Die Versicherungsbranche stellte 2003 in Deutschland mit 146,9 Milliarden Euro Umsatz, gemessen an den Prämieneinnahmen der Gesellschaften, 6,9 % des Bruttonationaleinkommens (früher: Bruttosozialprodukt) dar. Die Versicherungsdurchdringung ist kontinuierlich, seit 1980 um 1 % angestiegen. Grund genug, den Versicherungsmarkt genauer unter die Lupe zu nehmen.
Seit 1993 gelten für deutsche Versicherungsunternehmen veränderte Rahmenbedingungen. Dies ist auf die Angleichung der Regelungen einzelner Mitgliedsländer innerhalb der Europäischen Union zurückzuführen. Durch das „System der materiellen Aufsicht über das Versicherungswesen“ (BaFin) wurde die deutsche Versicherungsbranche bis dahin vor einem harten Wettbewerbsdruck bewahrt. Doch den Versicherungsunternehmen der EU wird im Zuge der Liberalisierung der Märkte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gewährt. Neue Leistungsanbieter und neue Leistungsangebote sind die Folge, die zu einer bisher nicht bekannten Wandlungsdynamik des Versicherungsmarktes führen.
Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit ist der Versicherungsmarkt in Deutschland. Zu erstellen ist ein umfangreiches Bild der jetzigen Situation – des Status Quo – sowie eine Herausarbeitung der strategischen Entwicklungslinien, bis zum Jahre 2010.
Ziel dieser Diplomarbeit ist es, auf Basis des allgemeinen Überblicks über den Versicherungsmarkt sowie des Status Quo die Megatrends der nächsten fünf Jahre aufzuzeigen.
Versicherungsprodukte gehören zu den immateriellen Gütern. Sie können nicht durch „sinnliche Wahrnehmung“ begriffen werden, sondern ausschließlich intellektuell durch Verstehen ihrer Entstehung und Verwendung. Daher wird im zweiten Kapitel der vorliegenden Arbeit zunächst ein allgemeiner Überblick über den Versicherungsmarkt gegeben, d.h. Anbieter, Nachfrager, Produkte und die Versicherungsaufsicht werden im historischen Kontext untersucht. Das dritte Kapitel erläutert ausgewählte Analyseinstrumente, die im vierten Kapitel auf den Versicherungsmarkt angewendet werden, um dem Leser ein Bild des Status Quo zu verschaffen. In Kapitel fünf werden die Megatrends für die einzelnen Elemente des Versicherungsmarktes bis zum Jahre 2010 aufgezeigt.
Die Arbeit endet mit Fazit und Ausblick auf die voraussichtliche Weiterentwicklung des Versicherungsmarktes.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung
1.2 Vorgehensweise
2 Der Versicherungsmarkt im Überblick
2.1 Die Anbieter
2.1.1 Private Versicherungsunternehmen
2.1.1.1 Versicherungs-Aktiengesellschaften
2.1.1.2 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
2.1.2 Öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
2.1.2.1 Anstalten öffentlichen Rechts
2.1.2.2 Körperschaften öffentlichen Rechts
2.2 Die Nachfrager
2.2.1 Private Versicherungsnehmer
2.2.2 Gewerbliche Versicherungsnehmer
2.3 Das Angebot
2.3.1 Die Sozialversicherung
2.3.1.1 Krankenversicherung
2.3.1.2 Unfallversicherung
2.3.1.3 Rentenversicherung
2.3.1.4 Arbeitslosenversicherung
2.3.1.5 Pflegeversicherung
2.3.2 Die Individualversicherung
2.3.2.1 Güterversicherungen
2.3.2.2 Personenversicherungen
2.4 Die Versicherungsaufsicht
2.4.1 Aufgaben und Ziele der Versicherungsaufsicht
2.4.2 Beaufsichtigte Unternehmen
2.4.3 Träger der Aufsicht
3 Vorstellung ausgewählter Analyseinstrumente
3.1 Portfolioanalyse
3.1.1 Portfolioansatz der Boston Consulting Group
3.1.2 Portfolioansatz von McKinsey & Company
3.1.3 Sonstige Portfolioansätze
3.1.3.1 Portfolioansatz nach Arthur D. Little
3.1.3.2 Portfolioansatz nach Ansoff
3.2 SWOT-Analyse
3.2.1 Stärken-Schwächen-Analyse
3.2.2 Chancen-Risiken-Analyse
3.2.3 Ableitung strategischer Optionen
3.3 Branchenanalyse nach Michael E. Porter
3.3.1 Bedrohung durch neue Anbieter
3.3.2 Verhandlungsmacht der Lieferanten
3.3.3 Verhandlungsmacht der Abnehmer
3.3.4 Bedrohung durch Ersatz- oder Substitutionsprodukte
3.3.5 Rivalität unter den etablierten Wettbewerbern
3.3.6 Ableitung generischer Wettbewerbsstrategien
3.3.6.1 Kostenführerschaft
3.3.6.2 Differenzierung
3.3.6.3 Konzentration auf Schwerpunkte
3.4 Die Kundenstruktur
3.4.1 Äußere Merkmale von Kunden
3.4.1.1 Geographische Segmentierung
3.4.1.2 Soziodemographische Segmentierung
3.4.2 Innere Merkmale von Kunden
3.4.2.1 Segmentierung nach Einstellungen
3.4.2.2 Life-Style-Konzepte
4 Status Quo des Versicherungsmarktes
4.1 Portfolioanalyse
4.1.1 Portfolioansatz der Boston Consulting Group
4.1.2 Portfolioansatz von McKinsey & Company
4.2 SWOT – Analyse
4.2.1 Stärken-Schwächen-Analyse
4.2.2 Chancen-Risiken-Analyse
4.2.3 SWOT-Analyse des deutschen Versicherungsmarktes
4.2.4 Ableitung strategischer Optionen
4.3 Branchenanalyse nach Michael E. Porter
4.3.1 Bedrohung durch neue Anbieter
4.3.2 Verhandlungsmacht der Lieferanten
4.3.3 Verhandlungsmacht der Abnehmer
4.3.4 Bedrohung durch Ersatz- oder Substitutionsprodukte
4.3.5 Rivalität unter den etablierten Wettbewerbern
4.3.6 Ableitung generischer Strategien
4.3.6.1 Kostenführerschaft
4.3.6.2 Differenzierung
4.3.6.3 Konzentration auf Schwerpunkte
4.4 Die Kundenstruktur
4.4.1 Sozialversicherung
4.4.1.1 Krankenversicherung
4.4.1.2 Unfallversicherung
4.4.1.3 Rentenversicherung
4.4.1.4 Arbeitslosenversicherung
4.4.1.5 Pflegeversicherung
4.4.2 Individualversicherung
4.4.2.1 Lebensversicherung
4.4.2.2 Private Krankenversicherung
4.4.2.3 Kraftfahrtversicherung
4.4.2.4 Allgemeine Haftpflichtversicherung
4.4.2.5 Private Unfallversicherung
4.4.2.6 Rechtschutzversicherung
5 Strategische Entwicklungslinien des Versicherungsmarktes
5.1 Die Anbieter
5.1.1 Private Versicherungsunternehmen
5.1.1.1 Aktiengesellschaften
5.1.1.2 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
5.1.2 Öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
5.2 Die Nachfrager
5.2.1 Private Kunden
5.2.2 Gewerbliche Kunden
5.3 Die Produkte
5.3.1 Die Sozialversicherung
5.3.1.1 Krankenversicherung
5.3.1.2 Unfallversicherung
5.3.1.3 Rentenversicherung
5.3.1.4 Arbeitslosenversicherung
5.3.1.5 Pflegeversicherung
5.3.2 Die Individualversicherung
5.3.2.1 Lebensversicherung
5.3.2.2 Private Krankenversicherung
5.4 Die Versicherungsaufsicht
5.4.1 Solvency I
5.4.2 Solvency II
5.4.2.1 Phase I
5.4.2.2 Phase II
5.4.3 Das GDV-Modell
6 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Versicherung selbstständiger Arbeit
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Anzahl der Versicherungsunternehmen nach Rechtsformen
Abb. 2: Beiträge nach Rechtsform
Abb. 3: Bedürfnispyramide nach Abraham Maslow
Abb. 4: Beiträge Lebensversicherung nach Rechtsform
Abb. 5: Portfolio nach Boston Consulting
Abb. 6: Portfolio nach McKinsey
Abb. 7: SWOT-Analyse-Matrix
Abb. 8: Das Fünf-Kräfte-Modell nach Michael Porter
Abb. 9: Marktanteile der Allianz Group 2003
Abb. 10: Portfolio nach Boston Consulting für die Allianz
Abb. 11: Portfolio nach McKinsey für den Versicherungsmarkt
Abb. 12: SWOT-Matrix des deutschen Versicherungsmarktes
Abb. 13: Verwaltungskostenquote in der Sparte „Lebensversicherung“
Abb. 14: Aufteilung Kraftfahrtversicherung nach Versicherungszweigen
Abb. 15: Alterspyramide Deutschland
Abb. 16: Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Deutschland
Abb. 17: Bürgerversicherung versus Kopfpauschale
Abb. 18: Das neue Drei-Säulen-Modell der Aufsicht
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Die Versicherungsbranche stellte 2003 in Deutschland mit 146,9 Milliarden Euro Umsatz,[1] gemessen an den Prämieneinnahmen der Gesellschaften, 6,9 % des Bruttonationaleinkommens (früher: Bruttosozialprodukt) dar.[2] Die Versicherungsdurchdringung ist kontinuierlich, seit 1980 um 1 % angestiegen.[3] Grund genug, den Versicherungsmarkt genauer unter die Lupe zu nehmen.
Seit 1993 gelten für deutsche Versicherungsunternehmen veränderte Rahmenbedingungen. Dies ist auf die Angleichung der Regelungen einzelner Mitgliedsländer innerhalb der Europäischen Union zurückzuführen. Durch das „System der materiellen Aufsicht über das Versicherungswesen“ (BaFin) wurde die deutsche Versicherungsbranche bis dahin vor einem harten Wettbewerbsdruck bewahrt.[4] Doch den Versicherungsunternehmen der EU wird im Zuge der Liberalisierung der Märkte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gewährt. Neue Leistungsanbieter und neue Leistungsangebote sind die Folge, die zu einer bisher nicht bekannten Wandlungsdynamik des Versicherungsmarktes führen.
1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung
Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit ist der Versicherungsmarkt in Deutschland. Zu erstellen ist ein umfangreiches Bild der jetzigen Situation – des Status Quo – sowie eine Herausarbeitung der strategischen Entwicklungslinien, bis zum Jahre 2010.
Ziel dieser Diplomarbeit ist es, auf Basis des allgemeinen Überblicks über den Versicherungsmarkt sowie des Status Quo die Megatrends der nächsten fünf Jahre aufzuzeigen.
1.2 Vorgehensweise
Versicherungsprodukte gehören zu den immateriellen Gütern. Sie können nicht durch „sinnliche Wahrnehmung“ begriffen werden, sondern ausschließlich intellektuell durch Verstehen ihrer Entstehung und Verwendung.[5] Daher wird im zweiten Kapitel der vorliegenden Arbeit zunächst ein allgemeiner Überblick über den Versicherungsmarkt gegeben, d.h. Anbieter, Nachfrager, Produkte und die Versicherungsaufsicht werden im historischen Kontext untersucht. Das dritte Kapitel erläutert ausgewählte Analyseinstrumente, die im vierten Kapitel auf den Versicherungsmarkt angewendet werden, um dem Leser ein Bild des Status Quo zu verschaffen. In Kapitel fünf werden die Megatrends für die einzelnen Elemente des Versicherungsmarktes bis zum Jahre 2010 aufgezeigt.
Die Arbeit endet mit Fazit und Ausblick auf die voraussichtliche Weiterentwicklung des Versicherungsmarktes.
2 Der Versicherungsmarkt im Überblick
Um einen Überblick über den Versicherungsmarkt zu geben, muss zunächst definiert werden, was ein Markt ist. Volkswirtschaftlich gesehen ist ein Markt „der ökonomische Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage, an dem sich Preisbildung und Tausch vollziehen.“[6] Aus Sicht des Marketings und dessen Praktiker stellen ausschließlich die Käufer einen Markt dar. Die Gesamtheit der Verkäufer hingegen wird als Branche oder Industrie bezeichnet.[7] Kotler definiert: „Ein Markt besteht aus allen potentiellen Kunden mit einem bestimmten Bedürfnis, die willens und fähig sind, durch einen Austauschprozeß das Bedürfnis zu befriedigen.“[8] Danach versteht sich der Versicherungsmarkt als der ökonomische Ort, an dem Versicherungsunternehmen (die Anbieter) und Versicherungsnehmer (die Nachfrager) die Versicherungsprodukte (das Angebot) gegen eine Versicherungsprämie austauschen.[9] Die Versicherungsaufsicht wird zusätzlich zu den drei vorgenannten Elementen im Folgenden beschrieben.
2.1 Die Anbieter
Versicherungsunternehmen gehören neben Banken zur Gruppe der Finanzintermediäre. Erstere sind dadurch charakterisiert, dass sie sich gegen Zahlung einer Prämie verpflichten, an den Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Schadensfalles entsprechende Zahlungen zu leisten. Dazu stellt das Versicherungsunternehmen die Einzahlungen bestimmten Geldnehmern gegen das Versprechen späterer Rückzahlung zur Verfügung.[10] Sie können privater oder öffentlich-rechtlicher Natur sein. Da Versicherungsverträge auf Dauer angelegt sind und die Bereithaltung erheblicher Kapitalbeträge seitens der Versicherungsunternehmen erfordern, werden nur juristische Personen zum Betrieb von Versicherungsgeschäften zugelassen.[11] Die nachfolgende Abbildung zeigt die Unterteilung der Versicherungsunternehmen in Deutschland nach Rechtsformen (Stand: 2001).
Abb. 1: Anzahl der Versicherungsunternehmen nach Rechtsformen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an GdV (2003 b), S. 15.
Die Beitragseinnahmen entfallen wie folgt auf die einzelnen Rechtsformen (Stand: 2002):
Abb. 2: Beiträge nach Rechtsform
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an GdV (2004), S. 7.
2.1.1 Private Versicherungsunternehmen
Private Versicherungen treten in Form von Versicherungs-Aktiengesellschaften (AG) oder Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) auf.
2.1.1.1 Versicherungs-Aktiengesellschaften
Die Rechtsform der Versicherungs-Aktiengesellschaft stellt mit 337 Unternehmen (Stand: 2001) von 658 Unternehmen insgesamt den größten Teil der Versicherungsunternehmen in Deutschland dar. Sie gehört zu den Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem gezeichneten Kapital, das in Aktien zerlegt sein kann.[12] Größte Versicherungs-AG in Deutschland ist die Allianz mit rund 87.000 Mitarbeitern[13] (entspricht 28,73 % der Angestellten in der Versicherungsbranche insgesamt) und 15,77 %[14] der vereinnahmten Beiträge.
2.1.1.2 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
In Deutschland existierten 299 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Jahre 2001.[15] Die Rechtsform der VVaG stellt damit die zweitgrößte Gruppe neben den Versicherungs-AG’s dar. Die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind die älteste Form von Versicherungen in Deutschland. Das Prinzip der gegenseitigen Unterstützung bei Schadenfällen lässt sich schon bei den frühmittelalterlichen Zünften und Gilden nachweisen.[16] Die Versicherungsnehmer eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit sind zugleich Vereinsmitglieder, „wobei für sie das Interesse am Versicherungsschutz eindeutig vorrangig ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Nichtmitglieder gegen feste Prämien zu versichern, falls es die Satzung gestattet. In diesem Fall spricht man von einem „gemischten“ Verein im Gegensatz zum „reinen“ Verein, der nur Mitglieder versichert.“[17]
2.1.2 Öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
Öffentlich-rechtliche Versicherungen sind als Anstalten oder Körperschaften öffentlichen Rechts zum Versicherungsbetrieb zugelassen. Insgesamt gibt es 22 öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen in Deutschland (Stand: 2001). Damit stellt diese Rechtsform von der Anzahl aus betrachtet eine Minderheit dar. Öffentlich-rechtliche Versicherungen sind aufgrund von landesherrlicher Fürsorge entstanden. Die staatliche Initiative begann mit der 1676 gegründeten Hamburger Feuerkasse und weitete sich von der Gebäude-Feuerversicherung im 18. Jahrhundert - von Reichskanzler Otto von Bismarck (1815-1898) Ende des 19. Jahrhunderts ins Leben gerufen - bis zur Sozialversicherung aus, welche bis heute in veränderter Form Bestand hat.[18]
2.1.2.1 Anstalten öffentlichen Rechts
Die Anstalten öffentlichen Rechts sind öffentlich-rechtliche Verwaltungseinrichtungen, die auf Dauer einem bestimmten Nutzungszweck dienen und nicht mitgliedschaftlich organisiert sind, d.h. ihre Benutzer sind nicht Mitglied der Anstalt.[19]
2.1.2.2 Körperschaften öffentlichen Rechts
Körperschaften öffentlichen Rechts sind Verbände des öffentlichen Rechts, die außerhalb der durch Behörden dargestellten unmittelbaren Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und ggf. unter Einsatz hoheitlicher Mittel wahrnehmen. Im Gegensatz zu Anstalten des öffentlichen Rechts sind Körperschaften öffentlichen Rechts mitgliedschaftlich organisiert.[20] Beispiele für solche Körperschaften sind die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesknappschaft und die Landesversicherungsanstalten für Arbeiter (LVA) sowie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).
2.2 Die Nachfrager
Abraham Maslow teilte die menschlichen Bedürfnisse in Motivklassen ein und ordnete sie hierarchisch an. Wenn die physiologischen Bedürfnisse hinreichend befriedigt worden sind, tritt der Wunsch nach Sicherheit als Motor menschlichen Handelns in den Vordergrund. Die Sicherheitsbedürfnisse stehen auf der zweiten Stufe der Bedürfnispyramide nach Maslow, die 1970 entwickelt wurde. Zur Kategorie der Sicherheitsmotive gehören zum Beispiel das Bedürfnis nach Arbeitsplatzsicherheit und Altersvorsorge und das Verlangen nach Schutz vor physischen Gefahren.[21]
Abb. 3: Bedürfnispyramide nach Abraham Maslow
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Schmalen, H. (1996), S. 265.
Die Nachfrager auf dem Versicherungsmarkt sind zum einen Privatkunden, also Einzelpersonen und Haushalte, aber auch gewerbliche Kunden wie Unternehmen.
Bei der Untersuchung der Nachfrage muss man unterscheiden zwischen Pflichtversicherungen, d.h. solchen, für die eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, und freiwilligen Versicherungen, die der Kunde aus freiem Willen abschließt. Es gibt sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Kunden die Pflicht zum Abschluss gesetzlicher Versicherungen. Dies ist darin begründet, dass Versicherungen zu den meritorischen Gütern gehören,[22] bei denen die Nachfrage verzerrt ist, da der Kunde die Notwendigkeit des Abschlusses von Versicherungen auf Grund der Tatsache, dass er heute Beiträge für einen Schaden zahlen soll, der vielleicht niemals eintritt, nicht erkennt.
2.2.1 Private Versicherungsnehmer
2003 lebten die 82,9 Mio. Einwohner Deutschlands in 38,94 Mio. Haushalten zusammen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2,13 Personen[23]. In Deutschland besteht gemäß Sozialgesetzbuch, Viertes Buch, § 2 Sozialversicherungspflicht für alle Bürger, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Schüler, Studenten sowie nicht-erwerbstätige Ehepartner sind in Kranken- und Pflegeversicherung durch die Familienversicherung über den erwerbstätigen Partner mitversichert. Für erwerbstätige Bürger entsteht zudem automatisch die Pflichtmitgliedschaft in Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Nach dem paritätischen Prinzip zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 50 % der Beiträge für alle vier vorgenannten Pflichtversicherungen. Wird die Beitragsbemessungsgrenze erreicht (Krankenversicherung: 3.487,50 Euro in 2004, Renten- und Arbeitslosenversicherung: 5.150,00 Euro in 2004[24]), so ist das Mitglied nunmehr freiwillig gesetzlich versichert. Es besteht ein Wahlrecht zum Wechsel in eine private Krankenversicherung.
Für Eigentümer eines Kraftfahrzeuges besteht die Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ebenso wie Haus- und Grundstückseigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen müssen. Weitere Versicherungsverträge sind freiwillig. Der Staat fördert jedoch den Abschluss von Lebensversicherungen, Bausparverträgen und Aktienfonds, wenn sie als so genannte VL-Verträge (Verträge zur Bildung von vermögenswirksamen Leistungen) abgeschlossen werden, mit 20 % Arbeitnehmersparzulage auf die eingezahlten Beiträge. Meistens gibt der Arbeitgeber auch hier bis zu 50 % des monatlichen Beitrags hinzu.
2.2.2 Gewerbliche Versicherungsnehmer
Für die rund 3,04 Mio. Unternehmen in Deutschland (Stand: 2003)[25] besteht ebenfalls eine gesetzliche Pflicht, nämlich der Abschluss einer Unfallversicherung für jeden seiner Arbeitnehmer.
2.3 Das Angebot
Die auf dem Versicherungsmarkt angebotenen Produkte sind Finanzdienstleistungen. Durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages wird die entgeltliche Risikoübernahme geregelt.[26] Zwei große Teilgebiete können hier unterschieden werden: Sozialversicherung und Individualversicherung. Während die Individualversicherung ein Wirtschaftszweig ist, der auf dem Grundsatz von Leistung und Gegenleistung beruht, bildet die Sozialversicherung einen Teil der staatlichen Sozialpolitik und bezweckt über die Beiträge einen sozialen Ausgleich gemäß dem Solidaritätsprinzip.[27]
2.3.1 Die Sozialversicherung
Die Sozialversicherungen werden als gesetzliche Pflichtversicherung ausschließlich von den öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen angeboten. Sie lassen sich in fünf große Zweige gliedern, die im Folgenden näher erläutert werden.
2.3.1.1 Krankenversicherung
In Deutschland 1883 durch Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch heute noch Bestand. Zu ihren Aufgaben zählt die Vorsorge zur Förderung der Gesundheit, Früherkennung und Verhütung von Krankheiten, Mutterschaftshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung sowie Haushaltshilfe. Im Vordergrund steht die Krankenbehandlung.[28]
Bis zur Gesundheitsreform zum 01. Januar 2004 war die Inanspruchnahme von Kassenärzten und Kassenzahnärzten für den Versicherten und seine Familienangehörigen (Familienversicherung) kostenlos. Jetzt ist eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal fällig und die Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten sind gestiegen. Die Krankenversicherung wird nach dem paritätischen Prinzip je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Es besteht Versicherungspflicht für alle Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten, dynamisierten Jahresarbeitsverdienstgrenze.[29] Im Jahre 2003 waren 50,6 Millionen Menschen in Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von
14,3 %. Den Einnahmen von 140,7 Mrd. Euro standen Ausgaben von 144,6 Mrd. gegenüber. Der Krankenstand betrug 3,6 %.[30]
2.3.1.2 Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung entstand 1884. Sie soll Arbeitsunfälle durch Präventionsmaßnahmen wie Schulungen verhüten und nach Eintritt des Schadenfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen entschädigen, entweder durch die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des Verletzten, durch Berufshilfe oder durch Geldleistungen an den Verletzten oder seine Angehörigen. Der Unfall muss in ursächlichem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen; Wegeunfälle und Berufskrankheiten sind eingeschlossen. Die Unfallversicherung wird von den Berufsgenossenschaften getragen.[31] Die Beiträge zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Im Jahre 2002 hatte die gesetzliche Unfallversicherung 57,6 Millionen Versicherte. Es wurden 1,6 Mio. Unfälle und Erkrankungen angezeigt. Den Einnahmen in Höhe von 14,98 Mio. Euro standen 13,4 Mio. Euro Ausgaben gegenüber.[32]
2.3.1.3 Rentenversicherung
1891 wurde die Arbeiter-Rentenversicherung eingeführt, 1911 die Rentenversicherung der Angestellten. Ihre Aufgabe besteht in der Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung (Rehabilitationsmaßnahmen) der Erwerbsfähigkeit der Versicherten sowie vor allem der Gewährung von Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit und Todes. Die erforderlichen Beiträge in Höhe von 19,5 %[33] des Bruttoeinkommens werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Versicherungspflicht unterliegen alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf eine bestimmte Jahresarbeitsverdienstgrenze sowie bestimmte Selbstständige. Träger der Rentenversicherung sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Landesversicherungsanstalten für Arbeiter (LVA) sowie Sonderanstalten für spezielle Personengruppen.[34] In 2002 waren 33,92 Mio. Menschen aktiv in der Rentenversicherung versichert. Die Rentenversicherungs-Gesellschaften nahmen 170,9 Mrd. Euro an Beiträgen ein und zahlten 234,2 Mrd. Euro als Renten aus.[35]
2.3.1.4 Arbeitslosenversicherung
Seit 1927 gewährt die Arbeitslosenversicherung (AV) ein zeitlich befristetes Arbeitslosengeld für den Fall fehlender Beschäftigung. Anspruchsberechtigt ist, wer sich beim Arbeitsamt arbeitslos meldet, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaftszeit erfüllt und Leistungen beantragt. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit, der als zusätzliche Aufgaben die Arbeitsvermittlung, berufliche Bildung sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen zugewiesen sind. Die Beiträge in Höhe von 6,5 %[36] der Beitragsbemessungsgrundlage - die in der Regel das Arbeitsentgelt des Beschäftigten darstellt – werden, wie bei Kranken- und Rentenversicherung, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet, wobei der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil vom Bruttolohn oder –gehalt einbehält. Diesen führt er zusammen mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen an die vom Arbeitnehmer gewählte Krankenkasse ab.[37]
2.3.1.5 Pflegeversicherung
Die jüngste der Sozialversicherungen ist die Pflegeversicherung (PV). Sie wurde 1994 ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist es, Pflegebedürftigen, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Hilfe angewiesen sind, Hilfe zu leisten und soll vorrangig die häusliche Pflege unterstützen. Versicherungspflicht besteht für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) haben eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen; ihre Aufgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen.[38] Die Beiträge in Höhe von 1,7 % der Beitragsbemessungsgrundlage werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, wobei die Länder zum Ausgleich der mit den Arbeitgeberbeiträgen verbundenen Belastungen der Wirtschaft einen gesetzlichen Wochenfeiertag aufgehoben haben (in der Mehrzahl der Fälle Buß- und Bettag). 2003 standen den Beitragseinnahmen in Höhe von 16,61 Mrd. Euro Leistungsausgaben von 16,64 Mrd. Euro gegenüber. Die Zahl der Leistungsempfänger betrug 1,89 Millionen.[39]
2.3.2 Die Individualversicherung
Die Individualversicherung wird freiwillig, d.h. ohne gesetzliche Verpflichtung, durch einen Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer begründet. Sie lässt sich in die zwei großen Teilbereiche Erstversicherung und Rückversicherung unterteilen.
Während sich die Erstversicherung auf das Verhältnis zwischen Versicherer und Endverbraucher bezieht, beschreibt die Rückversicherung das spezielle Sicherungssystem zwischen Versicherungsunternehmen untereinander, die Großschäden zu decken und das versicherungstechnische Risiko zu minimieren suchen.[40] In der Erstversicherung werden die Versicherungsleistungen oft nach der Art des versicherten Schadens in Güter- und Personenversicherung eingeteilt.[41]
2.3.2.1 Güterversicherungen
Durch Güterversicherungen wird der unmittelbare Schaden an Vermögensgegenständen und Sachen abgedeckt, wobei die „Versicherungsleistung aus dem tatsächlich eingetretenen Vermögensschaden abgeleitet wird“.[42] Zu den Güterversicherungen gehören alle Arten von Schaden- und Sachversicherungen wie z.B. Kraftfahrzeug-, Rechtschutz-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Hausratversicherung.
2.3.2.2 Personenversicherungen
Durch die Personenversicherung werden persönliche Risiken abgedeckt. Die wichtigsten Formen sind Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung.[43] Im Jahre 2001 gab es in Deutschland 120 unter Versicherungsaufsicht stehende Anbieter von Lebensversicherungen, die 62,39 Mrd. Euro Beitragseinnahmen verbuchten.[44] Die Aufteilung nach Rechtsformen ist dabei wie folgt:
Abb. 4: Beiträge Lebensversicherung nach Rechtsform
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an GdV (2004), S. 21.
2.4 Die Versicherungsaufsicht
Durch das Gesetz über private Versicherungsunternehmen vom 12. Mai 1901 ist eine einheitliche Regelung der Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen in Deutschland entstanden, die bis heute Bestand hat.[45] Bis zum Jahre 2002 wurden die Versicherungsunternehmen vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV) beaufsichtigt. Zum 1. Mai 2002 ist das BAV zusammen mit dem BAKred (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) und dem BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) in der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) aufgegangen. So ist erstmals in Deutschland eine einheitliche, staatliche Allfinanzaufsicht entstanden. Kapitalmarktverflechtungen, Unternehmensbeziehungen und Risiken werden somit erfassbar und einfacher zu handhaben.[46]
2.4.1 Aufgaben und Ziele der Versicherungsaufsicht
Nach § 81 I VAG bestehen die beiden Hauptziele der Versicherungsaufsicht darin, „die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und dabei vor allem sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind.“[47] Im Vordergrund der Versicherungsaufsicht steht der Verbraucherschutz, da die Kunden von einem Versicherungsunternehmen erwarten, dass es die vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit und oftmals über einen sehr langen Zeitraum erbringen kann.[48]
2.4.2 Beaufsichtigte Unternehmen
Nach § 1 I VAG unterliegen der Versicherungsaufsicht Unternehmen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherung sind. Wesentlich für das Vorliegen einer Versicherung im aufsichtsrechtlichen Sinne ist die Tatsache, dass ein Rechtsanspruch auf Leistungen eingeräumt wird. Versicherungs-Aktiengesellschaften, welche ausschließlich die Rückversicherung betreiben, unterstehen nach § 1 II Satz 1 VAG einer auf die Rechnungslegung beschränkten Aufsicht. Ausländische Rückversicherer sind in Deutschland aufsichtsfrei.[49]
2.4.3 Träger der Aufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn übt – als Nachfolgerin des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV) - seit 01.05.2002 die Aufsicht über alle privaten Versicherungsunternehmen sowie über alle öffentlich-rechtlichen Versicherungen, deren Tätigkeitsbereich über die Grenzen eines Bundeslandes hinausgeht, aus.
Öffentlich-rechtliche Anstalten, deren Tätigkeitsgebiet auf ein Bundesland beschränkt ist, werden von den einzelnen Ländern beaufsichtigt.[50]
3 Vorstellung ausgewählter Analyseinstrumente
Im dritten Kapitel der vorliegenden Diplomarbeit werden ausgewählte Instrumente zur Analyse von Versicherungsunternehmen vorgestellt. Der Beschreibung verschiedener Portfolioansätze folgen die SWOT-Analyse und das Fünf-Kräfte-Modell von Michael Porter. Das Kapitel endet mit der Darstellung der Bedeutung der Kundenstruktur bei Versicherungsunternehmen.
3.1 Portfolioanalyse
Der Portfolioansatz ist heute eines der meistverbreiteten Konzepte des strategischen Managements. Sein Grundgedanke basiert auf der von Harry M. Markowitz 1952 veröffentlichten „Portfolio Selection Theory“ zur optimalen Zusammensetzung von Wertpapier-Portefeuilles. Diese sollen mit einer möglichst ausgeglichenen Mischung von Wertpapieren ausgestattet sein, bei der ein bestimmter Ertrag mit minimalem Risiko oder ein bestimmtes Risiko mit einem maximalen Ertrag einhergeht.[51] Bei der weiterentwickelten Portfolio-Analyse für Unternehmen erfolgt die Planung für strategische Geschäftsfelder (SGF).
Zu einem SGF gehören alle Produkt-Markt-Kombinationen, die verwandt sind, d.h. auf ein bestimmtes, durch Kunden oder Konkurrenten geprägtes Machtsegment ausgerichtet sind, von anderen Geschäftsfeldern unabhängig agieren können und über ein hohes Marktpotenzial verfügen, so dass sich die Erarbeitung einer spezifischen Strategie lohnt.[52] Zur Visualisierung der Struktur und Ausgewogenheit der Geschäftseinheiten, wird eine zweidimensionale Matrix eingesetzt, die in fast allen Varianten der Portfolio-Analyse gleich aufgebaut ist.[53] Eine Achsendimension wird dabei von Faktoren bestimmt, welche weitgehend am Markt orientiert sind und auf die Unternehmensleitung keinen bzw. nur indirekten Einfluss hat. Die zweite Dimension hingegen stellt vom Unternehmen beeinflussbare Faktoren dar wie beispielsweise Marktanteile oder Ressourcen.[54]
3.1.1 Portfolioansatz der Boston Consulting Group
Durch die Weiterentwicklung des Portfoliokonzepts nach Markowitz durch die Boston Consulting Group entstand zu Beginn der 1970er Jahre das Marktwachstums- und Marktanteils-Portfolio zur Darstellung von Produkt-Markt-Beziehungen, welches zugleich das bekannteste Portfolio ist.[55] Wesentliche Erfolgsfaktoren der strategischen Geschäftsfelder sind zum einen das Marktwachstum und zum anderen der relative Marktanteil (= Verhältnis des Marktanteils des eigenen Unternehmens zum Marktanteil des größten Wettbewerbers oder der drei größten Wettbewerber[56]). Stellt man nun diese Faktoren in einer Matrix gegenüber, so ergibt sich folgende Grafik:
Abb. 5: Portfolio nach Boston Consulting
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Simon, H. / Gathen, A. von der (2002), S. 39.
[...]
[1] Vgl. GdV (2003 a), S. 55.
[2] Vgl. Hartmann, N. (2004), S. 27.
[3] Vgl. GdV (2004), S. 71.
[4] Vgl. Görgen, F. (2002), S. 12f.
[5] Vgl. Farny (1989), S. 299.
[6] Woll Wirtschaftslexikon (1996), Stichwort: Markt.
[7] Vgl. Görgen, F. (2002), S. 22.
[8] Kotler, P. / Bliemel, F. (1992), S. 12.
[9] Vgl. Lach, H. (1995), S. 22.
[10] Vgl. Bitz, M. (2002), S. 475.
[11] Vgl. Koch, P. (1998), S. 87; VAG § 7 I.
[12] Vgl. Grote, W. / Köster, P. (1996), S. 29.
[13] Vgl. Allianz Group (2003 a), S. 20.
[14] Vgl. Allianz Versicherungs-AG (2003); Allianz Lebensversicherungs-AG (2003);
Allianz Private-Krankenversicherungs-AG (2003); GdV (2003 a).
[15] Vgl. GdV (2003 b), S. 15.
[16] Vgl. Koch, P. (1998), S. 69f.
[17] ebenda, S. 99.
[18] Vgl. Koch, P. (1998), S. 71 f.
[19] Gabler Wirtschaftslexikon (1993), Schlagwort: Anstalt.
[20] ebenda, Schlagwort: Körperschaft des öffentlichen Rechts.
[21] Vgl. Schierenbeck, H. (2000), S. 58.
[22] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (1993), Schlagwort: meritorische Güter.
[23] Vgl. GdV (2004), S. 84.
[24] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (2004), S. 57.
[25] Vgl. HVBG (2003 b), S. 6.
[26] Vgl. Bitz, M. (2002), S. 339.
[27] Vgl. Koch, P. (1998), S. 32.
[28] Vgl. ebenda, S. 37.
[29] Vgl. Koch, P. (1998), S. 37.
[30] Vgl. GdV (2004), S. 112.
[31] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (2004), S. 64 ff.
[32] Vgl. GdV (2004), S. 114.
[33] Vgl. GdV (2004), S. 109.
[34] Vgl. Koch, P. (1998), S. 36 f.
[35] Vgl. GdV (2004), S. 109.
[36] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2003), S. 21.
[37] Vgl. Koch, P. (1998), S. 39.
[38] Vgl. Koch, P. (1998), S. 39 f.
[39] Vgl. GdV (2004), S. 113.
[40] Vgl. Koch, P. (1998), S. 56 f.
[41] Vgl. Bitz, M. (2002), S. 339.
[42] Bitz, M. (2002), S. 339.
[43] Vgl. Wendling, P. (1990), S. 126.
[44] Vgl. GdV (2004), S. 21.
[45] Vgl. Koch, P. (1998), S. 114.
[46] Vgl. BaFin (2003).
[47] § 81 I VAG.
[48] Vgl. BaFin (2003).
[49] Vgl. Koch, P. (1998), S. 115 f; § 1 I VAG; § 1 II VAG.
[50] Vgl. Koch, P. (1998), S. 117.
[51] Vgl. Müller-Stewens, G. / Lechner, C. (2001), S. 226.
[52] Vgl. Schmalen, H. (1996), S. 166.
[53] Vgl. Müller-Stewens, G. / Lechner, C. (2001), S. 227.
[54] Vgl. Schierenbeck, H. (2000), S. 122.
[55] Vgl. ebenda, S. 122.
[56] Vgl. Görgen, F. (2002), S. 82.
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