Das Persönlichkeitsrecht ist in Deutschland als solches nicht geregelt. Im Laufe der Zeit wurde es jedoch durch die Rechtsprechung aus Art. 1 I GG i.V.m. Art. 2 I GG abgeleitet und weiterentwickelt. Persönlichkeitsrechte sollen dem Schutze der jeweiligen Interessen des Einzelnen dienen. Diese lassen sich in allgemeine und besondere Persönlichkeitsrechte unterscheiden. Letztere sind das Thema dieser Seminararbeit.
Ziel der Seminararbeit ist es, die besonderen Persönlichkeitsrechte im Zivilrecht zu identifizieren, ihre Bedeutung und ihren Rechtscharakter heraus zu arbeiten sowie ihre Anwendungsbereiche und Rechtsfolgen aufzuzeigen.
Zu Beginn werden die Persönlichkeitsrechte kurz vorgestellt und eine Abgrenzung zwischen dem allgemeinen und den besonderen Persönlichkeitsrechten vollzogen.
Zu den besonderen Persönlichkeitsrechten zählen das Urheberpersön-lichkeitsrecht, der Schutz vor unerlaubter Datenerhebung, der Namensschutz sowie das Recht am eigenen Bild.
Im Hauptteil der Arbeit werden die besonderen Persönlichkeitsrechte einzeln vorgestellt, wobei der besondere Fokus auf dem Recht am eigenen Bild einerseits und dem Schutz des Namens andererseits liegen wird.
Diese beiden besonderen Persönlichkeitsrechte werden ausführlich dargestellt; es werden Inhalt, Rechtsnatur und Schranken aufgezeigt.
Anschließend wird ein Überblick über die Ansprüche, die aus einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte entstehen können, gegeben.
Zum Abschluss der Seminararbeit werden die herausgearbeiteten Ergebnisse nochmals in einer Schlussbetrachtung aufgegriffen und zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
1. Teil Einführung und Überblick
2. Teil Das Verhältnis von besonderem und allgemeinem Persönlichkeitsrecht
A. Persönlichkeitsschutz
B. Positivität
C. Tatbestand
D. Subjektives Recht
E. Verhältnis
3. Teil Die besonderen Persönlichkeitsrechte
A. Das Urheberpersönlichkeitsrecht (§§ 12 ff. UrhG)
I. Das Urheberpersönlichkeitsrecht im engeren Sinne
II. Das Urheberpersönlichkeitsrecht im weiteren Sinne
B. Schutz vor unerlaubter Datenerhebung (§ 4 BDSG)
C. Der Schutz des Namens (§ 12 BGB)
I. Grundlagen und Probleme
1. Rechtsnatur des Namensrechts
2. Begriff des bürgerlichen Namens
3. Funktionen des bürgerlichen Namens
a) Identifikations- und Individualisierungsfunktion
b) Individuierungsfunktion
c) Familiale Zuordnungsfunktion
II. Schutzbereich des Rechts am bürgerlichen Namen
1. Geschützte Interessen
a) Interesse am Eigengebrauch des Namens
b) Verhinderung des Anscheins von Familienbeziehungen
c) Identitätsinteresse
d) Individuierungsinteresse
e) Verhinderung von Verwechslungen
2. Gesetzliche Tatbestände
a) Schutz gegen Namensbestreitung
b) Interessenverletzung durch unbefugten Gebrauch des
gleichen Namens
III. Übertragbarkeit und postmortaler Schutz des Namensrechts
1. Übertragbarkeit des Namensrechts
2. Postmortaler Schutz des Namens
D. Das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG)
I. Bildnisfunktionen
1. Begriff
a) Definition
b) Merkmale
2. Darstellungs- und Identifikationsfunktion
3. Individualisierungs- und Individuierungsfunktion
II. Interessenkreise
1. Darstellungs- und Identifikationsinteresse
2. Individualisierungsinteresse
3. Wirtschaftliches Interesse
III. Gesetzlicher Tatbestand
1. Schutz des Anonymitätsinteresses
2. Schutz des Darstellungs-, Identifikations- und
Individualisierungsinteresses
3. Schutz des wirtschaftlichen Interesses
IV. Abbildungsfreiheit bzw. Berücksichtigung der Interessen anderer
1. Schutz des öffentlichen Interesses
a) Bildnisse der Zeitgeschichte gemäß § 23 I Nr. 1 KUG
b) Bilder mit Personen als Beiwerk gemäß § 23 I Nr. 2 KUG
c) Bildnisse von Versammlungen gemäß § 23 I Nr. 3 KUG
d) § 23 I Nr. 4 KUG
2. Schranken der Abbildungsfreiheit (§ 23 II KUG)
a) Privatheit
b) Intimleben
c) Werbezweck
d) Sonstige Umstände
3. § 24 KUG
V. Zum Rechtscharakter des Rechts am eigenen Bild
1. Persönlichkeits- oder Immaterialgüterrecht
a) Bild als Persönlichkeitsrecht
b) Bild als Teil eines immateriellen Guts
2. Übertragbarkeit des Rechts am eigenen Bild
4. Teil Ansprüche bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte
A. Unterlassungsanspruch
B. Beseitigungsanspruch / Widerruf
C. Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens
D. Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung
E. Geschäftsanmaßung
5. Teil Schlussbetrachtung
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