Der moderne Risikobegriff stammt aus dem Seeversicherungswesen des europäischen Mittelalters. In der damaligen Kaufmannssprache bezeichnete er die Gefahren ungewisser Handelsgeschäfte. Im deutschen Sprachraum blieb der Risikobegriff bis in das 19. Jahrhundert ein ökonomischer Fachbegriff und fand erst später Einzug in anderen wissenschaftlichen Disziplinen. In den Naturwissenschaften umfasst das Risiko als Produkt aus Schaden und Eintrittswahrscheinlichkeit stufenlos das gesamte Spektrum der Gefährdungen vom geringstem bis hin zum größten Risiko.
Die vorliegende Arbeit stellt die viel engere Fassung des juristischen Risikobegriffs durch die Trias Gefahr, Risiko sowie Restrisiko vor. Die Integration von Ungewissheit und Unwissenheit lässt den juristischen Risikobegriff zugleich weiter gefasst sein.
Bei der Gegenüberstellung des juristischen Risikobegriffs mit dem betriebswirtschaftlichen Risikobegriff wird deutlich, dass in der betriebswirtschaftlichen Literatur keine solche Einigkeit über den konkreten Inhalt des Begriffs Risikos herrscht. Für finanzwirtschaftliche Fragestellungen wird wie in den Naturwissenschaften eine auf der mathematischen Wahrscheinlichkeitstheorie basierende Interpretation des Risikobegriffs bevorzugt. Im Bereich des Risikocontrollings der Unternehmung werden Risiken im weiteren Sinn als Zielverfehlungen respektive „Streuung des Zukunftserfolgs wirtschaftlicher Aktivitäten“ behandelt. Diese Abstraktion beinhaltet sowohl positive Abweichungen (Chancen) wie auch negative Abweichungen (Risiken im engeren Sinn). Damit steht in der Regel jedem Risiko auch eine Chance gegenüber.
Für einen Praxisvergleich der beiden verschiedenen Auffassungen des Risikobegriffs wird das Risikomanagementsystem herangezogen, das für unterschiedliche Rechtsformen durch das 1998 in Kraft getretene KonTraG zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken eingeführt worden ist.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Der juristische Risikobegriff.
- C. Abgrenzung gegenüber dem betriebswirtschaftlichen Risikobegriff
- D. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit analysiert den juristischen Risikobegriff, setzt ihn in Beziehung zum betriebswirtschaftlichen Risikobegriff und untersucht die Abgrenzung von Gefahr und Restrisiko.
- Die Definition des juristischen Risikobegriffs durch die Trias Gefahr, Risiko und Restrisiko
- Die Integration von Ungewissheit und Unwissenheit im juristischen Risikobegriff
- Die Abgrenzung des juristischen Risikobegriffs von der Gefahr und dem Restrisiko
- Der Vergleich mit dem betriebswirtschaftlichen Risikobegriff und seine unterschiedlichen Interpretationen
- Die praktische Anwendung des Risikobegriffs im Risikomanagementsystem
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung
Die Einleitung führt den Leser in das Thema ein und erläutert die historische Entwicklung des Risikobegriffs. Sie stellt den Fokus auf den juristischen Risikobegriff und hebt seine enge Definition sowie die Integration von Ungewissheit und Unwissenheit hervor.
B. Der juristische Risikobegriff
Dieses Kapitel definiert den juristischen Risikobegriff anhand der Trias Gefahr, Risiko und Restrisiko. Es analysiert die verschiedenen Aspekte dieser drei Begriffe, wie sie im Öffentlichen Recht und im Privatrecht angewandt werden. Dabei werden Beispiele aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung herangezogen, um den Begriff des juristischen Risikos zu verdeutlichen.
C. Abgrenzung gegenüber dem betriebswirtschaftlichen Risikobegriff
Dieses Kapitel setzt den juristischen Risikobegriff in Relation zum betriebswirtschaftlichen Risikobegriff. Es zeigt die unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs in der betriebswirtschaftlichen Literatur auf, wobei die mathematische Wahrscheinlichkeitstheorie sowie das Risikomanagement im Fokus stehen. Der Abschnitt beleuchtet die Unterschiede zwischen beiden Auffassungen und deren praktische Relevanz.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter in dieser Arbeit sind: juristischer Risikobegriff, Gefahr, Risiko, Restrisiko, betriebswirtschaftliches Risiko, Risikomanagement, Sicherheit, Unsicherheit, öffentliches Recht, Privatrecht, Schadenswahrscheinlichkeit, Eintrittswahrscheinlichkeit, Präventivschutz, Sozialadäquates Risiko, Kollektivrisiko.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der historische Ursprung des modernen Risikobegriffs?
Der Begriff stammt aus dem Seeversicherungswesen des europäischen Mittelalters und bezeichnete ursprünglich die Gefahren ungewisser Handelsgeschäfte in der Kaufmannssprache.
Wie definiert sich der juristische Risikobegriff?
Der juristische Risikobegriff wird durch die Trias aus Gefahr, Risiko und Restrisiko gefasst und integriert zudem Aspekte von Ungewissheit und Unwissenheit.
Was unterscheidet den juristischen vom naturwissenschaftlichen Risikobegriff?
Während die Naturwissenschaften Risiko als stufenloses Produkt aus Schaden und Eintrittswahrscheinlichkeit sehen, nutzt die Rechtswissenschaft eine engere Fassung durch die Abgrenzung von Gefahr und Restrisiko.
Wie wird Risiko in der Betriebswirtschaftslehre (BWL) interpretiert?
In der BWL gibt es keine einheitliche Definition. Im Finanzwesen basiert sie oft auf mathematischer Wahrscheinlichkeit, während im Risicocontrolling Risiken als Zielverfehlungen (Streuung des Zukunftserfolgs) betrachtet werden, was sowohl Chancen als auch Gefahren einschließt.
Welche Rolle spielt das KonTraG in diesem Zusammenhang?
Das 1998 in Kraft getretene KonTraG dient als Praxisbeispiel für die Einführung von Risikomanagementsystemen zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken in verschiedenen Rechtsformen.
- Quote paper
- Christian Lau (Author), 2010, Der juristische Risikobegriff, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/163109