatzeugen (Polizisten) (Vgl. Kerner, 2009).
Um falsche Aussagen geht es auch im dritten Fall. Die Urteile des Bernhard M. und Adolf S. stützen sich lediglich auf die frei erfundenen Vorwürfe der kranken und hasserfüllten Tochter (bzw. Nichte). Es gibt weder Zeugen, noch Beweise oder Geständnisse (Vgl. Rückert, 2008).
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- Anne-Christin Kockerols (Autor), 2009, Unschuldig Verurteilte in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166546
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