Die Grundstruktur dieser Arbeit bildet die Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen zu den außerbetrieblichen Einkunftsarten und sind in § 28 EStG geregelt. Der Begriff „außerbetriebliche Einkunftsarten“ bedeutet, dass Wertänderungen am Stamm nicht berücksichtigt werden. Vermögen, welches im Rahmen dieser Einkunftsart erzielt
wird, gehört zum Privatvermögen. Das bedeutet, dass ein Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines Wirtschaftsgutes grundsätzlich nicht der EStG unterliegt. Bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten wird ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
1 Begriff - Werbungskosten
1.1 Zeitpunkt steuerlicher Begünstigung von Werbungskosten
2 Absetzung für Abnutzung
2.1 Beginn der AfA
2.2 Fiktive Anschaffungskosten - Einheitswert
2.2.1 Fiktive Anschaffungskosten
2.2.2 Einheitswert
2.3 AfA - Bemessungsgrundlage
2.3.1 Bemessungsgrundlage bei entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb
2.3.1.1 Entgeltlicher Erwerb eines Wirtschaftsgutes
2.3.1.2 Unentgeltlicher Erwerb eines Wirtschaftsgutes
2.4 AfA - Sätze
2.3.1 Höherer AfA-Satz
2.4 Nutzungsdauer
2.4.1 Nutzungsdauer vor 1.1.1989
2.4.2 Verlängerung der Nutzungsdauer
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
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