Im heutigen modernen Verfassungsstaat ist es meist die Verfassungsgerichtbarkeit, die dem Bürger die Möglichkeit gibt, seine Grundrechte gegenüber dem Staat durchzusetzen.1 Die Bundesrepublik Deutschland enthält neben dieser Verfassungsgerichtbarkeit ein positives Widerstandsrecht, das im Zuge der Notstandsgesetzgebungen in den siebziger Jahren entstanden ist.
Enthält dieses positivierte Naturrecht aber noch die theoretischen Elemente der Aufklärung? Um diese Frage beantworten zu können, wird in dieser Arbeit die Theorie John Lockes zum Widerstandsrecht mit dem Widerstandsrecht der BRD in Art.20 Abs.4 GG verglichen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. John Locke
2.1 Hintergründe und historischer Kontext
2.2 Two Treatise of gouvernement
2.2.1 Aufbau
2.2.2 Die erste Abhandlung
2.2.3 Die zweite Abhandlung
2.3 Das Recht auf Widerstand
2.3.1 Ursachen des Widerstandes
2.3.2 Ausmaß und Folgen des Widerstandes
2.3.3 Begründung des Widerstandes
3. Die BRD und der Widerstand
3.1 Entstehung des bundesdeutschen Widerstandsrechts
3.2 Inhalt des Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz
3.3 Stellung des Art.20 Abs.4 GG
4. Enthält das Widerstandsrecht der BRD noch Elemente der Widerstandstheorie John Lockes?
4.1 Parallelen
4.1.1 Naturrechte und Gesetz
4.1.2 Andere Abhilfe
4.1.3 Ursachen für Widerstand
4.1.4 Art des Widerstandes
4.1.5 Begründung des Widerstandes
4.2 Unterschiede
4.2.1 Folgen des Widerstandes
4.2.2 Berechtigung zum Widerstand
4.2.3 Widerstandsrecht des Staates
4.2.4 Verfassungswidrige Handlung des Staates
5. Resumée
- Citar trabajo
- Vera Demmel (Autor), 2009, Das Widerstandsrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160308
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