Kirchenbücher oder Urkundsbücher sind Matrikel, also ein Personenverzeichnis, und verzeichnen die durch den örtliche zuständigen Pfarrer vorgenommen kirchlichen Handlungen . vorrangig zu Sakramentsspenden wie Taufen, Konfirmationen, Heiraten und Beerdigungen.
Es handelt sich hierbei um im 16. Jahrhundert durch Kirchenbeschlüsse eingeführte Pfarr- und Gemeinderegister, welche die wichtigsten kirchlichen Amtshandlungen gegenüber den Gemeindemitgliedern und die für den privatrechtlich, standesmäßigen sowie staatsrechtlichen Status des Individuums nötigen Angaben verzeichnen, sie stellen somit ein Mittel zur Identitätsstiftung innerhalb einer Gemeinschaft dar.
Die Kirchenbücher enthalten Aufzeichnungen darüber, wer wann geboren, getauft, getraut, konfirmiert und beerdigt wurde, sowie darüber, wie die Eltern hießen, die Ehepartner, die Taufpaten und die Kinder. Mehr oder weniger häufig enthalten sie auch Angaben über Lebensalter, Beruf, Ehrenämter oder etwaige Verdienste der Personen sowie vereinzelt Anmerkungen zur Kirchenzucht und chronikalische Berichte.
Die Kirchenbücher sind in ganz Europa, bei Katholiken wie Protestanten, in fast jeder Pfarrgemeinde vorhanden.
Hauptregister sind die Tauf-, Trau- und Totenbücher, welche von sehr kleinen Gemeinden abgesehen in 3 separaten Registern geführt werden. Die Kirchenbücher in den evangelischen Gemeinden wurden in deutscher Sprache geführt, in den katholischen Gemeinden bis weit in das 19.Jahrhundert hinein in Latein.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Kirchenbücher?
Taufbücher, Traubücher, Totenbücher
Geschichte
Verwendung als wissenschaftliche Quellen
Bestände und Bestandssicherung
Literaturverzeichnis
Was sind Kirchenbücher?
Kirchenbücher oder Urkundsbücher[1] sind Matrikel, also ein Personenverzeichnis, und verzeichnen die durch den örtliche zuständigen Pfarrer vorgenommen kirchlichen Handlungen[2]. vorrangig zu Sakramentsspenden wie Taufen, Konfirmationen, Heiraten und Beerdigungen.
Es handelt sich hierbei um im 16. Jahrhundert durch Kirchenbeschlüsse eingeführte[3] Pfarr- und Gemeinderegister, welche die wichtigsten kirchlichen Amtshandlungen gegenüber den Gemeindemitgliedern und die für den privatrechtlich, standesmäßigen sowie staatsrechtlichen Status des Individuums nötigen Angaben verzeichnen,[4] sie stellen somit ein Mittel zur Identitätsstiftung innerhalb einer Gemeinschaft dar.
Die Kirchenbücher enthalten Aufzeichnungen darüber, wer wann geboren, getauft, getraut, konfirmiert und beerdigt wurde, sowie darüber, wie die Eltern hießen, die Ehepartner, die Taufpaten und die Kinder. Mehr oder weniger häufig enthalten sie auch Angaben über Lebensalter, Beruf, Ehrenämter oder etwaige Verdienste der Personen sowie vereinzelt Anmerkungen zur Kirchenzucht und chronikalische Berichte.
Die Kirchenbücher sind in ganz Europa, bei Katholiken wie Protestanten, in fast jeder Pfarrgemeinde vorhanden.
Hauptregister sind die Tauf-, Trau- und Totenbücher, welche von sehr kleinen Gemeinden abgesehen in 3 separaten Registern geführt werden.[5] Die Kirchenbücher in den evangelischen Gemeinden wurden in deutscher Sprache geführt, in den katholischen Gemeinden bis weit in das 19.Jahrhundert hinein in Latein.[6]
Weiterhin fanden sie aber auch vereinzelt als Chroniken für regionale Ereignisse Verwendung und es finden sich teilweise noch bis ins 17. Jahrhundert Berichte über Hexen, Wundergeschichten, Himmelserscheinungen und scharfe antikatholizistische Bemerkungen,[7] welche mehr und mehr jedoch im Zuge der Aufklärung einer sachlichen Darstellung wichen und von regionalen Themen zu überregionalen Ereignissen wechselten,[8] was im Zusammenhang mit einem erweiterten Informationsfluss durch das Aufkommen des Zeitungswesens zusammenhängt.[9]
Die Entwicklung der Kirchenbücher bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem kirchlichen-religiösen Entstehungshintergrund auf der einen und der zunehmend staatlichen Nutzung und Reglementierung der Regierung andererseits, geprägt durch die Subjektivität des Aufzeichnenden, der teilweise im Interesse der Aufgezeichneten handelte.[10]
In den Kirchenbüchern manifestiert sich das prospektive Erinnerungsinteresse der Pfarrer bis hin zu den Amtsinhabern auf dem flachen Land.[11] Sie eignen sich daher weniger zur Konstruktion eines kollektiven historischen Gedächtnisses, als vielmehr zur Rekonstruktion der Formationsbedingungen historischer Wissensschöpfung.[12] Sie geben also nicht über Identitäten Auskunft, sondern über Identitätsangebote für zukünftige Generationen.[13]
Neben den üblichen Kirchenbüchern finden sich auch gesonderte für den Hof, Patronatsfamilien, Soldaten, deren Regimentsorte wechselten oder Exilgemeinden wie Hugenotten. Das städtische Gegenstück zu den Kirchenbüchern bildeten die Bürgerbücher, welche teilweise aus dem 13. Jahrhundert stammen, diese sind aber weitestgehend unvollständig, befassen sich ausschließlich mit städtischen Belangen und sind in punkto Quellengehalt nicht mit den Kirchenbüchern vergleichbar.[14]
Abschließend kann gesagt werden, dass regional und auch zeitlich bedingt viele verschiedene Formen der Kirchenbuchführung existieren. Am weitesten verbreitet ist jedoch eine 4-spaltige Führung nach Geburt, Konfirmation, Trauung, und Beerdigung.
Taufbücher, Traubücher, Totenbücher
Der größte Wert wird stets den Taufbüchern beigemessen. Sie beinhalten das Datum der Taufe und Konfirmation. Auf der linken Seite des Kirchenbuches wurden die Täuflinge, auf der rechten die Konfirmanden vermerkt.
In ihnen kann, aber muss nicht das Geburtsdatum vermerkt sein. Gemeinhin erfolgte die Taufe aber 3-5 Tage nach der Geburt.[15] Die Reihenfolge der Vor- und Rufnamen ist nicht immer verlässlich angegeben und in frühen Kirchenbüchern fehlen nicht nur die Zunahmen der Täuflinge, sondern auch die Namen der Eltern und Paten.[16]
Uneheliche Kinder wurden teilweise auf dem Kopf stehend eingetragen und spätere Legitimierungen nachgetragen.[17]
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[1] Drese 1972a, S. 86
[2] Henning/Wegleben 1991, S. 7
[3] Drese 1990, S. 95
[4] Wagner/Weiss 1994, S. 347
[5] Henning/Wegleben 1991, S. 8
[6] Drese 1990, S. 95
[7] Fuchs 2006, S. 43
[8] Fuchs 2006, S. 43-47
[9] Fuchs 2006, S. 48f.
[10] Wagner/Weiss 1994, S. 347
[11] Fuchs 2006, S.5
[12] Fuchs 2006, S. 5
[13] Fuchs 2006, S.5
[14] Börsting 1959, S.3
[15] Henning/Wegleben 1991, S. 8, Drese 1972, S. 90
[16] Drese 1972a, S. 90
[17] Henning/Wegleben 1991, S. 8
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