Das Völkerstrafrecht hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung durchlaufen. Während noch zu Beginn der neunziger Jahre seine Existenz teilweise angezweifelt wurde, sind heute die Ausgangspositionen klar: Das Völkerstrafrecht ist geltendes Recht und kein bloßes Recht im Werden. Spätestens seit seiner Kodifikation im Römischen Statut 2002 ist es allgemein als internationales, im Sinne eines völkerrechtlich supranationalen Strafrechts anerkannt.
Dass es bis zu diesem Punkt eines langen Prozesses bedurfte, hat viele Faktoren. Die sich nur schwer zu vereinbarenden Grundsätze des Völkerrechts und Strafrechts, insbesondere die Abwendung von der staatszentrierten hin zur individuellen Verantwortlichkeit oder auch seine teilweise ungeschriebenen Quellen sind nur einige davon. Trotz des enormen Fortschritts durch die Kodifikation völkerrechtlicher Regelungen und der Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs als Durchsetzungsorgan in Den Haag, steht das Völkerstrafrecht dennoch vor Problemen und erfährt Kritik. Die folgende Arbeit setzt sich mit genau diesen Punkten auseinander.
So befasst sich der erste Abschnitt mit den Aufgaben und der Notwendigkeit eines Völkerstrafrechts. Im weiteren Verlauf wird die Natur des Völkerstrafrechts, die damit verbundene Überwindung des Widerspruchs zwischen den strafrechtlichen und völkerrechtlichen Elementen, sowie die Abkehr vom Staat zum Individuum als Völkerrechtssubjekt an Hand der geschichtlichen Entwicklungslinien näher erläutert.
Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit den wichtigsten Rechtsquellen der völkerrechtlichen Normen. Auch der Zusammenhang von Völkerstrafrecht und Menschenrechtsschutz wird erwähnt und an den vier völkerstrafrechtlichen Kernverbrechen deutlich gemacht.
Der letzte Abschnitt setzt sich sodann mit der Praxis des Völkerstrafrechts, d.h. mit den Möglichkeiten seiner Durchsetzbarkeit und seiner Anwendung durch die Staaten auseinander. Genauer wird hier auch auf die USA und ihre Abwehrhaltung zum Rom-Statut eingegangen. Die daraus resultierenden Auswirkungen und allgemeine Kritikpunkte am Völkerstrafrecht werden auch behandelt. Eine Abrundung findet die Arbeit durch ein persönliches Schlusswort, verbunden mit eventuellen Lösungsansätzen für die vorher angesprochenen Konfliktpunkte.
- Arbeit zitieren
- Elisa May (Autor:in), 2006, Das materielle Völkerstrafrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165734
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