Der Erfolg vieler jungen, wachsenden Unternehmen, die über entscheidende Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Mitbewerbern verfügen, hat einen Namen: Risikokapital. Die Risikokapital-Finanzierung ist ein Teilbereich der Unternehmensfinanzierung.
Dieses aus den USA stammende Finanzierungskonzept beruht nicht nur auf der Bereitstellung von Eigenkapital durch Venture Capital Geber, sondern vor allem auch auf der Unterstützung des Managements, um gewinnbringende Strategien umsetzen zu können.
In dieser Arbeit sollen Kapitalvergabekriterien näher betrachtet werden, welche Venture Capital Gesellschaften zur Prüfung der Beteiligungswürdigkeit heranziehen. Hierbei wird vor allem auf das Managementteam und die Geschäftsidee fokussiert.
Nach einer zweckmäßigen Bestimmung der Begrifflichkeiten wird auf Motive eingegangen, warum Unternehmen überhaupt Venture Capital nachfragen und welche Vorteile sie dadurch haben. Nachdem ein Überblick über den stufenweisen Prozess einer Venture Capital Beteiligungsprüfung gegeben wird, soll ein Fokus auf Kapitalvergabekriterien gelegt werden. Hierbei werden insbesondere das Managementteam und die Geschäftsidee betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 ZUM BEGRIFF DER GEWERBLICHEN BETRIEBSANLAGE
2.1 Genehmigungspflicht und Genehmigungsverfahren
2.2 Überblick über Genehmigungskriterien einer BA- Geschützte Interessen
2.3 Der Nachbarbegriff nach dem Gewerberecht (§ 75)
2.3.1 Wer ist Nachbar?
2.3.3 Nachbarstellung
2.3.2 Nachbarschutz
3 NACHTRÄGLICHE AUFLAGEN (§ 79 und 79b GewO)
3.1 Allgemeines zur Vorschreibung von Auflagen
3.2 Voraussetzungen zur Erteilung von Auflagen
3.2.1 Keine Wesensveränderung des Projekts
3.2.2 Bestimmtheit
3.2.3 Geeignetheit
3.2.4 Erforderlichkeit
3.3 Nachträgliche Auflagen und Nachbarrechte
3.4 Verfahren zur Verhängung nachträglicher Auflagen (§ 79a GewO)
3.5 Änderungen von genehmigungspflichtigen BA (RGL: § 81 GewO)
3.5.1 Änderung der BA durch den Betreiber einer Betriebsanlage
3.5.2 Änderung der BA durch die Behörde
4 SANIERUNGSKONZEPT (§ 79 Abs. 3)
4.1 Voraussetzung für ein Sanierungskonzept
4.2 Das Genehmigungsverfahren der Sanierung (§ 356 Abs. 3 GewO)
4.3 Zur Parteistellung der Nachbarn im Genehmigungsverfahren
4.4 Besondere Regelung gemäß § 79 Abs. 4 GewO
6 LITERATUR
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