Liebe Leserin, lieber Leser,
als ich dieses Buch geschrieben habe, habe ich viele Gespräche geführt, bin mit vielen Menschen, die ihre missliche Lage erkannt hatten und über sich - ihr eigenes Verhalten erschüttert waren in Kontakt gekommen.
Ich habe versucht, alle diese Gedanken aufzunehmen, ohne mit dem "erhobenen Zeigefinger" zu mahnen, aber doch deutlich zu machen, dass hier Probleme bestehen, bei denen viele Menschen wegsehen, sich davor scheuen, entsprechend verantwortliche Schritt zu unternehmen.
Die von mir aufgenommen Fragen stellen Problemkreise dar, die ineinander verzahnt sind und sich schon fast gegenseitig bedingen. Es war unvermeidbar, dass auch viele wissenschaftliche Informationen aufgenommen werden mussten, um die Problematik deutlich, fundiert aber doch verständlich darzustellen. Es bedarf eigentlich keines Hinweises darauf, dass an vielen Stellen nur kleine Auschnitte angesprochen und aufgezeigt werden konnten, um den Überblick nicht zu verlieren.Die Arbeit an diesem Buch hat mir viel Freude gemacht, obwohl sie mich zeitweilig auch tief erschüttert hat; ich denke mit Bestürzung an die Bilder und Reaktionen meiner Gesprächspartner/innen; viele Gespräche, wissenschaftliche Erhebungen und Untersuchungen weisen auf die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit diesen Fragen hin.
Ein Fazit für mich: Ich habe Schülergespräche aufgenommen, Inhalte unserer Unterrichtseinheit teilweise wörtlich und personenbezogen dargestellt, weil die Arbeit mit diesen Schülern/innen, trotz des erschütternden Inhaltes fazinierend war: Die Offenheit und das Engegement der Schüler/innen, die in einer Art und Weise ihr Leben, ihre Sorgen und Probleme benannten, wie sie ihre eigenen Misshandlungen darstellten, dass man als Reaktion im Klassenraum eine Stecknadel hätte fallen hören können.
Den Schülern/innen der 9 Realschulklasse gilt meine Hochachtun, mein Respekt und auch mein besonderer Dank.
Noch ein letzter Gedanke: Falls Sie lieber Leser, liebe Leserin in diesem Buch Rezepte für eine gute und richtige Erziehung suchen, dann sollten Sie das Buch sofort beiseite legen, die werden Sie nicht finden; in diesem Buch geht es nicht um Rezepte, sondern darum Probleme zu erkennen, sensibel zu werden und eigene Wege aus den Anregungen und Impulsen, die das Buch geben will, ganz persönliche Lösungswege für den ganz persönlichen Lebenweg und die Lebenssituation vor Ort zu finden.
Von Herzen wünsche ich Ihnen Nachdenklichkeit beim Lesen, Mut zu verantwortlichem Handeln.
Inhaltsverzeichnis
Einführende Worte
Kapitel 1
Die Bedeutung des Wortes Kind
Juristische Definitionen
- Definitionen zum Begriff Mündigkeit in der Philosophie
- Definition des Terminus Kind in der Philosophie
Kinder in Deutschland
- Kinder nach dem BGB (Deutschland)
- Gesetzliche Definitionen im europäischen Ausland
- Definition und Rechtslage in Österreich – eine Exkursion in den Bereich der Politik
- Kinder in Österreich
Kinderrechte in Österreich und die erkennbaren Defizite
Die Entwicklungsstufen im Kindesalter
Kapitel 2 Eltern in der persönlichen Verantwortung
Gesetzlich verankerte Rechte
Der Wert eines Kindes hat sich Laufe der Jahrhunderte deutlich gewandelt
- Ein geschichtlicher Rückblick
- Der finanzielle Wert eines Kindes (Menschen)
- Auf Seiten des Staates, also der Ausgabenseite stehen unter
anderem
- Auf der Einnahmenseite des Staates stehen folgende
Eckpunkte
- Die positive Bilanz
- Der Stellenwert Bildung
- Gerichtsurteil zum Wert eines Kindes
- Wie hoch ist der Wert eines Kindes in unserem Verständnis?
Kinder, ihre Sorgen und Probleme weltweit
Unsere Kinder in der eigenen Familie näher betrachtet
- Die idealtypische Verwandtschaft
- Was ist heute ein guter Vater?
- Der ideale Vater heute
- Wertevorstellungen zu Familie im Vergleich zum Islam
- Vertrauen – Misstrauen
Eltern in der Vorbildfunktion
- Die Vorbildfunktion der Eltern ist zwingend notwendig
- Erklärungen sind notwendig
- Mit gutem Beispiel voran – Eltern in der Vorbildfunktion
- Gefühle werden uns nicht in die Wiege gelegt
- Einstellungen werden von den Kindern übernommen
- Das LBS – Kinderbarometer
- Vorbild zu sein heißt nicht, perfekt sein zu müssen
- Die wichtige Vorbildfunktion der Eltern ist unumstritten
- Studien beweisen die Vorbildfunktion der Eltern
- Jeder Mensch hat eine Vorbildfunktion
- Kindheit ohne Zukunftsperspektiven, aber mit
Computer ausgestattet Verwandtschaft
- Verwandtschaftliche Beziehungen im Islam und ihre
Bedeutung
Schulpflicht und Beschulung
- Das Schulpflichtverständnis in anderen Ländern
- Kinder mit Migrationshintergrund
- Kinderzahl
Kinderarmut
Kinderarmut in Deutschland
Die Lage der Kinder in den Industrieländern
Der Leidensweg, noch ein Kind zu sein
Gewalt – Kindesmisshandlung ist Gewalt
- Formen der Gewalt
- Was läuft falsch beim Kinderschutz?
- Statistische Erhebungen aus den USA
- Mehr Verantwortung für Kinder und erschreckende Zahlen
- Folgen bei nicht reflektierten Handlungsweisen
- Probleme von Pflegefamilien
- Die Orientierungsphase
- Die Aktionsphase
- Die Regressionsphase
Die 4 Formen der Kindesmisshandlung – in Stichworten
- Die körperliche Misshandlung
- Die seelische Misshandlung
- Die Vernachlässigung
- Der sexuelle Missbrauch
Stichworte zu den einzelnen Misshandlungsformen
- Die einzelnen Misshandlungsformen beschrieben und dargestellt
- Eine aktuelle statistische Erhebung zur katholischen Kirche
- Die Abgrenzung von Erziehungsmitteln und der
Misshandlung
Den Fokus auf Gewalt und die Formen der Kindesmisshandlung gerichtet
- Wie umfangreich ist Gewalt
- Exkurs: Eine Untersuchung von Dr. Garbarino in Amerika zu den Ursachen der Entstehung von Gewalt
- Das Attachment – Problem
- Die Depression
- Die Verlassenheit vom Vater
- Die Verlassenheit von der Mutter
Warum sind Kinder violent?
Wie reagieren Kinder auf Missbrauch und Vernachlässigung?
Rechtliche Fragen in Deutschland
- Widersprüchlichkeiten in der Gesetzgebung
- Die gespaltene Haltung des Staates
- Die begrenzten Möglichkeiten des Jugendamtes –
des sozialen Dienstes
- Spezifische Leistungen des Jugendamtes
Meldepflicht von Kindesmisshandlungen
Die Situation dazu vergleichsweise im Ausland
Die Problematik in Österreich
Die Problematik in Deutschland
- Polizeilich erfasste Fälle
- Kriminalstatistiken zu den erfassten Fällen
- Die Rechtslage und die Einbeziehung des Dunkelfeldes
Kindesmisshandling als Kriminalität
- Statistische Erhebungen aus Deutschland
- Statistische Daten aus den USA
- Die Sonderstellung des sexuellen Missbrauchs bei Kindern
- Gründe für eine Schuldunfähigkeit und Strafmilderung
- Gründe für eine Schuldunfähigkeit oder eine Straffreiheit
- Exkurs Fokus – Online: „Mutige Kinder sind am
Wirksamsten gegen Missbrauch geschützt“
Kindesmisshandlung als sozialpädagogisches Problem
- Akute Verletzungen bei Kindern
- Chronische Verletzungen und dauerhafte Schädigungen
- Mögliche Wege in der Therapie
- Verzeihen und vergeben
- Traumatherapie
- Weitere, spezifische Therapien
Prävention auf breiter Front
- Grundlegende, vorbeugende Maßnahmen
- Früherkennung macht frühes Einschreiten möglich
- Die Familie im sozialen Netz
- Wiederholungen verhindern
Mögliche Spätfolgen einer Kindesmisshandlung
- Psychische Folgen bei Vernachlässigung
- Psychische Folgen bei körperlicher Misshandlung
- Psychische Folgen bei sexuellem Missbrauch
Was kann dagegen getan werden?
- Die Opferbezogene Prävention
- Die Täterbezogene Prävention
- Die Aktivierung des sozialen Umfeldes
- Wie könnte die Hilfe konkret aussehen?
Die Spannung zwischen Eltern und Kindern
- Streit – und Konfliktthemen zwischen Eltern und Kindern
- Ein Blick in das europäische Ausland
- Der 22.07.1986 in Großbritannien
- Die natürliche Liebe zum Kind
Mutterliebe als alltäglicher Anspruch der Gesellschaft
- Die Anthropologische Sichtweise der
Mutter – Kind – Beziehung
- Die psychologische Sichtweise
- Die soziologische Sichtweise
- Meine Liebe zu meinem Kind
Verantwortung im Blick auf Kindesmisshandlung – Fragebogen
Auswertungen des Fragebogens nach einer Umfrage 157 -
- Meine Positionierung in dieser schwierigen Fragestellung und Problematik
- Wo stehe ich mit meinen Verhaltensweisen?
- Gehöre ich zur schweigenden Mehrheit und warte auf
die Aktivitäten anderer, beziehungsweise der Institutionen?
- Handle ich wenn ich den Handlungsbedarf erkenne?
- Schaue ich einfach nur weg, weil ich feige zu bin selbst etwas zu tun?
Kapitel 3 Kinder und ihre Freizeit
Kinder und ihre Eigenverantwortung
- Abgeschobene Kinder – von den Familien ungeliebt Hospitalismus
- Definition von Hospitalismus
- Hospitalismus und die möglichen Ursachen
- Das Deprivationssyndrom
- Stadien der Hospitalismusforschung
- Mögliche Folgen des Hospitalismus
- Individuelle Symptome und Beschwerden des Hospitalismus
- Die Depressionen
- Exkurs: Depressionen und Ursachen im Kindes – und
Jugendalter
Die Ursachen einer Depression
Genetische Ursachen
Die Behandlungsmöglichkeiten
- Klassifizierung und Folgen des Hospitalismus
- Die Symptome des psychischen Hospitalismus
- Der psychische Hospitalismus
- Mögliche Ursachen des psychischen Hospitalismus
- Die Folgen des psychischen Hospitalismus
Arbeiten mit Kindern – Sinn und Ziel
- Kompetenz und Qualifikation für junge Menschen
- Ein Leben im Brennpunkt braucht zwingend Perspektiven
- Die Hilfe muss deshalb unbedingt mehrdimensional ansetzen
- Hilfen für die Kinder und ihre Familien sind notwendig
Jugendarbeit
- Wo liegen die Ziele der Jugendarbeit?
- Pädagogische Zielsetzungen
- Die allgemeine Struktur der Jugendarbeit
- Die Merkmale in der Struktur der Jugendarbeit
- Zur Geschichte der Jugendarbeit
- Das Ehrenamt
Sportgruppen
- Sportgruppen als exemplarisches Beispiel – warum
engagiere ich mich?
Pfadfinder
- Die kirchliche Kinder – und Jugendarbeit
- Die kirchliche Jugendarbeit
- Jugendarbeit in der römisch – katholischen Kirche
- Die evangelische Jugend
- Jugendarbeit entsteht
- Die Ziele kirchlicher Jugendarbeit
- Jugendarbeit der Freikirchen
Egoismus der Kinder
- Egoismus im weiteren Sinn
- Egoismus im engeren Sinn
- Der positive Egoismus
- Der negative Egoismus
- Der christliche Blickwinkel zum Egoismus
- Der ethische Egoismus
- Egoismus bei dem/n Kind/ern
- Gier, Egoismus und Maßlosigkeit
- Ältere Menschen schimpfen schon immer
- Unterschiede trotz globaler Jugendkultur
Suizid bei Kindern
- Kinder und Jugendliche im Blick auf das Selbstmordrisiko
- Mögliche, mitverantwortliche Missstände beim Suizid
- Ursachen für den Selbstmord bei Jugendlichen
- Suizid im weltweiten Vergleich (auch statistische
Erhebungen)
- Suizid und Schule
- Den Leistungsdruck mindern?
Vorurteile dem Suizidgefährdetem gegenüber
- Wer redet macht es nicht
- Keine schlafende Hunde wecken
- Die Neigung ist vererbbar
- Wer daran denkt, ist nicht normal
- Wer einen Suizidversuch überlebt, der macht das nie wieder
- Nur Feiglinge bringen sich um
Freunde
- Menschen mit dem höchsten Suizidrisiko
- Weitere Risikogruppen
- Depressionen im Kindes – und Jugendalter
- Depressionen bei einem Kleinkind
- Depressionen bei einem Vorschulkind
- Depressionen bei einem Schulkind
- Depressionen bei einem Jugendlichen
- Suizidalität im Jugendalter
- Häufige Ursachen für einen Suizid
- Ein kennzeichnendes Hauptmerkmal
- Hilfestellungen für verzweifelte Kinder
- Wie verhalte ich mich dem Betroffenen gegenüber?
- Was geht in einem Menschen mit Suizidgedanken vor sich?
- Das zerbrochene Weltbild
- Der gestörte Dialog
- Was können die Familie, die Freunde oder auch das
Umfeld konkret tun?
- Wichtige Signale bei einem Suizidgefährdetem Menschen
- Traurige Zahlen
- Suizid weltweit
- Die unterschiedlichen Formen des Suizids
Der Suizid in Österreich
Der Suizid in der Schweiz
- Statistische Ergebnisse zu den Suizidformen in der Schweiz
Die mögliche Risikofaktoren
- Als Auslöser für einen Suizid werden eingestuft
- Verantwortung
- Gefährdung durch die Medien
- Warum begehen Kinder Selbstmord?
- Missstände die zu diesem Tun führen könnten sein
- Schulversagen
- Schulangst
Schule kann krank machen Englisch schon im Kindergarten?
Schulpsychologen sind selten Die Angst vor dem Schulversagen Verantwortung im Blick auf den Suizid zusammengefasst
- Verantwortung an einem Beispiel: Artem braucht unsere Hilfe
Kapitel 4 Blindes Vertrauen
Anvertrauen, nicht ausgeliefert sein
- Sich anvertrauen
- Die Sicherheit und Geborgenheit einer Hand
- Liebe und Geborgenheit
- Zuhören und sich Zeit nehmen
- Klarheit, Übersicht und Regelmäßigkeit
- Die Familie, die starke Säule im Leben eines Kindes
- Halt geben und dabei Grenzen setzen
- Geduld, Gelassenheit und langer Atem Vertrauen statt hauen
- Kinder wollen Eltern vertrauen können Sprechen statt brechen Die Liebesgeschichte zwischen Eltern und ihren Kindern - Kinder brauchen Liebe
- Verwöhnen sollte nicht mit Liebe verwechselt werden
- Eltern sollten sich auch um ihre Beziehung als Paar
kümmern
- Berechenbarkeit und Geradlinigkeit
Geborgenheit
- Geborgenheit, ein erstrebenwertes Gefühl?
- Was macht Geborgenheit so wichtig?
- Spielt Geborgenheit in unserem Erwachsenenleben eine
Rolle?
- Wie können sich Menschen gegenseitig das Gefühl von
Geborgenheit vermitteln?
- Geborgenheit und die unterschiedlichen Wege zur
Vermittlung dieses Gefühls
Die Grundbedürfnisse eines Menschen
Das Urvertrauen
Kapitel 5 Kinder in den Religionen
- Die Dankbarkeit des Kindes im Islam gegenüber Eltern
- Wie sieht eine islamische Erziehung aus?
- Die religiöse Erziehung
- Die Vorbereitung auf das Leben als Mann oder Frau
- Der Umgang mit älteren Menschen, Familienmitglieder
und Eltern
- Was sagt der Koran dazu
- Stellenwert und Selbstverständnis der muslimischen Familie
- Das Verhältnis von Eltern und Kinder
- Die Wertehierarchie im Wertevergleich
- Kinder im Christentum
- Kinder in der antiken Gesellschaft
- Kinder im Judentum
- Kinder in der Bibel
- Jesus und die Kinder
Exegetische Blitzlichter und religionspädagogische Konkretionen Aspekte der religionspädagogischen Konkretionen
- Das Daseinsinteresse
- Die Daseinsgewissheit
- Die Daseinsgestaltung
Fazit und der eigene Standpunkt
- Stehen wir als Eltern tatsächlich auf/an der Seite
unserer Kinder?
- Welche Verantwortung tragen Verwandte für die jungen und jüngeren Familienmitglieder?
- Wie verhält sich das Umfeld im Blick auf unsere Kinder?
- Wie reagiert und verhält sich die Gesellschaft gegenüber unseren jungen Mitbürgern?
Glossar
Bibelstellen und Koranstellen chronologische geordnet
Literaturnachweis
Biographie
Einführende Worte
„Ich habe jetzt keine Zeit“! Zeit, ein Terminus, der in unserer Welt und unserem Leben eine völlig neue Bedeutung bekommen hat. Zeit ist etwas sehr kostbares, etwas, das man nicht besitzt, sich wohl aber nehmen kann. Wir nehmen sie uns nur zu wenig, leben sie nicht verinnerlicht genug und denken eigentlich nicht oder nur wenig darüber nach.
Die Zeit in der wir leben „spielt“ sich im Wesentlichen in zwei Gedankenebenen ab: Für viele Menschen ist die Zeit scheinbar stehen geblieben oder es erscheint so, als wäre sie stehen geblieben; die andere Ebene ist das Gefühl, von der Zeit ständig und unaufhörlich angetrieben zu werden, keine Zeit zu haben, sie sie sich auch nicht nehmen zu können. „Ich habe keine Zeit“, „“ich komme in nächster Zeit leider nicht dazu“ oder auch „ich weiß nicht, wo mir der Kopf steht“, sind die gängigen Formulierungen, die wir dann immer wieder hören.
Das ist schade, sehr schade, denn eigentlich drücken wir mit solchem Verhalten aus, dass unser Leben für unser Tun, unsere Ansprüche und unsere Vorstellungen viel zu kurz ist. Der Tag müsste mehr als „nur“ 24 Stunden haben. Nur, das können wir nicht verändern, können den Tag und somit auch unser Leben nicht verlängern, nicht einen Augenblick; wir können unser Leben wohl aber um Augenblicke der Freude, des Glücks und der Hoffnung erweitern, lebenswerter machen, und so in gewisser Weise so dann eben doch „verlängern“. Diese Verlängerung kann und darf aber nicht in Hektik geschehen und muss alle unsere Lebensbereiche betreffen.
Zeit für sich selbst und für andere Menschen zu haben, ist leider eine Schwachstelle im Leben vieler Menschen. „Kinder, nein ich möchte einmal keine Kinder haben!“ „Sind Kinder in der heutigen Zeit überhaupt noch zu verantworten?“ „Kindern muss man doch etwas bieten können, und das kann ich doch noch gar nicht; außerdem will ich mein Leben zunächst einmal genießen, mich selbst verwirklichen und so richtig nach Lust und Laune leben; vielleicht möchte ich dann später einmal Kinder haben, aber das weiß ich heute noch nicht“.
So, oder auch so ähnlich lauten die Antworten, wenn man Menschen in unserer Gesellschaft auf einen möglichen Kinderwunsch hin anspricht. Woher, und das ist die Kardinalsfrage die sich nun stellt, kommen denn solche Einstellungen, derartige Überzeugungen und Lebensplanungen?
Zeit, gemeint ist jede Minute des Lebens, ist unendlich kostbar. Sicher, die Menschen haben sich verändert, die Zeiten haben sich auch verändert, sowie das Denken und Handeln in unserer Gesellschaft eine deutliche Veränderung erfahren hat; Kinder sind und bleiben aber dennoch ein Geschenk und ein unbeschreiblicher Reichtum für die Eltern, die Familie, die Mitmenschen und die Gesellschaft schlechthin. Sie sind es selbst dann noch, wenn Sorgen und Kummer doch an so mancher Stelle im Alltag des Lebens leider immer wieder einmal die Überhand gewinnen, auch dann, wenn es sich eben nicht immer so darstellt.
Kinder sind aber auch der Ruf zu mehr Verantwortung, fordern Eltern, Familie oder Betreuer, oft sogar bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Immer wieder lesen und hören wir davon, dass die Nerven der Eltern in solchen Situationen versagt haben; ein türkischer Vater sagte einmal in einer solchen scharf an der Grenze zur Eskalation angespannten Situation zu mir: „Wenn Nerven kommen, dann ich Sachen machen, die nix gut!“ Ganz klar formuliert heißt das, dass es dann zu Handlungsweisen kommt, auf Seiten der Eltern dann Reaktionen ausgelöst werden, die so für den Außenstehenden eigentlich nicht mehr verständlich oder nachvollziehbar sind: Prügel; das sind beispielsweise die Problemkreise, denen ich in diesem Buch nachgehen will, nach den Ursachen, der Wurzel des Übel suchen will, um echte Lebenshilfe in vielleicht nur winzigen Schritten zu leisten, leisten zu können, Folgeschäden im Blick auf die Kinder vielleicht lindern oder zu vermeiden helfen kann.
Nur wer versteht, warum etwas geschieht, kann dann im Ernstfall auch sinnvoll und richtig handeln; wenn ich dabei an die „abgeschobenen“ Kinder in Heimen und Pflegefamilien denke oder aber auch die Frage der Kindesmisshandlung näher betrachte, dann sehe ich in diesem Bereich große Herausforderungen für unsere Gesellschaft, für uns als praktizierende Christen, die uns sicher noch lange und sehr intensiv fordern und beschäftigen werden. Kinder sind eine harte Herausforderungen für alle die Menschen, die Verantwortung für sie zu tragen haben. Ideenreichtum, Phantasie und Kreativität sind dabei nur einige der gefragten Themen, ebenso wie die Anforderungen und notwendigen Kompetenzen.
Auf Grund dieser Überlegungen möchte ich in diesem Buch diesen und ähnlichen Fragen nachgehen und den Sachverhalt mit Hilfe von zu dieser Thematik geführten Gesprächen, Literatur aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Philosophie nachgehen, um so an der einen oder anderen Stellen doch etwas Licht in das „Dunkel“ zu bringen, zu mehr persönlicher Auseinandersetzung in diesen Fragestellungen anregen und auch kritische Situationen, wie in der Problematik der Kindes – misshandlung und des Kindesmissbrauchs, etwas näher beleuchten.
Noch eine letzte Vorbemerkung zu diesem Buch: Wer nach Rezepten für sich und sein Verhalten sucht, der wird in diesem Buch vergeblich suchen, die kann und will ich nicht geben; ich möchte Anregungen und Impulse für eine persönliche Auseinandersetzung mit der Thematik geben; mir geht es darum, Betroffenen zu zeigen, dass es auch in der dunkelsten Dunkelheit Licht und Helligkeit gibt, wenn man ernsthaft danach sucht, sich öffnet und neuen Gedanken und Anregungen gegenüber nicht verschließt. Anregung ja, Rezepte nein!
Unser Gott schenke Ihnen, liebe/r Leser/in gute Gedanken und ein gesegnetes Tun: Gott zur Ehre, den Menschen zum Segen, den Eltern zur Freude.
Hanau, im Oktober 2010
Kapitel 1 Die Bedeutung des Wortes Kind
Ein Kind ist ein Mensch, der sich in der Lebensphase der Kindheit befindet. Der Begriff wird in zahlreichen Wissenschaften wie beispielsweise in den Erziehungswissenschaften, der Rechtswissenschaft, der Psychologie, Schwerpunktmäßig in der Entwicklungspsychologie, der Soziologie oder auch der Medizin verwendet, und dabei jeweils auch sehr fachbezogen definiert.
Die juristischen Definitionen
Leichte, unterschiedliche Facetten ergeben sich bei einer Gegenüberstellung der Definitionen aus dem juristischen und dem philosophischen Verständnis;
- als juristischer Begriff: Handlungsfähigkeit (Volljährigkeit), Geschäftsfähigkeit, Deliktfähigkeit („Mündigkeit“, „mündig“ oder „unmündig“ wird in deutschen Gesetzen als Rechtsbegriff nicht benutzt. In Österreich und der Schweiz werden diese Termini aber verwendet).
- als philosophischer und politischer Begriff: Mündigkeit (Philosophie)
Nach der Definition der Kinderrechtskonvention der UNO ist ein Kind, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Nach dem deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre jung ist, ein Jugendlicher ist, und wer 14 Jahre jung, aber noch keine 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz[1] ). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze dagegen jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. (Für wen gelten die Jugendschutzgesetze? In: Startseite – Jugendliche – „Rechte und Demokratie“ – Jugendrechte“ Jugendschutz in den Bundesländern. HELP.gv.at, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend; [Stand: 14. Juli 2008]).
Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 VIII. SGB), des so genannten Kinder – und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Absatz 1 Nr. 1 VIII. SGB) und § 7 VIII. SGB – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinne sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im VIII. SGB definierten jungen Menschen.
Nach § 32 AufenthG – Kapitel 2 (Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet) Abschnitt 6 (Aufenthalt aus familiären Gründen) gilt als minderjähriges Kind, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Kindernachzug). Das Gesetz im Wortlaut:
(1) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Auf – enthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 besitzt oder
2. beide Eltern oder der allein Personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EG[2] besitzen und das Kind seinen Lebensmittelpunkt zusammen mit seinen Eltern oder dem allein Personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet verlegt
(2) Einem minderjährigen ledigen Kind, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann, und beide Eltern oder der allein Personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EG besitzen.
(2a) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzt, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzt. Dasselbe gilt, wenn der Ausländer unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EG eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besaß.
(3) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein Personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EG besitzen.
(4) Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Aus-länders eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen“.
Definitionen zum Begriff Mündigkeit in der Philosophie
Adorno (Theodor W. Adorno, eigentlich Theodor Ludwig Wiesengrund; *11. September 1903 in Frankfurt am Main; † 6. August 1969 in Visp, Schweiz, war ein deutscher Philosoph, Soziologe, Musiktheoretiker und Komponist) verbindet Denken mit Mündigkeit: „Mündig ist der, der für sich selbst spricht, weil er für sich selbst gedacht hat und nicht bloß nachredet (...) Diese Mündigkeit erweist sich dann aber an der Kraft zum Widerstand gegen vorgegebene Meinungen und, sieht sich damit konform, auch gegen die einmal vorhandene Institutionen, und gegen alles bloß Gesetzte, das sich mit seinem alleinigen Dasein bereits rechtfertigt Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand, der auf dem Vermögen der Unterscheidung des Erkannten und des bloß konventionell oder unter Autoritätszwang Hingenommenen beruht, ist gedanklich bündig mit Kritik, deren Begriff ja vom griechischen krino = entscheiden, herrührt.“ (Adorno, Kritik. In: Gesammelte Schriften. Band 10.2, Seite 785 – Hervorhebung krino im Original)
Für Kant (Immanuel Kant, * 22. April 1724 in Königsberg; † 12. Februar 1804 in Königsberg, war ein deutscher Philosoph im Zeitalter der Aufklärung) ist die Aufklärung an die Mündigkeit gebunden: „Aufklärung ist der Ausgang aus selbstverschuldeter Unmündigkeit“ (Immanuel Kant: Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? Es handelt sich dabei um ein Essay, der 1784 von dem Philosophen Immanuel Kant geschrieben wurde). Daraus ergibt sich für Kant eine klare Aufforderung: „Sapere aude“ (aus der lateinisch Sprach übersetzt: wage es, zu denken!“)
Seit Marx (Karl Heinrich Marx, * 5. Mai 1818 in Trier; † 14. März 1883 in London, war Philosoph, Gesellschaftstheoretiker, politischer Journalist, Protagonist der Arbeiterbewegung, Kritiker der bürgerlichen Gesellschaft, der deutschen idealistischen Philosophie und der politischen Ökonomie) übersetzen idologiekritische Autoren „selbstverschuldet“ mit den von den Menschen in ihrer Geschichte selbst geschaffenen sozialen Verhältnissen, die das Handeln der Menschen heute bestimmen. Das hindert die Menschen heute nicht daran, einen Einblick in das Zustandekommen dieser Verhältnisse zu gewinnen. Mündig ist folglich, wer sich bemüht und diesen Einblick verschafft, und Mündigkeit ist damit dann die Voraussetzung, um sich eine Veränderung der Verhältnisse und damit der Emanzipation überhaupt erst vorstellen zu können, so, wie sie dann im Denken und in der Praxis umzusetzen zu versuchen
Kinder in Deutschland
Ein Kind ist, wer das verwandtschafts – und altersmäßige Voraus – setzungen des Kinderbegriffs in 32 I beziehungsweise EStG 32 III, IV (Einkommenssteuergesetz) erfüllt. Danach ist Kind, wer
1. in persönlicher Hinsicht
- wer mit dem Steuerpflichtigen in erstem Grade verwandt ist
- wer Pflegekind des Steuerpflichtigen nach Maßgabe des EStG 32 I Nr. 2 ist (wobei im Kollisionsfall zwischen Verwandtschaft und Pflegschaft die Pflegschaft vorgeht, 32 II
2. in altersmäßiger Hinsicht
- wer unter 18 ist, EStG 32 III
- unter 21 und arbeitslos ist (wobei nach dem EStG 32 IV Nr. 2 eigenes Einkommen des Kindes von über 6.500 € diesem die Kindereigenschaft nimmt)
- unter 27 ist und sich beispielsweise noch in Berufsausbildung befindet (wobei nach dem EStG 32 IV Nr. 2 eigenes Einkommen des Kindes von über 6.500 € diesem die Kindereigenschaft nimmt)
- über 27 nur, wer wegen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Kinder nach dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs in Deutschland)
In der Kindheit hat der Mensch eine ganz besondere rechtliche Stellung. Diese besondere Stellung ist unter anderem auch durch die so genannten Kinderrechte klar geregelt. Die Rechtsfähigkeit des Kindes beginnt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Paragraph 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) „mit der Vollendung der Geburt“, seine Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit erlangt es stufenweise später.[3] Diese Rechtsstellung gliedert sich in drei unterschiedliche Formen:
- Uneheliche Kinder: Auch wenn keine Ehe mehr besteht, aber eine Ehe 306 Tage vor Geburt des Kindes bestand, so gilt dieses Kind als ehelich geboren.
- Eheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind nicht als sein Kind an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch einen Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht festgestellt.
- Angenommene Kinder (Adoptivkinder): Diese Kinder werden ab dem Tage, an dem die Adoption ausgesprochen wird, wie eheliche Kinder behandelt. Die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen Familie werden aufgehoben und es besteht eine Verwandtschaft zu den Adoptiveltern.
Gesetzliche Definition im europäischen Ausland
Die Definition „Kind“ im europäischen Ausland
Das österreichische Jugendschutzrecht ist hier ausschließlich eine Ländersache, und deshalb der Begriff des Kindes in der Folge daraus auch durchaus unterschiedlich verankert. Während in den Bundesländern Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder definiert, und ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche angesprochen werden, kennt der Gesetzestext in Oberösterreichs nur den Begriff Jugendliche für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Wien, Niederösterreich, Burgenland verwenden dafür den Terminus „Junge Menschen“, denn den Begriff Kind gibt es in diesen vier genannten Bundesländern Österreichs nicht. Abweichend von diesen Auffassungen, ähnlich wie auch vom Bundesrecht definiert, das bei Minderjährigen prinzipiell die Mündigkeit und die Unmündigkeit zum Stichtag vollendetes 14. Lebensjahr einsetzt, gilt das Jugendschutzgesetz Salzburgs für Jugendliche schon ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis hin zum vollendeten 18. Lebensjahr; für die Zeit vor dem 12. Lebensjahr spricht die Rechtssprechung von Kind.
Definition und Rechtslage in Österreich, ein Exkurs in die Politik In Österreich soll jedes Kind die gleichen Chancen erhalten!
Mit der Aussage „Jedes Kind ist ein Juwel für unsere Zukunft, und ich will nicht, dass die Rate der Analphabeten ständig zunimmt“, so erläuterte SPÖ – Vorsitzender Alfred Gusenbauer in der ORF „Pressestunde“ die Beweggründe für seinen Vorstoß zur Veränderungen in der Frage der Kindergärten und ihren Aufgaben (Chancengleichheit für alle Kinder). Er machte in seinen Ausführungen darüber deutlich, dass sich auch die Politiker der Frage stellen müssten, wie man aus der überaus schwierigen Situation herauskommt, dass die erschreckende Zahl von Menschen die Analphabeten sind über 300.000 liegt; davon sind 80.000 Kinder betroffen; allein in Niederösterreich sind als funktionale Analphabeten jährlich 12.000 Kinder betroffen (unter funktionalem Analphabetismus oder Illettrismus versteht man die Unfähigkeit, die Schrift im Alltag so zu gebrauchen, wie es im sozialen Kontext unserer Gesellschaft als selbstverständlich angesehen wird. Funktionelle Analphabeten sind Menschen, die zwar Buchstaben erkennen und durchaus in der Lage sind, ihren Namen und ein paar Wörter zu schreiben; sie können jedoch den Sinn eines etwas längeren Textes entweder gar nicht erfassen und verstehen oder nicht so schnell und damit mühelos genug verstehen, um davon einen praktischen Nutzen im Alltagsleben zu haben. Eine feste Grenze zwischen „verstehen“ und „nicht verstehen“ existiert jedoch nicht), wobei dann davon 4.000 Kinder tatsächliche Analphabeten sind. Weltweit ist die Zahl der Analphabeten in den vergangen 15 Jahre zwar gesunken, aber laut UNESCO sind noch immer noch über 770 Millionen Menschen davon betroffen, von denen zwei Drittel, also rund 500 Millionen davon Frauen und Mädchen sind, und die Gesamtzahl entschieden zu hoch ist.
Gusenbauer stellte auf Grund aller dieser Überlegungen heraus den Menschen einen Dreistufenplan vor, von dessen Erfolg er offensichtlich überzeugt ist; dabei spricht er auch öffentlich immer wieder über die bildungspolitischen Vorstellungen in der Frage der Schulen und Universitäten seiner Partei. „Ich bin in der Frage deswegen so engagiert, weil sie die Kernfrage der österreichischen Zukunft ist“, so betont er dabei immer wieder.
Für die erschreckenden Ergebnisse der Pisastudie gibt es, so der SPÖ – Vorsitzende, zwei klare Gründe: Zum einen die ständig steigende Anzahl von Legasthenikern und zum anderen die Tatsache, dass die Kinder ohne Deutschkenntnisse schon in den Volksschulen große Nachteile hinzunehmen haben. „Jedes Kind in Österreich soll die gleichen Chancen erhalten“, forderte Gusenbauer[4] deshalb.
Der Vorschlag der Politik sieht deshalb den bereits angesprochenen Dreistufenplan vor, dem folgende Maßnahmen zu Grunde liegen sollen:
- Ein Kindergartenplatz muss für jedes Kind gesichert sein,
- dass das letzte Kindergartenjahr als eine Art Vorschule genutzt wird, um den kommenden Sprung vom Kindergarten in die Schule zu verringern, und
- dass es ein größeres Angebot an Ganztagsschulen geben muss, damit auf individuelle Begabungen stärker eingegangen werden kann.
„Mit diesen drei Maßnahmen kann die Situation verbessert werden“, so die politische Überzeugung. Dieses Angebot gilt für alle Kinder in Österreich, und selbstverständlich auch für die Kinder von Zuwanderern. Gusenbauer bekräftigt immer wieder, dass er sich eine Kindergarten – pflicht erst dann vorstellen kann, wenn diese Maßnahmen keinerlei Erfolge zeigen würden. „Ich bin aber von ihrem Erfolg überzeugt“.
Wie bei allen Überlegungen und Planungen ist auch an dieser Stelle Geld ein nicht unerheblicher Faktor; das Modell der Stadt Wien, in der durch eine soziale Staffelung mehr als ein Drittel der Kindergartenplätze kostenfrei für die Eltern sind, kann dabei durchaus als ein Vorbild betrachtet werden. Eine soziale Staffelung ist also politisch in allen Bundesländern wünschens – und erstrebenswert, da diese Handlungs – weise das Problem der sozialen Hürde deutlich zu mildern vermag.
Auch im Blick auf die Schulen ist es enorm wichtig, neue Konzepte zu erarbeiten und zu entwickeln. Der Vorschlag der Politik geht hier in die Richtung, dass eine Grundschule ohne Noten geschaffen werden sollte, und einem nicht versetzt werden damit entgegengewirkt wird. Das allerdings ist keine neue Erfindung einer Partei oder der Politik, sondern hat sich, wie aus der Pisastudie bereits ersichtlich, in den Ländern, in denen dieses Modell bereits praktiziert wird als ein durchaus erfolgreicher Weg erwiesen und somit also bewährt. In einer möglichst stressfreien und angstfreien Umgebung sollten die Anlagen der Kinder entwickelt, ausgebaut und gefördert werden; so stellt sich der reformierte, zukünftige Weg für die Kinder und Jugendlichen dar.
Auf die Ergebnisse und Anregungen der Zukunftskommission hat man nicht mit einem, vielleicht zu erwartenden, politischem „Nein“ reagiert, sondern diese positiv aufgenommen. Mit der heutigen, schulischen Situation und den durch das Ministerium häufig frustrierten Lehrern wird eine Veränderung so nicht möglich sein; eine bildungspolitische Reform ist aber unabdingbar, wenn man auch im Blick auf Pisa weiterkommen möchte. „Die Bildung bestimmt den Reichtum des Landes in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren“, so ganz klar und unmissverständlich der Politiker Gusenbauer, „deswegen bin ich auch bereit, hier zu kooperieren“.
Die Emotionalisierung der Auseinandersetzung auf den Universitäten und die Fakten – hier darf nicht übersehen werden, dass im Vergleich zu der Zeit vor 30 Jahren für 500 Studenten die selben Voraussetzungen gegeben waren, wie sie heute für 6.000 Studenten gegebene sind – zeigen deutlich, dass bei den bisherigen Reformen irgendetwas nicht funktioniert haben kann. Trotz der Versuche, diese notwendigen Reformen umzusetzen, völlig unabhängig davon, ob sie verfassungswidrig sind oder nicht, wurde die aktuelle Lage stets schlechter und nicht besser; hier muss Politik endlich handeln.
Kinder in Österreich!
Ein relativ reiches Land wie Österreich hat leider auch keinen Grund, sich im Bereich der Kinderrechte selbstherrlich und zufrieden zurückzulehnen. Vor 10 Jahren wurde durch das Österreichische Parlament die UN – Kinderrechtskonvention verabschiedet, aber gibt es in Österreich immer noch gravierende Probleme.
Im November 2002 hat die Regierung den 2. Österreichischen Staatenbericht zur Situation der Kinderrechte in Österreich herausgegeben, der auch bei den Vereinten Nationen abgegeben werden musste. Auch darin wird deutlich erkennbar, dass in Österreich noch lange nicht von der gelungenen Umsetzung der Kinderrechte gesprochen werden kann. Diese Problematik möchte ich schlaglichtartig an dieser Stelle darstellen:
Kinderrechte in Österreich und die erkennbare Defizite
- In Österreich gibt es viele tausend Familien, die unterhalb der Armutsgrenze leben; das betrifft in der Folge dann die Kinder am Stärksten;
- unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge werden noch immer in Schubhaft genommen.
- Kinder haben oft bei Entscheidungen, die ihr Leben und ihre Zukunft betreffen keine Mitsprachemöglichkeiten.
- Viele Kinder und Jugendliche werden täglich Opfer von Gewalt und Missbrauch.
- Kinder mit nicht deutscher Muttersprache oder Kinder mit Behinderung werden noch immer diskriminiert.
- Mädchen haben häufig nicht dieselben Chancen wie Jungen.
- Gewöhnlich haben Kinder/Mädchen die kleinsten Zimmer in einer Wohnung.
- Freiräume für Kinder und Jugendliche sind gerade im städtischen Raum nicht selbstverständlich.
- Eltern betrachten ihre Kinder oft als ihren Besitz.
Die Österreichischen Kinderfreunde fordern gemeinsam mit der National Coalition – Netzwerk Kinderrechte – daher zur Aufwertung der Rechte der Kinder und zu ihrer verlässlichen Umsetzung auf, damit
1. die UN – Kinderrechtskonvention in Österreich in den notwendigen Verfassungsrang gehoben wird und
2. es auch in Österreich einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Kinderrechte für die nächsten 10 Jahre mit klaren Zielen gibt , und
3. dass ein/e staatliche/r Kinderrechts – Beauftragte/r ein – gesetzt wird,
4. die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre auf allen Ebenen eingeführt wird, und
5. für jedes Kind einen Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung steht.
Die Entwicklungsstufen im Kindesalter
Allgemein wird in der Entwicklungspsychologie nach dem Stand der biologischen, psychischen und sozialen Entwicklung in folgende Entwicklungsabschnitte unterschieden:
- Neugeborenes (bis zum 28. Lebenstag, Das Neugeborene:
- Säuglingsalter (1. Lebensjahr),
- Kleinkindalter (2. Lebensjahr und 3. Lebensjahr)
- frühe Kindheit (4. Lebensjahr – 6. Lebensjahr)
- mittlere Kindheit (7. Lebensjahr – 10. Lebensjahr) und
- die späte Kindheit (11. Lebensjahr – 14. Lebensjahr). Darauf folgt dann
- die Phase der Adoleszenz (die Entwicklung des Kindes, Brockhaus).
Ein Kind ist ein Mensch, der sich in der Lebensphase der Kindheit (die Kindheit ist der Zeitraum im Leben eines Menschen von der Geburt bis zur geschlechtlichen Entwicklung – Pubertät) befindet. Der Terminus Kindheit ist dabei mehr als ein kultureller, sozialer Begriff (das Wort sozial ist vom lateinischen socius abgeleitet und bedeutet: gemeinsam, verbunden, verbündet;) zu verstehen; er bezeichnet damit wechselseitige Bezüge als eine Grundbedingtheit des Zusammenlebens, insbesondere des Menschseins (der Mensch als ein soziales Wesen).
Im engeren Sinne folgt dann die Kindheit auf das Kleinkindalter (2. Lebensjahr und 3. Lebensjahr) und gliedert sich in der Folge in die frühe Kindheit (4. Lebensjahr – 6. Lebensjahr), die mittlere Kindheit (7. Lebensjahr –10. Lebensjahr) und die späte Kindheit (11. Lebensjahr – 14. Lebensjahr) auf. Der Kindheit folgt dann die Phase der Adoleszenz. Die Adoleszenz [5] (lateinisch adolescere „heranwachsen“), ist das Übergangsstadium in der Entwicklung des Menschen von der Kindheit (Pubertät) hin zum vollen Erwachsensein und beschreibt somit den Zeitabschnitt, in dem eine Person biologisch gesehen zwar ein Erwachsener, emotional und sozial, aber ein noch nicht voll gereifter Mensch ist. Das der Adoleszenzphase zugeordnete Alter wird in den verschiedenen Kulturen allerdings deutlich unterschiedlich aufgefasst:
- In den Vereinigten Staaten wird die Adoleszenz im allgemeinen Verständnis bereits bei Pubertätsbeginn angesiedelt – beginnend im Alter von 13 Jahren und bis zum 24. Lebensjahr andauernd.
- In Deutschland versteht man unter der Adoleszenzphase – je nach Entwicklungsstadium – im Regelfall den Zeitraum, in dem sich die jungen Menschen zwischen dem 16. Lebensjahr und dem 24. Lebensjahr befinden.
Der Begriff der Adoleszenz wird in zahlreichen Wissenschaften (zum Beispiel in der Erziehungswissenschaft, Rechtswissenschaft, Psychologie – insbesondere in der Entwicklungspsychologie –, Soziologie oder Medizin) verwendet und damit auf die jeweilige Fakultät bezogen auch dementsprechend speziell definiert.
Im Gegensatz dazu definiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Adoleszenz als die Periode des Lebens zwischen dem 10. Lebensjahr und dem 20. Lebensjahr.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[6]
Mit dem 4. Lebensjahr ist etwa die doppelte Geburtslänge erreicht.[7]
wie das Schaubild verdeutlicht; hier ist die mittlere Körperhöhe von Jungen und Mädchen dargestellt.
Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass bei der Entwicklung von Störungen in sehr vielen Fällen auch schon gestörte Entwicklungen zugrunde liegen, das heißt, dass Entwicklungen sowohl durch äußere wie auch durch andere Bedingungen gestört werden. Den Terminus „Entwicklung“ versteht die Wissenschaft im Sinne der Ontogenese, das heißt, als gerichteten Prozess, der vor allem die Persönlichkeit (das heißt die psychischen Dispositionen) der jeweiligen Person betrifft. Entwicklung ist unter anderem aber auch eine Funktion von äußeren, aus der Umwelt des Individuums stammenden Faktoren (Entwicklung im Kontext) und von inneren, von der aktuellen Situation häufig unabhängigen Bedingungen (Persönlichkeit); zwischen beiden Faktorentypen gibt es deshalb durchaus auch Wechselwirkungen.
Die „inneren“ Faktoren sind ihrerseits unter anderem das Produkt aus den Wechselwirkungen zwischen den früheren kontextbedingten Erfahrungen unter Einschluss der Lerngeschichte und den damaligen Persönlichkeits – merkmalen. Der aktuelle Entwicklungsstand manifestiert sich dann im jeweiligen Verhalten. Das ist dann von den jeweils gegebenen inneren und gegenwärtigen situativen Bedingungen abhängig, bei denen die letzteren durch die inneren Faktoren moderiert werden [Mischel[8], 1973; zum Beispiel ist die Wahrnehmung der situativen Bedingungen abhängig von den inneren Bedingungen: Assimilation (ein Aspekt der kognitiven Anpassung – Adaptation) im Sinne von Piaget[9]: Die Piagetsche Theorie besteht aus zwei komplementären (ergänzenden), funktionalen Prozessen: Assimilation auf der einen und Akkommodation (ein zweiter Aspekt der kognitiven Anpassung, Angleichung) auf der anderen Seite]. Die Wechselwirkung von den inneren Faktoren, verarbeiteten situativen Bedingungen, Verhalten und den Erfahrungen mit diesem Verhalten, haben dann ihrerseits wieder einen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung.
Eine Entwicklung kann auch unumkehrbar sein. Dann spricht die Wissenschaft von einer Entwicklung im engeren Sinn. Das ist das Thema von Entwicklungstheorien (Piaget, 1973). Sie ist stark von der Reifung und von (kognitiven) Strukturen abhängig, die auf Grund von Erfahrungen konstruiert wurden (etwa bei Kohlberg[10] 1984): Die inneren Bedingungen verändern sich in der Funktion neurobiologischer Differenzierungsprozesse, die hoch mit dem Alter korrelieren (aufeinander bezogen sind), und erst wenn ein gewisses Alter erreicht worden ist, sich in die entsprechende Kompetenz ausformen. Dabei bedarf es auch einer äußeren Stimulation; wenn diese fehlt, sind diese Menschen in der Regel nicht auf dem Entwicklungsstand, den sie altersgemäß einnehmen könnten.
Kapitel 2 Eltern in der persönlichen Verantwortung
Kinder haben in unserer Gesellschaft gesetzlich fest verankerte Rechte. An diesen Rechten kommt kein Mensch vorbei, denn im VIII. Sozialgesetzbuch, § 1 Recht auf Erziehung, Eltern – verantwortung, Jugendhilfe sind diese Rechte unserer Kinder und Jugendlichen in diesem Wortlaut festgeschrieben:
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder – und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Der Wert eines Kindes hat sich im Laufe der Jahrhunderte deutlich gewandelt
Ein kurzer, geschichtlicher Rückblick
- Im 5. Jahrhundert vor Christus wurde in Athen ausschließlich für die Kinder gesorgt, die von den Eltern und dem Umfeld für würdig empfunden wurden; es herrschte eine allgemeine, ich auch sagen gewisse Gleichgültigkeit oder Bedeutungslosigkeit gegenüber dem Tod von Kindern.
- Die „alten“ Hebräer dagegen hatten schon eine positive Einstellung zu ihren Kindern und Kindern im Allgemeinen. Sie liebten sie. Das bezeugen beispielsweise die Geschichten aus dem alten Testament, zum Beispiel Joseph und seine Brüder, über deren historizität an dieser Stelle nicht diskutiert werden muss.
- Noch im 17. Jahrhundert galt das Kind klar weniger als der erwachsene Mensch. Kinder waren den Menschen eher eine Last. Aus diesem Grund (Bequemlichkeit) gaben die reichen Frauen die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder an die Ammen und entsprechenden Hauslehrer ab. Die armen Familien entledigten sich oft ihrer Kinder auf eine grausame Weise, denn sie setzten sie aus oder töteten sie sogar. Das Verhältnis zum Kind war in jener Zeit eine von großer Herzlosigkeit geprägte Zeit.
- Erst im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts veränderte sich langsam die Einstellung dem Kind gegenüber, kam es zu einem deutlich spürbaren Wandel. Jetzt wurden die Mütter aufgefordert, sich um ihre Kinder zu kümmern. Es tauchte der Begriff von der Mutterliebe auf. Der Staat verfolgte jenem Zeitpunkt das eindeutige Ziel, möglichst viele Untertanen zu haben, um so gleichzeitig über viele Arbeitskräfte zu verfügen und auch ein hohes militärisches Potential zur Verfügung zu haben.
- Der französische Philosoph Jean – Jacques Rousseau (1712-1798) propagierte die Mutterpflicht der Frau. Seine Gedanken machten den Müttern deutlich, dass der Ruhm der Kinder auch der Ruhm der Mütter sei. Trotzdem gingen noch Jahrzehnte vorüber – in denen die Mutterschaft wohl in den höchsten Tönen gelobt wurde – bis sich endlich, wenn auch langsam ein neues Bewusstsein in den Köpfen der Frauen verankert hatte. Das traf überwiegend auf die Frauen des mittleren Bürgertums zu. Mit ihrer Bereitschaft, ihre Kinder ganz bewusst selbst zu erziehen, gelang es nun der bürgerlichen Frau ihren Stellenwert deutlich zu heben. Mütter wurden jetzt zeitweise sogar mit den Heiligen verglichen. Für die Frauen der Unterschicht war die mütterliche Aufmerksamkeit nach wie vor ein Luxus, denn sie konnten sich ihn noch nicht leisten.
- Da sich nun alle Frauen jedoch zunehmend für ihre Kinder verantwortlich fühlten, bekamen in der Folge diejenigen, denen das nicht möglich war Schuldgefühle, da sie sich nach der allgemeinen Einschätzung nicht ausreichend um ihre Kinder kümmerten.
- Friedrich Fröbel (1782-1852) war der Begründer des ersten Kindergartens. Für ihn war die Familie der Bezugspunkt jeglicher Erziehung. Seiner Ansicht nach hatte jeder Mensch etwas Göttliches in sich, da der Mensch von Natur aus gut ist. Ziel der Erziehung war es zu seiner Zeit, die Kinder zu behüten und zu beschützen; das sollte aber nicht vorschreibend, bestimmend oder sogar eingreifend geschehen. Liebe war für ihn das grundlegende Fundament der gesamten Erziehung. Schon Fröbel hatte zu seiner Zeit auf die ungeheuere Bedeutung des Spiels hingewiesen. Mit seinen Spielmaterialien (Fröbel – Material) wollte er das Kind in seiner Allseitigkeit anregen – sein Fühlen, Denken, Erkennen, seine Motorik und seine Kreativität aktivieren. Heute sagen wir dazu, die Welt mit allen Sinnen erkunden und „erforschen“. Fröbel ging damals auch von der Notwendigkeit einer Mütterbildung aus, die heute längst zur Selbstverständlichkeit geworden ist; seine Bücher und gedanklichen Hilfen sind heute jedoch kaum mehr bekannt.
Bis in die heutige Zeit haben sich die Ideen der Reformpädagogen vor und nach Fröbel noch nicht hundertprozentig umsetzen lassen. Noch immer werden Kinder in unserer Gesellschaft misshandelt (geschlagen), unterdrückt oder schlicht nicht beachtet. Es liegt an jedem einzelnen von uns, endlich dazu beizutragen, dass die Welt für die Kinder ein kleines bisschen besser und lebenswerter wird.
Der finanzielle Wert eines Kindes (Menschen)
Es klingt zwar schrecklich und eigentlich alarmierend, den „Wert“ eines Kindes, wie eine Ware in ein wirtschaftliches Zahlensystem zu pressen und (um) dann daraus seinen finanziellen Wert zu messen, beziehungs – weise abzuleiten. Diese Berechnungen im Bezug auf die Ausgaben – Einnahmen – Rechnung pro Kind fallen für den Staat aber äußerst überraschend klar und eindeutig aus:
In dem Buch „Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Modeerscheinung oder ökonomische Notwendigkeit?“[11] wird eine interessante finanzielle Bilanz für den Staat, und somit für jedes neugeborenes Kind erstellt. Das heißt im Detail übertragen, dass die alltäglichen Kosten aus unserem Lebensalltag präzise und ganz konkret in eine entsprechende Aufstellung übertragen werden, sodass auf der einen Seite dieser Auflistung alle Ausgaben des Staates für ein Kind zusammengestellt sind/werden, und in einem weiteren Schritt die Einnahmen des Staates mit der Kostenaufstellung, die dann in der Folge durch dieses Kind dem Staat auf der anderen Seite der Berechnungen zu Gute kommen sehr genau gegenüber gestellt und somit gegeneinander hoch gerechnet werden können:
Auf Seiten des Staates, also der Ausgabenseite stehen unter anderem
- Die Leistungen für die Kinderbetreuung und der Bildung, beziehungsweise der Ausbildung (öffentliche Ausgaben für Errichtung und Betrieb von Betreuungs – / Bildungseinrichtungen, Zuschüsse an privaten Einrichtungen, Unterstützung von Schülern und Studierenden, Stipendien).
- Hier stehen Familienpolitische Leistungen, wie zum Beispiel das Erziehungsgeld, das Kindergeld, die einkommenssteuerliche Kinderfreibeträge, die Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung zwischen Eltern und Kinderlosen oder auch die Anrechnung von Erziehungszeiten im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Auch die Opportunitätskosten, also die Kosten, die als entgangene Steuern und Sozialabgaben durch kinderbedingte Erwerbseinschränkung der Eltern entstanden sind oder entstehen, sind hier einzusetzen.
- Alle anderen, sonstigen Leistungen, wie die Pro – Kopf – Anteile für Verwaltung, die Innere Sicherheit, die Verteidigung, für wirtschaftliche Angelegenheiten, den Umweltschutz oder für den Sport und die Freizeitgestaltung sind ebenfalls hier zu nennen.
Auf der Einnahmenseite des Staates sieht die Bilanz so aus, stehen folgende Eckpunkte:
- Die gesetzliche Rentenversicherung
- Die gesetzliche Krankenversicherung
- Die Pflegeversicherung
- Die Arbeitslosenversicherung
- Die Einkommenssteuer
- Die Verbrauchssteuer
Als Ergebnis dieser „Gegenrechnung“ oder auch Gegenüberstellung von Fakten, zeigt sich dann ein eindeutig positives Ergebnis, eine gewinnbringende, finanzielle Bilanz für den Staat. Der Staat kann ganz eindeutig aus dieser Rechnung ableiten ein deutliches Plus für sich ableiten, was dann in der Folge wiederum bedeutet, dass die Familien – förderung für den Staat absolut gewinnbringend ist, also ganz eindeutig und unbestritten ökonomisch sinnvoll ist, da sie sich dieses politische Handeln positiv auf die Staatskasse auswirkt! Es kann also bei diesen Aktivitäten in keiner Weise, und das noch nicht einmal im Ansatz von einer uneigennützigen Großzügigkeit des Staates gesprochen werden, denn die Leistung des Staates in diesem Bereich sind „lediglich“ gezielte Investitionen, also unbestreitbar sinnvolle und gute Investition in die Zukunft seiner Bürger. Von Steuerverschwendung kann also hier und in diesem Zusammenhang nicht einmal im Ansatz die Rede sein!
Wenn also von einer erkennbaren Investition bei der finanziellen Bilanz des Staates im Blick auf die Förderung und Ausbildung von Kindern gesprochen werden kann, dann stellen sich an dieser Stelle dann schon die Fragen, warum …
- … die jährliche Indexanpassung in allen den Bürgern betreffenden Bereichen, ich denke dabei an die Löhne, die Pensionen und Gehälter, als selbstverständlich angesehen wird und damit ein Mindeststandard geworden ist – nur die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld, wie übrigens bei der Erwerbsunfähigkeitsrente[12] auch, dabei jedes Jahr „übersehen” werden oder soll ich lieber sagen werden bewusst ausgeklammert werden?
- … gerade im Bildungsbereich so gespart wird[13]. Diese Überlegungen sind nicht nachzuvollziehen, denn jeder Wirtschaftsfachmann weiß, dass hier ein gravierender Denkfehler vorliegt: Es ist schlicht ein Fakt, dass der finanzielle Wert eines Kindes mit der Ausbildung steigt; das bedeutet noch einmal ganz klar gesagt: Der finanzielle Wert eines Kindes ist variabel, denn je höher die Ausbildung des Kindes, desto höher wird später auch das Einkommen sein; in der logischen Konsequenz ergibt sich daraus dann, dass je höher Ausbildung ist, auch das Plus für den Staat entsprechend steigt und höher ist! Die Erkenntnis daraus: Bildung zahlt sich eben für den Staat ebenso wie für den Bürger aus!
Der Stellenwert der Bildung
Bildung zahlt sich eben aus, aber sicher nicht unbedingt um jeden Preis; da es aber um Menschen geht, hier im Besonderen auch noch um Kinder und Jugendliche, möchte ich es nicht versäumen, schon an dieser Stelle auf die Zeugnistage hinzuweisen, auf die Tage, die eine Leistungseinschätzung des persönlichen Leistungsvermögens der Schüler/innen durch die besuchte Schule und des Kollegiums ist und auch sein soll; sie sollen mögliche Wissenslücken aufzuzeigen helfen und damit dann gegebenenfalls auf Förderungsmaßnahmen hinweisen; Zeugnistage dürfen aber unter keinen Umständen zu Gerichtstage für die Schüler/innen, für unsere Kinder werden, die in der Folge Ängste auslösen und zu Kurzschlusshandlungen führen können! Es ist deshalb sehr traurig, dass in unserer so aufgeklärten und um Verständnis für alles und Jedes werbenden Zeit dafür jedes halbe Jahr, pünktlich zur Zeugnisausgabe, Aufrufe in allen Medien notwendig geworden sind, um eventuelle Probleme und Verzweiflungstaten vielleicht vermeiden zu können (Suizid ist ein Problem bei Schulversagen, wird aber an späterer Stelle noch einmal ausführlicher aufgenommen und besprochen). Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden – Württemberg warnt daher unablässig vor der zu starken und überzogenen Überbewertung der Schulnoten und einer damit dann verbundnen, überzogenen Reaktion der Eltern. „Natürlich sind gute Zensuren für das schulische und berufliche Weiterkommen von großer Wichtigkeit; das stellt niemand in Frage, auch der VEB nicht; Eltern und Erzieher sollten sich jedoch gänzlich davor hüten, den Wert eines jungen, sich noch entwickelnden Menschen ausschließlich an dessen Zeugnisnoten festzumachen“, so die verschiedenen VBE – Sprecher, die auch aus dem Wissen und der Erfahrung von möglichen Fehleinschätzungen berichten können.
Der VBE appelliert daher verständlicherweise mit Nachdruck an alle Erziehungsberechtigten, die Messlatte für die Einschätzung und eine „notwendigen Förderung“ ihrer Kinder auf keinem Fall an den eigenen, also den persönlichen und aus welchen Gründen auch immer nicht verwirklichten Träumen und Wünschen auszurichten; es ist so schnell geschehen, dass die Messlatte so in der Folge dann so hoch, beziehungsweise zu hoch gehängt wird, sodass die Gefahr besteht, dass das Kind im schlimmsten Fall auch Schaden nehmen könnte, möglicherweise auch Schaden nimmt. Auch die sozialen Kompetenzen unserer Gesellschaft, wie die Höflichkeit, die Hilfsbereitschaft, die Rücksichtnahme oder auch die guten Umgangsformen, sind heute endlich wieder gefragte Tugenden, die leider in keiner Klassenarbeit abgefragt werden dürfen/können und die bei keinen internationalen Vergleichs – studien berücksichtigt werden können und dürfen. Dabei kann der Mangel an emotionaler Intelligenz, an Empathie oder auch einem gutem Sozialverhalten das berufliche Weiterkommen auf Dauer deutlich stärker und nachhaltiger beeinträchtigen, als „nur“ schwache oder auch schlechtere Fachnoten.
Zeugnisse bewerten immer nur einen doch recht kleinen Ausschnitt der Schülerpersönlichkeit und sie sind, das muss man sich einfach einmal bewusst machen, niemals völlig objektiv, denn auch Lehrkräfte sind und bleiben auch nach der best – möglichen Ausbildung, immer noch/nur Menschen, Menschen, die eben auch Fehleinschätzungen erlegen sein können. Niemand ist perfekt, auch Pädagogen nicht! Sind die Leistungsergebnisse der jungen Menschen unbefriedigend, dann können durch gezielte Hilfestellungen, Fördermaßnahmen (Stützkurse in der Schule oder auch privater Nachhilfeunterricht, um nur zwei Beispiele an dieser Stelle zu nennen) oder eine entsprechende, persönliche Verhaltensveränderung des betroffenen Schülers schon bald wieder in deutlich bessere Leistungen und damit Noten verwandelt werden, sofern es sich aktuell nicht gerade um eine endgültige Beurteilung in einem Abschlusszeugnis handelt.
Ein weniger gutes Abschneiden in der Schule hat im Regelfall mehrere und häufig auch sehr unterschiedliche Ursachen; keineswegs sind Faulheit oder Gleichgültigkeit immer der Grund für die bescheinigten, mangelhaften Leistungen der Jugendlichen. Eine permanente Überforderung der Schüler/innen infolge einer falschen Schulwahl kann ebenso gut ursächlich dafür sein, und ist dabei im Zuge der Ursachenforschung für schulisches Versagen ein nicht zu unterschätzender Faktor. In diesen Fällen kann nur ein zügiger Schul –wechsel den betroffenen Kindern „Luft zum Atmen“ verschaffen und ihnen die so dringend benötigten Erfolgserlebnisse wieder ermöglichen. An den meisten Schulen werden leider zu wenige Stütz – und Förderkurse angeboten, da die entsprechenden Lehrerstunden dafür nicht vorhanden sind; dazu kommt dann auch noch erschwerender Weise hinzu, dass sich leider nicht alle Familien einen privaten Nachhilfelehrer leisten können und/oder auch wollen.
Wird ein Schüler dann infolge eines Konferenzbeschlusses aber wirklich nicht versetzt, dann sollten sich alle Beteiligten bei der Wiederholung einer Klassenstufe darüber im Klaren sein, dass das Geschehen keinesfalls als Demütigung zu verstehen und einzuschätzen ist, sondern als eine neue Chance gesehen werden soll und eigentlich auch muss, um die vorhandenen Defizite auszugleichen, respektive Entwicklungsver –zögerungen nun in einem neuen „Anlauf“ doch noch aufzuholen.
Ich möchte an dieser Stelle einen Bericht aus Österreich nahezu wörtlich übernehmen. „Die Presse“, Leitartikel: Ausgabe vom 7.3.2008 Rückfragehinweis: Die Presse, Chef vom Dienst, Tel.: (01) 514 14 - 4 45
„Menschen ohne Wert, Land ohne Zukunft“ (von Michael Prüller) Wie hoch ist der Wert eines Kindes - ein Gerichtsurteil dazu aus Österreich: Wien; der Oberste Gerichtshof bescheinigt einem behinderten Kind einen Wert von exakt null für seine Eltern.
Der Schauspieler Tobias Moretti hat im Vorjahr eine viel beachtete Rede gehalten: über den Wert des Menschen. „Es ist die Norm, die mir Sorge macht“, hat Moretti da erklärt: „Gesund, jung, fit, schön. Wie soll man heute erklären, dass es eine Gesellschaft reicher macht, Platz zu haben für das nicht Normale, für das Welke, für das Sterben; es gehört einfach dazu, das ist ja, als würde man eine Jahreszeit wegkürzen, als würde man den Herbst abschaffen“.
Moretti[14] warnte davor, den Menschen nur im Kosten – Nutzen – Kalkül zu betrachten, das dann bei einer Behinderung, Krankheit oder Siechtum ins Minus kippt: „Wenn dieser der Menschlichkeit enthobene Pragmatismus zum Cantus firmus der politischen Kompetenz wird, dann wird es so sein, dass man sich rechtfertigen muss, wenn man ein behindertes Kind zur Welt bringt oder einen debilen alten Menschen pflegt, dann ist das plötzlich Privatvergnügen“.
Was war geschehen? Ein Paar erwartet ein Kind, will dieses auch – aber nur, wenn es auch gesund ist. Bei der Untersuchung im Krankenhaus fällt der Ärztin die schwere Behinderung des Fötus nicht auf. Das Kind bleibt daher am Leben und kommt behindert zur Welt. Das Krankenhaus muss nun für den Schaden aufkommen, den die Eltern davon haben, dass sie ein Kind aufziehen müssen, das sie eigentlich nicht wollten.
Schadenersatz in solchen Fällen ist mittlerweile auch in Österreich geübte Praxis, was die damit verbundenen ethischen Fragen freilich nicht weniger beunruhigend macht. Aber in diesem Fall kommt etwas besonders Bedenkliches dazu. Früher sah die Abwägung nämlich so aus: Eltern wünschen sich ein gesundes Kind, bekommen aber ein behindertes Kind – und der „Schuldige“ an der Existenz dieses behinderten Kindes muss den Mehraufwand tragen, der durch die Behinderung entsteht. Nun ist aber das Höchstgericht der Argumentation der Eltern gefolgt: Bevor wir so ein Kind bekommen hätten, wollten wir lieber gar keines haben.
Daher besteht der Schaden nicht bloß in den zusätzlichen Kosten durch die Existenz einer Behinderung, sondern in allen Kosten, die durch die Existenz des Kindes entstehen – Kleidung, Essen, Spielzeug, alles.
Das Urteil bestätigt, dass dieses behinderte Kind so viel wert ist wie gar kein Kind, zu 100 Prozent ein Schadensfall ist. Da sind kein Wert, kein Nutzen und kein Vorteil aus seiner Existenz, den die Richter gegen die Belastungen gegen gerechnet hätten. Da wird im Urteil nichts genannt, was positiv für das Kind zu Buche schlagen würde: Es ist seinen Eltern ausschließlich ein Kostenverursacher.
An dieser Stelle sollte man sich eigentlich fragen, wie das Kind mit der Situation klarkommt. Der Junge ist heute sechseinhalb Jahre jung, ist geistig völlig in Ordnung, ein intelligentes Kind. Mein Gedankenanstoss dazu: Wie kommt die Gesellschaft mit solchen Denken und Handeln, wenn auch gerichtlich ausgesprochen, hier dargestellten und beschriebenen Tatsachen klar? Wenn eine Behinderung den Wert eines Menschen sofort auf null reduziert (reduzieren kann), haben wir dann nicht eigentlich schon ein Stadium erreicht, in der die körperliche Gesundheit auf geradezu eine perverse Weise überbewertet wird? Wen wundert es dann noch, wenn bei Urlaubsreisen alleine die Anwesenheit eines Körperbehinderten ausreichend, um nach dem Urlaub eine Urlaubsminderung geltend zu machen und so einen Teil der Reisekosten zurückbekommen kann? Wenn Kinder/Menschen kein eigener Wert, ungeachtet ihres Gesundheitszustandes, mehr zugerechnet wird, hat dann die Elternschaft überhaupt noch einen Wert? Haben wir es hier genau und ehrlich betrachtet nicht mit einem Kultur zerstörenden Verlust an Vitalität und Lebenszugewandtheit einer ganzen Gesellschaft zu tun, deren langsames Aussterben davon Zeugnis gibt?
Natürlich ist das hier von einem Gericht ausgesprochene „Wertlosigkeitsurteil“, das über den Behinderten hier ausgesprochen wurde, schon längst durch die Abtreibungspraxis auf der anderen Seite manifestiert worden. Völlig neu ist aber diese in einer höchstrichterlichen Form, einem geborenen und einem unter uns sichtbar lebenden Menschen gegenüber auszusprechen, beziehungsweise in diesem Umfang zuzusprechen. Vielleicht kann man dieses Tun und dieses „Wertlosigkeitsurteil“ vielleicht nicht so sehr den Richtern, die hier geltenden Gesetze so korrekt wie möglich auszulegen versucht haben. Der Rahmen für diese Gesetzesauslegung wird aber von der Politik gemacht, und diese lässt sich sehr viel Handlungszeitraum, obwohl schon lange eine ganze Reihe von qualifizierten Vorschlägen zum Schadenersatzrecht vorliegen. Offenbar haben die Regierungsparteien derzeit „Wichtigeres“ zu tun.
Es wäre aber nicht fair, hier über die Eltern herzuziehen. Unbestritten und unzweifelhaft ist dabei nämlich die Tatsache, dass das Großziehen einer/s Behinderte/n auch viel Leid, persönlichen Schmerz, Depression in unterschiedlichen Erscheinungsformen, Angst und Angst vor der Zukunft, enorme Kraftanstrengung abverlangt, Mühsal sowie ganz sicher auch die Verzweiflung in vielen Lebenssituationen mit sich bringt. Man kann niemandem einfach sagen: „Das musst du eben ertragen“! Das darf eigentlich überhaupt nicht von einem Menschen gesagt werden, wenn nicht selbst in dieser Situation steht, mit diesen Schwierigkeiten und Belastungen vertraut ist. Sich eine positive Einstellung zu bewahren, unabhängig davon, wie es mit einem behinderten Kind weitergeht, ob es jemals älter als zehn Jahre alt wird oder werden kann, ob es jemals einem Fußball hinterher rennen wird, jemals wird laut lachen können – das sind schwere und gewaltige Herausforderungen, die eben nicht jede Familie so einfach meistern kann.
Trotzdem gilt: Als Gesellschaft kann man sich nicht weniger leisten als das prinzipielle Werturteil zugunsten eines jeden Menschen, auch des behinderten Menschen. Es ist die einzige Haltung, mit der eine Zivilisation lebenswert bleibt.
Wie hoch ist der Wert eines Kindes in unserem Verständnis?
Sehr hoch, sagt mir die ehemalige Handballtrainerin meiner Enkel – tochter[15], denn wenn ich sehe oder spüre, dass es einem Kind nicht gut geht, dann überlege ich schon, wie ich ihm helfen kann, ob es für mich Möglichkeiten gibt, bei der Aufarbeitung der bestehenden Probleme zu helfen?
Es bedrückt mich und macht mich in gewisser Weise auch traurig, wenn ich in der aktuellen Situation feststellen muss, dass Mädchen sich immer wieder aus Verzweiflung ritzen. Ich habe in meiner Arbeit aber auch das Jugendamt schon um Hilfe gebeten, weil ich in meiner Funktion als Trainerin an vielen Stellen einfach „ohnmächtig“ zusehen muss, die Hilfe und Unterstützung die notwendig wäre nicht leisten kann.
Aus meinem Verständnis heraus muss für die Kinder von heute, die sich Vereinen oder wie auch immer engagieren oder auch für die Kinder, die sich mehr oder weniger selbst überlassen sind alles getan werden, um ihnen ein so gut wie mögliches Leben zu ermöglichen; dazu ist dann aus meiner Einschätzung persönliches und auch privates Hintergrundwissen für meine Arbeit mit Kindern unbedingt notwendig, das ich mir in Einzelgesprächen mit der Familie oder den Betreuer hole.
Warum engagiere ich mich in der Jugendarbeit? Das ist sehr einfach zu beantworten, so die Trainerin weiter: Kinder sind das höchste Gut das wir haben, wir sollten damit verantwortungsbewusst umgehen.
- Ich habe zuerst meine Kinder trainiert
- Es gab im Laufe der Zeit immer mehr Reibungspunkte zwischen den Familienmitgliedern, und führte dann so zu einem Wechsel in der Trainingsgruppe der „Super Minnis“
- Es macht mir Spaß, ich tue mir damit nichts an
- Kinder von der Straße geholt
- Unstrukturierte Kinder aus unstrukturierten Familien finden hier neue Anregungen und schaffen es dann vielleicht über diesen Weg zu einem strukturierten, eigenen Leben
- Klare Regeln sind ein wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit, die ich in gewisser Weise auch als Lebenshilfe für die Kinder sehe.
- Den Kindern soll über die Gruppe spürbarer Halt gegeben werden
- Vertrauen muss aufgebaut werden,
- Der Prozess des sich einordnen und unterordnen in einer Gruppe kann hier relativ zwanglos und locker, also im Wesentlichen auch ohne Sanktionen geschehen; das geschieht im Verein deutlich leichter als in einer Familie.
- Gradlinigkeit und Vertrauen gehören für den Umgang mit Kindern im Familienleben ebenso wie im Vereinsleben unbedingt zusammen
Kinder, ihre Probleme und Sorgen weltweit!
Weltweit lebt ein großer Teil der Kinder in großer oder sogar absoluter Armut. Armut führt in der Folge zu einer schlechteren Gesundheitsvorsorge und zu einer häufig mangelhafteren Ernährung. Das wiederum wirkt sich aber dann wiederum nachteilig auf die geistige, motorische und sozial – emotionale Entwicklung der Kinder aus. Die davon betroffenen Kinder sind dann weniger leistungsfähig, erzielen später ein schlechteres Einkommen und können insgesamt später auch schlechter für ihre eigenen Kinder sorgen. Ein Teufelskreislauf, den es für uns im Sinne von Hilfe für die Betroffenen zu durchbrechen gilt!.
Angesichts der von der Ernährungs – und Landwirtschaftsorganisation FAO geschätzten 1.000.000.000 Hungernden weltweit und über 24.000 Toten in Folge von Hunger täglich, dürfte es sich um eines der über viele Jahrzehnte hinweg am massivsten verletzten Menschenrechte handeln.
Während der FAO zufolge die Zahl der Hungernden in China rückläufig ist, stagniert sie in Indien und wächst in Afrika. Die Demokratische Republik Kongo hat mit 70 Prozent den weltweit höchsten Anteil von unterernährten Menschen in ihrer Bevölkerung. Alle Zahlenangaben sind allerdings in Anbetracht des mangels an „echten“ empirischer Grundlagen als Schätzungen zu sehen, mit Vorsicht zu behandeln.
Weltweit sind 219 Millionen Kindern unter fünf Jahren durch Armut kognitiv eingeschränkt. Das sind 39 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe in den Entwicklungsländern. In Afrika sind es gar 61 Prozent (Studie: Armut beeinträchtigt die geistige Entwicklung von Kindern, abgerufen am 18. Dezember 2007). In den Entwicklungsländern sterben rund 11 Millionen Kinder unter fünf Jahren pro Jahr – das sind 30.000 Kinder pro Tag. Ungefähr die Hälfte der Kindersterblichkeit geht dabei auf Unterernährung (von Mutter und Kind) zurück (Welthungerhilfe: Was ist Hunger? abgerufen am 18. Dezember 2007).
Das Recht auf Nahrung, zutreffender Recht auf angemessene Ernährung genannt, ist als Menschenrecht völkerrechtlich in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN – Sozialpakt) verankert. Das Recht auf „ausreichende Ernährung“ findet sich dort in Artikel 11, Absatz 1 als Teil des Rechts auf angemessenen Lebensstandard, sowie dann in Absatz 2 noch einmal deutlich herausgehoben als ein „grundlegendes Recht eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein“. Darüber hinaus ist es außerdem in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten. UN – Sonderberichterstatter für das Recht auf angemessene Ernährung ist Olivier de Schutter[16], sein Vorgänger bis 2008 war Jean Ziegler[17]. Mehrere Staaten haben das Recht auf angemessene Ernährung sogar in ihren Verfassungen fest verankert.
Das Recht auf eine angemessene Ernährung gilt immer als verletzt, wenn durch dauerhaften Entzug von Nahrung oder Ernährungsgrundlagen die Würde des Menschen verletzt ist. Umgekehrt ausgedrückt heißt es dazu im Allgemeinen Kommentar Nr. 12 des Sozialausschusses der Vereinten Nationen: „Das Recht auf angemessene Nahrung ist dann verwirklicht, wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, einzeln oder gemeinsam mit anderen, jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Nahrung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung haben.“
Unsere Kinder in der eigenen Familie näher betrachtet!
Der Hanauer Anzeiger vom 11.03.2010 berichtet zum Thema Familie:
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Kinder haben idealtypisch folgende Verwandtschaft innerhalb einer Familie:
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- zwei Eltern, die dem Kind am nächsten stehen
- vier Großeltern – die Eltern der Eltern
- mögliche Geschwister
Außerdem haben Kinder manchmal noch folgende Verwandtschaft:
- eine verschieden große Anzahl an Onkeln und Tante (Geschwister der Eltern)
- eine verschieden große Anzahl an Geschwister (andere Kinder derselben Eltern)
Was ist heute ein guter Vater?
Der Schriftsteller Martin Walser, sagt: Diese 10 Sätze sind das, was mir von meinem Vater geblieben ist:
01) Vor einem guten Vater hat ein Kind keine Angst.
02) Ein guter Vater spielt Klavier.
03) Ein guter Vater singt mit den Kindern.
04) Ein guter Vater liest Bücher, in denen Engel vor – kommen.
05) Ein guter Vater fährt Rad.
06) Ein guter Vater kann staunen über das, was seine Kinder können.
07) Ein guter Vater wird für einen Vegetarier gehalten.
08) Ein guter Vater hat keine Theorie.
09) Ein guter Vater kann von seinem Vater nur Schönes erzählen.
10) Ein guter Vater weiß nicht, dass er ein guter Vater ist.
Der ideale Vater heute:
01) Er verzichtet auf Überprüfung der biologischen Vaterschaft.
02) Er übernimmt 50% der Hausarbeit.
03) Sein Einkommen gehört der Familie.
04) Für jede Überstunde in Fabrik oder Büro übernimmt er zum Ausgleich freiwillig eine zusätzliche Stunde Hausarbeit.
05) Seine handwerklichen Verpflichtungen im Haushalt zählen nicht zur Hausarbeit.
06) Er unterstützt die emotionale, sexuelle und materielle Emanzipation seiner Frau. Notfalls fährt er sie zu ihrem Liebhaber und wartet (VIER solche Fälle kenne ich – die armen Burschen haben Angst vor ihrer rechtlich abgesicherten Vernichtung durch Scheidung).
07) Er weiß, dass seine Pflichten gegenüber seiner Frau und ihren Kindern durch Scheidung nicht enden. Er weiß, dass ihm gegenüber keine Pflichten bestehen.
08) Er weiß, was „erhöhte Erwerbsobliegenheit“ bedeutet.
09) Er weiß, dass er keinen Anspruch darauf hat, über die Kinder, für die er unter erhöhter Erwerbsobliegenheit schuftet, auch nur etwas zu erfahren. Er weiß, dass über ihn geschimpft werden darf, bis er den Kindern besser nicht zugemutet wird.
10) Er kennt seine rechtliche Wehrlosigkeit. Er weiß, dass Frauen dies wissen. Er weiß, dass Frauenbeauftragte darüber informieren, wie andeutungsweise der Gebrauch des Schlagworts „Gewalt“ vor Behörden taktisch genutzt werden kann.
11) Er erfährt die Bedeutung der Formulierung „Frauen werden bevorzugt eingestellt“ mehrfach im Leben.
12) Er hat bereits in der Schule den Unwert des Wesens Mann erlernt.
13) Nein, Vater wird er nicht.
Wertevorstellungen zu Familie dazu im Vergleich zum Islam
„Mit Gesetzen für fast jeden Aspekt des Lebens, repräsentiert der Islam eine auf dem Glauben basierende, klar geregelte Ordnung, die Frauen für den Aufbau gesunder Familien und Gemeinschaften als entscheidend ansehen und korrigiert den Schaden, den der bekannte säkulare (weltliche) Humanismus der vergangenen dreißig Jahre angerichtet hat, erklärten unterschiedliche Experten dazu; eine andere Facette des Islams besteht darin, dass sich hier auch Frauen aus zerstörten Familien sich von dieser Religion besonders angezogen fühlen könnten, weil in dieser Religion die Stellung der Familie einen besonderen und wichtigen Wert verleiht, sagte Marcia Hermansen, eine Professorin für Islamische Studien an der Loyola University in Chicago und eine Amerikanerin, die ebenfalls zum Islam konvertiert ist”.( Islam’s Female Converts (Weibliche Konvertiten zum Islam); Priya Malhotra, [Stand: 16. Februar, 2002].
Nirgendwo ist dieser Trend eines Volkes, für das die traditionellen Werte der Familie, wenn sie den Islam annehmen, so vorherrschend ist, wie in Nordamerikas Latino[18] oder auch der Spanischen Gemeinschaft. Ein Moslem von Floridas beobachtete und beschrieb das so: „Ich habe eine ansteigende Zahl von Spaniern zum Islam konvertieren gesehen. Ich denke, die spanische Kultur selbst ist sehr reich, was die Familienwerte angeht, und das ist etwas überaus Bedeutendes in der Religion des Islam“. Es stellt sich also für uns die Frage, welche besonderen Werte oder Wesenszüge des islamischen Familienlebens so viele Menschen so anziehend und überzeugend finden.
Die Struktur der islamischen Familie ist klar patriarchalisch. Die Männer stehen im Allgemeinen eine Stufe über den Frauen. Das ist für den Moslem eine besondere Auszeichnung durch Allah/Gott, wodurch sich in der Folge auch die absolute Pflicht des Mannes, für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen, ableitet. Der Mann hat das im Koran abgesicherte und „verbriefte“ Recht, von seiner Frau Gehorsam zu fordern, sie unter Umständen im Eheverkehr zu bestrafen und durch leichte Schläge zu züchtigen[19]. Den Vorrechten des Mannes entspricht aber auch seine Pflicht, seine Familie vor Angriffen von außen zu schützen und ihre Belange in der Öffentlichkeit alleine zu vertreten. Der Umgang der Ehepartner miteinander soll aber dabei immer in „rechtlicher Weise“ erfolgen. Die Ehepartner sollen sich gegenseitig sehr wohl mit Güte behandeln und auch ihre Liebe zueinander pflegen. Die Frau ist vor allem Ehepartnerin, Hausfrau, Mutter und die Erzieherin der Kinder. Vor Fremden und in der Öffentlichkeit hat sie sich allerdings so zu kleiden und dementsprechend ihre Reize so zu bedecken, dass sie keinen Belästigungen ausgesetzt wird oder werden kann. In einigen Ländern herrscht deshalb auch die Sitte, dass die Frau teilweise oder sogar ganz verschleiert ausgeht. Frauenbewegungen und Reformatoren befürworten eine aktivere Rolle der Frau im sozialen und politischen Leben.
Vertrauen – Misstrauen,
das sind mit die wichtigsten Bestandteile im Leben eines Menschen; „kann man denn überhaupt niemandem mehr (ver)trauen?“ Sicher ist jedem von uns schon einmal dieser Gedanke durch den Kopf geschossen, wenn er von einem ihm sehr geschätzten Menschen (sehr) enttäuscht wurde. In einer solchen Situation der Enttäuschung dann diese Frage auch sehr viel globaler zu stellen, ist eine ganz normale und menschliche Reaktion. Viele Menschen jedoch, die schlechte Erfahrungen mit ihren Mitmenschen gemacht haben, sind nicht nur enttäuscht, sie werden häufig leider auch äußerst misstrauisch der Umwelt und auch dem Freundeskreis gegenüber, verbittern auf Grund des Geschehenen und Erlebeten und entwickeln in der Folge dann schon fast eine feindselige Grundhaltung gegenüber den anderen Menschen.
Ihr dann gelebtes Misstrauen fungiert für sie als eine Art Schutzschild, das sie vor weiteren schlechten Erfahrungen bewahren soll, getreu nach dem Motto: Wenn man nichts erwartet, oder auch wenn man gar mit dem Schlimmsten rechnet, dann kann man auch nicht mehr enttäuscht werden. Ein Jurastudent, heute ist er ein niedergelassener Rechtsanwalt, sagte einmal: „Wer keinen Panzer um sich herum aufbaut, der kann in dieser Welt nicht überleben!“ Das mag vielleicht auch so sein, aber durch diese Einstellung verhindert man gleichzeitig und ganz sicher, und auch das muss klar gesagt werden, mit anderen Menschen doch noch neue, positive und befriedigende Erfahrungen zu machen. Ich möchte an dieser Stelle bei dieser Frage mit Ihnen noch einige Augenblicke verweilen und mit Ihnen zusammen noch einmal genauer anzuschauen, was es eigentlich heißt, anderen Menschen zu vertrauen, und warum wir uns diese positive Haltung anderen Menschen gegenüber trotz vielleicht schlechter Erfahrungen bewahren sollten.
Es gibt zwei Arten von Vertrauen, die aber beide miteinander zusammenhängen:
1. Vertrauen zu sich und seinen Fähigkeiten, und
2. Vertrauen zu anderen Menschen
Wenn wir uns selbst vertrauen, dann glauben wir an unsere Fähigkeit und daran, dass wir mit allem, was auf uns zukommt, auch umgehen zu können. Wir haben also das notwendige (Selbst)Vertrauen unser Leben zu meistern – was auch immer da noch kommen mag. Infolge dieses Vertrauens gehen wir dann gelassen durch das Leben und die Welt.
Wenn ich der Überzeugung bin, ich kann – komme was auch immer da wolle – damit auch fertig zu werden, dann brauche ich keine Angst zu haben, auch nicht davor, anderen Menschen zu vertrauen. Dann kann ich dem Anderen Gutes einfach nur „unterstellen“. Wenn ich jedoch glaube, anderen Menschen (psychisch) nicht gewachsen zu sein, (psychisch) also schwächer als andere zu sein, dann habe ich sehr wohl Angst vor anderen und neige schon fast automatisch zu Misstrauen ihnen gegenüber.
Jeder Mensch hat sich in seinem Leben eine bestimmte Grundeinstellung hinsichtlich anderer Menschen zugelegt; doch woher kommt aber diese Grundeinstellung, wo hat sie ihren Grund, ihre Ursache? Diese Grundeinstellung entwickeln wir aufgrund unserer Erfahrungen in der Kindheit. Kleine Kinder haben ein absolutes und blindes Vertrauen in die Menschen in ihrem Umfeld, bis sie eines Tages plötzlich erfahren, dass sie auch enttäuscht werden können.
Solche enttäuschenden Situationen könnten beispielsweise sein:
- wenn niemand da ist, wenn sie Hilfe brauchen
- wenn die Eltern etwas ankündigen und es nicht einhalten,
- wenn zu hohe Anforderungen als sie gestellt werden, sodass sie immer wieder erleben, etwas nicht zu schaffen,
- wenn sie immer kritisiert werden,
- wenn die Eltern sie grundlos schlagen oder beschimpfen,
- wenn die Eltern sie über behüten und keine eigenen Erfahrungen machen lassen,
- wenn die Eltern launisch sind und ihre Launen am Kind auslassen,
- wenn Kinder sich einer Situation hilflos ausgeliefert fühlen wie beispielsweise einem langen Krankenhausaufenthalt oder einer Kinderkur, wenn eines der Elternteile stirbt oder die Eltern sich trennen.
In solchen Situationen lernen Kinder, ein geringes Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, in andere Menschen oder in das Leben zu entwickeln. Julian Rotter[20], Verhaltensforscher an der Universität von Connecticut hat Untersuchungen mit eher misstrauischen und eher vertrauensvollen Menschen durchgeführt und dabei auch Vorurteile gegenüber vertrauensvollen Menschen überprüft. Er fand weder Belege für die Vorurteile, dass vertrauensvolle Menschen dümmer und leichtgläubiger sind als misstrauische, noch dafür, dass vertrauensvolle Menschen häufiger übers Ohr gehauen werden.
Eltern in der Vorbildfunktion
Jedem Kind wird zu einem von den Eltern für sinnvoll gehaltenen Zeitpunkt erklärt, dass es nicht stehlen, lügen, zerstören darf, aber auch bei einer roten Ampel und ohne zu schauen nicht über die Straße gehen darf, um nur einige alltägliche und vertraute Beispiele zu nennen. Das Kind nimmt diese Verbote zunächst auch ohne (großen) Widerspruch so zur Kenntnis, da die Eltern ihm das so gesagt und auch erklärt haben.
Ohne konkrete Vorbildfunktion und eine altersgerechte Erklärung, wieso man bestimmte Dinge nicht tun darf/sollte, bleibt die unbewusste Übernahme von Verhaltensregeln, sowie das Verständnis für das/die Kind/er jedoch eher schwammig und nicht nachvollziehbar, denn aus eigenem Wissen hat es noch keine Erklärung oder Begründung für die neuen „Gebote“. Noch schwieriger wird es dann, wenn eben genau diese Eltern das Gegenteil von dem tun, was sie dem Kindern zuvor als unbedingt notwendige und erforderliche Regeln vermittelt haben, also selbst bei einer roten Ampel die Straßenseite wechseln, es mit der Wahrheit eben nicht so „genau“ nehmen, eine „persönliche Wahrheit“ entwickeln. Wird das/ein Kind beim Lügen erwischt, bekommt es in den meisten Fällen Ärger oder zumindest eine klare und negative Rück –meldung von den Eltern und auch Erziehern. Ich erinnere mich noch sehr gut, an die Reaktion einer Erzieherin, der wir in der Kindergarten –gruppe meiner Enkeltochter eine Lüge nachgewiesen haben. Wir wurden zur Leiterin des Kindergartens zu einem Gespräch einbestellt. Die verantwortliche Leiterin des Kindergartens sagte dann auf die Lüge erneut hingewiesen zu uns: „Das ist die persönliche Wahrheit der Erzieherin!“ Gibt es bei einem Kind Ungereimtheiten, dann sagt diese Kindergartenleiterin: „Sag die Wahrheit, lügen macht die Angelegenheit nur noch schlimmer!“ Hier gab es keine „persönliche Wahrheit! Im Gegenteil man unterstellt den Angehörigen bei solchen (auf)klärenden Gesprächen, dass sie auf Konfrontationskurs zum Kindergarten gehen; wie soll ein Kind sich nun verhalten, das diese Doppelzüngigkeit erlebt und mitbekommt? Welchem Vorbild soll das Kind nun eigentlich nacheifern?
Die Vorbildfunktion der Eltern ist also zwingend notwendig!
Verbote und eventuell verhängte Strafen bleiben jedoch wirkungslos, und das muss hier ganz klar gesagt werden, wenn sich die Eltern nicht wirklich auch an das halten, was sie ihren Kindern zuvor verbal einzubläuen versucht haben. Ein Kind wird beispielsweise in irgendeiner Form bestraft, wenn es beim Lügen erwischt wird, erlebt aber unter Umständen regelmäßig mit, wie die Eltern selbst Lügengeschichten erzählen – sei es, dass von der Mutter unwahre Begebenheiten beim Tratsch mit der Nachbarin im Hausflur erfunden werden, oder aber auch, dass zum Beispiel eine Tante, über die die Eltern vorher lautstark hergezogen haben, mit Küsschen und Schmeicheleien begrüßt wird, wenn sie einige Tage später zum Kaffeeklatsch kommt. Das Kind wird angeschrieen, wenn die Ampel rot anzeigt und es über die Straße gehen möchte; völlig überrascht und unvermutet spürt das Kind, dass es plötzlich zurück gezerrt wird, aber die Mutter selbst bei einer roten Ampel die Straße überquert, weil schräg gegenüber beispielsweise der Bus wartet, oder weil der Mutter die Wartezeit auf Grün möglicherweise schlicht zu lang geworden ist. Welch einen ungeheueren Vertrauens –spagat oder auch Gedankenspagat muss da ein Kind vollbringen, wenn es das verstehen und sich gesund und normal entwickeln soll!
Kinder übernehmen in der Regel unbewusst das Verhalten, das ihnen von ihren Bezugspersonen (vertrauten Personen) vorgelebt wird; in seltenen Fällen reichen schon allein die gesprochene Sätze aus, um einem Kind bestimmte Regeln, Normen und Werte zu vermitteln; dieses gilt insbesondere immer in Verbindung mit der Tatsache, dass Eltern sich oft selbst nicht an das halten, was sie von dem Kind gefordert und verlangt haben.
Erklärungen sind unbedingt erforderlich und notwendig!
Sicherlich ist es richtig, einem Kind durch eigenes Vorbildverhalten und auch mit verständlichen Worten gewisse, notwendige Verhaltensregeln zu vermitteln; allerdings ist es unbedingt erforderlich, dass die Eltern oder Betreuer des Kindes auch klar und nachvollziehbar erklären, warum sie selbst (aus welchem Grund auch immer) von der von ihnen so wichtigen und aufgestellten Regel in diesem Fall abgewichen sind. Geschieht das nicht, dann geht das Kind im Regelfall davon aus, dass es auch problemlos von aufgestellten Regeln problemlos abweichen kann und läuft so völlig unbefangen und unreflektiert direkt in mögliche gefährliche Situationen hinein!
Mit gutem Beispiel voran – Eltern in der Vorbildfunktion
Von Geburt an beginnen Kinder das Verhalten von Erwachsenen nachzuahmen. Das macht Eltern – ob wir uns dessen nun immer bewusst sind oder nicht – unweigerlich zu prägenden Vorbildern. Durch das „Vorleben“ der Eltern lernen – im Sinne von übernehmen – die Kinder ihr späteres, eigenes Verhalten, ihre Lebenseinstellungen und auch ihre Gefühle – mehr noch, als nur durch notwenige und gezielte Erziehungs –maßnahmen oder auch durch an mancher Stelle sicher auch notwendigen, wortreichen Erklärungen; genau darin liegt dann eben auch für die Eltern eine unendlich große Chance für eine entspannte und erfolgreiche Erziehung der Kinder.
In den ersten sieben Lebensjahren ist das Nachahmen die wichtigste kindliche Lernmethode; dann hört das nachahmen aber nicht auf, wie man vielleicht annehmen könnte, da inzwischen eine intellektuelle Auseinandersetzung mit den Aufgaben des Alltags eingesetzt hat und deshalb in ihrer Bedeutung deutlich zunimmt, behält das Lernen am Vorbild doch noch immer eine sehr hohe Bedeutung. Da liegt es einfach auf der Hand, dass die Eltern bei dieser Art des nachahmenden Lernens eine ganz besondere Rolle einnehmen.
Durch ihr Verhalten im Alltag und im Umgang mit dem Kind vermitteln Eltern ihren Kindern, welche Bedeutung Rücksichtnahme auf andere Menschen zu nehmen im täglichen Leben hat, geduldig zu sein und es bei jeglichem Tun es ungeheuerlich Wichtigkeit ist Vorsicht walten zu lassen; in diesen Prozess ist auch der wichtige und für das gesamte Leben wichtige Lernprozess des Regeln Einhaltens, besonnen, freundlich und liebevoll zu sein auch so zu reagieren eingeschlossen. Im Idealfall einer „gelungenen Erziehung“ geschieht das nicht ausdrücklich oder mit der erklärten Absicht der Eltern und Erzieher das Kind zu beeinflussen, sondern vielmehr über den Weg, dass sich die Eltern und die betreuenden Personen der Kinder ganz „normal“ verhalten. Ein gutes Vorbild zu sein, heißt ja nicht, sich (ständig) wie auf einer Theaterbühne zu fühlen und entsprechend „bühnenreif“ zu verhalten und zu benehmen zu müssen; dennoch ist und bleibt es ganz sicher sinnvoll, das eigene Verhalten immer wieder zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen oder in Frage stellen zu lassen.
Gefühle werden uns nicht in die Wiege gelegt
Gefühle sind und werden dem Menschen nicht angeboren. Kinder erlernen sie durch ihr eigenes, ganz persönliches Erleben, auch hier wieder durch das prägende, elterliche Vorbild. Durch die Mutter oder den Vater lernt das Kind auch mit seinen Gefühlen umzugehen, sie zu verstehen und Situationen zuzuordnen. Vielleicht sollten wir als Erwachsenen einmal den Versuch unternehmen kurz innezuhalten, wenn wir gerade unserem Ärger – vielleicht auch den Ärger auf das Kind – meinen Luft machen zu müssen oder zu wollen. Hier gilt eine ganz wichtige Erkenntnis: Überlegt der aufgebrachte Mensch eigentlich, bevor die Schimpftirade losgeht? Überlegt der aufgebrachte Mensch, welches Gefühl sich ursächlich hinter seiner Wut versteckt? Wohl kaum oder nur sehr selten. Könnten Erwachsene diese Art der Selbstbe –herrschung fast schon idealerweise umsetzen, hätten sich im Griff, dann könnten sie und auch ihre Kinder sehr viel daraus lernen; Erklärungen statt eines Wutausbruchs wären dann die daraus folgende Handlungs –weisen; so wäre es dann möglich, in einer schwierigen Alltagssituation dem/n Kind/ern zum Beispiel erklärend zu sagen:
- „Ich habe mir Sorgen gemacht, weil du nicht gleich aus der Schule zurückgekommen bist.“
- „Ich bin enttäuscht, weil du dich nicht an unsere Abmachung gehalten hast.“
- „Ich hatte Angst, dass du einen Unfall baust, als du so wild mit Fahrrad gefahren bist.“
Durch den Ausdruck der elterlichen Gefühle kann das Kind die Eltern und deren Gefühle und die daraus resultieren Sorgen und Ängste deutlich besser einschätzen und lernt somit mit der Zeit auch, die eigenen Empfindungen besser zu differenzieren und einzuordnen; daraus ergibt sich dann, dass das Kind Gefühle kennt beziehungsweise erkennen und zuordnen kann, und so zweifellos auch besser mit ihnen zurechtkommt, als im Gegensatz dazu mit einer diffusen, fast nicht mehr steuerbaren Wut im Bauch; Verstehen greift dann auch bei einer unbestimmten und unerklärlichen Angst. Wenn Eltern also mit ihrem/n Kind/ern über ihre Empfindungen sprechen, zeigen sie damit ihrem Kind nachvollzieh – und verstehbar, dass Gefühle etwas sind, womit man sehr wohl umgehen kann, denen ein Mensch keineswegs hilflos ausgeliefert ist.
Einstellungen werden von Kindern übernommen
Einstellungen wie Optimismus, Gerechtigkeitssinn, Toleranz, Idealismus oder Materialismus haben wir an vielen Stellen von unserem Zuhause übernommen, so wie das unsere Kinder bei ihrem Zuhause auch tun werden. Darüber haben wir im Grunde genommen nicht wirklich nachgedacht, nicht im Einzelnen er – oder abgewogen, sondern einfach schlicht übernommen. Durch unsere Aussagen, Verhaltensweisen und Ausstrahlung prägen wir, und hier sollten wir uns das für unser eigenes Tun ganz bewusst machen, zunächst die Lebenseinstellung unsere Kinder ganz entscheidend.
Das LBS-Kinderbarometer
Stellt nach einer Umfrage die fünf wichtigsten Wertverstellungen der Kinder sind:
1. Anderen Menschen zu helfen,
2. Freunde zu haben,
3. eine eigene Meinung zu haben,
4. Spaß haben sowie
5. Ehrlichkeit .
Bei den Zukunftswünschen lautet die entsprechende „Hitparade“
- Einen guten Beruf zu haben,
- für die eigenen Kinder da zu sein,
- eine eigene Familie zu haben,
- in einem eigenen Haus zu wohnen,
- eigene Kinder zu haben.
Weitere interessante Ergebnisse sind, dass sich
- 71 % der Kinder fühlen sich in ihrer Familie gut oder sehr gut, aber 9 % dagegen eher schlecht.
- Gemeinsam mit den Eltern zu essen wirkt sich positiv auf die Ernährung und das Körpergefühl aus.
- Nach dem Schutz vor Gewalt und Drogen, sowie dem Recht auf ungestörtes Spielen, wird der Kontakt zu beiden Eltern bereits an vierter Stelle der wichtigsten Kinderrechte genannt...
Natürlich suchen sich Kinder später zunehmend auch andere Vorbilder, auch außerhalb ihrer Familie; das kann im persönlichen Freundeskreis sein, kann die Person der/des Jugendleiters/in betreffen oder auch in der Welt der Stars beheimatet sein, kann aber auch bekannte und berühmten Persönlichkeiten, Politiker/innen oder auch Schauspieler/innen betreffen. Doch die Chance, die positiven Werte und Einstellungen durch ihr eigenes Vorbild ihrem Kind zu vermitteln, sollten sich Eltern unter keinen Umständen entgehen lassen. Es ist sicher aufschlussreich, einmal zu reflektieren, nach welchen Werten die Eltern selbst ihr Leben ausrichten und ausgerichtet haben, und welche dieser Werte sie davon nun an ihre Kinder eigentlich weitervermitteln möchten.
- Wie ist mein Konsumverhalten? Achte ich dabei auf die Schonung von Ressourcen?
- Welche Einstellung habe ich zu Minderheiten und wie äußere ich mich darüber?
- Wie zuversichtlich bin ich, dass ich die Probleme des Alltags meistern kann?
- Wie hoffnungsvoll sehe ich in die Zukunft?
- Wie wichtig ist mir Gerechtigkeit?
- Wie gehe ich mit meinem Partner, meiner Partnerin um?
Ein Ergebnis daraus ist die Erkenntnis, dass Eltern das beste Vorbild für ihre Kinder darstellen, wenn ihre tatsächlich gelebten positiven Einstellungen in einem erkennbaren Einklang mit ihren Erziehungszielen stehen.
Vorbild sein heißt nicht, perfekt sein zu müssen
Ein gutes Vorbild zu sein, ist nicht gleichzusetzen mit sich immer richtig verhalten zu müssen, niemals aus der Haut fahren zu dürfen oder wie ein Leben wie ein „Heiliger“ leben zu müssen. Auch die gemachten Fehler und Schwächen sowohl von Eltern und Erzieher, und ein klares, nicht beschönigendes dazu stehen, gehören ebenso mit zu einem guten Vorbild, denn damit wird lediglich, oder Gott sei es gedankt verdeutlicht, dass Menschen eben nicht perfekt sind, nicht sein können und es auch nicht sein müssen; wo Menschen sind, da Menschelt es eben, sagt der Volksmund; niemand muss perfekt sein, um dennoch wertvoll und liebenswürdig und vertrauensvoll zu sein. Diese gravierende und schon fast lebensnotwendige Erkenntnisvermittlung an die Kinder ist an die Tatsache verknüpft, dass die Funktion der Person dabei völlig unbe –deutend ist.
Wer zeigt, dass er seine eigenen Fehler wahrnimmt und sich bemüht, vielleicht die eine oder andere Schwachstelle zu verändern und zu beheben, ist das beste Vorbild für die Kinder, denn sie veranschaulichen, dass Menschen unabhängig von ihrem Alter immer noch bei dem Bemühen, ihr Zusammenleben positiv zu gestalten dazu lernen können.
Die Wichtigkeit einer Vorbildfunktion der Eltern ist aus meiner Sicht absolut unumstritten! Damit Geschwister aber auch dauerhafter friedlich miteinander umgehen können, sind die Eltern gefordert etwas einerseits sehr Einfaches und anderseits zugleich doch sehr Schwieriges leisten: Sie müssen ihren Kindern ein friedliches und partnerschaftliches Miteinander vorleben. Ich weiss, dass sich diese Forderung sehr viel leichter formulieren und stellen lässt, als es sich dann aber im Alltag umsetzen lässt. Kinder, die ihrer Familie in einer verständnisvollen, großzügigen und heiteren Atmosphäre aufwachsen können (dürfen), werden das, was sie bei den Eltern gesehen und erlebt haben dann als ein ganz selbstverständliches Tun auch in ihre Geschwisterbeziehungen hineintragen. Natürlich kann es auch für das vorbildlichste Umfeld nicht ausgeschlossen werden, denn das wäre ein „blauäugiges Denken“ und völlig an den Realitäten des wahren Lebens vorbei, dass Geschwister sich in ihrem Verhalten untereinander ab und zu auch wie „Hund und Katze“ verhalten und dementsprechend miteinander umgehen; da hilft dann im Regelfall zunächst erst einmal nur der Abstand der Geschwister voneinander. Eltern sollten dann diese Situationen aber mit viel Humor und Gelassenheit entschärfen, und dabei in ihrer Vorbildfunktion die Chance nutzen, Lösungsmöglichkeiten für den entstandenen Geschwisterkonflikt aufzeigen.
Studien beweisen die Vorbildfunktion der Eltern
Wenn Kinder zu einer Zigarette greifen, dann ist der Regel zumindest ein Elternteil dieser Kinder auch Raucher. Nahezu jedes dritte Kind im Alter von dreizehn bis vierzehn Jahren raucht mehr oder minder stark. Das zeigt eine Befragung von 2.000 Kindern und Jugendlichen durch das „LBS – Kinder – Barometer”.
Danach steigt der Anteil der Raucher mit zunehmendem Alter. In der 4. Klasse sind „ erst“ vier Prozent der Schüler/innen, die Kontakt mit Zigaretten haben betroffen; bei den Siebtklässler ist der Anteil der Raucher (Gelegenheitsraucher) bereits auf alarmierende, und wie ich meine, erschreckenden 29 Prozent gestiegen.
Unser erzieherisches Tun und Lassen ist und wird ganz eindeutig, auch wenn es uns schwer fällt, das uns selbst einzugestehen, von ganz bestimmten Normen und Spielregeln beeinflusst. Diese Werteinstufungen und Verhaltensformen werden dann so an die Kinder weitergegeben. Die Vermittlung dieser Normen und Spielregeln, also dem, was jeder für sich für richtig und gut, selbstverständlich oder auch mehr oder weniger wertvoll hält, geschieht im Wesentlichen auf drei verschiedene Weisen:
- Ein großer Teil der Erziehung der Kinder erfolgt auf dem Wege der Belehrung, des Gesprächs und der Unterweisung, wie es gerne die Kirche formuliert. Hier handelt es sich um die Erziehung mit Hilfe der Sprache. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um bewusste und absichtsvolle erzieherische Tätigkeiten.
- Eine zweite wichtige Beeinflussungsart sind die vielfältigen Möglichkeiten, Kinder zu belohnen und zu bestrafen; damit sind keineswegs nur die auffälligen Erziehungsmaßnahmen wie Körperstrafen oder Geschenke gemeint oder angesprochen, sondern vor allem auch die unterschwelligen, kaum bemerkbaren Verhaltensweisen von Eltern in Form von einem zuwendendem oder auch ablehnendem Verhalten (hier kommen die Gefühle zum Einsatz).
- Eine ganz besondere Bedeutung kommt der dritten Möglichkeit der Beeinflussung, nämlich der Vorbild –wirkung, zu. Hierbei sprechen die Wissenschaftler hierbei auch vom Lernen am Modell. Gemeint ist damit: Wir tun etwas und unsere Kinder ahmen uns nach. Die Kinder schauen bei uns ab, wie wir uns verhalten und versuchen das Verhalten der Eltern zu kopieren. Das geschieht in der Regel fast unbewusst, denn die Kinder merken und wissen meistens selbst nicht, dass sie uns nachahmen, zu kopieren versuchen.
Dieser dritte Erziehungseinfluss geschieht meistens nicht absichtsvoll und bewusst; wir sind eben als Eltern, Freunde, Bekannte und Mitbürger leider auch nicht immer gute „Modelle“ oder Vorbilder. Hier stellt sich für mich dann schon die Frage, wie man also sinnvolle und auch wertvolle Werte in einer Zeit der Beliebigkeit, der Kälte und des Egoismus an Kinder hilfreich vermittelt? Fragen wir uns doch zunächst einmal selbst: Sind wir als Eltern, als Lehrer, als Erwachsene angemessene Modelle für soziales, gewaltfreies, emotionales und intellektuelles Verhalten? Was können wir denn selbst tun, in einer Zeit, in der nichts und niemand mehr heilig ist, in der die Schwächeren und Schwächsten, also oder gerade auch die Kinder keine echte Chance mehr haben nur einigermaßen „unverletzt“ und unbeschadet das Erwachsenenalter zu erreichen, wo sie überall erbarmungslos verletzt, gedemütigt, missbraucht, ausgebeutet oder sogar getötet werden; das geschieht leider schon bei vielen Kindern in der eigenen Familie, in der Schule, auf der Straße und im Fernsehen bekommen sie die verschiedensten Gewaltmodelle vorgeführt, werden medial auf Hass und Gewalt „eingestimmt“!
Sind wir tatsächlich noch glaubwürdig, wenn wir einfach wegschauen, anstatt hinzuschauen, das Elend und die Problematik unserer Zeit verdrängen, immer mehr lernen, das alles „Fern – zu – sehen“? Vermitteln wir unseren Kindern soziales Verhalten, wenn wir hinter dem Lenkrad völlig andere, entgegensetzte Normen des zuvor Gelehrten praktizieren, uns völlig anders verhalten, als wir es den Kindern zuvor lange, nachdrücklich und sehr ausführlich gepredigt haben? Respektieren wir die Würde und Freiheit unserer Kinder und die unserer Partner? Verzichten wir auf physische und psychische Gewalt, auch dann, wenn wir Änderungen bei Anderen durchsetzen wollen? Wie halten wir es selbst mit unserer eigenen Disziplin, mit unserer eigenen Kontrolle, zum Beispiel bei Alkohol oder Nikotin?
Wie gehen wir mit unseren eigenen Stimmungen um? Man kann durchaus vermuten, dass Eltern, aber auch andere Bezugspersonen wie Lehrer und Verwandte in vielen Fällen noch deutlich davon entfernt sind, für ihre eigenen oder die ihnen anvertraute Kinder und Jugendliche hilfreiche Modelle für das erwünschte soziale, emotionale und intellektuelle Verhalten zu sein!
Den Menschen menschlicher zu machen, das ist in unserer heutigen, so lieblosen Zeit, für uns alle sicher als eine der vordringlichsten und notwendigsten Aufgaben zu sehen. Gefragt sind also nicht die egoistische Eigenliebe und ein struktureller Egoismus, sondern die Liebe, die zum unserem Nächsten, dem Mitmenschen ausrichtet (ich möchte hier auf das Liebesgebot aus dem Lukasevangelium, dem 10. Kapitel hinweisen, den Nächsten wie sich selbst zu lieben). Wenn alle Beteiligten in den die Kinder, Jugendlichen und Familien betreffenden Angelegenheiten offen und ernsthaft miteinander kooperieren, dann gelingt mit Sicherheit auch deutlich mehr. Die Kooperation könnte also ein Weg zur Veränderung Verbesserung der bestehenden Verhältnisse sein. Die Erfahrungen der Praxis haben immer wieder deutlich gemacht und gezeigt, dass nur bei den Menschen befriedigende Ergebnisse zu erzielen waren, bei denen diese Bereitschaft und dieses Bemühen bestanden hat.
Jeder Mensch hat eine Vorbildfunktion
Wenn wir für eine Vorbildfunktion etwas wir brauchen, dann ist es der Mut zur Übernahme von Verantwortung, zu einer eigenen Familie, zu den Kindern und zu einem persönlichen und aktiven Einsatz, um zur Verbesserung der Lebensqualität von Kindern beizutragen; Um diesen Schritt zu schaffen den Kindern Ermutigung, Hoffnung und lebensbejahende Hilfen vermitteln und zu geben, ist eine ganz wichtige Erkenntnis notwendig: Kinder sind nicht dazu da, die Löcher im Leben und deren persönliche Entbehrungen zu füllen, sondern sie kommen auf die Welt, um geliebt zu werden, denn sie haben ein Recht darauf. Der Beginn Vorbild zu sein liegt somit immer in der eigenen Familie. Hier gilt es sich bewusst zu machen, welche Wirkung (Auswirkungen) das eigene Vorbild tatsächlich auf Kinder wirkt, bei den Kindern hinterlässt.
In der Beliebtheitsskala der deutschen Kinder rangieren nach wie vor immer noch die eigenen Eltern an erster Stelle. Es ist folglich das Gebot der Stunde, unbedingt die elterliche Verantwortung wahrzunehmen. Es muss sich die Überzeugung in unserem Denken etablieren, dass die Grundlagen für das Gelingen des späteren Lebens immer noch in der Familie gelegt werden. Unser Bemühen darum muss also unbedingt für alle Lebensbereiche gelten, Vorbild zu sein. Unsere Kinder werden es uns mit ihrem „Bundesverdienstkreuz“ danken.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[21]
Kindheit ohne Zukunftsperspektiven, aber mit einem Computer ausgestattet
Eine World Vision Studie bestätigt offenbar außerdem ein weiteres, schon oft diskutiertes Phänomen: Die Jungen sind zunehmend der Gefahr ausgesetzt, von ihren weiblichen Altersgenossinnen deutlich abgehängt zu werden. „Vor allem Jungen aus der Unterschicht sind stark konzentriert auf die elektronischen Medien. Sie, beziehungsweise die Eltern oder Verwandte investieren sehr viel Geld und Zeit in diese Spielkonsolen. Ihre gesamte Freizeitwelt und ihr Freizeitverständnis kreisen fast ausschließlich um dieses Thema“, weiß Klaus Hurrelmann[22] zu berichten. Parallel dazu verschlechtern sich entsprechend deutlich beispielsweise die Leistungen in der Schule.
Im Gegenzug dazu ist das Lesen eher etwas, was die Mädchen in allen sozialen Schichten als Zeitvertreib und Freizeitgestaltung betreiben. Häufig sind Mädchen Mitglied in mehreren Musik – und/oder Sportvereinen und sie haben zudem auch noch ein deutlich positiveres Verhältnis zur Schule und schulischen Leistungen. So kann bei einem Vergleich der beiden Geschlechter durchaus der Eindruck entstehen, dass die Mädchen deutlich vielseitiger in ihrem Freizeitverhalten sind.
Auch der Vergleich mit den Ergebnissen der ersten Befragung aus dem Jahr 2007 zeigt, dass sich die Geschlechterkluft in dieser Hinsicht noch weiter verstärkt hat. Bei der Fragestellung danach, warum Jungen immer aber weniger lesen und immer mehr Onlinespiele spielen, „da tappt die Forschung noch im Dunkeln“, berichtet Bildungswissenschaftler Klaus Hurrelmann. Es ist daher von großer Wichtigkeit, in der Bildungspolitik künftig endlich den Fokus auf eine gezielte Leseförderung für Jungen auszurichten.
Die Kinderstudie belegt daraus hinaus außerdem noch, dass das deutsche Familienbild weiterhin einer Wandelung unterliegt. Nur noch vier von zehn Kindern leben in einem „klassischen Ein – Verdiener – Haushalt“.
In vielen Haushalten arbeiten inzwischen beide Eltern oder aber der allein erziehende Elternteil. Eltern brauchen deshalb aber keine Gewis – sensbisse zu haben, sagt Klaus Hurrelmann: „Die Kinder finden das gut, wenn sich ihre Eltern beruflich wohl fühlen“. Entscheidend sind für die Kinder von heute eine klare Struktur im Tagesgeschehen und Tagesablauf und die regelmäßige, persönliche Zuwendung durch ihre Eltern. Unter diesem Blickwinkel kommt es dann für die Kinder nicht mehr auf die Qualität von gemeinsamen Unternehmungen und auch nicht mehr auf deren Länge an.
Auch die Ganztagsschule wird von den Kindern offenbar zunehmend Maß akzeptiert, auch dann, wenn sie bisher keine Erfahrung damit gemacht haben. „Wichtig ist für die Kinder aber, dass in den Schulen am Nachmittag auch Freizeitaktivitäten angeboten werden“, betont Klaus Hurrelmann. Die Devise heißt: „Bloß nicht immer nur lernen“.
Elektronische Medien spielen im Leben der Sechs – bis Elfjährigen eine immer wichtigere Rolle. In der Altersgruppe der Acht – bis Elfjährigen hat
- fast jeder zweite ein eigenes Handy.
- 2007 war es erst jeder Dritte.
- Mädchen besitzen deutlich häufiger ein Mobilfunkgerät als Jungen.
- Auch das Fernsehen und der Computer nehmen viel Zeit in Anspruch.
- Allerdings gibt es in den meisten Familien (über 70 Prozent) Regeln zum Umfang des Computerspielens oder Fernsehschauens.
Verwandtschaft
Der Terminus Verwandtschaftsbeziehung drückt die Art der Verwandtschaft oder im weiteren Sinn aus, ebenso wie er auch Verschwägerungen der Personen in der Familie ausdrückt. In den verschiedenen Kulturen haben sich hierfür mehr oder weniger komplexe Schemata entwickelt, die durch eigene sprachliche Bezeichnungen für den jeweiligen Verwandtschaftstyp gekennzeichnet sind.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Zahl der Verwandten variiert jedoch je nach Umstand und Möglichkeit.
Verwandtschaftliche Beziehungen im Islam und ihre Bedeutung
Die innerfamiliären Bindungen im Islam sind ausgesprochen stark. Nur im äußersten Notfall werden die Eltern in ein Altenheim oder Pflegeheim zur Betreuung gebracht. Dieser Zusammenhalt in den Familien ist in und durch die sehr stark ausgeprägte Verbindung mit der Religion zu verstehen und zu sehen. Auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres verlassen die Kinder das Elternhaus in der Regel nur dann sofort, wenn wichtige berufliche, beziehungsweise Studiengründe vorliegen oder die Gründung einer eigenen Familie geplant ist. Bestehende Beziehungen werden aber auch dann weiterhin intensiv gepflegt.
Weiterhin trägt beispielsweise auch der Besuch von der Familie vor Ort oder den Verwandten in der Heimat intensiv dazu bei, den Kontakt immer aufrecht zu erhalten (sila – i rahim), diesen Zusammenhang zu stärken.
Die vielen islamischen Festtage dienen auch der Pflege von verwandtschaftlichen Kontakten, denn es ist eine psychologisch unbestrittene Tatsache, dass mit dem, beziehungsweise durch das gemeinsame Erleben eines Festtages eines Gefühls der Wiedervereinigung und der universalen Brüderlichkeit die familiäre Bindung/Beziehung deutlich gestärkt wird.
Eine weitere Tatsache besteht darin, dass auch andere, auch fremde Gäste gut und gern empfangen werden, und für sie ohne Berücksichtigung (Beachtung) der eigenen finanziellen Situation besondere Speisen zubereitet werden; dieses selbstlose Verhalten unterstreicht noch einmal deutlich, dass das Bemühen um gute Beziehungen nicht allein auf die Familie beschränkt ist oder bleibt.
Schulpflicht und Beschulung
Das Schulpflichtverständnis Deutschland und in anderen Ländern
Für Kinder in Deutschland herrscht die allgemeine Schulpflicht. Diese ist nicht im Grundgesetz (GG) oder einem anderen Bundesgesetz geregelt, sondern – als ein Ausdruck der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer – nur in den jeweiligen Landesverfassungen verankert. Neben den staatlichen Schulen bieten die Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft eine ganz bewusste Alternative. Einige der nicht – staatlichen Schulen setzen gezielt und überlegt (auf Untersuchungen aufgebaut) auch auf andere, alternative Unterrichtsmethoden, wie sie zum Beispiel in der Waldorfpädagogik oder Montessoripädagogik praktiziert und umgesetzt werden, oder sie beispielsweise auch in Internaten durchaus üblich zum Tragen kommen.
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Die meisten Schulen in freier Trägerschaft finanzieren sich allerdings durch ein von den Eltern zu zahlendes Schulgeld in einer nicht unbedeutenden Höhe, da der Staat diese Schulen nur zu sehr geringen Teilen mitfinanziert.
Die Schulpflicht in Deutschland wurde im Laufe ihrer Geschichte jedoch immer wieder kritisiert. Von konservativ religiöser Seite werden der soziale Umgang und einzelne Unterrichtsinhalte (wie zum Beispiel den Schwimmunterricht oder die Evolutionstheorie im Religionsunterricht) abgelehnt. Aus libertärer Sicht wird die Schulpflicht als ein klar unzulässiger Eingriff in das persönliche Freiheits – und Entscheidungsrecht der Eltern und als Indoktrination durch den Staat abgelehnt. Der UN – Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz (Vernor Muñoz Villalobos, * 21. Dezember 1961 in San José, Costa Rica) ist costaricanischer Rechtsanwalt, Pädagoge und Philosoph. Muñoz ist seit August 2004 UN – Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung und berichtet dem UN – Menschenrechtsrat in Genf) äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen, wie beispielsweise den Hausunterricht kriminalisiert (Report of the Special Rapporteur on the right to education, Vernor Muñoz).
Es gibt aber im Bereich Bildung ein weiteres, nicht unerhebliches Problem, die Bildungsbenachteiligung. Bildungsbenachteiligung definiert sich in dem Verständnis, dass eine oder auch mehrer Gruppen von Kindern oder Erwachsenen im Bildungssystem systematisch weniger Möglichkeiten haben ein/ihr Bildungsziel zu erreichen, als die Anderen, die dieser Benachteiligung (beispielsweise sprachliche Probleme) nicht unterliegen. In Deutschland beispielsweise wurde aufgrund der IGLU – Studie und der PISA – Studie eine Bildungsbenachteiligung konstatiert. Davon sind ganz besondern stark die Kinder von Arbeitern und auch Migrantenkinder in Folge ihrer Sprachschwierigkeiten und den daraus resultierenden Kommunikationsproblemen betroffen.
Insgesamt, so die Studien, besuchen die Kinder aus den Familien der oberen Dienstklasse (Kinder von Leuten aus hohen Positionen, wie zum Beispiel Kinder von Spitzenmanagern, oder auch Kinder von Akademikern oder akademischen Positionen) 6,06 mal so häufig ein Gymnasium, wie eben jene Kinder aus Facharbeiterfamilien[24] (Deutsches PISA – Konsortium, Hrsg., 2002: PISA 2000 – Die Länder der Bundesrepublik im Vergleich, Opladen: Leske und Budrich, Seite 171/172) die Kinder aus der unteren Dienstklasse. Die Kinder von Professoren oder Ärzten besuchen 3,64 mal so häufig ein Gymnasium wie die Facharbeiterkinder (Deutsches PISA – Konsortium, Hrsg., 2002: PISA 2000 – Die Länder der Bundesrepublik im Vergleich, Opladen: Leske und Budrich).
Die Chancen der Facharbeiterkinder sind in Städten mit über 300.000 Einwohnern am schlechtesten. Dort sind die Chancen des Kindes aus der oberen Dienstklasse auf den Gymnasialbesuch 14,36 Mal so hoch wie die des Facharbeiterkindes, und die Chancen eines Kindes aus der unteren Dienstklasse 7,57 mal so hoch wie die eines Facharbeiterkindes (Deutsches PISA – Konsortium, Herausgeber, 2002: PISA 2000 – Die Länder der Bundesrepublik im Vergleich, Opladen: Leske und Budrich).
In den letzten Jahrzehnten hat sich diese Situation stetig verschlechtert, denn seit dem Beginn der 80 iger Jahre ist die Teilnahme von Kindern sozial schlechter gestellter Familien an höherer Bildung spürbar rückläufig (siehe auch: Entwicklung der Bildungsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland).
Empirisch gesehen ist die Bildungsbenachteiligung in Ostdeutschland weniger ausgeprägt als in Westdeutschland (Deutsches PISA – Konsortium, Herausgeber, 2002: PISA 2000 – Die Länder der Bundesrepublik im Vergleich, Opladen: Leske und Budrich).
Die FAZ berichtet am 08. März 2010: „Vor ein paar Jahren sind sie von Niedersachsen nach Österreich[25] gezogen. Da wohnen sie jetzt in einem etwas schäbigen Haus kurz hinter der Grenze, zwanzig Kilometer von Passau entfernt. Vom Wohnzimmer aus kann man die Donau sehen, in der Ecke glimmt ein Holzofen. Anja K. trägt Gummischuhe an den Füßen, Marta einen Kater auf dem Arm. Der Kater heißt „Prinz“. Nichts sonst Auffälliges, nichts Besonderes, so weit.
Marta ist sieben Jahre alt, sie geht allerdings nicht zur Schule. Ihre Schwester Antonia ist zehn, und auch sie geht nicht zur Schule. Die Schulpflicht in Deutschland ist der Grund, warum Anja K. und ihr Mann Norbert mit den drei Töchtern hierher gekommen sind. Salomé, mit vier Jahren die Jüngste der drei Töchter, wird später wohl ebenfalls nicht zur Schule gehen. Denn anders als in Deutschland[26] herrscht in Österreich keine allgemeine Schulpflicht, sondern nur Unterrichtspflicht. Klingt zwar irgendwie ähnlich, macht aber einen großen Unterschied[27].
Die Schulpflicht in Deutschland
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Seit vor wenigen Wochen das aus Baden – Württemberg stammende Ehepaar Romeike in Amerika politisches Asyl erhielt, weil es seine Kinder in Deutschland nicht zu Hause unterrichten darf, findet das Thema „Homeschooling“ wieder Beachtung. Die Romeikes sind bibeltreue Christen und stufen den staatlichen Schulunterricht als sittliche Gefährdung für ihre Kinder ein. In den meisten Berichten über die „Schulverweigerer“ geht es dann auch um tief religiös geprägte Elternhäuser, die ihre Kinder vor möglichen Irrlehren, wie beispielsweise der Evolutionsgeschichte (Schöpfungsbericht im 1. Buch Mose, Kapitel 1 und 2) oder vor dem Sexualkundeunterricht und somit vor einer möglichen und damit „unkontrollierbaren“ Aufklärung schützen wollen. Man könnte auch sagen, dass viele Bürger bei uns diese Menschen in erster Linie einmal als mögliche, religiöse „Spinner“ sehen, wenn hier von Homeschooling[28] die Rede ist; das allerdings ist eine schwere „Fehleinschätzung“ des Sachverhaltes[29].
Die in Umfragen und Studien meistgenannte Gründe einer Schulverweigerung:
- Eltern weigern sich, ihr Kind gegen seinen Willen in die Schule zu zwingen,
- der Schulbesuch widerspricht den pädagogischen Vorstellungen oder Erziehungszielen der Eltern,
- die Kinder haben schwerwiegende Schulschäden davongetragen,
- Eltern sehen im Hausunterricht bessere Bildungsmöglichkeiten für ihr Kind,
- er bietet ihnen die Möglichkeit, die Kinder selbstbestimmt lernen zu lassen,
- Eltern lehnen das staatliche Schulsystem ab,
- Eltern unterstellen dem Schulsystem, einen heimlichen Lehrplan zu verfolgen, der den offiziellen Bildungszielen entgegensteht,
- Eltern lehnen das schulische Umfeld als Sozialisationsform ab,
- Eltern wollen ihr Kind vor Gewalt, Mobbing, Drogen und entwürdigender Behandlung schützen.
Dennoch ist der Hausunterricht in Europa auch heute noch wenig verbreitet und manchmal, auch das muss der Ehrlichkeit wegen gesagt werden, nur eingeschränkt möglich. Die Zahlen der praktizierenden Familien schwanken in den unterschiedlichen Ländern stark und sind wegen der Registrierungsfreiheit oft nur sehr schwer zu ermitteln. Sie lagen im Jahre 2004 zwischen
- einigen hundert Familien in den einzelnen skandinavischen Ländern, und
- bei über etwa 20.000 Kindern (ohne die Fernschüler) in Frankreich (Focus)
- bei bis zu 160.000 frei sich bildende Kinder und Jugendliche in Großbritannien (BBC).
In einigen Ländern wie in Irland, Italien und Spanien hat Bildungsfreiheit und die Möglichkeit zu Hausunterricht sogar Verfassungsrang.
Österreich, Schweiz, Belgien und Dänemark sind Beispiele für Unterrichtspflicht; hier besteht die Bildungspflicht. In den meisten europäischen Ländern besteht Bildungspflicht, das heißt die Vermittlung von Wissen ist für das Kind nicht an den Besuch einer vom Staat anerkannten „Bildungseinrichtung, Schule“ gebunden. Das wie und wo der Bildung steht den Familien frei und wird vom Staat in keiner Weise vorgegeben.
Kinder mit Migrationshintergrund
In Deutschland kamen im Jahr 2006 30 Prozent der Grundschüler aus Familien mit Migrationshintergrund. In Großstädten sind es sogar 40 Prozent (Die Zeit: Man spricht – nicht nur – Deutsch, abgerufen am 20. Januar 2008). Kinder mit Migrationshintergrund haben schlechtere Gesundheitschancen, und die Mütter und Säuglingssterblichkeit ist klar erhöht (die Sterblichkeit von Säuglingen und Kleinkinder ist um 20 Prozent gegenüber Deutschland erhöht). Kleinkinder und Schulkinder sind durch Unfälle überdurchschnittlich stark gefährdet, so Antje Richters Ergebnisse zu dieser Frage (Richter, Antje 2005: Armutsprävention – ein Auftrag für Gesundheitsförderung, in: Margherita Zander: Kinderarmut. Wiesbaden. VS Verlag für Sozialwissenschaften) im Wissenschaftlichen Beirat für Familienfrage beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elternschaft und Ausbildung – Analysen und Empfehlungen zu einem Problemfeld im Schnittpunkt von Familien – und Bildungspolitik; diese Seite 25 war am 11. März 2008 auch online abrufbar).
Kindern mit Migrationshintergrund werden häufig geringere schulische Erfolge nachgesagt. Soziologische Studien ergeben jedoch, dass das nur die eine Hälfte der Wahrheit ist, denn es gibt auch Migrantengruppen, die schulisch ebenso erfolgreich wie Deutsche (Spanische Einwanderer schaffen Bildungskapital, abgerufen am 20. Januar 2008) oder sogar erfolgreicher (Der Integrationsbeauftragte der Landesregierung Nordrheinwestfalen: Einheit in der Vielfalt, abgerufen am 20. Januar 2008 und Panagiotis Kouparanis[30]: Migrantenkinder mit Bildungserfolg, abgerufen am 20. Januar 2008) sind. Es konnte darüber hinaus auch noch eine institutionelle Diskriminierung einiger Migrantengruppen im deutschen Schulsystem aufgezeigt werden und somit auch nachgewiesen werden;
Kinderzahl
Die Kinderzahl ist die Anzahl der Kinder in einer Ehe oder die Anzahl der Kinder einer Person (aus mehreren Ehen plus nichteheliche Kinder).
Derzeit gibt es insgesamt rund 12 Millionen minderjährige Kinder in Deutschland (Stand: 2005, statistisches Bundesamt Seite 50 folgende).
Für die Bevölkerungsgeschichte und die aktuelle Demografie ist besonders, nach Abzug der Kindersterblichkeit, die Zahl der Kinder wichtig, die selbst wieder heiraten, beziehungsweise das heiratsfähige Alter erreichen. Dafür, dass die Bevölkerung konstant bleibt, ist in Gesellschaften mit niedriger Sterblichkeitsrate, wie zum Beispiel in den europäischen Ländern, eine zusammengefasste Fruchtbarkeitsziffer (TFR) von 2,1 notwendig. In Gesellschaften mit höherer Kinder – sterblichkeit ist auch eine höhere TFR erforderlich.
In Europa ging die TFR von 1990 bis 2002 von 1,7 auf 1,4 zurück [Stand: 2002, ECOPOP]. In Deutschland liegt die TRF bei 1,3 [Stand: Mitte 2007 und dem VIII. SGB, § 7].
Von den Kinderzahlen hängt auch die Wahrscheinlichkeit mit ab, mit der bestimmte Familien in Ahnenlisten auftauchen. Im allgemeinen gilt, dass bis 1800 begüterte Familien auf dem Lande (Voll – Bauern, Müller und andere begüterte Berufsgruppen) mehr Kinder hatten als die Häusler, also die Bauern, die nur über den Hof, einen geringen Tierbestand und wenig bebaubares Ackerland verfügten, ebenso wie die städtischen Familien. Das unterschiedliches Heiratsalter der Frauen, die unterschiedlichen Geburtenabstände und die Unterschiede in der Fruchtbarkeit, bedingt in der häufig unzureichenden Ernährung, beeinflussten die Zahl der geborenen Kinder sehr erheblich.
Es liegen keine genauen Daten zur Kinderzahl der Frauen in Deutschland vor. Das liegt schlicht daran, dass es in Deutschland schon aus Datenschutzgründen verboten ist, nach der Anzahl jemals geborener Kinder zu fragen, beziehungsweise zu erfrage. Stattdessen wird nach der Anzahl der Kinder im einzelnen Haushalt gefragt. Das wiederum ist auch problematisch und somit unsicher, da dabei die nicht im Haushalt mit der Mutter lebende Kinder auch nicht erfasst werden.
Folgende Tabelle zeigt die Kinderzahlen im Haushalt der bei 40 – jährigen in Westdeutschland lebenden Frauen in den verschiedenen Ausbildungsgruppen. Nicht im Haushalt lebende Kinder sind dabei auch nicht erfasst. Außerdem werden nur minderjährige Kinder mitgezählt. Im Haushalt lebende Kinder über 18 Jahren werden nicht mitgezählt. Das ist ebenfalls problematisch, da dadurch die Kinder junger Mütter auch noch aus dieser Statistik herausfallen, denn diese sind, wenn die Mutter 40 ist, bereits erwachsen. Auch werden die Kinder, welche die Frau nach ihrem 40. Lebensjahr zur Welt bringt, nicht mitgezählt. So kann die Kinderlosigkeit – insbesondere gut ausgebildeter Frauen – sogar noch überschätzt werden.
Die zur Adoption freigegebenen Kinder werden bei dieser Statistik der Adoptivmutter zugeordnet, nicht bei der leiblichen Mutter. Kinder, die beim Vater aufwachsen werden, nicht mitgezählt. Genauso ist es mit Kindern in Heimen. Sinnvoller wäre eine Statistik, die die Zahl aller geborenen Kinder erfasst; da das jedoch aus Datenschutzgründen verboten ist, sind die folgenden Zahlen, die der Wissenschaft vorliegen:
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Kinderarmut
Kinderarmut in Deutschland
Der Anteil der Kinder, die in Deutschland Sozialgeld (Sozialgeld nach § 28 SGB II ist eine spezielle Leistung des deutschen Sozialsystems für hilfebedürftige Personen, die nicht erwerbsfähig sind) beziehen, nach Bundesländern geordnet (ZEFIR – Datenpool: Leistungsempfänger/– innen von Sozialgeld nach SGB II im Alter von unter 15 Jahren im Juni 2005, abgerufen am 25. November 2007 und Report of the Special Rapporteur on the right to education, Vernor Muñoz) zeigt die folgende Statistik; [Stand: Juni 2005]. Dabei lassen sich bei einer Synopse der Bundesländer große Unterschiede hinsichtlich der Kinderarmut feststellen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[31]
Kinderarmut bezeichnet die Armut von Personen in einem vorgegebenen Altersrahmens. Dieser wird im Allgemeinen so definiert, dass Kinder ab der Geburt und die Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt werden. In Deutschland ist die Kinderarmut in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen. Auf großes Medieninteresse stieß dabei 2007 die Feststellung einer Verdopplung der Zahl sozialhilfebedürftiger Kinder alle zehn Jahre bezogen auf den Zeitraum seit 1965 (Artikel Kinderreport 2007) [Stand vom 11. März 2009].
Die Lage der Kinder in den Industrieländern
2007 legte die UNICEF eine internationale Studie zur Lage der Kinder in 21 Industrieländern vor. Am günstigsten wurde dabei die Situation in den Niederlanden beurteilt, und auf den letzten Plätzen landeten die USA (Platz 20) und Großbritannien (Platz 21). Deutschland belegte im Mittelfeld den 11. Platz. Neben der materiellen Situation wurden dabei auch die Gesundheit, die Bildung, die Beziehungen zu Eltern und den Gleichaltrigen, die Lebensweise und die möglichen Risiken, sowie die eigene Einschätzung der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt.
Zur Kinderarmut wurde der Prozentsatz der Kinder ermittelt, die in Haushalten leben, deren Einkommen unter 50 % des Median – Einkommens[32] liegt“ (UNICEF: Deutschland nur Mittelmaß, 14. Februar 2007).
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Diesen Studien zufolge hat im deutschsprachigen Raum, sowie auch international, eine Entwicklung von einer weitgehend ungeplanten Kindheit (Straßenkindheit) hin bis zu einer verhäuslichten und verplanten Kindheit (verhäuslichte Kindheit, verinselte Kindheit, Terminkindheit) stattgefunden. Die Kinder, deren Freizeit mit speziellen Bildungs – angeboten bereichert und ausgefüllt ist, eignen sich neben konkreten Fertigkeiten und Kenntnissen im Sport, im Bereich der Sprachen oder auch der Kunst darüber hinaus auch noch kommunikative Fähigkeiten, ein erhöhtes Selbstwertgefühl und insgesamt das Gefühl des Empowerment[34] an; diesen Studien zufolge sind dagegen bei Kindern mit einer vorstrukturierten, durchorganisierten Kindheit die Fähigkeit zur Gestaltung der eigenen Zeit, sowie die Dauerhaftigkeit in sozialen Beziehungen tendenziell geringer – (Alma von der Hagen – Demszky: Familiale Bildungswelten: Theoretische Perspektiven und empirische Explorationen. In: Materialien zum Thema Familie und Bildung I. DJI, Oktober 2006; [abgerufen am 8. Februar 2010].
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Der Leidensweg, noch ein Kind zu sein
Mit den Entwicklungsstufen verbindet man in der Entwicklungs – psychologie häufig auch die Vorstellung von Entwicklungsaufgaben. Damit sind die Aufgaben zu verstehen, die Kinder (Menschen) dem Alter entsprechend bearbeiten und lösen können müssen, um ein soziales Dasein in der nächst höheren Stufe bestreiten zu können (Havighurst; siehe vor allem dazu: Rolf Oerter[36] /Leo Montada[37]: Entwicklungs – psychologie). Die unterschiedlichen Altersstufen haben auch ihre entsprechenden Entwicklungsaufgaben, die zur Bearbeitung für jeden anstehen.
Kind zu sein heißt in einer gewissen Weise immer auch bedingungslos ausgeliefert zu sein, beispielsweise
- den Eltern
- der Familie
- den Freunde
- dem Kindergarten
- den Erziehern/innen
- der Schule
- den Klassenkameraden
und damit auch der möglichen und viel zu oft praktizierten Gewalt.
Gewalt in der Erziehung hat immer Ursachen, Ursachen, die wiederum sehr unterschiedliche Gründe hat; Gewalt ist aber keine Privatsache, darf es niemals sein oder auch werden!
Gewalt deutet auf fehlende, innere Sicherheit hin.
Gewalt lässt auf fehlende, innere Festigkeit schließen.
Gewalt ist die Folge von Unglauben und persönlicher Unsicherheit.
Gewalt ist die Folge von fehlendem Mut – von
fehlendem Vertrauen in Gott und das von ihm geschenkte Leben!
Gewalt
– Kindesmisshandlung ist Gewalt [38]
Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche ist Misshandlung. Es handelt sich um eine besonders schwere Form der Verletzung des Kindeswohls. Unter dem Begriff Kindesmisshandlung werden physische als auch psychische Gewaltakte, sexueller Missbrauch[39] sowie Vernachlässigung zusammen – gefasst. Diese Handlungen an Kindern sind in den meisten westlichen Industrieländern strafbar. Statistiken haben ergeben, dass die Täter häufig die Eltern oder auch andere, den Kindern nahe stehende Personen sind.
Die eigentlichen Probleme liegen doch an deutlich anderen Stellen: So hat
- diese Gesellschaft hat einfach zu wenig Spaß an ihren Kindern, sodass
- auch ganz schnell zur Seite geschaut wird; nichts sehen, nichts hören und nichts sagen!
- Es ist leider keine Seltenheit, dass Nachbarn hierzulande schon mal 30 Jahre nebeneinander leben können, ohne sich auch nur ein einziges Mal getroffen oder wirklich miteinander gesprochen zu haben.
Da wundert es kaum, dass Kindesmisshandlung sogar mitten in einem Hochhausblock, auch mit „dünnen“ Wänden und hoher Lautstärke beim Geschehen „nicht auffällt“, nicht wahrgenommen wird. Vor einigen Jahren strahlte das Fernsehen einen ausgesprochen wertvollen Fernsehfilm aus; er trug den viel sagenden Titel: „Stumme Zeugen“ (Stumme Zeugen ..., Hessischer Rundfunk, Fernsehen, 1975, Peter Beauvais[40] ).
Bei diesem Film handelt es sich um ein uns allen bekanntes Alltagsdrama, über Alkoholismus und als Folge daraus um eine Kindesmisshandlung, eine untreue Ehefrau und den „Sozialmief“ eines Mietshauses. Keiner und niemand will etwas wissen oder gesehen oder auch gehört haben.
Kurz zum Inhalt dieser Sendung: „Hartmut Kröger, einer der Hauptdarsteller, arbeitet als Programmierer. Mit seiner Ehe steht es nicht zum Besten. Kröger fühlt sich als Versager und trinkt. Als er an diesem Freitagabend nach Hause kommt, wartet seine Frau Elisabeth schon ungeduldig auf ihn. Wie üblich will sie die Wohnung verlassen, um sich mit ihrem Liebhaber zu treffen. Der Ehemann kommt aber, wie so oft auch an diesem Abend zu spät, die Ehefrau ist hektisch und nervös, die Tochter der beiden unruhig. Der Vater trinkt zuhause weiter; das Kind liegt im Bett und soll schlafen, doch es jammert vor leise sich hin; der ohnehin schon gereizte Vater, vom Alkohol bestimmt und gelenkt, begibt sich in das Kinderzimmer. Dort verliert der Vater offensichtlich die Beherrschung, denn der Zuschauer hört wie die Hausbewohner nur das Kind schreien, dann ein plötzliches Verstummen.
Der Vater schafft das „bereits tote“ Kind noch in der Nacht aus dem Haus.
Am folgenden Tag kommt der Vater auf ein Polizeirevier und meldet, dass seine kleine Tochter verschwunden ist. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf die Suche nach dem Mädchen beginnt. Routinemäßige Umfragen in der Nachbarschaft bringen zunächst keinerlei Ergebnis.
Das Kind wird schließlich tot auf einer Mülldeponie gefunden – unter dem Müll verbuddelt!“
Dieser Film macht unmissverständlich deutlich, dass das Kind noch hätte leben können, wenn die Hausgemeinschaft, die alles in unmittelbarer Nähe mitkommen und gehört hat, sogar die Todesschreie des Kindes gehört hat, nicht geschwiegen und sich passiv verhalten hätte, sondern verantwortungsbewusst gehandelt hätte. Hinschauen und verantwor – tungsvolles Handeln, das wäre sowohl in diesem Film, wie auch so oft in unserem Leben von Nöten gewesen!
Der Film wurde 1975 ausgestrahlt. Bewegt hat sich seither genau betrachtet eigentlich nicht viel, ich möchte eigentlich schon fast sagen, ganz im Gegenteil:
Die Kindesmisshandlungen haben in Deutschland erschreckend stark zugenommen!
Die Zahl der registrierten Kindesmisshandlungen hat sich in den vergangenen zehn Jahren leider fast verdoppelt.
Im Jahr 1999 sind mehr als 2600 Kinder unter 14 Jahren als Opfer von Misshandlungen gemeldet worden, 2008 waren es dann bereits rund 4100, teilte der Abteilungspräsident des Kriminalistischen Instituts beim Bundeskriminalamt, Carl – Ernst Brisach, in Berlin unter Berufung auf die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik mit. Die Dunkelziffer ist dabei aber sicher noch deutlich höher.
Was läuft falsch beim Kinderschutz?
Die Zahl der Kinder, die ihren Familien weggenommen werden, steigt ständig. Diese Tatsache ist also eindeutig nicht als Indiz für einen besseren Kinderschutz werten? Ein Praktiker, so die Zeit ONLINE vom 26.062009 sagt: Nein, es steht für staatlich tolerierte Vernachlässigung der Jugendhilfe.
In Deutschland bringen die Ämter immer mehr Kinder und Jugendliche zeitweise in Heimen unter, weil die Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder deutlich überfordert sind. Die Zahl der so in Obhut (in Heimen und Pflegefamilien untergebrachten Kinder und Jugendlichen) genommenen Minderjährigen stieg 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 14,4 Prozent auf 32.300 an, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Vergleicht man die Zahlen dem Jahr 2005, dann beträgt die Zunahme der in Heimen und Pflegefamilien untergebrachten Kinder sogar 26 Prozent.
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Auch im Bereich der Sorgerrechtsentzüge die diese Entwicklung zu vermerken, denn die statistischen Erhebungen zeigen, dass auch hier die Anzahl der Eingriffe in die Familien durch die Jugendämter weiter ansteigen. Oft wird diese Entwicklung von Politikern und Medien auch als eine positive Entwicklung interpretiert. Die Begründung dafür hört sich dann so an: Die Kultur des Hinschauens funktioniert, die Bevölkerung reagiert deutlich sensibler und auch die Jugendämter sind sich ihrer Verantwortung deutlich stärker bewusst geworden, sodass sie deshalb auch schneller, deutlich konsequenter und intervenieren. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die sich tagtäglich mit diesen Themen beschäftigen, können diese Interpretation der positiven Entwicklung so nicht teilen.
Ich möchte an dieser Stelle ein Gespräch von Zeit ONLINE mit Staatsanwalt Stange an dieser Stelle zu eben dieser Problematik einfügen:
Staatsanwalt Stange [41] vom DGgKV sagt dazu: Ich bin unglaublich vorsichtig, was Zahlen angeht. Aber aus meiner Erfahrung als Staatsanwalt weiß ich, dass die Dunkelziffer unglaublich groß ist. Vieles wird in den Familien unter den Teppich gekehrt. Was wollen sie einer Frau sagen, die feststellt, dass sie ohne Unterhalt dasteht, wenn ihr Mann morgen ins Gefängnis kommt? Das führt dazu, dass ein Großteil der einschlägigen Fälle überhaupt nicht bis zu einer Kenntnis von Medizinern, Jugendbehörden und Vermittlungsbehörden gelangen.
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ZEIT ONLINE: War das der Grund, warum Sie sich als Vorstand in der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung und – Vernachlässi – gung (DGgKV) engagieren?
Stange: Ja. Ich habe elf Jahre lang eine Abteilung für häusliche und sexuelle Gewalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim geleitet. Dabei habe ich festgestellt, dass wir Juristen wenig geeignet sind, uns in diese Problematik einzuarbeiten. Wir werden in unserer Ausbildung vor allem darauf gedrillt, das „Aufklärungsinteresse“ im Auge zu haben. Beim Versuch, Kontakt zu anderen Berufsgruppen wie Jugendämtern oder Opferschutzbehörden aufzubauen, habe ich damals große Berührungsängste gespürt.
ZEIT ONLINE: Woher rührten diese Ängste?
Stange: Die Ermittlungsbehörden auf der einen Seite und die Jugendbehörden, Therapeuten und Mediziner auf der anderen Seite haben immer wieder Probleme, gemeinsam zu arbeiten. Bei den Medizinern gibt es das Arztgeheimnis, bei den Jugendbehörden das Sozialgesetz, das eine Schweigepflicht gegenüber den Strafermittlungsbehörden vorsieht. Letztlich steht aber bei all diesen Fragen immer das Kindeswohl an höchster Stelle. Ich habe immer versucht, den Sozialarbeitern ihre Angst zu nehmen, und wir haben schließlich ein sehr gutes Miteinander gefunden.
ZEIT ONLINE: Was will die DGgKV?
Stange: Die einzelnen Berufsgruppen vernetzen: Juristen, Ärzte, Sozialarbeiter und Therapeuten. Wir bieten zum Beispiel Kurse für Kindergärtnerinnen an, in denen sie lernen zu erkennen, wann ein Kind vernachlässigt wird. Und wie sie mit dieser Erkenntnis umgehen. Wir bieten medizinische Fachvorträge an, damit Ärzte Misshandlungen besser erkennen. Diese Berufsgruppen müssen zu Schnittstellen im Kinderschutz werden.
ZEIT ONLINE: Laut Statistischem Bundesamt haben die Jugendämter 2007 deutlich mehr Kinder und Jugendliche in staatliche Obhut genommen als im Jahr zuvor. Liegt das daran, dass es mehr Fälle gibt oder dass die Menschen genauer hinschauen?
Stange: Es spricht mehr dafür, dass die Aufmerksamkeit größer geworden ist. Hinzu kommt, dass die Jugendämter durch die extremen Fälle von Kindstötungen der letzten Jahre sehr unter Druck geraten sind und eher einschreiten, als sie es früher vielleicht getan hätten.
Das Problem ist aber ein anderes: Es gibt nicht nur mehr Fälle, die Mitarbeiter in den Jugendämtern haben gar nicht die Zeit, sich um sie zu kümmern. Sie haben zu wenig Geld und Mitarbeiter. Das geht eindeutig zu Lasten der Kinde“.
Soweit das gespräch mit Zeit ONLINE. Besorgniserregend ist aber die erschreckend hohe Zahl der getöteten Kinder. Diese Zahl ist zwischen den Jahren 1999 und 2008 zwar von 280 auf 188 gesunken, sagte Brisach[42], doch jeder einzelne Fall schlimm genug und genau ein Fall zu viel. Der Initiator der bundesweit ersten Kinderschutzgruppe, Harald Mau, Direktor der Charité – Klinik (in Berlin) für Kinderchirurgie sagte, diese Zahl sei viel zu hoch. „Stellen Sie sich sechs Klassen mit Kindern vor – sie sind alle tot“.
Mau kritisiert im Weiteren die Bundesregierung angesichts der gescheiterten Verschärfungen des Kinderschutzgesetzes. „Jedes tote Kind hat die Medien bewegt, hat zu zum Teil fast „reißerischer“ Berichterstattungen geführt, die Bevölkerung aufgeregt, betroffen und schockiert und alle haben letztendlich gehofft, dass sich nun etwas verändert“. Mau fordert deshalb, die Rechte von Medizinern zu stärken, damit sie im Verdachtsfall Misshandlungen (1999 wurden mehr als 2600 Kinder unter 14 Jahren als Opfer von Misshandlungen gemeldet, 2008 waren es bereits rund 4100 Fälle, so das Handelsblatt vom 02.07.2009) melden können, ohne dabei wie bisher gegen die ärztliche Schweigepflicht zu verstoßen oder verstoßen zu müssen. Außerdem müssten die rund 600 Jugendämter in Deutschland nach einheitlichen Qualitäts – und Diagnosestandards arbeiten, da sonst ein effektiver Kinderschutz verhindert wird.
Statistische Daten der USA
Erheblich detailliertere Daten zu Kindesmisshandlung werden in den USA erhoben. Das Children’s Bureau, eine Einrichtung des „Department of Health and Human Services“ (Gesundheitsministerium) erfasst und publiziert die aus den Kinderschutzeinrichtungen (55,8 %) sowie direkt aus der Bevölkerung (44,2 %) stammenden Daten seit 1995 (Child Abuse & Neglect Research). Fakten aus dem letzten Bericht, „Child Maltreatment 20 (Child Maltreatment 2004, Administration for Children and Families, 370 L’Enfant Promenade, S.W. Washington, D.C. 20201).
Die Gesamtzahl der im Jahr 2005 misshandelten Kinder wurden 872 000 angegeben, auf einer der Auswertung von zirka 3 Millionen gemeldeten Fällen basierend.
Opferzahlen nach Altersgruppe: Um so jünger die Kinder sind, umso größer ist die Opferzahl (16,1 ‰ bei den 1 – 3 jährigen gegenüber 6,1 ‰ bei den 16 – 17 Jährigen.
Todesfälle betreffen überwiegend die Gruppe der 1 – 3 jährigen (81 %, auf die 12 – 17 jährigen entfallen noch 3,4 %.
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Täter/Opfer – Beziehung: 78,5 % der Täter sind die Eltern, 6,5 % sind andere Verwandte und 4,1 % sind unverheiratete Partner.
Alter und Geschlecht der Täter: 57,8 % der Täter sind Frauen (mittleres Alter 31 Jahre) und 42,2 % sind Männer (im Mittel 34 Jahre alt).
Deutschland: 02. Juli 2009 13.50 Uhr, dpa
Die Zahl der registrierten Kindesmisshandlungen ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen.
Während im Jahr 1999 mehr als 2600 Kinder unter 14 Jahren als Opfer von Misshandlungen bundesweit registriert wurden, waren es 2008 bereits rund 4100. Dass teilte der Abteilungspräsident des Kriminalistischen Instituts beim Bundeskriminalamt, Carl – Ernst Brisach, am Donnerstag in Berlin unter Berufung auf die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik mit. Das entspreche einem Anstieg von knapp 60 Prozent. „Die Dunkelziffer wird dabei aber sicherlich sogar noch viel höher sein.“ Mädchen und Jungen sind dabei im gleichen Maß betroffen.
Wurden im Jahr 2000 (noch) 2.417 Opfer registriert, so waren es im Jahr 2004 bereits 3.409 Fälle, und im Jahr 2009 verzeichnete die Statistik 4.126 Opfer. Als Opfer sind Mädchen und Jungen gleichermaßen betroffen: Von den 4.126 Betroffenen insgesamt, die im Jahr 2009 Opfer von Misshandlung wurden; betroffen waren 43 Prozent weibliche Kinder und 57 Prozent männliche Kinder. Die Aufklärungsquote lag insgesamt bei 98 Prozent.
Mehr Verantwortung für unsere Kinder und erschreckende Zahlen
Kinder sind mit das schwächst Glied in unserer Gesellschaft; schon darum brauchen sie unbedingten Schutz, den Schutz der Gesellschaft, und das wiederum nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Darüber muss, kann und darf ganz sicher nicht diskutiert und nachgedacht oder in irgendeiner Weise verhandelt werden. Natürlich wissen wir alle, dass es nie in unseren Leben eine perfekte Lösung gibt, das ist uns allen auch bewusst, denn jeder von uns hat auch schon einmal, beziehungsweise häufiger in seinem Leben auch Fehlentscheidungen getroffen! Ich denke, dass im Überblick gesehen Kinder in Pflegefamilien bestimmt sicherer und deutlich besser aufgehoben sind, als sie noch ein weiteres Mal dem Risikoeiner Misshandlung auszusetzen. In den Pflegefamilien sind und bleiben weitere Misshandlungen mit einer an Sicherheit grenzender Wahr – scheinlichkeit die Ausnahme.
Bei uns in Deutschland fehlt aber ganz massiv die Bereitschaft, Verantwortung für andere Menschen zu übernehmen. Die deutschen Bürger sind schon fast Weltmeister im „Schwarzer Peter“ spielen, denn niemand hier möchte eigentlich persönlich für etwas verantwortlich sein oder Verantwortung übernehmen, reagiert und schiebt so diese für ihn persönlich drohende Gefahr vielleicht doch noch für andere Verantwortung zu übernehmen oder übernehmen zu müssen mit dem Argument der Demokratie schnell an die zuständigen Institutionen weiter.
Jugendamtmitarbeiter, die nach einem zweiten Kind in einer Familie nicht suchen, obwohl sie wissen, dass es ein weiteres Kind in der Familie gibt, bezeichnen wir als Gesellschaft sehr schnell als „dumm und verantwortungslos“. Sich dann aber, nach dem möglichen Tod des abwesenden Kindes, auf Paragraphen und Verantwortung im Bezug auf Institutionen zu berufen, sich selbst aber in der akuten Situation in Schweigen und Desinteresse gehüllt zu gaben, das ist furchtbar und die eigentlich deutsche Tragödie.
Es ist völlig unbestritten, dass es auch in unserer Gesellschaft immer wieder neue und damit andere Extreme gibt. Es ist nach meiner persönlichen Einschätzung höchste Zeit, dass als Menschen, unabhängig von Rasse, Nation und Religion, nicht immer wieder versuchen, einen anderen Schuldigen für die Missstände zu suchen, sondern begreifen, dass das Geschehene häufig durch eigenes Tun verursacht wurde, und wir uns endlich unserer Verantwortung ganz bewusst stellen und dabei auch das mögliche Risiko eine Fehlentscheidung zu treffen eingehen. Dieses Übernehmen von Verantwortung sind wir ganz besonders und gerade den Kindern gegenüber schuldig, die in sich entweder in einer Familie befinden, in der sie misshandelt und gequält werden, von anderen bedroht, von Mobbing bedroht und beschimpft werden, denn auch diese Kinder sind unsere Zukunft.
Nur, woran es bei uns leider ganz massiv fehlt, ist die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen. Unsere Gesellschaft ist ein in der Tat ein Weltmeister im „Schwarzer Peter“ – Spiel, denn niemand möchte hier wirklich verantwortlich sein und schiebt deshalb auf Grund seiner Trägheit die Verantwortung mit dem Argument und dem Hinweis auf den demokratischen Staat weiter.
In der Problematik der Kindesmisshandlungen geht es um ganz klare Veränderung bei den bisherigen Standpunkten und Handlungsweisen, geht es schlicht um deutlich mehr Verantwortung für die Kinder in unserer Gesellschaft, aber nicht nur um die Betroffenen, sondern in ebenso wichtiger Weise auch um ein präventives Denken; es muss sich dringend etwas ändern, dringend! Das hat offensichtlich auch die Regierung erkannt, und den Kinder – und Jugendschutz rechtlich deutlich gestärkt. Die Jugendämter bekommen damit deutlich mehr Pflichten und Verantwortung übertragen, und den Ärzten werden mehr Rechte und eine Meldepflicht auferlegt.
Natürlich stellt sich schon an dieser Stelle die Frage, ob diese neuen und erweiterten Möglichkeiten und Maßnahmen auch ausreichend sind, ausreichend sein können, denn neue Schlagzeilen erschüttern immer wieder unseren Alltag; wir stellen dann fest, dass
- wieder ein Kind auf grausamste Weise misshandelt wurde,
- wieder ein Baby verhungert ist,
- sowie erneut die mahnenden Hinweise, dass niemand hingeschaut hat, obwohl das Geschehen doch es für die Umwelt ersichtlich und wahrnehmbar gewesen sein muss.
Immer wieder stellen sich dann dieselben Fragen, hören wir die gleichen Antworten, immer wieder stehen die gleichen Ergebnisse als Reaktionen im Raum:
- Man hätte doch etwas tun können und müssen!
- Warum hat denn keiner reagiert?
- Nachbarn hätten es doch sehen, melden und handeln müssen!
- Warum haben alle nur weg geschaut?
- Warum hat denn keiner Verantwortung übernommen?
- „Warum soll gerade ich den Stein ins Rollen bringen, es ist doch eine Familie da“!
- Eine Nachbarin von mir drückte das so aus: Warum soll gerade ich der Katze die Schelle umhängen?
- Ärzte, haben den Missbrauch doch gesehen, aber im Blick auf ihre demokratische Freiheit scheinbar nichts getan! Das kann und darf nicht sein, und schon gar nicht, wenn es um Kinder geht.
In einer Umfrage für den Schulunterricht habe ich mit einer meiner Klasse folgende, für mich erschreckende Antwort bekommen, die doch eine große Feigheit oder Gleichgültigkeit an der Problematik bei den Bürgern zeigt: „Zu diesem Thema kann ich nichts sagen, denn ich bin nicht aus Hanau“. Die Erkenntnis meiner Schüler/innen daraus: Solange sich in den Köpfen der Menschen nichts ändert, wird sich an der Situation auch nichts ändern“.
Immer wieder lesen und hören in den Berichterstattungen der unterschiedlichen Medien, dass bei den leider „berühmt“ gewordenen Kindesmisshandlung, so auch bei der verhungerten Lea – Sophie oder auch bei Kevin, der in Bremen zu Tode misshandelten wurde, die Jugendämter deutlich vorher informiert waren, aber sie das entsetzliche Geschehen nicht verhindern konnten. Über den Wahrheitsgehalt dazu erfahren wir nichts, denn wir können das Geschehen nicht überprüfen oder genauer hinterfragen. Es drängt sich aber schon die Frage auf, ob man mit allgemeinen Angriffen wirklich etwas verändern kann; ich denke, dass das nicht der richtige Weg ist und sein, sein darf, denn die Übernahme der persönlichen Verantwortung des einzelnen Bürgers, hinzuschauen, zu handeln und nicht wegzuschauen, das ist der Weg der Hilfe, nicht die geschlossen Augen oder die Beschuldigung oder die Angriffe anderer Menschen in verantwortungsvollen Positionen, die mit absoluter Sicherheit ihr Bestes geben, nach bestem Wissen und Gewissen handeln und entscheiden! Kein Mitarbeiter in einer sozialen Einrichtung wird mit Absicht eine Gefahr übersehen, die ein Kind in schwierigkeiten bringen oder etwa das Leben kosten könnte; das sollten wir uns klar machen!
Vorab an dieser Stelle noch einige Zahlen dazu:
1999 wurden mehr als 2600 Kinder unter 14 Jahren als Opfer von Misshandlungen gemeldet.
2008 waren bereits rund 4100 gemeldete Fälle, wobei völlig unbestritten bleibt, dass bei der Dunkelziffer von einer sicher noch deutlich höheren Zahl auszugehen ist.
Die Bundesregierung hat aus diesen Gründen mehrere gesetzliche Änderungen für einen besseren Kinder – und Jugendschutz beschlossen. So ist eine Konsequenz daraus, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes gefährdete Kinder und deren Eltern persönlich besuchen müssen, und somit Entscheidungen über das künftige Geschehen nur nach Aktenlage völlig ausgeschlossen sind. Die entsprechenden Stellungnahmen der Eltern oder der Nachbarn sind nun nicht mehr, wie bisher, für Entscheidungen im Interesse des Kindes ausreichend.
Leider war in mehreren Ländern und Gemeinden die Art der Betreuung und Handlungsweise der damit beauftragen Institutionen nicht selbst – verständlich, konnte es aber auch nicht sein, da in den Jugendämtern größtenteils immer noch ein sehr hoher Personalmangel herrscht, ein Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge immer noch viel zu viele Fälle zu betreuen und zu begleiten hat.
Ein genaues Hinsehen macht deutlich, dass es also keineswegs mit Gesetzen getan ist, wenn dann im Anschluss daran bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei den zur Verfügung gestellten Stellen für Sozialarbeitern und Sozialpädagogen gespart wird, ganz im Gegenteil, Stellen sogar abgebaut werden oder auch nur das aktuelle Niveau gehalten wird, statt die Stellenzahl entsprechend der gesetzlichen Änderungen deutlich aufzustocken. So ist es zum Beispiel durchaus sinnvoll, dass zwei Mitarbeiter gemeinsam in die Familien gehen, um sie zu beraten und eine mögliche Fehleinschätzung durch den einen Mitarbeiter vermeiden zu können; auch das können manche Jugendämter bisher leider nicht leisten.
Die Not in der Stellenbesetzung, und die sich dann daraus ergebenden Folgen und Erkenntnisse für die Mitarbeiter des Jugendamtes, an vielen Stellen eben doch „Einzelkämpfer“ zu sein, ist in das Bewusstsein der Gesellschaft leider noch nicht ein/vorgedrungen. Wahrgenommen werden nur die bedauerlichen, aber möglichen „Fehleinschätzungen“ der Mitarbeiter; wenn dann aus dieser Not heraus etwas schief geht, dann werden sie auch noch als die Schuldigen gebrandmarkt – und das dann auch noch endgültig und mit arbeitsrechtlichen Folgen verbunden sein.
Wie krass und ungerecht eine solche Brandmarkung sich anhören und lesen lassen kann, sei an dem folgenden Beispiel verdeutlicht; hier werden Vorurteile in einer derart gehässigen Art ausgebaut, dass dem Leser; beziehungsweise dem Hörer durchaus der Kragen platzen könnte, denn dieser Text steht darüber hinaus auch noch anonym im Internet (23.01.2009, Zeit ONLINE):
„Vaterunser
Jugendamt unser im Himmel,
geheiligt werde dein Wegschauen,
deine misshandelten Kinder kommen,
deine Ignoranz geschehe,
wie im Sozialamt, so auch in den Familien.
Unseren täglichen BAT gib’ uns heute
und vergib’ uns unser Gewissen,
wie auch wir vergeben den Familienrichtern
und verführe uns nicht zur Handlung,
sondern erlöse uns von der Verantwortung.
Denn dein ist der Schein,
und die Kraft zur Selbstregulierung
und das Nichtstun in Ewigkeit
AMEN“.
In der Tat haben sich die Handlungsweisen und auch die damit verbundenen Aktivitäten der Jugendämter teilweise sogar drastisch geändert; gefährdete Kinder werden aus den Familien herausgenommen, und die so genannte „Inobhutnahme“ durch das Jugendamt kommt heute deutlich häufiger vor, als in der Gesellschaft immer noch angenommen wird, den Menschen im sozialen Umfeld, beziehungsweise unserer Gesellschaft tatsächlich bewusst und bekannt ist. Auch im Blick auf das Sorgerecht sind deutliche Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren zu erkennen, denn den Eltern wird heute im Zweifelsfall das Sorgerecht deutlich schneller entzogen. Hier gilt die neue Überzeugung, ein neues Handlungskriterium: Lieber ein Mal zu schnell gehandelt, als ein einziges Mal zu spät; zu frühes Handeln kann korrigiert werden, ist folglich klar besser und sinnvoller als ein zu spätes, nicht mehr korrigierbares Handeln.
Kritisch muss an dieser Stelle aber auch gesagt werden, dass diese Maßnahmen noch lange nicht ausreichen, denn wenn ein/e Mitarbeiter/in Angst davor hat, für seine/ihre Handlungsweise und Überzeugung an den Pranger gestellt zu werden, dann ist es eben nur zu selbstverständlich, dass die Gefahr, doch einen Fehler zu machen deutlich höher ist; so wird dann Wissen in Geheimwissen verwandelt und möglicherweise sogar gehortet, bis dahin, dass mögliche Fehler im persönlichen Einzelfall vertuscht werden, um genau eben so weder von außen noch von innen nicht angreifbar zu werden. Die Erkenntnis, dass es von eminenter Bedeutung ist, dass alle involvierten Menschen, also auch die Nachbarn, die Familien, die Freunde, die Beratungsstellen und die Institutionen, die mit den betroffenen Familien Kontakt haben, sich uneingeschränkt vertrauen, um so mögliche Gefahren leichter und früher zu erkennen, Hilfen deutlich früher anzubieten ermöglicht und damit in den Familien, in denen es zu Misshandlungen kommt oder kommen kann, gemeinsam mögliche Lösungswege gedanklich ausgetauscht, angerissen und besprochen werden können, um so vielleicht auch bereits geschehene, leichtere Fehler zugeben zu können und mit der notwendigen Unterstützung auch zu korrigieren, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Es sind daraus also als ganz deutliche Konsequenzen und Erkenntnisse abzuleiten:
- Für die Institutionen ist mehr Geld erforderlich, sind
- deutlich mehr Rechte und Pflichten auf Seiten von Amt und Eltern notwendig,
- sind mehr verantwortliches Handeln,
- sind aber auch eine notwendige Selbstkritik und
- öffentliche Kontrolle,
eine Kontrolle, die auf keinem Fall mit dem Wind von Panikmache der Sensationsmedien einhergehen und segeln darf! Der Kinderschutz muss unbedingt vor dem Datenschutz stehen!
Der frührer Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nutzte diese Argumentationsweise, um den „zweifelhaften“ Bürgerechten den Garaus zu machen, indem er sagte und mit seinen Ausführungen deutlich machte, dass „Datenschutz leider gleichzeitig auch ein Täterschutz ist“; in der Fortführung sagt der Volksmund „wer unschuldig ist, hat auch nichts zu verbergen“.
Folgen bei nicht reflektierten Handlungsweisen
Es ist unstrittig, dass regelmäßige Hausbesuche des sozialen Dienstes zur Kontrolle und Unterstützung in vielen Fällen besser sind, als erst einmal mehr oder weniger ruhig abzuwarten, und dann wegen angeblicher „Gefahr im Verzug“ die Kinder – womöglich auch noch unter Anwendung von Polizeigewalt gegen die Eltern abends aus dem Bett wegzuholen, und sie dann nie wieder zurückzubringen; auch das kann die Kinder dann in der Erfahrungskonsequenz eindeutig traumatisieren.
Ich wiederhole eine Aussagen, einen Gedanken, den ich bereits zur Frage der Verantwortung dargestellt habe: Jugendamtmitarbeiter, die nach einem zweiten Kind in einer Familie nicht suchen, obwohl sie von diesem Kind wissen, ist eigentlich unverantwortlich, schon fast verantwortungslos. Sich als Gesellschaft auf Verantwortung im Bezug auf Institutionen zu berufen, sich selbst aber in Schweigen und Desinteresse gehüllt zu gaben, das ist furchtbar und die eigentlich deutsche Tragödie.
Probleme von Pflegefamilien
Vielen Pflegefamilien fällt es nicht leicht, ein akzeptables Selbstverständnis von ihrer Funktion und Rolle zu entwickeln. Auf der einen Seite haben die meisten Pflegeeltern das Bedürfnis, „sich als ganz normale Familie zu verstehen und ihr Pflegekind als quasi ihr eigenes Kind zu betrachten“, (Goldbeck L.[43] 1984) a uf der einen Seite stehen Fachleute wie Goldstein [44] , Freud [45] und Solnit [46] (1982) oder Nienstedt [47] und Westermann [48] (1988, 1989), die in der Pflegefamilie die „neue“ Familie des jeweiligen Kindes sehen, in der es möglichst ungestört von den leiblichen Eltern eine kompensatorische, positiv zu bewertende Erziehung erfahren soll. Auf der anderen Seite stehen zum Beispiel die Mitarbeiter des Deutschen Jugendinstituts (1987), die in der Pflegefamilienerziehung eine kurz – bis mittelfristige Jugendhilfe – maßnahme sehen, bei der prinzipiell die Rückführung des betroffenen Kindes in die Herkunftsfamilie vorgesehen ist.
Im Erleben der Pflegeeltern/familie gehört das Pflegekind – einige Zeit nach seiner Einlebungsphase – zur Familie, übernehmen die Pflegeeltern die Vater – und Mutterrolle dem Kind gegenüber wahr. Auf der anderen Seite sind sie aber rechtlich gesehen nicht die Eltern des Pflegekindes; die Elternrechte verbleiben in der Regel bei den leiblichen Eltern oder werden von bei einem Vormund wahrgenommen und ausgeübt. Grundsätzlich gilt, dass die Pflegeelternschaft immer zeitlich begrenzt ist, im Regelfall und häufig auch von einer unbestimmten Dauer ist, aber selbst bei bereits seit vielen Jahren bestehende Pflegeverhältnisse es immer wieder vorkommt, dass diese Pflegschaften von Jugendamts – mitarbeitern/innen, für die Pflegeeltern völlig überraschend und teilweise auch unverständlich, aufgelöst werden. Außerdem sind Pflegepersonen nach dem VIII. SGB, § 37, Absatz 1 verpflichtet, mit den leiblichen Eltern zum Wohle des Kindes oder des Jugendlichen zusammenzuarbeiten, was natürlich ebenfalls die Vorstellung, eine ganz normale Familie zu sein, immer wieder aufs Neue in Frage stellt. Schließlich haben viele Pflegekinder einen mehr oder weniger engen Kontakt zu den leiblichen Eltern. Sie erleben sich als Mitglied zweier Familiensysteme (doppelte Elternschaft).
Aus diesem Sachverhalt heraus ergeben sich natürlich Probleme für die Pflegeltern, die im Hanauer Anzeiger vom 16.07.2010 durch den Kreisbeigeordneten André Kavai so ausgedrückt und auf dem Punkt gebracht wurden: Die Begleitung und Schulung von Pflegeeltern ist notwendig, denn hier werden, mögliche Probleme und Sorgen die auftreten können besprochen. Weitere, andere Schwerpunkte bilden die Fragenkreise nach der rechtliche Situation, die Herkunftsfragen, der Umgang mit den leiblichen Eltern, und die Fragen nach den Geschwistern und der Schule; aber auch die Fragen ganz sachlicher Art, wie die Größe des Kinderzimmers werden hier zu einem Gesprächs – gegenstand.
Viele Kinder und Jugendliche sind nach den negativen Erfahrungen mit den Eltern eingeschüchtert und ängstlich. Mögliche Folgen daraus, wie Verhaltensstörungen und heftige Gefühlsausbrüche bedürfen einer überaus verantwortungsvollen Handlungsweise, was ganz sicher nicht immer leicht ist, so Kavai. Darum ist es so wichtig, verdeutlicht der Kreisbeigeordnete, dass die Pflegeeltern den Kindern ein echtes Zuhause bieten!
Voller Widersprüche ist aber auch das Verhältnis der Pflegeeltern zum Jugendamt: Auf der einen Seite führen die Pflegeeltern die Jugend – hilfemaßnahmen „Vollzeitpflege“ (VIII. SGB, § 33) durch, sind Pflegefamilien, also eine Institution der Jugendhilfe, und somit auch echte Partner des Jugendamtes. Auf der anderen Seite wird ihnen im Gegensatz zu anderen Trägern der Jugendhilfe eine Beratungs – und Unterstützungsbedürftigkeit unterstellt (VIII. SGB, § 37, Absatz 2), unterliegen sie in höherem Maße der Kontrolle durch das Jugendamt (siehe VIII. SGB, § 37 Absatz 3, Satz 1). So schreibt Heitkamp[49] schon 1989: „Mit jedem Hausbesuch in der Pflegefamilie wird zugleich auch deren Doppelrolle innerhalb der Jugendhilfe offenbart: Sie ist Teil des Jugendhilfeangebots und gleichzeitig auch Klient derselben“.
Oft ist das Verhältnis zwischen Pflegeeltern und Jugendamt von Anfang an von vielfältigen Problemen geprägt und belastet. So werden viele Pflegekinder in einer akuten Krisensituation spontan aus der Herkunftsfamilie herausgenommen. Dementsprechend plötzlich erfolgt dann auch die Inpflegegabe – und trifft die Pflegeeltern dann völlig unvorbereitet. Damit fehlt die notwendige Zeit für eine langsame Kontaktanbahnung und einer bewussten Entscheidung für das Kind.
Ein weiteres Problem ist dabei aber auch, wenn die Pflegeeltern nur wenige Informationen über die Vorgeschichte des Kindes (traumatische Ereignisse), den Entwicklungsstand (Verhaltensauffälligkeiten), die Beziehung zu den leiblichen Eltern und die Familienverhältnisse erhalten. Dadurch wird es ihnen unnötig erschwert, das Verhalten und das Erleben ihres Pflegekindes zu verstehen. Hinzu kommt dann noch, dass häufig Pflegeeltern und Pflegekind über die voraussichtliche Dauer des Pflegeverhältnisses und die Wahrscheinlichkeit einer Rückführung in die Herkunftsfamilie im Unklaren gelassen werden (oft wegen mangelhafter Hilfeplanung beziehungsweise fehlender Einbindung in dieselbe; vergleiche dazu im VIII. SGB den § 36). Das erschwert den Pflegeeltern die Beziehungsaufnahme und Erziehung, während das Pflegekind existenziell verunsichert wird und ist, da es im Grunde genommen nicht weiß, zu welcher Familie es eigentlich nun wirklich gehört, und wie verlässlich das Beziehungsangebot der Pflegepersonen nun eigentlich ist. Insbesondere bei Kindern, die schon zuvor in Fremdfamilien untergebracht wurden und sich als Spielball unbekannter Mächte (Jugendamtsmitarbeiter/innen, Vormundschaftsrichter/innen) erlebt und gefühlt haben, kann hierdurch auch eine bereits bestehende Bindungsunsicherheit verstärkt werden. Wurden sie von den leiblichen Eltern misshandelt oder sexuell missbraucht, bleibt die Angst vor ihren Eltern bestehen, da sie immer mit einer Rückführung in die Herkunftsfamilie rechnen.
Aufgrund der plötzlichen und unerwarteten Inpflegegabe, und somit auch der abrupten Trennung von den Geschwistern und allen anderen Verwandten, der nun entstandenen, unsicheren Lebensperspektive, sowie auch insbesondere der früheren Beziehungsabbrüche und Traumata, die oft beim Pflegekind große psychische Probleme und Verhaltensauf – fälligkeiten auslösten; die dann folgende Eingewöhnungszeit in die neue Familie ist in der Regel eine Phase, die leider oft mit starken Erziehungsschwierigkeiten und Umstrukturierungen für beide Seiten verbunden ist. Die Pflegefamilien werden mit „Problemkindern“ konfrontiert, die andere Wertorientierungen, Verhaltensmuster und Umgangsformen mitbringen; diese Kinder haben eine völlig andere Prägung und sind einen anderen Lebens – und Erziehungsstil gewöhnt.
Diese Unterschiede haben häufig ihre Ursache auch darin oder werden auch dadurch mitbedingt und gefördert, dass die meisten Kinder bei der Inpflegegabe aus einer Unterschichts – in eine Mittelschichtsfamilie wechseln. So sind deshalb auch häufig große Anpassungsprobleme zu beobachten. Hinzu kommt des Weiteren, dass sich bedingt durch die neue Situation die Pflegefamilien „sofort“ umstrukturieren müssen, um das Pflegekind als neues Mitglied – mit einem Sonderstatus – zu integrieren. Die leiblichen Kinder oder auch schon in der Familie lebende, andere Pflegekinder, müssen nun die/ihre Eltern mit einer weiteren, anderen und fremden Person teilen, die anfangs deren Zeit und Energie in einem hohen Maß und auch berechtigter Weise beanspruchen wird. Es wundert also nicht, wenn eine „Geschwisterrivalität“ und die damit verbundenen Konflikte in der Folge häufig auftreten.
Grundsätzlich werden drei Phasen der Integration von Pflegekindern unterschieden nach Heinze[50] (1995) und Nienstedt Monika[51] /Westermann Arnim[52] (1989) unterschieden:
1. In der Orientierungsphase halten sich die Kinder aus Angst und Unsicherheit deutlich zurück. Sie passen sich oberflächlich gesehen an, ordnen sich scheinbar unter und sind gehorsam.
2. In der Aktionsphase testen sie die Festigkeit der Beziehung zu den Pflegeeltern, indem sie diese beschimpfen, aggressiv sind oder auch Wutausbrüche haben. Auf diese Weise prüfen sie, ob sie von den „neuen Eltern“ wirklich geliebt werden, oder ob diese sie doch auch lieber wieder loswerden wollen, und sie eigentlich nicht geliebt werden. Oft werden dabei sogar frühere familiäre Beziehungsformen in der Übertragungsbeziehung zu den Pflegeeltern wiederholt, werden alte Ängste und Traumata wiederbelebt, sowie verdrängte Gefühle und abgewehrte Bedürfnisse freigesetzt. Die Pflegeeltern benötigen in dieser Phase ein großes Einfühlungsvermögen und gute und starke Nerven. Können sie mit dieser Übertragung umgehen, dann können die Kinder ihre Vergangenheit verarbeiten, und sie machen korrigierende Erfahrungen.
3. In der Regressionsphase zeigt ein Pflegekind ein für frühere Entwicklungsstufen typisches Verhalten. „In dieser Phase zeigt das Kind sehr deutlich sein Bedürfnis, Kind der Eltern zu werden. Es geht dabei immer weiter in die Regression zurück, bis es ihm möglich ist, eine „rituelle“ oder „soziale Geburt“ zu vollziehen“ (Heinze 1995). Hier wirkt sich positiv aus, wenn die Pflegeeltern das regressive Verhalten annehmen können.
Durchlaufen Pflegekinder alle diese drei Phasen erfolgreich, entstehen enge Bindungen an die Pflegeeltern. Das Leben in der Pflegefamilie wird zu einem zweiten Anlauf für die Kinder: „Insofern ist die Sozialisation in der Ersatzfamilie nicht nur ein neues Kapitel in der Lebensgeschichte, sondern so etwas wie der Versuch, die Lebensgeschichte noch einmal neu zu schreiben“ (Nienstedt/ Westermann 1988).
Damit entsteht dann dabei ganz offensichtlich für viele leibliche Eltern eine nur schwer zu ertragende Situation; das lässt sich so beschreiben, dass sich die Eltern durch die Pflegeeltern aus dem Leben ihres Kindes herausgedrängt fühlen und haben Angst vor, ihre Kinder nun endgültig zu verlieren. Da es in ihrem Erleben aber ihr Kind bleibt, können sie deshalb auch nicht verstehen, wieso es nun plötzlich die Pflegepersonen mehr liebt, als sie, ihre eigenen und leiblichen Eltern; für sie bleibt es nicht nachvollziehbar und verständlich, weshalb ihr Kind nach einer längeren Zeit in der Pflegefamilie nicht mehr zu seinen leiblichen Eltern zurück will, auch dann nicht, wenn sie seine Rückführung beantragt haben. Manche Herkunftsfamilien kämpfen dann erbittert um ihr Kind (auch mit juristischen Mitteln), werben um dessen Gunst (indem sie es zum Beispiel bei Besuchen mit Geschenken überschütten) oder versuchen sogar es gegen die Pflegeeltern aufzuwiegeln, um es vielleicht so für sich zu gewinnen. Daran wird besonders deutlich, dass nun für die leiblichen Eltern mit der Inpflegegabe eine widersprüchliche Situation entstanden ist: Sie bleiben zwar Eltern des oder der Kinder, aber andere, fremde Menschen haben ihre eigentlich ureigenste Elternfunktionen übernommen. Das bedeutet für sie in der Konsequenz aber auch: „Es gibt keine eindeutigen Rollenzuweisungen für abgebende Eltern. Ob sie ihr Kind festhalten oder loslassen – beides kann falsch sein“ (Wiemann[53] 1994).
Mit einer zunehmenden Integration der/des Kinder/s in die Pflegefamilie, wird es dann aber auch für die Kinder immer schwerer, die Bindung an die leiblichen Eltern aufrechtzuerhalten oder gar doch noch auszubauen. Das gilt umso mehr, je jünger die Kinder zum Zeitpunkt der Inpflegegabe sind. Nach Goldstein[54], Freud[55] und Solnit[56] (1982) sind die Beziehungen zu den leiblichen Eltern kaum noch von Bedeutung, wenn ein Kind unter drei Jahren etwa ein Jahr, beziehungsweise ein älteres Kind zirka zwei Jahre lang in einer Pflegefamilie lebte[57]. Ältere Kinder mit häufigem Kontakt zu den leiblichen Eltern werden dadurch jedoch vielfach in Loyalitätskonflikte gestürzt, wenn sie sich zwischen Pflege – und Herkunftsfamilie entscheiden sollen, oder wenn beide Seiten sogar um sie konkurrieren und einander schlecht machen. Letzteres ist vor allem ein Problem bei Pflegeeltern, die sich als die weitaus „besseren“ und „verantwortungsbewussteren“ Eltern sehen und nicht verstehen können, was die leiblichen Eltern ihren Kindern zu ihrer Zeit angetan haben. Sie verhalten sich dann oft auch dementsprechend überheblich gegenüber den leiblichen Eltern, was dann wiederum verstärkt zu deren Verhaltensunsicherheiten und dem Gefühle versagt zu haben beiträgt, beziehungsweise führt, oder dann aber auch zu unangenehmen, aggressiven Reaktionen führen kann. Mit der Abwertung seiner Herkunft fühlt sich jedoch zugleich immer auch das Pflegekind herabgesetzt. Das wiederum kann sich dann auch negativ auf das Selbstbild und Selbstbewusstsein des Pflegekindes auswirken; es kann aber auch dazu führen, dass das Kind seine leiblichen Eltern nun in Schutz nimmt und für sie Partei ergreift, was dann aber wiederum von den Pflegeeltern als deutliche Distanzierung von ihnen erlebt und auch empfunden wird.
Für die psychische und emotionale Entwicklung von Pflegekindern ist es von einem großen Vorteil, wenn Herkunfts – und Pflegefamilie sich gegenseitig tolerieren oder es zumindest schaffen, trotz aller Probleme und Schwierigkeiten doch zusammenarbeiten. Viele Pflegekinder erleben Besuche bei den leiblichen Eltern als positiv; ältere Kinder halten auch von sich aus Kontakt (vielfach zugleich zu anderen Verwandten und Bekannten aus dem Herkunftsmilieu) zu ihrer leiblichen Familie. Werden durch die Besuche allerdings alte Konflikte wieder neu aufgebrochen, dann kann den Kindern bei deren Verarbeitung nur dann sinnvoll geholfen werden, wenn die Pflegeeltern ganz intensiv und eng mit den leiblichen Eltern kooperieren, zusammenarbeiten. Eine gute Beziehung zwischen den Erwachsenen, den Eltern und den Pflegeeltern, wirkt sich darüber hinaus dann auch noch positiv aus, wenn Pflegekinder immer wieder einmal versuchen, die beiden Seiten gegeneinander auszuspielen.
Diese Überlegungen machen aber auch sehr anschaulich deutlich, dass es auch nach einer Eingewöhnungsphase in vielen Pflegefamilien große Probleme gibt. Dazu gehören auch die erheblichen Erziehungs – schwierigkeiten, die zum Teil durch die großen Vorbelastungen der Pflegekinder mitbedingt werden – insbesondere bei den Kindern, die zum Zeitpunkt der Inpflegegabe schon älter/größer waren.
Viele Pflegekinder kennen keine Grenzen, wollen, erwarten und fordern eine sofortige Bedürfnisbefriedigung, sind aggressiv, provozieren unentwegt und „verletzen“ ihre Pflegeeltern oder sie kapseln sich ab und wirken dadurch für die neue Familie unerreichbar. Einige Pflegekinder flüchten in die Lüge, stehlen, schwänzen die Schule, sind gewalttätig oder wenden sich dem Suchtmittelmissbrauch zu.
Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten wie eine motorische Unruhe, Nervosität, Autoaggressionen, Überangepasstheit und ähnliche Symptome treten häufig auf. Hinzu kommen auf Seiten der Kinder noch das negatives Selbstbild und der Zweifel am eigenen Wert: „Viele Pflegekinder sehen sich als Kinder zweiter Klasse an, weil sie einerseits Kind von schlecht angesehenen Eltern und andererseits auch kein „richtiges Kind“, also ein juristisches Kind ihrer Pflegeeltern sind. Gegenüber den leiblichen Kindern in der Pflegefamilie fühlen sie sich aus diesen Gründen weniger wertvoll“ (Wiemann Irmela, *1942, Di – plompsychologin, Psychologische Psychotherapeutin, Familienthera – peutin und Autorin). Daraus resultieren dann eine Geschwisterrivalität und der Geschwisterkonflikt.
Die teilweise sehr gravierenden Erziehungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten der Pflegekinder veranlasst viele Pflege – familien dazu, Beratungsstellen und frei praktizierende Psychologen/ innen zur Bewältigung dieser Probleme aufzusuchen. In vielen Fällen scheitern dann aber trotz aller Bemühungen die Aufrechterhaltungen der Pflegeverhältnisse doch, besonders häufig schon im ersten Jahr, wenn die Pflegekinder in die Pubertät kommen, beziehungsweise in die Adoleszenz gekommen sind und damit besonders viele Konflikte hervorrufen.
So weiß auch ich aus der persönlichen Erfahrungen aus Gesprächen mit Familien, die Kinder als Pflegekinder aufgenommen haben; ich konnte beobachten, dass sich die Situation deutlich schwieriger gestaltete, als alle Betroffenen angenommen hatten; die Problematik umfasste alle Bereiche des Lebens:
- Probleme bei der Neueinschulung (Schulwechsel)
- Umgang mit den Pflegeeltern
- Gewaltige Geschwisterprobleme
- Probleme im Umgang mit den Mitschülern/innen
- Ehrlichkeit
- Kontakt mit den leiblichen Eltern
- Gestaltung des eigenen Zimmers
Es ist also kein Wunder, wenn zwischen 22% und 40% der jeweils erfassten Pflegeverhältnisse abgebrochen werden, wie in unterschied – lichen Untersuchungen als Ergebnis festgestellt wird. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass Pflegestellenabbrüche dann häufiger auftreten, wenn die Kinder bei der Inpflegegabe relativ alt waren, zuvor im Regelfall schon mehrfach Erfahrungen mit Pflegeeltern gemacht haben, bin – dungsschwach oder auch stark verhaltensgestört sind; ebenfalls zu häufigen Pflegestellenabbrüche kommt es, wenn die Kinder den Grund für die Inpflegegabe nicht verstehen und nachvollziehen können, also möglicherweise nicht ausreichend auf das Kommende vorbereitet wurden.
[...]
[1] § 1 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes
1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
(2) Trägermedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ – oder Spielgerät eingebaut sind. Dem gegenständlichen Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen von Trägermedien steht das elektronische Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen gleich, soweit es sich nicht um Rundfunk im Sinne des § 2 des Rundfunkstaatsvertrages handelt.
(3) Telemedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien, die nach dem Telemedien – gesetz übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Als Übermitteln oder Zugänglichmachen im Sinne von Satz 1 gilt das Bereithalten eigener oder fremder Inhalte.
(4) Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.
(5) Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche.
[2] Informationen zum Aufenthaltstitel – Daueraufenthalt – EG auf der Grundlage der Richtlinie 2003/109/EG des Europäischen Rates über die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländer aus nicht – EU – Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können die Rechtsstellung „langfristig aufenthaltberechtigt“ erhalten. Diese Rechtsstellung wird auf Antrag als Aufenthalts – oder Niederlassungserlaubnis mit dem Zusatz „Daueraufenthalt – EG“ bescheinigt. Wer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann sich in fast allen anderen EU-Ländern (außer in Großbritannien, Irland und Dänemark) unter erleichterten Voraussetzungen niederlassen (Verbesserung der innereuropäischen Mobilität). Die Vorteile liegen hauptsächlich im Bereich der Einreisevorschriften. Die nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des neuen EU – Staates müssen erfüllt werden.
Das gilt auch für den Nachzug von Familienangehörigen. Eine „normale“ (nationale) Aufenthalts – oder Niederlassungserlaubnis erlischt grundsätzlich, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist. Ein Daueraufenthalt – EG erlischt in den Fällen einer Ausreise aus dem Gebiet der Europäischen Union unter anderem erst, wenn der Ausländer sich danach für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten nicht im Gebiet der Europäischen
Union aufgehalten hat oder eines Aufenthalts in einem anderen EU – Staat (ausgenommen in Großbritannien, Irland und Dänemark) für einen Zeitraum von sechs Jahren. Die Voraussetzungen für den Erwerb „Daueraufenthalt – EG“ Aufenthaltszeiten: Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Zwischenzeitliche Auslandsaufenthalte von höchstens sechs aufeinander folgenden Monaten und insgesamt höchstens zehn Monaten gelten nicht als Unterbrechung; nicht angerechnet auf die 5 Jahre werden:
- vorübergehende oder befristete Aufenthalte zum Beispiel zur Ausbildung oder für Arbeitsaufenthalte, bei denen Höchstzeiträume festgelegt sind (unter anderem Saisonbeschäftigungen); vorausgegangene legale Aufenthalte zum Studium werden zu 50 % angerechnet
- Aufenthalte, die ausschließlich aufgrund humanitärer Gründe erlaubt wurden zum Beispiel für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, für im Rahmen von Kontingenten Aufgenommene (Rechtsgrundlagen der Aufenthaltstitel sind die §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes
- Aufenthalte zu diplomatischen oder konsularischen Zwecken bei denen aufgrund der besonderen Rechtslage in der Regel Befreiungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bestanden haben.
Bei Antragstellung müssen Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels sein, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck oder aus humanitären Gründen erteilt wurde. Die Erteilung einer „nationalen“ Niederlassungserlaubnis darf nicht ausgeschlossen sein. Der Lebensunterhalt wird auch für alle in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert. Nachweis: zum Beispiel. Lohn – Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate (Brutto – und Nettobeträge), sonstige regelmäßige Einnahmen (zum Beispiel Unterhaltszahlungen), regelmäßige Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Unterhaltsleistungen, Kreditverpflichtungen Kranken – und Pflegeversicherung Es muss unbefristeter oder sich automatisch verlängernder Kranken – und Pflegeversicherungsschutz sein. Nachweis: zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Kranken – und Pflegeversicherung, gegebenenfalls private Versicherungspolicen (Policen für zum Beispiel 15 Jahre reichen nicht aus) Rentenversicherung 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge müssen nachgewiesen werden. Nachweis: zum Beispiel Rentenverlauf der Versicherung Verpflichtung nach den Abgabengesetzen. Hierunter fällt die Erfüllung steuerlicher und sonstiger abgabenrechtlicher Verpflichtungen Nachweis: zum Beispiel Bescheinigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes (soweit es sich nicht aus den Einkommensnachweisen ergibt) Wohnraum Es muss ausreichender Wohnraum, auch für die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen vorhanden sein. Nachweis: zum Beispiel Mietvertrag. Arbeitsrechtliche Voraussetzungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss die Beschäftigung erlaubt, sonstige für eine dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderliche Erlaubnisse müssen vorhanden sein. Nachweis: zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Berufsausübungserlaubnis Deutschkenntnisse Das Vorliegen einfacher mündlicher deutscher Sprachkenntnisse wird im Rahmen der Antragstellung geprüft; eine schriftliche Prüfung erfolgt nicht. Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dürfen nicht entgegenstehen Hierunter fallen nicht nur geringfügige Straftaten; Ermittlungsverfahren seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft dürfen nicht anhängig sein. Gebühren: Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels – Daueraufenthalt – EG werden Gebühren in Höhe von höchstens 85 Euro erhoben.
[3] Als grundlegende Kinderrechte gelten:
- Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, zum Beispiel nach deutschem Recht einfachgesetzlich in § 1631 Absatz 2 BGB garantiert
- Schutz vor Ausbeutung
- Recht auf Bildung
- Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit, zum Beispiel nach deutschem Recht einfachgesetzlich in § 1 VIII. SGB garantiert
- Rechte der Familie auf Schutz
- Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
- Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
- Recht auf Fürsorge
- Recht auf Ernährung
- Recht auf Partizipation
- Recht auf Meinungsäußerung
- Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
- Recht auf Gesellschaft und Freunde jeder Art
- Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit
- Recht auf Eigentum
- Recht auf Freiheit
[4] Geboren am 08.02.1960, St. Pölten, Bundeskanzler a.D.; Volksschule in Ybbs 1966 –1970, Bundesgymnasium in Wieselburg 1970 – 1978, Studium der Politikwissenschaft, der Philosophie und der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dr. phil.) 1978 – 1987. Angestellter der SPÖ 1981 – 1990, Angestellter der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich 1990 – 1999, Landesgeschäftsführer der SPÖ Niederösterreich 1999, Referatsleiter für Europa – Fragen in der Niederösterreichischen Arbeiterkammer seit Januar 2009, Gusenbauer Projektentwicklung & Beteiligungs GmbH 2009. Bundesvorsitzender der Sozialistischen Jugend (SJ) 1984 – 1990, Vizepräsident der Sozialistischen Jugendinternationale (IUSY) 1985 – 1989, Vizepräsident der Sozialistischen Internationale (SI) 1989, Bezirksparteivorsitzender der SPÖ Melk 1990 – 2000, Stadtparteivorsitzender der SPÖ Ybbs an der Donau 1991, Mitglied des Landesparteivorstandes der SPÖ Niederösterreich, Mitglied des Landesparteipräsidiums der SPÖ Niederösterreich, Bundesgeschäftsführer der SPÖ 2000, Bundesparteivorsitzender der SPÖ 2000 – 2008, Klubvorsitzender der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion 2000 – 2007, Mitglied der österreichischen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates 1991, Vorsitzender des Sozialausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 1995 –1998.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[5] „Entwicklung des Kindes“ – Brockhaus
[6] http://www.wachstum.de/das_normale_wachstum/wachstum_gewicht.htm, Stand 13.09.2010
[7] Wilfried de Nève, Wolfgang Presber (Herausgeber): Ergotherapie: Grundlagen und Techniken. 4. Auflage, Elsevier, Urban & Fischer Verlag, 2003
[8] Walter Mischel , * 22. Februar 1930 in Wien, ist ein Persönlichkeitspsychologe. Er war ab 1983 Professor an der Columbia University und vorher an der Stanford University tätig.
[9] Jean Piaget, * 9. August 1896 in Neuchâtel; † 16. September 1980 in Genf) war ein Schweizer Entwicklungspsychologe.
[10] Lawrence Kohlberg, * 25. Oktober 1927 in Bronxville, New York; † 19. Januar 1987) war ein US – amerikanischer Psychologe und Professor für Erziehungswissenschaft an der Harvard University School of Education. Kohlberg begründete eine Theorie, die die moralische Entwicklung von Menschen in Stufen einteilt.
[11] Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Modeerscheinung oder ökonomische Notwendigkeit? (Broschiert) von Jutta Rump (Autorin), Silke Eilers (Autorin), Sibylle Groh (Autorin), Beate Kremin – Buch (Herausgeberin), Fritz Unger (Herausgeber), Hartmut Walz (Herausgeber), Verlag Wissenschaft & Praxis, 2007
[12] Hier findet dann eine Indexanpassung statt, wenn die Rente dadurch gesenkt werden kann, bis hin zu einer möglichen Rentenrückzahlung für mehrere Monate! Ich habe diese persönlich Erfahrungen gemacht!
[13] An dieser Stelle mag der Hinweis auf die aktuelle Diskussion um Sparmaßnahmen in Bund und Länder ausreichend sein, wenn gleichzeitig in zwei Stufen die Diäten in Berlin deutlich angehoben werden sollen!
[14] *11. Juli 1959 in Gries am Brenner, ist ein österreichischer Theater – und Filmschauspieler. Sein Geburtsname ist Tobias Bloéb.
[15] Marion Fleckenstein – Wahlster, mir persönlich bekannt und der Namensnennung einverstanden
[16] Olivier de Schutter ist Professor für Menschenrechte an der Universität von Louvain, Belgien, und am College of Europe, sowie ein Mitglied der Global Law School Fakultät an der New York University. Previously the coordinator of the EU Network of Independent Experts on Fundamental Rights, he is now the coordinator of the network of legal experts to the EU Fundamental Rights Agency and a Member of the European Group of Legal Experts on Discrimination. Zuvor Koordinator des EU – Netzes unabhängiger Experten für Grundrechte, ist er jetzt der Koordinator des Netzwerks von Rechtsexperten der EU – Agentur für Grundrechte und ein Mitglied der European Group of Legal Experts on Diskriminierung. He is a regular expert to the Council of Europe and the European Union institutions. Er ist ein regelmäßiger Experte des Europarates und der Institutionen der Europäischen Union. He has published extensively on international and human rights, particularly in combating discrimination in the EU, and has litigated a number of cases before the European Court of Human Rights. Er hat ausführlich über die Rechte veröffentlichten internationalen und Mensch, insbesondere zur Bekämpfung von Diskriminierungen in der EU, und hat Gegenklage einer Reihe von Fällen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Olivier De Schutter ist seit 1. Mai UN – Sonderbeauftragter für das Recht auf Ernährung und folgt damit dem Schweizer Jan Ziegler im Amt nachSince May 2008 he has served as the UN Special Rapporteur on the right to food..
[17] Jean Ziegler, * 19. April 1934 als Hans Ziegler in Thun, Schweiz, ist ein Schweizer Soziologe, Politiker und Sachbuchautor. Von 1967 bis zu seiner Abwahl 1983 und erneut von 1987 bis 1999 war er Genfer Abgeordneter im Nationalrat für die Sozialdemokratische Partei. Von 2000 bis 2008 war er UN – Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung – zuerst im Auftrag der Menschenrechtskommission, dann des Menschenrechtsrats – sowie Mitglied der UN – Task – Force für humanitäre Hilfe im Irak. 2008 wurde Ziegler in den Beratenden Ausschuss des Menschenrechtsrats gewählt. Er ist außerdem im Beirat der Bürger – und Menschenrechtsorganisation Business Crime Control.
[18] Menschen von lateinamerikanischer Herkunft oder von lateinamerikanischer Kultur
[19] Der Koran, Sure 4, Vers 34: „Männer stehen für die Frauen in Verantwortung ein, mit Rücksicht darauf wie Allah den einen von ihnen mit mehr Vorzügen als den anderen ausgestattet hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und sorgsam in der von Allah gebotenen Wahrung ihrer Intimsphäre. Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie.“
[20] * Oktober 1916 in Brooklyn, New York, ist ein US – amerikanischer Psychologe, der sich unter anderem mit der Entwicklung einer sozialen Lerntheorie und mit der Erforschung von Kontrollüberzeugungen auseinandergesetzt hat.
[21] Hanauer Anzeiger vom 02. Juni 2010
[22] Klaus Hurrelmann, geboren am 10. Januar 1944 in Gdingen, ist ein deutscher Sozial –, Bildungs – und Gesundheitswissenschaftler. Nach langjähriger Tätigkeit an der Universität Bielefeld arbeitet er seit 2009 als Professor of Public Health and Education an der Hertie School of Governance in Berlin.
[23] Hanauer Anzeiger vom 08.09.2010
[24] PISA – Studie, 2000
[25] In Österreich ist im Schulpflichtgesetz eine Unterrichtspflicht festgelegt, die auch außerhalb von Schulen abgeleistet werden kann. Die Unterrichtspflicht beginnt mit dem auf der Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September, dauert neun Schuljahre und gilt für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten. Die Unterrichtspflicht kann durch den Besuch einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule erfüllt werden, sowie durch die Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht (in Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht, im häuslichen Unterricht oder in einer im Ausland gelegenen Schule). Die Unterrichtspflicht wurde bereits von Maria Theresia im Jahr 1774 für Österreich und die Kronländer generell eingeführt (Dauer damals: 6 Jahre).
[26] Die Schulpflicht in den Deutschen Bundesländern
[27] Unterrichtspflicht (Schulpflicht), kann in Österreich auch durch gleichwertigen Unterricht zu Hause oder in Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht erfüllt werden. Regional bereits seit dem 16. Jahrhundert gefordert, wurde sie in der Allgemeinen Schulordnung 1774 auf 6 Jahre festgelegt, im Reichsvolksschulgesetz 1869 auf 8 Jahre und im Schulgesetzwerk 1962 auf 9 Jahre erweitert. Für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, besteht eine allgemeine Unterrichtspflicht; sie beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahrs folgenden 1. September. Kinder, die zwischen 1. 9.und 31. 12. geboren sind, können bei festgestellter Schulreife auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig den Unterricht besuchen. Alle in einem gewerblichen Lehrverhältnis stehenden Personen (in Vorarlberg auch Mädchen, die weder eine Lehre machen noch eine weiterführende Schule besuchen) sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet (Berufsschulpflicht). Für die Erfüllung der Unterrichtspflicht sind die Eltern oder sonstigen Erziehungs – berechtigten verantwortlich, Nichterfüllung wird als Verwaltungsübertretung bestraft.
[28] Hausunterricht (auch Heimunterricht, Domizilunterricht oder Homeschooling) ist eine Form der Bildung und Erziehung, bei der die Kinder zu Hause von den Eltern oder Privatlehrern statt in Schulen unterrichtet werden. Die konkrete Praxis des Hausunterrichts kann sehr unterschiedlich aussehen. Das Spektrum reicht von stark strukturierten, an traditionellem Schulunterricht orientierten Formen bis zu sehr offenen wie dem Unschooling.
[29] Unschooling ist eine Form des Informellen Lernens. Der Begriff wurde von John Caldwell Holt (* 14. April 1923; † 19. September 1985, war ein US – amerikanischer Autor und Pädagoge. Er veröffentlichte mehrere Bücher über selbstbestimmtes Lernen und Kinderrechte und gab die Zeitschrift Growing Without Schooling heraus) geprägt. Unschooling ist vom Kind geleitetes Lernen in einer Wohnumgebung, ohne den Versuch, die traditionelle Schule und ihre Lehrpläne zu Hause nachzuahmen. Es gibt daher keinen geplanten Unterricht oder bestimmte Zeiten am Tag, für die schulähnliche Aktivitäten vorgeschrieben sind. Themen werden behandelt, wenn das Interesse des Kindes es verlangt. Die Eltern – oder die Personen, mit denen das Kind zusammenlebt – sind weniger Lehrer als Unterstützer und Begleiter der Lernprozesse.
[30] Panagiotis Kouparanis berichtet seit Dezember 1993 als Berlinkorrespondent für das griechische Programm der Deutschen Welle. Sein Augenmerk gilt nicht nur der Bundespolitik, sondern auch einem breiten Spektrum von Facetten deutscher Alltagsrealität. Er hat Südosteuropäische Geschichte, Philosophie und Politologie in Berlin und Göttingen studiert.
[31] Hanauer Anzeiger vom 28.08.2010
[32] Median (oder Zentralwert) bezeichnet eine Grenze zwischen zwei Hälften. In der Statistik halbiert der Median eine Verteilung. Gegenüber dem arithmetischen Mittel, auch Durchschnitt genannt, hat der Median den Vorteil, robuster gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) zu sein
[33] Hanauer Anzeiger vom 08.09.2010
[34] Unter Empowerment versteht man Strategien und Maßnahmen, die geeignet sind, den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben von Menschen oder Gemeinschaften zu erhöhen und die es ihnen ermöglichen, ihre Interessen (wieder) eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten und zu gestalten. Empowerment bezeichnet dabei sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung der Menschen, ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen. Wörtlich aus dem Englischen übersetzt bedeutet Empowerment „Ermächtigung“ oder Bevollmächtigung.
[35] Hanauer Anzeiger vom 28.08.2010
[36] Rolf Oerter (* 27. Juni 1931) ist deutscher Psychologe und emeritierter Professor für Entwicklungspsychologie. Er hat die Entwicklungspsychologie in Deutschland mitgeprägt und strukturiert.
[37] Prof. Dr. Leo Montada, 1962 1962 Diploma in Psychology - Univ. Diplom in Psychologie – Universität Saarbrücken Saarbrücken; 1967 1967 Dr. rer. Dr. rer. soc. soc. - Univ. – Universität Konstanz Konstanz; Professional Functions Professionelle Funktionen: 1970 1970 Assoc. Assoc. Professor – University of Konstanz Professor – Universität Konstanz; 1972 - 2003 1972 – 2003 Full Professor – University of Trier Full Professor – Universität Trier; 1973-76 1973 bis 1976 Dean Dekan; 1984-86 1984 bis 1986 Dean Dekan; 1979-2003 Director of the German Institute for Psychology Information (ZPID) 1979 – 2003 Direktor des Deutschen Instituts für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID); 1982-1994 Chair of the Advisory Board to the Max-Planck-Institute for Human 1982 – 1994 Vorsitzender des Beirats der Max – Planck – Institut für Bildungsforschung; Development and Research in Education at Berlin (1983 -1996) Entwicklung und Forschung in Bildung auf Berlin (1983 – 1996 ); 1992-1994 Founding Trustee for the constitution of the department of 1992 – 1994 Gründung Treuhänder für die Konstitution der Abteilung Psychology at the new founded University of Potsdam Psychologie an der neu gegründeten Universität Potsdam; 1994-2001 Director of the Center for Justice Research at the University 1994 – 2001 Direktor des Center for Justice Research an der Universität Potsdam Potsdam; 1997-2004 Founding President of the International Society for Justice 1997 – 2004 Gründungspräsident der International Society for Justice Research (ISJR) Forschung (ISJR); Honors and Awar
[38] Bei der Problematik der Gewalt wird zwischen der inneren und der äußeren Gewalt unterschieden. Die äußere Gewalt bezieht auf die „Prügel“, der äußeren Verletzung, die innere Gewalt auf die Verletzung durch Beleidigung, Beschimpfung, Mobbing, um einige Beispiele zu nennen.
[39] Aktuelle Diskussion zum Missbrauch von Kindern in katholischen Schulen und Internaten; Sexueller Missbrauch
- auch Kinder mit einer geistigen Behinderung verarbeiten einen sexuellen Missbrauch als Desaster
- Definition: Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine sexuelle Handlung eines Erwachsenen mit einem Kind, das aufgrund einer emotionalen und kognitiven Entwicklung und aufgrund des Macht – verhältnisses das zwischen Erwachsenen und Kindern besteht, das nicht in der Lage ist, informiert und frei dieser zuzustimmen. Beim Missbrauch spielt der Erwachsene seine Machtposition und seine Autorität aus, um das Kind so zu einer Kooperation zu überreden oder auch zu zwingen.
- Ein zentraler Moment des Missbrauchs ist die Verpflichtung zu einer Geheimhaltung
- Hilflosigkeit
- Inzest als häufigste Form des sexuellen Missbrauchs findet dort statt, wo man das Kind am sichersten währt: in der Familie.
[40] Peter Beauvais, * 9. September 1916 in Franken bei Wunsiedel/Fichtelgebirge; † 17. Dezember 1986 in Baden – Baden, war ein deutscher Regisseur. Der Sohn eines Fabrikdirektors musste während des Nationalsozialismus in die USA emigrieren, wo er neben einigen Gelegenheitsarbeiten ab 1943 auch als Schauspieler tätig war. So spielte er unter anderem unter der Regie von Elia Kazan in Man on a Tightrope (neben Fredric March), neben Don Ameche in Fire One und neben Gregory Peck in Night People. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland 1946 arbeitete Beauvais zunächst als Dolmetscher, unter anderem auch bei den Nürnberger Prozessen. Als alliierter Theateroffizier kam er ab 1950 wieder mit dem Theater in Berührung und inszenierte unter anderem in Hannover und Stuttgart.
1954 gab er sein Debüt beim Fernsehen und 1958 zudem als Spielfilmregisseur bei der UFA. Ab 1960 war er als freier Regisseur tätig und entwickelte sich zu einem vielfältigen und überaus produktiven Regisseur von Fernsehfilmen und – Sendungen. Beauvais inszenierte Straßenfeger wie den Durbridge – Mehrteiler „Ein Mann namens Harry Brent“, Literaturverfilmungen wie Hauptmanns „Die Ratten“ (mit Inge Meysel), Trauer muss Elektra tragen (nach Eugene O'Neill mit Peter Pasetti) und Griseldis (nach Hedwig Courths – Mahler mit Sabine Sinjen), Satiren wie Dreht euch nicht um – Der Golem geht um oder Das Zeitalter der Muße (mit Martin Benrath), Krimis (Tatort) und Fernsehfilme wie Sommer in Lesmona mit Katja Riemann. Die Dreharbeiten zu seinem letzten Film, Wie kommt das Salz ins Meer? konnte er nicht mehr fertig stellen; diese Aufgabe übernahm seine letzte Frau.
Peter Beauvais war viermal verheiratet, mit der Schauspielerin Ilsemarie Schnering, mit der Sängerin und Schauspielerin Karin Hübner, von 1963 bis 1984 mit der Schauspielerin Sabine Sinjen und bis zu seinem Tod mit der Fotografin Barbara Beauvais.
[41] Vorstand in der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung und Vernachlässigung (DGgKV)
[42] Abteilungspräsident des Kriminalistischen Instituts beim Bundeskriminalamt, Carl – Ernst Brisach
[43] Prof. Dr. Lutz Goldbeck, Universitätsklinikum Ulm
[44] * 1944, ist ein weithin bekannt gewordener und angesehener US – amerikanischer Lehrer der Vipassana – Meditation in der Tradition des frühbuddhistischen Theravada. Nach seiner Graduierung in Philosophie an der Columbia University engagierte er sich 1965 im Friedenscorps der Vereinigten Staaten von Amerika als Freiwilliger für Thailand, wo er sich für den Buddhismus zu interessieren begann. Seit 1967 lernte er bei verschiedenen Lehrern in Indien, Burma und Tibet wie S.N. Goenka, dem Dalai Lama und 16. Karmapa, Dilgo Khyentse Rinpoche, Tulku Urgyen Rinpoche, aber auch Joshu Sasaki Roshi. 1974 begann er am Naropa Institut von Chögyam Trungpa in Boulder Kurse zu geben, wo er Jack Kornfield und Sharon Salzberg traf, mit denen er 1975 die Insight Meditation Society in Barre, Massachusetts gründete und in der Folge weiter ausbaute.
[45] Anna Freud , * 3. Dezember 1895 in Wien; † 9. Oktober 1982 in London, Tochter Sigmund Freuds, war eine österreichisch – britische Psychoanalytikerin. Geboren im Vielvölkerstaat Österreich – Ungarn, emigrierte sie mit Eltern und Geschwistern 1938 von Wien aus nach Großbritannien und erwarb die britische Staatsbürgerschaft.
[46] Als Pionier in der Kinder – und Jugendpsychiatrie, Pädiatrie, verbrachte Solnit 54 Jahre an der Yale University und war als Direktor der Child Study Center von 1966 bis 1983 tätig. Solnit also served as commissioner of the Connecticut State Department of Mental Health and Addiction Services from 1991 through 2000. Solnit arbeitete auch als Beauftragter der Connecticut State Department of Mental Health and Addiction Services von 1991 bis 2000.
[47] Nienstedt Monika, geboren 1943, Studium der Psychologie und Promotion an der Universität Münster, beschäftigt sich seit 1973 mit der Sozialisation von Kindern in Ersatzfamilien.
[48] Dr. Westermann Arnim, Diplompsychologe, Münster
[49] Hermann Heitkamp, Prof., Dr . rer . soc . (rerum socialium) – Doktor der Sozialwissenschaften, *1937, Diplom – Sozialarbeiter, Diplom – Pädagoge, Gründungsdekan des Fachbereichs Sozialwesen an der Hochschule Zittau/Görlitz (FH).
[50] Heinze, E.: Eltern spielen „Vater, Mutter, ... (Pflege –) Kind“. Ein Vorbereitungsseminar für Pflegeeltern – Bewerber. Humanistische Psychologie 1995
[51] Nienstedt, Monika & Westermann, Arnim (2007). Pflegekinder und ihre Ent – wicklungschancen nach frühen traumatischen Erfahrungen (Neuauflage), Stuttgart: Klett – Cotta
[52] Nienstedt, Monika/Westermann, Arnim: Die Chancen von Kindern in Pflegefa – milien aus psychologischer Sicht. In: Evangelische Akademie Loccum (Hrsg.): Dokumentation 3. Tag des Kindeswohls, 31.08 – 010.9.1988. Loccum: Selbstverlag 1988
[53] Jahrgang 1942, Diplom – Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin, Famil – ientherapeutin, Autorin. 1974 – 2007 Mitarbeiterin mit halber Stelle in der Kinder – Jugend – Eltern – Beratung Gallus in Frankfurt am Main. Seit 1978 Spezialisierung auf Beratung und Therapie von Pflegefamilien, Adoptivfamilien und Herkunftsfamilien. Elternseminare für Pflegeeltern, Adoptiveltern und Herkunfts – eltern. Seit 1982 zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen für Landesjugendämter sowie freie und öffentliche Träger für Mitarbeiter/innen in Adoptionsdiensten und Pflegekindervermittlungsdiensten sowie Institutionsberatung und Praxisberatung im gesamten deutschsprachigen Raum. Autorin zum Thema Biografiearbeit, Pflegekinder und Adoptivkinder.
[54] Kurt Goldstein, * 6. November 1878 in Kattowitz; † 19. September 1965 in New York), Neurologe und Psychiater, gilt als Pionier der Neuropsychologie und der Psychosomatik.
[55] Sigmund Freud, * 6. Mai 1856 in Freiberg, Mähren, tschechisch Příbor; † 23. September 1939 in London), ursprünglich Sigismund Schlomo Freud, war ein bedeutender österreichischer Arzt, Tiefenpsychologe und Religionskritiker, der als Begründer der Psychoanalyse weltweite Bekanntheit erlangte.
[56] Albert J. Solnit, M.D., * 1919, geborener Kalifornier, Pädiater und Psychiater, † 2002
[57] Goldstein / Freud / Solnit, Jenseits des Kindeswohls 1974 / 1991
- Citar trabajo
- Religionspädagoge Günter-Manfred Pracher (Autor), 2010, Kind sein in einer Welt, die von Spannungen, Unfrieden, Not und Egoismus geprägt ist! , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160484
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