Im Kunstmarkt stellt die Galerie das Bindeglied zwischen Künstlern und potentiellen Käufern dar. Anders als beispielsweise reine Kunsthändler oder Kunstversteigerer leisten die Galerien Basisarbeit als Kunstförderer: sie begleiten noch unbekannte Künstler auf ihrem Weg in den Markt, oft über einen langen Zeitraum und mit eigenem finanziellen Risiko. Auf der anderen Seite bemühen sie sich darum, teils schwierige künstlerische Positionen verstehen zu helfen, womit Galerien die Kunstvermittler schlechthin sind. Eine Galerie hat die Aufgabe, durch Ausstellung von Werken der bildenden Kunst die Kommunikation zwischen dem Künstler und dem Publikum herzustellen. Hierbei sind die Galerien des Kunsthandels von den öffentlichen Galerien und Museen zu unterscheiden. Die Galerien des Kunsthandels stellen die Kunstwerke aus um sie zu verkaufen, letztere um sie dem Publikum zur Besichtigung und Betrachtung zugänglich zu machen (Stelzl, 1). In der folgenden Arbeit sollen die Rechtsverhältnisse einer kommerziellen Galerie untersucht werden. Die Feststellung der Vertragspraxis im Kunsthandel stößt auf besondere Schwierigkeiten, da eine Vielfalt möglicher Vertragsgestaltungen denkbar ist. Trotz dem zu beobachtenden, fortschreitenden Trend zur „Verrechtlichung“ im Kunstmarkt, scheinen die juristischen Grundlagen der Materie weitgehend ungeklärt. Im Mittelpunkt der folgenden Untersuchung stehen daher die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bildenden Künstler und dem Galerist. Neben dem Galerie- und Ausstellungsvertrag sollen auch Kaufverträge sowie langfristige Kooperationsverträge analysiert werden. Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil sollen die Begrifflichkeiten geklärt werden und eine Einführung in diverse zwischen Galerist und Künstler statt findende Vereinbarungen gegeben werden.
Im zweiten Teil der Arbeit werden die einzelnen Rechtsverhältnisse ausführlich erläutert um schließlich im dritten Teil darauf hinzuweisen, welche urhebervertraglichen Gesichtspunkte zu beachten sind.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Einleitung
A. Einführung, Interessenlage der Parteien
B. Vertragsgegenstand
C. Formvorschrift für Galerieverträge
D. Galerievertrag, rechtliche Konstellation
E. Rechtsnatur, Allgemeines
§ 2 Die Rechtsverhältnisse zwischen Galerie und Künstler
A. Der Ankauf von Werken
I. Haftung
II. Urheberrecht
B. Exklusivverträge
I. Kündigungsrecht aus § 40 UrhG
II. Formbedürftigkeit langfristiger Galerieverträge
C. Verkauf an den Kunden
I. Kommissionsverkauf
D. Treuepflichten
I. Pflicht des Galeristen
II. Pflichten des Künstlers
E. Ausstellung
I. Rechtsnatur des Ausstellungsvertrags
F. Ende des Galerievertrages bei Todesfall
§ 3 Die urheberrechtlichen Interessen des Künstlers
A. Die Urheberpersönlichkeitsrechte
I. Veröffentlichungsrecht, § 12
II. Anerkennung der Urheberschaft, § 13
III. Entstellung des Werkes, § 14
B. Das Urhebervertragsrecht
I. Funktion des Urhebervertragsrechts
II. Einräumung von Nutzungsrechten, § 31 UrhG
III. Veräußerung des Werkoriginals, § 44 UrhG
IV. Vertragspflichten
C. Die relevanten Verwertungsrechte
I. Vervielfältigungsrecht, § 16 I 1 UrhG
II. Verbreitungsrecht, § 17 I UrhG
III. Ausstellungsrecht, § 18 UrhG
D. Freie Werknutzungen
I. Katalogbildfreiheit, § 58 UrhG
§ 4 Schlussbetrachtung
Musterverträge
Galerievertrag
Galerievertrag für die Durchführung einer zeitlich begrenzten Ausstellung
- Citar trabajo
- Vanessa Moos (Autor), 2007, Der Galerievertrag - Die Rechtsverhältnisse zwischen Galerie und Künstler, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162195
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