Mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) wurden die in § 289 HGB enthaltenen Vorschriften über den Lagebericht geändert bzw. ergänzt. Geändert wurde § 289 Abs. 4 HGB, neu eingefügt wurden § 289 Abs. 5 HGB und § 289a HGB.
Der geänderte § 289 Abs. 4 HGB sieht vor, dass die Angaben gemäß den Nummern 1, 3 und 9 künftig unterbleiben, soweit sie im Anhang zu machen sind. Der neue § 289 Abs. 5 bestimmt, dass kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften Angaben über ihr internes Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses in den Lagebericht aufzunehmen haben. Schließlich sind aufgrund des neuen § 289a HGB börsennotierte und bestimmte weitere Aktiengesellschaften künftig verpflichtet, Angaben zur Unternehmensführung, insbesondere die Erklärung nach § 161 AktG (Erklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex), in den Lagebericht aufzunehmen oder wahlweise auf ihre öffentlich zugängliche Internetseite zu verweisen. Die geänderten Vorschriften sind erstmals auf Lageberichte von Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 beginnen (§ 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB).
Während die Änderungen in § 289 Abs. 4 HGB hinreichend bestimmt sind und daher keine weiteren Fragen aufwerfen, sind die Vorschrift des § 289 Abs. 5 HGB und die Vorschrift des § 289a HGB zum Teil wenig konkret, was sich insbesondere an Formulierungen wie
„wesentliche Merkmale“ (§ 289 Abs. 5) oder „relevante Angaben“ (§ 289a Abs. 2 Nr. 2) ablesen lässt. An der FH Koblenz wurden daher im Sommersemester 2010 im Rahmen eines Projektes die Lageberichte betroffener Unternehmen daraufhin untersucht, wie die in
§ 289 Abs. 5 und § 289a HGB enthaltenen neuen Bestimmungen von den Unternehmen verstanden und in die Praxis umgesetzt worden sind.
Adressat des § 289 Abs. 5 HGB sind kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB. Adressat des § 289a HGB sind insbesondere börsennotierte Aktiengesellschaften. Alle DAX-, TecDAX-, M-DAX- und S-DAX-Unternehmen sind somit als
Adressaten betroffen. Da diese an der Deutschen Börse gehandelten Unternehmen aufgrund ihrer Bedeutung zudem als durchaus repräsentativ angesehen werden können, erschienen sie als Untersuchungsgegenstand besonders gut geeignet.
Inhaltsverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Die durch das BilMoG geanderten Lageberichtsvorschriften
1.2 Abgrenzung der in die Untersuchung einbezogenen Unternehmen
1.3 Formale Aspekte, die generell den Lagebericht betreffen
1.3.1 Umfang und Zusammenfassung mit dem Konzernlagebericht
1.3.2 Gliederung des Lageberichts
2 Anwendung undAuslegung des § 289 Abs. 5 HGB
2.1 Die Vorschrift des § 289 Abs. 5 HGB
2.1.1 FormaleAspekte
2.1.2 Wesentliche Merkmale
2.1.3 Internes Kontrollsystem und internes Risikomanagementsystem im Hinblickaufden Rechnungslegungsprozess
2.1.4 Der Begriff „beschreiben“
2.2 Formale Aspekte bezogen auf das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem
2.2.1 Verbindung mit dem allgemeinen Risikobericht des § 289 Abs. 2 Nr. 2
2.2.2 Bezeichnung des Berichtes uber das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem
2.2.3 Umfang des Berichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem
2.2.4 Stellung des allgemeinen Risikoberichts, wenn der Bericht nach § 289 Abs. 5 in den allgemeinen Risikobericht integriert war
2.2.5 Stellung des Berichts nach § 289 Abs. 5, wenn dieser nicht in den allgemeinen Risikobericht integriert war
2.3 Inhaltliche Aspekte
2.3.1 Anwendung in der Unternehmenspraxis
2.3.2 Zustandigkeit
3 Anwendung undAuslegung des § 289a HGB
3.1 Die Vorschrift des § 289a HGB
3.2 Formale Aspekte bezogen auf die Erklarung zur Unternehmensfuhrung
3.2.1 Stellung der Erklarung nach § 289a HGB bzw. des entsprechenden Verweises aufdie Internetseite
3.2.2 Umfang der Erklarung nach § 289a HGB
3.2.3 Bezeichnung der Erklarung nach § 289a HGB Ein Projekt fur die Fachhochschule Koblenz
3.3 Inhaltliche Aspekte
3.3.1 Erklarung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG
3.3.2 Angaben zu Unternehmensfuhrungspraktiken
3.3.3 Arbeitsweise des Vorstands
3.3.4 Arbeitsweise des Aufsichtsrates
3.3.5 Zusammensetzung der Ausschusse von Vorstand und Aufsichtsrat
4 Schlussbemerkung
Literaturverzeichnis
- Citation du texte
- Rainer Fickel (Auteur), 2010, Die neuen Lageberichtsvorschrifen nach BilMoG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164826
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