Im System der Sozialversicherung der Bundesrepublik Deutschland haben die gesetzlichen Krankenkassen nicht nur die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen
oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Ihnen obliegt zugleich der Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, bestehend aus den
Rentenversicherungsbeiträgen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen,
sowie aus dem allein vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitrag für Zahnersatz und Krankengeld. Dadurch ist den Krankenkassen, als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags,
eine wichtige Funktion in der Mittelbeschaffung des Sozialversicherungssystems übertragen worden. Doch nicht nur die Einziehung der Beiträge an sich ist die Aufgabe der
Einzugsstellen, ebenso prüfen sie die Versicherungspflicht und die Höhe der einzuziehenden Beiträge, bindend für alle anderen Sozialversicherungsträger. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die jeweilige Einzugsstelle
weiterzuleiten. Für den Arbeitnehmeranteil hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch
kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Kommt der Arbeitsgeber den gesetzlichen Verpflichtungen zur Abführung an die Einzugsstellen nicht nach, drohen ihm strafund
zivilrechtliche Konsequenzen. Kommt ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten oder droht die Insolvenz, gilt es für den
Unternehmer abzuwägen: Welche Rechnungen können noch bezahlt werden? Welche Zahlungen können noch hinaus geschoben werden? Wo sind die Außenwirkungen noch am geringsten? Oder doch gleich einen Insolvenzantrag stellen? Oft wird fatalerweise weiter gemacht wie bisher und vermeintlich "unwichtige" Zahlungen, wie die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge hinausgeschoben oder nicht beglichen. Die Folgen sind für den Unternehmer oft nicht abschätzbar
oder es ist ihm schlicht nicht bewußt, eine Straftat damit zu begehen. Die hier vorliegende Seminararbeit soll einen ersten Überblick über die Problematik der Nichtabführung
des Gesamtsozialversicherungsbeitrags geben und zugleich ein Problembewußtsein für die Handlungsalternativen der Einzugsstellen schaffen.
Inhaltsubersicht
Literaturverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
Teil I
Einfuhrung in die Thematik
Einfuhrung
Teil II
Vorgaben und Definitionen
§ 1 Die Definition der Krise
§ 2 Die Spezifikation der Sozialversicherungsbeitrage
§ 3 Beteiligte
TEIL III
Hauptteil
1. Abschnitt
Die Abfuhrung von Sozialversicherungsbeitragen von
Unternehmen in der Krise
§ 4 Verpflichtungen des Unternehmers in der Krise
§ 5 Verpflichtungen des Insolvenzverwalters in der Krise
§ 6 Forderungen der Sozialversicherungstrager
§ 7 Masseanreicherung durch Anfechtung
§ 8 Haftungsrechtliche Konsequenzen
§ 9 Strafrechtliche Sanktionen
2. Abschnitt
Die Stellung der Einzugsstellen im Rahmen
insolvenzrechtlicher Konfliktsituationen
§ 10 Trau! Schau! Wem?
§ 11 Das Dilemma zwischen Antragstellung und Zuruckhaltung
§ 12 Gesellschaftspolitische Fragestellungen
Teil IV
Ausblick
§ 13 Die Auswirkungen des § 28 e Abs. 1 Satz 2 SGB IV
§ 14 "Primus inter pares"?
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