Menschen haben das Grundbedürfnis nach gesellschaftlichen Kontakten. Sich zu versammeln und zu treffen für gemeinsame Aktivitäten ist unabdingbar für einen lebendigen und demokratischen
Rechtsstaat. Nicht umsonst ist das Versammlungsrecht und das Recht Gesellschaften und Vereine zu Gründen in unserem Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt und ist als Grundrecht für jeden Deutschen ausgestaltet. Um diesen rechtlichen Rahmen mit Inhalten auszufüllen, sind einfachgesetzlich, für eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, zwingende und dispositive Regelungen getroffen worden. Steht das Kapital bei einer Gesellschaft im Vordergrund, überwiegt zwingendes Recht zum Schutz der Kapitalgeber und Gläubiger. Ist die Gesellschaft abhängig von persönlich haftenden Gesellschaftern oder steht bei Gesellschaftsformen das Kapital nicht im Vordergrund, kann vielfach vom geltenden Recht abgewichen und durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt werden. Hier sollen der Flexibilität und unterschiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen werden. Welche Gesellschaftsform für einen Musikverein die Richtige ist, lässt sich nicht zweifelsfrei aus der Bezeichnung „Musikverein“ ableiten. Vielmehr kommt es hier auf die Zielsetzung der zusammentreffenden Personen an, sowie auf die Entscheidung der Gründer welcher gesetzlichen Gesellschaftsform man sich unterwerfen möchte. Dies soll nachfolgend, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, näher untersucht werden, um herauszufinden, ob die Rechtsform des eingetragenen Vereins für den Musikverein zweckmäßig ist. Weiter muss beachtet werden, ob Personen, die eine Gesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gründen wollen, dem Grundsatz der freien Rechtsformwahl unterliegen, oder der Gesetzgeber für diesen Zweck aus Gründen des Gläuber- und Anlegerschutzes eine bestimmte Rechtsform vorschreibt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Teil I
Einführung in die Thematik
Einführung
Teil II
Privatrechtliche Gesellschaftsformen nach deutschem Recht
1. Abschnitt
Personengesellschaften
§ 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
§ 2 Die offene Handelsgesellschaft
§ 3 Die Kommanditgesellschaft
§ 4 Die Partnerschaftsgesellschaft
2. Abschnitt
Körperschaften
§ 5 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
§ 6 Die Aktiengesellschaft
§ 7 Die eingetragene Genossenschaft
§ 8 Der rechtsfähige Verein
§ 9 Der nicht rechtsfähige Verein
TEIL III
Der eingetragene Verein als die einzig sinnvolle Gesellschaftsform?
§ 10 Der Zweck und die Aufgaben eines Musikvereins
§ 11 Gemeinnützigkeit
§ 12 Die Vorteile der Gesellschaftsform e.V
§ 13 Die Nachteile der Gesellschaftsform e.V
§ 14 Die Haftung des Vorstands
TEIL IV
Zusammenfassung
Der Musikverein als e.V.?
Aktuelle Änderungen in der Gesetzgebung
Anhang
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