7. Februar 1992: Vertrag über die Europäische Union1 .
Bereits Artikel N Absatz 2 dieses Vertrages sah vor, daß 1996 eine Regierungskonferenz einberufen werden soll. Der Konferenz wurde die Aufgabe gegeben, "die Bestimmungen dieses Vertrags, für die eine Revision vorgesehen ist, in Übereinstimmung mit den Zielen der Artikel A und B zu prüfen."
10./11. Dezember 1993: Tagung des Europäischen Rates in Brüssel.
Bereits zu diesem Zeitpunkt wird die Notwendigkeit einer Überprüfung der Bestimmungen bezüglich der Rolle des Europäischen Parlaments, der Zahl der Kommissionsmitglieder und der Stimmenverteilung im Rat festgestellt2 . Die Arbeitsweise der Organe soll auch allgemein effizienter gestaltet werden.
24./25. Juni 1994: Tagung des Europäischen Rates in Korfu.
Zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 wird eine Reflexionsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern der Außenminister der Mitgliedstaaten und dem Kommissionspräsidenten sowie zwei Vertretern des Europäischen Parlaments zusammensetzt3. Die Organe der Union sollen der Reflexionsgruppe Berichte über das Funktionieren des Vertrags vorlegen. Auf dieser Basis soll die Gruppe sodann "mögliche Verbesserungen im Geiste der Demokratie und Offenheit" untersuchen. Im Hinblick auf die anstehende Erweiterung der EU sollen auch die institutionellen Fragen, die Gegenstand der Erklärung von Brüssel (s.o.) waren, mit einbezogen werden.
10. April 1995: Bericht des Rates über das Funktionieren des EU-Vertrages.
In dem Bericht wird selbstkritisch festgestellt, daß der Rat die neue Möglichkeit, mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen, ebenso selten genutzt hat, wie die neuen Instrumente in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Innen- und Justizpolitik...
InhaItsverzeichnis
A. Die Vorbereitungen
B. Der AbschluBbericht der Reflexionsgruppe
C. Position der Europaischen Kommission
D. Positionen von GroBbritannien, den nordischen Staaten und Spanien
E. Position des Europaischen Parlaments
F. Positionen von Ita I Ien, Osterreich und den ubrigen kleinen Staaten
G. Entwurf der irischen Ratsprasidentschaft
H. Positionen von Frankreich und Deutsch I and
I. Der Vertrag von Amsterdam
Verzeichnis der zitierten Uteratur
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
A. Die Vorbereitungen
7. Februar 1992:
Vertrag uber die Europaische Union[1].
Bereits Artikel N Absatz 2 dieses Vertrages sah vor, daB 1996 eine Regierungskonferenz einberufen werden soil. Der Konferenz wurde die Aufgabe gegeben, "die Bestimmungen dieses Vertrags, fur die eine Revision vorgesehen ist, in Ubereinstimmung mit den Zielen der Artikel A und B zu prufen."
10./11. Dezember 1993:
Tagung des Europaischen Rates in Brussel.
Bereits zu diesem Zeitpunkt wird die Notwendigkeit einer Uberprufung der Bestimmungen bezuglich der Rolle des Europaischen Parlaments, der Zahl der Kommissionsmitglieder und der Stimmenverteilung im Rat festgestellt[2]. Die Arbeitsweise der Organe soil auch allgemein effizienter gestaltet werden.
24./25. Juni 1994:
Tagung des Europaischen Rates in Korfu.
Zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 wird eine Reflexionsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern der AuBenminister der Mitgliedstaaten und dem Kommissionsprasidenten sowie zwei Vertretern des Europaischen Parlaments zusammensetzt[3]. 7e Organe der Union sollen der Reflexionsgruppe Berichte uber das Funktionieren des Vertrags vorlegen. Auf dieser Bass soil die Gruppe sodann "mogliche Verbesserungen im Geiste der Demokratie und Offenheit" untersuchen. Im Hinblick auf die anstehende Erweiterung der EU sollen auch die institutionellen Fragen, die Gegenstand der Erklarung von Brussel (s.o.) waren, mit einbezogen werden.
10. April 1995:
Bericht des Rates uber das Funktionieren des EU-Vertrages.
In dem Bericht wird selbstkritisch festgestellt, daB der Rat die neue Moglichkeit, mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen, ebenso selten genutzt hat, we die neuen Instrumente in den Bereichen der Gemeinsamen AuBen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Innen- und Justizpolitik.
10. Mai 1995:
Kommissionsbericht uber das Funktionieren des EU-Vertrags.
17. Mai 1995:
EntschlieBung des Europaischen Parlaments uber das Funktionieren des EU-Vertrages[4] und
Bericht des Europaischen Gerichtshofes zum Funktionieren des EU-Vertrages.
In den Berichten der Organe uber das Funktionieren des EU-Vertrages werden erste Verbesserungsvorschlage gemacht. Die Positionen von Kommission und Parlament werden in spateren Dokumenten weiterentwickelt.
3. Juni 1995:
Konstituierende Sitzung der Reflexionsgruppe.
Die Gruppe "II sich unter Berucksichtigung der Erfordernisse der Erweiterung vor allem mit drei Bereichen befassen: dem institutionellen System der EU, den Vorteilen der Union fur den Burger sowie der GASP.
26./27. Juni 1995:
Tagung des Europaischen Rates in Cannes.
Der Handlungsauftrag an die Reflexionsgruppe wird auf die Themen Beschaftigung, Umweltschutz, Burgernahe und Subsidiaritatsprinzip erweitert[5].
B. Der Absch I uBbericht der Reflexionsgruppe
5./6. Dezember 1995:
Verabschiedung des AbschluBberichts der Reflexionsgruppe[6].
Der AbschluBbericht der Reflexionsgruppe an den Europaischen Rat wird in Brussel verabschiedet. Es wird deutlich, daB bei den meisten behandelten Reformthemen einzelne Mitgliedstaaten (noch) nicht von den im folgenden dargestellten Mehrheitsmeinungen uberzeugt sind.
Im Bereich Burgernahe soil in den Vertrag eine sanktionsbewehrte Verpflichtung der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf Einhaltung der gemeinsamen Werte entsprechend der Europaischen Menschenrechtskonvention sowe ein Diskriminierungsverbot aufgenommen werden. Dem Burger soil ein Recht auf Zugang zu EU-Dokumenten eingeraumt werden. Das Sozialabkommen und die Aufgaben Kriminalitatsbekampung, Asyl- und Visumspolitik sollen Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes werden. Angesichts der Notwendigkeit der Bekampung der Arbeitslosigkeit soil die EU nicht nur zur Beachtung dieses Zieles bei alien EinzelmaBnahmen verpichtet werden. Sie soil auch zu aktiven MaBnahmen auf diesem Gebiet ermachtigt werden. Die Beschaftigungspolitiken der Mitgliedstaaten sollen koordiniert werden.
Die verbesserte Funktionsfahigkeit der Institutionen soil durch eine erhohte BeschluBfahigkeit erreicht werden. Eine Mehrheit befurwortet, den Rat grundsatzlich mit qualifizierter Mehrheit abstimmen zu lassen. Es soil nur noch ein Kommissar pro Staat benannt werden. Das Europaische Parlament soil gestarkt werden, indem die Zahl der Entscheidungsverfahren auf drei gesenkt wird. Dabei soil das Mitentscheidungsverfahren vereinfacht und dessen Anwendung ausgeweitet werden. SchlieBlich sollen die nationalen Parlamente starker beteiligt werden; das Subsidiaritatsprinzip soil gemaB der Erklarung von Edinburgh verstarkt werden.
Im Bereich der AuBenpo I i tik soil eine gemeinsame Planungseinheit zur Forderung der Gemeinsamen AuBen- und Sicherheitspolitik (GASP) geschaffen werden. Hierzu soil auch dafur gesorgt werden, daB einzelne Staaten die Mehrheit nicht an enem gemeinsamen Vorgehen hindern konnen (auch "verstarkte Zusammenarbeit" oder "Flexibilitat" genannt). Keine Mehrheit gab es fur den Vorschlag, Entscheidungen im Bereich der GASP mit qualifizierter Mehrheit zu treffen. Auch f r die Einsetzung eines Hohen Vertreters der GASP fand sich keine Mehrheit. Nach Ansicht der meisten Vertreter sollen die Mitgliedstaaten ene koharente Sicherheits- und Verteidigungspolitik verfolgen. De Mehrheit befrwortet auch die allmahliche Integration der WEU in die EU; fr weitergehende Vorschlage diesbezuglich, etwa die Aufnahme der humanitaren und friedenserhaltenden Einsatze zur Krisenbewalt;igung ("Petersberg-Missionen") in die EU, fand sich keine Mehrheit.
15./16. Dezember 1995:
Tagung des Europaischen Rates in Madrid.
Es wird beschlossen, die Regierungskonferenz am 29. Marz in Turin zu eroffnen. Die AuBenminister der Mitgliedstaaten sollen sch im weiteren Verlauf einmal pro Monat treffen; diese Tr^fen sollen von einer Gruppe - bestehend aus je einem Vertreter der AuBenminister und dem Kommissionsprasidenten - vorbereitet werden. Das Europaische Parlament soil dabei die Moglichkeit haben, zum jeweiligen Tagesordnungspunkt Dskussionsbeitrage einzubringen. Frankreich und GroBbritannien snd strikt gegen eine starkere Beteligung des Europaischen Parlaments wahrend den Vertragsverhandlungen selbst.
Die Vertragsverhandlungen sollen in der folgenden Zeit also auf drei Ebenen laufen: Wahrend die Vertreter der AuBenminister wochentlich zusammenarbeiten, treffen sich die AuBenminister monatlich und die Staats- und Regierungschefs, d.h. der Europaische Rat, halbjahrlich.
9. Februar 1996:
Niederllndische Prioritaten zur Regierungskonferenz.
Das Paper der niederlandischen Regierung geht insoweit uber die Mehrheitsstandpunkte der Reflexionsgruppe (s.o.) hinaus, als es die schrittweise Vergemeinschaftung der Justiz- und Innenpolitik unter Kontrolle von EP und EuGH vorschlagt. Das Schengener Abkommen soil in die erste Saule uberfuhrt werden.
C. Position der Europaischen Kommission
28. Februar 1996:
Position der Europaischen Kommission zur Regierungskonferenz[7].
Die Kommission ist reformfreundlich eingestellt und geht in vielen Punkten uber die Mehrheitsmeinungen der Reflexionsgruppe hinaus:
Zur Forderung der Burgernahe soli das Rechtsstaatsprinzip verstarkt werden, indem der Union effektivere Instrumente zur Durchsetzung von Entscheidungen des EuGH und von Gemeinschaftsrecht, insbesondere auf dem Gebiet der Betrugsbekampung, gegeben werden. Den Burgern soli ein Recht auf eine gesunde Umwelt eingeraumt werden. De Transparenz soil durch eine Vereinfachung der Vertrage verbessert werden. Das Sozialabkommen soil in den Vertrag aufgenommen werden. Im Bereich der Beschaftigung sollen die MaBnahmen der Mitgliedsstaaten von der Union koordiniert und uberwacht werden. Die Personenverkehrsfreiheit soil durch die Uberfuhrung des Schengener Abkommens in den Gemeinschaftsrahmen gewahrleistet werden. Das Demokratieprinzip soil verstarkt werden, indem entweder die Stimmengewichtung im Rat der Bevolkerungszahl angepaBt wird oder eine "doppelte Mehrheit" eingefuhrt wird.
Was institutional le Fragen angeht, so soil der Rat nach Ansicht der Kommission grundsatzlich mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Bei sensiblen Themen konne der Ubergang zur Mehrheitsabstimmung mit einer "besonders qualifizierten Mehrheit" erleichtert werden. 7e Bereiche Justiz und Inneres sollen groBtenteils in die EG uberfuhrt werden; am dringlichsten sei dies in den Bereichen, die das Verhaltnis der Union nach auBen betreffen (Regelungen bezuglich Drittstaater und der AuBengrenzen; Einwanderungs- und Asylpiolitik, Drogenbekampfung). De Zustandigkeit in der Handelspolitik solle auf Dienstleistungen, geistiges Egentum und auslandische Direktinvestitionen erweitert werden. Das EP soil in einheitlichem Verfahren gewahlt werden; die Zahl seiner Mitglieder soil begrenzt werden. Fragen von Verfassungsrang sollen der Zustimmung des EP bedurfen. Der Kommissionsprasident soil vom Rat gewahlt; und durch das EP bestatigt werden. Er soil sein Kollegium im Envernehmen mit den Mitgliedsstaaten bestimmen durfen. Das Verfahren zu DurchfuhrungsmaBnahmen der Kommission soil vereinfacht werden. Ene verstarkte Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen Verwaltungen wird genauso gefordert we die gegenseitige Anerkennung von innerstaatlichen Gerichtsurteilen. SchlieBlich soil die GroBe des Gerichtshofes beschrankt werden.
Auf dem Gebiet der AuBenpo l itk wird koharentes Handeln der Union nach auBen mit einer Stimme g^ordert. De vertraglich vorgesehenen Instrumente der GASP seien zu konkrebsi^ren und der Grundsatz der Abstimmung mit qu^fizierter Mehrheit einzufuhren. MaBnahmen auf dem Gebiet der GASP sollen von der EU durchgefuhrt und finanziert werden. De EU soil auch in international Organisationen mitarbeiten konnen. Die Union soil eine gemeinsame Verteidigung anstreben, wozu die WEU in die EU integriert werden soil.
[...]
[1] BGBl. II S. 1253, 1295.
[2] SchluBfolgerungen des Vorsitzes in: Bulletin, hrsg. vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 10, S. 77, vom 02.02.94.
[3] SchluBfolgerungen des Vorsitzes in: Bulletin, hrsg. vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 73, S. 685, vom 04.08.94.
[4] Abl. C 151, S. 56 vom 19.06.95.
[5] SchluBolgerungen des Vorsitzes in: Bulletin, hrsg. vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 62, S. 609, vom 08.08.95.
[6] SchluBfolgerungen des Vorsitzes in: Bulletin, hrsg. vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 8, S. 99, vom 30.01.96.
[7] Dok. KOM (96) 90 endg. vom 28.02.96.
- Citation du texte
- Patrick Breyer (Auteur), 1999, Die Entstehungsgeschichte des Amsterdamer Vertrags zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16482
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