In den vergangenen Jahren wurde, ausgelöst von in den Medien berichteten, teils tödlich verlaufenden Misshandlungsfällen von Säuglingen und Kleinkindern, ein dynamischer Prozess zur Verbesserung des Kinderschutzes in Gang gesetzt, der bis heute anhält. Gesetze, wie der § 8a SGB VIII wurden novelliert und Konzepte zum Kinderschutz wurden neu überdacht. Durch das zur Verfügung stellen von öffentlichen Mittel konnten vielerorts Modellprojekte ins Leben gerufen werden. Aus einem Modellprojekt entwickelte sich die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi), die momentan bayernweit implementiert wird.
Am 13. Juli 2009 fand die Auftaktveranstaltung zur regelhaften Etablierung Früher Hilfen in Bayern „KoKi – Netzwerk frühe Kindheit“ statt. Im Jahr 2006 nahm Bayern im Vorfeld zusammen mit Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen länderübergreifend an dem inzwischen abgeschlossenen Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ teil. Die bayerische Familienministerin Christine Haderthauer betonte dort, dass mit dem Modellprojekt in Bayern an den Standorten Erlangen und Traunstein beste Erfahrungen gemacht worden seien, sodass sich die bayerische Staatsregierung dazu entschlossen habe, die Kommunen ab 2009 bei der Installierung von KoKis zu fördern (Haderthauer, 2009, 9 f.).
Des Weiteren gibt es bereits Modellprojekte in ganz Deutschland. Unter Einbeziehung der bereits vorliegenden Erkenntnisse dieser Modellprojekte und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bayerischen Familienministeriums werden in der vorliegenden Arbeit Konsequenzen für die Netzwerkarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen dargestellt. Hierzu werden einleitend die KoKis betrachtet (Kapitel 2) und ein kurzer Einblick in die Erkenntnisse der Netzwerkarbeit gegeben (Kapitel 3). Im Anschluss daran werden die bereits vorhandenen Angebote des präventiven Kinderschutzes sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe (Kapitel 4) als auch im Gesundheitswesen (Kapitel 5) erläutert. Basierend auf diesen Erkenntnissen werden daraus Konsequenzen für die Netzwerkarbeit gezogen (Kapitel 6).
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. KOORDINIERENDE KINDERSCHUTZSTELLE (KOKI)
2.1. Hintergrund der KoKi
2.2. Gesetzliche Grundlagen der KoKi
2.3. Konzeptionelle Grundlagen der KoKi
2.4. Aufgaben der KoKi
2.4.1. Netzwerkbezogene Aufgaben
2.4.2. Familienbezogene Aufgaben
3. ZUR NETZWERKARBEIT
3.1. Begriffsbestimmung zur Netzwerkarbeit
3.2. Theorien zur Netzwerkarbeit
3.3. Systemtheoretischer Ansatz nach Kämper und Schmidt
4. PRÄVENTIVER KINDERSCHUTZ IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE
4.1. Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe
4.2. Präventive Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
5. PRÄVENTIVER KINDERSCHUTZ IM GESUNDHEITSWESEN
5.1. Leistungserbringer des Gesundheitswesens
5.2. Aufgabenbereiche präventiver Maßnahmen im SGB V
5.3. Aufgabenbereiche präventiver Maßnahmen im SGB IX
5.4. Aufgabenbereiche präventiver Maßnahmen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
5.5. Schwangerschafts(konflikt)beratung
6. KONSEQUENZEN FÜR DIE NETZWERKARBEIT
7. FAZIT
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
LITERATURVERZEICHNIS
- Quote paper
- Birgit Rabong (Author), 2010, Koordinierende Kinderschutzstelle (KOKI), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162697
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