In den letzten ca. 5 Jahren hat sich im Internet die Erscheinung der „Abofallen“, „Kostenfallen“ oder „Vertragsfallen“ zu einem Massenphänomen entwickelt. Laut einer Informationsseite im Internet sollen 161 Anbieter 1362 verschiedene Abofallen betreiben.1 Dabei wird stets nach einem ähnlichen Muster vorgegangen. Internetbesucher werden bei der Suchmaschinen- recherche auf vermeintliche Gratisangebote der Abofallenbetreiber gelock (...) Auf die in Wahrheit existierende Kostenpflichtigkeit wird regelmäßig nur an versteckter Stelle hingewiesen (...) So ist wohl auch der ehemalige Hamburger Bürgermeister Ole von Beust auf der Suche nach einem Kochrezept schon einmal in eine solche Falle geraten. (...)
Für die Betreiber ist das ein lohnendes Geschäft, da viele Betroffene wohl aus Unsicherheit oder Unwissenheit die geforderten Beträge letztlich bezahlen. (...) Einige der Akteure haben es mittlerweile zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. So werden die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein als Pioniere der „Geschäftsidee Abofalle“ betrachtet. (...) Auch der sogenannte Frankfurter Kreisel hat einige Bekanntheit erlangt. Seit einigen Jahren werden dort von einigen wenigen Beteiligten zig solcher Websites betrieben. (...) Die Namen der Geschäftsführer dieser Websites sind immer wieder dieselben: Die Brüder Robert und Villiam Adamca, Michael Burat, Alexander Varin u.a. Die Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht regelmäßig eine Liste mit Firmen und den von ihnen betriebenen Websites, gegen die schon Verfahren geführt wurden.5 Auch die Namen von Inkassoanwälten, die für die Abofallenbetreiber zigtausendfach Mahnschreiben verschicken, sind immer wieder dieselben. Die beiden bekanntesten dürften Olaf Tank aus Osnabrück und Katja Günther aus München sein. Der Rechtsanwältin Katja Günther wurde im Jahr 2008 von der Sparkasse München die Kontoverbindung gekündigt, nachdem diese wegen negativer Fernsehberichte wohl einen Imageschaden befürchtete. Die Anwältin hat sich dagegen gewehrt. Im Zuge des Prozesses vor dem Landgericht München I wurden interessante Zahlen bekannt. So wurde dort geschrieben, dass auf dem Konto von Frau Günther im Zeitraum vom 25.08.2008 bis 27.02.2009 mehr als 2,2 Mio. EUR durch ca. 25.000 Einzelüberweisungen eingegangen seien.6 Von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde in einem Fall bekannt gegeben, dass auf einem überwachten Konto der Fa. Connects 2 Content Ltd. innerhalb weniger Wochen fast 700.000.- EUR eingingen.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Zivilrechtliche Aspekte der Abofallen
I. Vertragsschluss
1. Angebot
2. Annahme
3. Wirksame Einigung
4. Versteckter Einigungsmangel § 155 BGB
5. Ergebnis
II. Sittenwidrigkeit § 138 BGB
1. Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
2. Verwerfliche Gesinnung
3. Ergebnis
III. Widerruf § 312d BGB
1. Beginn und Dauer Widerrufsfrist
2. Erlöschen des Widerrufsrechts § 312d III BGB
a) Dienstleistung
b) Auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers
c) Von beiden Seiten vollständig erfüllt
d) Zwischenergebnis
3. Ausschluss Widerrufsrecht § 312d IV Nr. 2 BGB
4. Verzicht auf das Widerrufsrecht
5. Rechtsfolge / Ergebnis
IV. Einbeziehung AGB
1. § 305 II BGB
2. Überraschende Klausel § 305c BGB
3. Unangemessene Benachteiligung § 307 I BGB
4. Ergebnis
V. Anfechtung
1. Anfechtungsgrund
a) Irrtum § 119 I BGB
b) Arglistige Täuschung § 123 I Alt. 1 BGB
2. Anfechtungserklärung / Anfechtungsfrist
3. Ergebnis / Rechtsfolge
VI. Sonderfall Minderjährige
VII. Schadensersatz / Erstattung Anwaltskosten
1. c.i.c. §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB
2. Unerlaubte Handlung § 823 II BGB, §§ 263 I, II, 22, 23, 27 StGB .
a) Betrug § 263 I, II StGB
b) Beihilfe § 27 StGB
c) Zwischenergebnis
3. Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 826 BGB
4. Ergebnis
C. Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Abofallen
I. „black list“ § 3 III UWG Anhang Nr. 21
II. Preisangabenverordnung
III. Irreführung §§ 5, 5a UWG
IV. Unlautere Geschäftshandlungen § 4 Nr. 1, Nr. 11 UWG
V. Rechtsfolgen
1. Gewinnabschöpfung § 10 UWG
2. Beseitigung/Unterlassung/Schadensersatz §§ 8, 9 UWG
3. Ordnungswidrigkeit / Bußgeld
D. Entwicklung in Zukunft
I. Button-Lösung
1. Pro Button-Lösung
2. Contra Button-Lösung
a) Benachteiligung Versandhandel
b) Verschlechterung der Position des Verbrauchers
II. Bessere Rechtsdurchsetzung
III. Stellungnahme
E. Schlussbetrachtung
- Quote paper
- Klaus Fenn (Author), 2011, Abofallen im Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165995
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