Neuerdings gehen die unternehmerischen Kommunikationsaktivitäten in Richtung Publikumsausweitung. Dabei werden die Einsatzmöglichkeiten des Business TV in privaten Fernsehsendern, im Rahmen der public relations oder für Werbezwecke mit Produktinformation, zur effizienteren Kommunikation mit einer höheren Anzahl von Rezipienten entdeckt, um möglicht viele spezifischen Unternehmensziele in effizienter Weise zu erreichen. So können nicht nur unternehmensinterne Mitarbeiter, sondern auch potentielle Kunden und andere Zielgruppen angesprochen werden. Mit der Verabschiedung des Mediendienststaatsvertrages, dem Teledienstgesetz, sowie den Novellierungen des Rundfunkstaatsvertrages versucht der Gesetzgeber die unterschiedlichen Erscheinungsformen voneinander abzugrenzen und ihnen einen rechtlichen Rahmen zu geben. Jedoch sind trotzdem bisher vom Gesetzgeber keine ausdrücklichen, gesetzlichen Regelungen über Business TV getroffen wurden. Gegenstand der Arbeit sind einzelne aktuelle und medienrelevante Rechtsprobleme, die im Zusammenhang der Veranstaltung von Business TV, im seiner Mittelpunkt deren Integration in den privaten Fernsehsender, bestehen. In der nachfolgenden Darstellung soll zunächst erörtert werden, welche grundlegend verschiedene Erscheinungsformen des Business TV derzeit im Umlauf sind und wie die einzelnen Formen medienrechtlich eingeordnet werden können. Darüber hinaus wird die Problematik der Etablierung des Business TV in einem eigenen privaten Sender diskutiert. Anschließend wird die Interessenlage der Unternehmen und Veranstalter zur Integration des Business TV in die Programme des Privatfernsehens und dessen behandelt. Ein Hauptaugenmerk wird zur Erörterung der Problematik gelegt, ob Infomercials Dauerwerbesendungen darstellen und zulässig sind. Inhaltlich wird dabei auch auf die Vereinbarkeit mit dem Trennungsgrundsatzes eingegangen und die Frage der Kennzeichnung der Infomercials geklärt.
Gliederung
A. Einführung
B. Rechtsprobleme der Veranstaltung von Business TV
I. Der Begriffsbestimmung des Business TV
II. medienrechtlichen Einordnung des Business-TV Varianten
1. Teledienst, Mediendienst, Rundfunk
2. Bestimmung für die Allgemeinheit
3. Vorliegen einer Darbietung
4. Die rechtliche Einordnung der verschiedenen Varianten des Business-TV
a) Interner Firmenkanal (Business TV im engeren Sinne)
aa) Begriffsbestimmung
bb) Medienrechtliche Einordnung
b) Kunden TV innerhalb von Geschäftsräumen
aa) Begriffsbestimmung
bb) Medienrechtliche Einordnung
c) Infomercials
aa) Begriffsbestimmung
bb) Medienrechtliche Einordnung
d) Externes Firmen TV
aa) Begriffsbestimmung
bb) medienrechtliche Einordnung
e) Verlags TV
aa) Begriffsbestimmung
bb) medienrechtliche Einordnung
f) Zwischenergebnis
III. Business TV als eigenen externen Fernsehsender
C. Rechtsprobleme der Integration des Business TV in die Programme privater Fernsehveranstalter
I. Besondere Interessenlage der Business TV Infomercials für Unternehmen und Fernsehveranstalter
1. Interessen und Möglichkeiten der Infomercials bei der Veranstaltung von Business TV
2. Finanzierungsgrundlage privater Veranstalter
3. Die besondere Stellung der lokalen Fernsehsender
II. Rechtliche Einordnung von Infomercials als Dauerwerbesendung ?
1. Ansichten zu Infomercials
a) Rechtsprechung zu Ars vivendi
b) Rechtsprechung VG Hannover
c) Rechtsprechung zu ADAC in Niedersachsen
d) Literaturmeinungen
e) Zwischenergebnis
2. Vereinbarkeit der Infomercials mit dem Trennungsgrundsatz
a) Bedeutung des Trennungsgrundsatzes
b) Verstoß gegen den Grundsatz der Trennung durch Irreführung oder Schleichwerbung
c) Produktion durch Fernsehveranstalter
d) Durchsetzung einer strikten Trennung
3. kritische Würdigung
III. Anforderung an die Kennzeichnung
1. Kennzeichnung als Werbesendung
2. Kennzeichnung als Infomercial, Business TV
3. kritische Würdigung unter Beachtung des Trennungsgrundsatzes
IV. Notwendigkeit einer Regulierung
D. Resümee
- Citation du texte
- Attia Razaq (Auteur), 2008, Rechtsprobleme der Veranstaltung von "Business TV" und seiner Integration in die Programme privater Fernsehveranstalter ("Infomercials"), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165830
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