Zunächst erfolgt in der Arbeit eine allgemeine Einführung zur Bilanzierung und Bilanzierungspflicht, bevor auf die Bilanzierung der fertigen Erzeugnisse im speziellen eingegangen wird.
Die Bilanzierung und Prüfung von fertigen Erzeugnissen bringt in der Praxis einige Probleme mit sich. So ist z.B. fraglich, was unter einem fertigen Erzeugnis zu verstehen ist. Dies wird in der Arbit definiert. Desweiteren beschäftigt sich die Arbeit mit der Bestandsaufnahme (Inventur) und welche Kosten für den Bilanzwert maßgeblich sind. Die Inventur stellt die Grundlage für die Bilanzierung fertgiger Erzeugnisse dar. Grundsätzlich werden fertige Erzeugnisse einzeln mit den Herstellungskosten bilanziert. Dabei kann es jedoch zu Abgrenzungsproblemen kommen, welche Vermögensgegenstände als fertige Erzeugnisse in die Bilanz mit aufzunehmen sind. Dafür müssen sie die Definition eines fertigen Erzeugnisses erfüllen und dem Unternehmen wirtschaftlich zuzurechnen sein. Desweiteren können unter bestimmten Voraussetzungen Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Anwendung kommen, die eine Durchbrechung des Prinzips der Einzelbewertung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert notwendig.
Im zweiten Teil der Arbeit wird zunächst die Prüfungspflicht allgemein beschrieben, bevor auf die Prüfung der fertigen Erzeugnisse im speziellen eingegangen wird. Dies beinhaltet auch, welche Unternehmen prüfungspflichtig sind und wer Abschlussprüfer sein darf. Anschließend wird die Prüfung der Bestandsaufnahme und der Bewertung jeweils bezüglich Planung, Durchführung und Dokumentation behandelt. Am Ende der Arbeit wird noch kurz auf den Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk eingegangen.
INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis
1 Einführung in die grundlegenden Begriffe
1.1 Bilanz und Bilanzierung
1.2 Fertige Erzeugnisse
2 Die Bilanzierung der fertigen Erzeugnisse im Einzelnen
2.1 Der Begriff „fertige Erzeugnisse“ und seine Abgrenzung
2.2 Die Bilanzierung
2.2.1 Gegenstand, Inhalt und Umfang der Bilanzierungspflicht
2.2.2 Befreiung von der Bilanzierungspflicht
2.2.3 Spezielle Vorschriften für Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen
2.2.3.1 Verpflichtung zur Bilanzierung nach dem Publizitätsgesetz
2.2.3.2 Verkürzter Jahresabschluss
3 Ermittlung des in der Bilanz auszuweisenden Wertes der fertigen Erzeugnisse
3.1 Inventar und Inventur
3.1.1 Grundlagen
3.1.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
3.1.3 Planung und Durchführung der Inventur
3.1.3.1 Planung
3.1.3.2 Inventurrichtlinien und Inventuranweisungen
3.1.3.3 Inventurablauf
3.1.3.4 Hinweis zur Einzelerfassung
3.2 Bewertung der fertigen Erzeugnisse
3.2.1 Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB
3.2.2 Herstellungskosten nach § 255 II und III HGB
3.2.3 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens nach § IV HGB
3.2.4 Wertaufholungsgebot
3.2.5 Bewertung der fertigen Erzeugnisse mittels Bewertungsvereinfachungsverfah- ren
3.2.5.1 Verbrauchs- bzw. Veräußerungsfolgeverfahren
3.2.5.2 Gruppenbewertung
4 Prüfung der fertigen Erzeugnisse im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
4.1 Prüfungspflicht nach dem Handelsgesetzbuch und dem Publizitätsgesetz
4.2 Bestellung und Auswahl des Abschlussprüfers
4.3 Grundsätze der Prüfungsdurchführung
4.4 Prüfungsrisiko
4.5 Grundsätze zur Einholung von Prüfungsnachweisen
4.6 Prüfung der fertigen Erzeugnisse
4.6.1 Prüfung der Buchführung und der Inventur
4.6.1.1 Planung
4.6.1.2 Durchführung
4.6.1.3 Dokumentation
4.6.2 Prüfung der Bewertung gemäß den Bilanzvorschriften der §§ 252 ff. HGB
4.6.2.1 Prüfung der Herstellungskosten
4.6.2.2 Prüfung der Abschreibung nach § 253 IV HGB
4.6.2.3 Dokumentation
4.7 Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Rainer Fickel (Autor:in), 2011, Die Bilanzierung und Prüfung der fertigen Erzeugnisse im Rahmen der Jahresabschlussprüfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165588
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