Auf der Schwelle zu einem neuen Zeitalter findet sich die Friedensethik als angewandte Lehre vom richtigen Handeln in Bezug auf die Vermeidung von Krieg, der Schaffung und des Erhaltens des Friedens, in einer Welt des Wandels wieder. Als moralphilosophische Disziplin sucht sie hinsichtlich dieser Problematik seit Jahrhunderten jene klassische Menschheitsfrage zu beantworten, wie sie beispielsweise durch Immanuel Kant seinerzeit schlicht und konkret formuliert wurde: Was soll ich tun?
Aktuell stellen sich diese und weitergehende Grundfragen der Friedensethik vor dem Hintergrund der Herausforderungen eines neuen Jahrhunderts in Form von Globalisierung und der zunehmenden Verrechtlichung und weiteren Verdichtung zwischenstaatlicher
Beziehungen durch internationale Organisationen wie den Vereinten Nationen und regionalen Abkommen, beispielsweise im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung
1. Zum Thema
1.1 AufbauundKonzeptderArbeit
1.2 Ziel
II. Bestimmungselemente und Grundlagen
1. Eine kurze Geschichte zur Friedensethik
1.1 Vonder Antike zurModerne
1.2 Nachkriegszeit und Ost-West Konflikt
2. Engagementund Teilhabe der Kirchen
2.1 Die Katholische Sozial-undFriedenslehre
2.2 Kirchliche Lehre im SpiegelihrerZeit
III. Herausforderungen eines neuen Jahrhunderts
1. Die Globalisierung
1.1 Leben inderWeltgesellschaft?
1.2 Krieg und Frieden in einem neuen Zeitalter
2. Friedensethik in den internationalen Beziehungen
2.1 Zum Problemkomplex
2.2 VonderTheoriezurPraxis
3. Der Weg zum gerechten Krieg?
3.1 Im Angesicht aktueller Entwicklungen des Völkerrechts
3.2 Die Bundeswehr weltweit
IV. Fazit
I. Einleitung
1. Zum Thema
Auf der Schwelle zu einem neuen Zeitalter findet sich die Friedensethik als angewandte Lehre vom richtigen Handeln in Bezug auf die Vermeidung von Krieg, der Schaffung und des Erhaltens des Friedens, in einer Welt des Wandels wieder. Als moralphilosophische Disziplin sucht sie hinsichtlich dieser Problematik seit Jahrhunderten jene klassische Menschheitsfrage zu beantworten, wie sie beispielsweise durch Immanuel Kant seinerzeit schlicht und konkret formuliert wurde: Was soll ich tun?
Aktuell stellen sich diese und weitergehende Grundfragen der Friedensethik vor dem Hintergrund der Herausforderungen eines neuen Jahrhunderts in Form von Globalisierung und der zunehmenden Verrechtlichung und weiteren Verdichtung zwischenstaatlicher Beziehungen durch internationale Organisationen wie den Vereinten Nationen und regionalen Abkommen, beispielsweise im Rahmen der Europäischen Menschenrech tskonvention.
1.1 Aufbau und Konzept der Arbeit
Die Gliederung baut im Anschluss an diesen einleitenden Teil auf drei wesentlichen Bereichen auf. Zunächst sollen in Anbetracht des Umfangs des Themas in angemessen kurzer Weise Bestimmungselemente und Grundlagen erläutert werden, dabei gilt es, den umfangreichen geistesgeschichtlichen Hintergrund der Thematik mit Blick auf die folgenden Betrachtungen inhaltlich darzustellen und an gegebener Stelle analytisch aufzuarbeiten.
Diese Betrachtungen finden im Schwerpunkt im darauffolgenden Hauptteil des Textes, hinsichtlich der Eingangs formulierten thematischen Ausrichtung, statt. Allgemein sieht das Konzept dieser Arbeit eine analytische Herangehensweise vor, bei welcher ein umfassendes Bild des jeweils behandelten Unterthemas und der gegebenenfalls darin enthaltenen Problemstellung gezeichnet werden soll.
Die Stichhaltigkeit der Argumentation, sowie das eigene Urteil dazu und die daraus geschlossenen Erkenntnisse sollen dabei nachvollziehbar dargestellt und gegebenenfalls mit Verweisen auf geeignete Literatur unterstrichen werden; das Ende dieser Arbeit findet sich in einem abschließenden Fazit.
1.2 Ziel
Ziel der Arbeit ist die tiefergehende Betrachtung und schlüssige Analyse der voran erwähnten Entwicklungen mit Bezug zu den im Folgenden aufzuzeigenden Grundfragen dieser sozialen Bereichsethik, sowie der hiermit einhergehenden Problemfelder in und für die Praxis der internationalen Politik und nicht zuletzt der Bundeswehr.
Dieser Text zielt also nicht so sehr auf den philosophischen Diskurs an sich oder eine metatheoretische Debatte innerhalb der Friedensethik ab, er soll vielmehr die Frage nach den eigentlichen Inhalten dieser beantworten und eine Synopse einer über ihren bedeutsamen historischen Kontext hinaus aktuellen normativen Disziplin sein.
II. Bestimmungselemente und Grundlagen
1. Eine kurze Geschichte zur Friedensethik
Die Auseinandersetzung mit dem zu behandelten Thema wäre unvollständig ohne den Rückgriff auf die klassischen Lehren und Überlegungen zur Problematik von Krieg und Frieden, diese bilden einen wesentlichen Teil der Bestimmungselemente und Grundlagen der sich anschließenden Ausführungen. Folgend nun ein kurzer, in zwei Teile gegliederter Überblick über die historische Entwicklung friedensethischer Abwägungen.
1.1 Von der Antike zur Moderne
Die Reflexion friedensethischer Fragestellungen vor dem Hintergrund einer politischen Ethik begann nachweislich bereits im antiken Griechenland im Zusammenhang mit den Staatslehren von Platon und Aristoteles in dem Bemühen, den sogenannten gerechten vom ungerechten Krieg zu unterscheiden; fortgeführt wurden diese Überlegungen in der römischen Antike, insbesondere durch Cicero.
Während bei Letztgenanntem die Betonung zudem auf dem Aspekt der Gerechtigkeit lag, so war ihnen allen eine nahezu rein utilitaristische Sichtweise des Krieges zu Eigen.1
Entscheidend beeinflusst wurde die weitere Entwicklung der Friedensethik durch die Lehren des Aurelius Augustinus, im 5. Jahrhundert nach Christus Bischof im Nordafrikanischen Hippo, mit seinem Namen wird weitgehend die gängige Vokabel des „bellum-iustum" verbunden. Das interessante und zugleich bedeutsame an dessen Ansatz war die Verlagerung des Schwerpunktes von den Betrachtungen zum Krieg hin zur einer Betonung des Friedens, welcher ihm zu Folge den eigentlichen Naturzustand des Menschen darstellte.2 Jene frühen Erwägungen bezogen sich bei der Nutzung des Begriffes von „Frieden" vor allem auf die Konzeption von Herrschaftsordnung und Lebensform der sozialen Gemeinschaft, wie dies später auch noch bei Hobbes beispielsweise der Fall war.
Über verschiedene theoretische Konzepte zur Verwirklichung des Friedens und sein Verhältnis zur Gerechtigkeit, gipfelnd in utopischen Entwürfen, erlebte der Friedensbegriff in der Neuzeit den Wandel zur heute üblichen Sichtweise als Beschreibung eines zwischenstaatlichen Zustandes, wie sie bereits Kant in seinem Werk „zum ewigen Frieden" gebrauchte.3
Die Allgegenwärtigkeit der gewaltsamen Auseinandersetzung der europäischen Staaten bis weit hinein ins 20. Jahrhundert erzeugte einen hiergegen geäußerten pazifistischen Protest, welcher auf Grund der offenkundig praktizierten Trennung von Politik und Ethik sein Ziel allerdings zunehmend im Erarbeiten rechtlicher Auflagen und vertraglicher Bestimmungen, als in moralischen Entwürfen sah - doch auch dies scheiterte zunächst im Fiasko des II. Weltkrieges.
1.2 Nachkriegszeit und Ost-West Konflikt
Das bedrohlich gestiegene Gewaltpotential moderner Kriege und die Möglichkeiten zur massenhaften oder gar endgültigen Vernichtung menschlichen Lebens in ungeahntem Ausmaß ließen die Bemühungen zum entschiedenen Wirken gegen den Krieg und für den Frieden, zumindest auf dem europäischen Kontinent, zu einem bis dato vergleichsweise erfolgreichen Ergebnis bringen.
Die Inhalte der Friedensethik bezeichneten daher in der Nachkriegszeit so vor allem die Debatte zur Problematik der Atomwaffen im Antagonismus von Ost- und West und in der Folge die kriegerischen Auseinandersetzungen als Ergebnis der Dekolonialisierung Afrikas und Asiens, oftmals eher durch politische oder ideologische als durch moralische Standpunkte bestimmte Diskurse, die allerdings in der weiten Öffentlichkeit weitaus stärker wahrgenommen wurden als zu vorangegangenen Zeiten, so beispielsweise im Rahmen der Friedensbewegung.
Zusammenfassend lassen sich aus dem vorangegangen geistesgeschichtlichen Überblick vier verschiedene Dimensionen der friedensethischen Problematik erkennen: Die bereits in den Anfängen vorhandene grundlegende Befassung mit dem Verhältnis von Frieden und Gewalt, ergänzt um den Aspekt der Gerechtigkeit, erweitert in der Moderne durch die Kategorien von Recht und Zukunft.4
Des Weiteren zeigt sich, dass der Friedensbegriff über seine vielschichte Etymologie vor dem Hintergrund verschiedener Kulturen hinaus, selbst im vergleichsweise homogen jüdischchristlich geprägten Raum Europas, über Jahrhunderte hinweg einer Dynamik der Dinge unterworfen gewesen ist, welchen das Wort „Frieden" selbst zum Gegenstand wissenschaftlicher Debatten machte, beziehungsweise weiterhin macht.5 Der begrenzte Rahmen dieser Arbeit lässt eine tiefergehende Bearbeitung dieser Grundfrage nach dem Wesen des Friedens nicht weiter zu, es galt sie der Vollständigkeit halber zumindest zu erwähnen - fortan soll in diesem Text darunter in erster Linie das Nichtvorhandensein gewaltsamer (zwischenstaatlicher) Konflikte verstanden werden, unter Verweis auf die unterschiedlichen Dimension, welche dem Begriff innewohnen.
2. Engagement und Teilhabe der Kirchen
Untrennbar verbunden mit dem Themenfeld Friedensethik sind die christlichen Kirchen Deutschlands innerhalb ihrer Soziallehre, auf Grund ihrer langen Tradition und der guten Quellenlage soll in der vorliegenden Arbeit insbesondere auf die der Katholischen Kirche eingegangen, darüber hinaus deren Handeln an angebrachter Stelle durchaus kritisch betrachtet werden. Folgend wird so ein Blick auf die katholische Sozial- und Friedenslehre geworfen werden, um anschließend die kirchliche Lehre im Spiegel ihrer Zeit mit gebotener Prägnanz hinsichtlich Umfang und Schwerpunkt dieses Textes wertend zu beurteilen.
2.1 Die Katholische Sozial- und Friedenslehre
Jene hier angesprochene friedensethische Tradition begründet auf die bereits im vorangegangen Teil der Arbeit eingeführte Person des Aurelius Augustinus und seinen Lehren, fortgeführt bei Thomas von Aquin und über zahlreiche herausragende historische Persönlichkeiten, welche sich als Theologen durch ihre Bemühungen in Theorie, als auch Praxis, ihren Platz in der Geschichte erworben haben, bis hinein in die heutige Zeit.6 Engagement und Teilhabe an der Auseinandersetzung mit friedensethischen Problemstellungen waren seit ihren Ursprüngen Bestandteil der kirchlichen Lehre, begründet in ihrer theologischen Anthropologie der Sozialethik, wie sie schon aus den frühen Konzilen sprach, und in weit späteren päpstlichen Enzykliken des 20. Jahrhunderts wieder Ausdruck fand.7 Hiernach liegt die Begründung für die Art und Weise eines möglichen Frieden für die Menschen im Zusammenhang von Schöpfung, Sünde, Erlösung und Eschatologie, wodurch zuletzt auf die Erlösung durch Jesus Christus verwiesen wird und bezüglich der Fähigkeit der Menschheit alleine zur Schaffung eines gerechten, weltweiten Frieden eine pessimistische Haltung vertreten wird.8 Entscheidende Variablen in Verbindung zu einem Zustand von Frieden sind durch dessen Sozialbezug zudem Freiheit und Gerechtigkeit.
Besonders hervorzuheben sind in diesen thematischen Zusammenhang die Enzyklika „Pacem in terris" verfasst durch Papst Johannes XXIII. im Jahr 1963 und die Pastoralkonstitution „Gaudium etspes" aus dem Jahr 1965 als Ausfluss aus dem II. Vatikanischen Konzil.
In beiden Dokumenten finden sich starke Bezüge zur Friedensethik, so mit dem einleitenden und in üblicher Weise titelgebenden Incipt der päpstlichen Enzyklika: „Der Friede auf Erden [pacem in terris], nach dem alle Menschen zu allen Zeiten sehnlichst verlangten, kann nur dann begründet und gesichert werden, wenn die von Gott gesetzte Ordnung gewissenhaft beobachtet wird“9 Klar erkennen lässt sich hier der nach wie vor aktuelle Standpunkt der Katholischen Kirche zur Problematik von Krieg und Frieden, angesichts der internationalen Lage zur Zeit der Entstehung des Textes auch eine klare Reaktion auf das Verhalten der Weltmächte nur wenige Jahre nach der Errichtung der Berliner Mauer und der Kuba Krise. Es ist eine deutliche Reduktion der klassischen Lehre des „bellum-iustum“ auf eine sittliche (Selbst-) Verteidigung und das Primat der friedlichen Konfliktbeilegung sowie einer Beendigung des wechselseitigen Auf-, beziehungsweise Hochrüstens.10 Auch die Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ nimmt direkten Bezug zur weltweiten Präsens und der allgemeinen Tendenz von Gewalt in zwischenstaatlichen Auseinandersetzungen und fordert deren Ende in einer moralische Rückbesinnung auf die christliche Botschaft sowie auch ein stärkeres öffentliches Eintreten der Christen für den Frieden, im Ziel den Krieg durch internationaleAutoritäten für immerzu untersagen.11 In Deutschland erschienen mit dem Wort der Deutschen Bischofskonferenz „Gerechtigkeit schafft Frieden“ im Jahr 1983 und dem neuen Bischofswort „Gerechter Friede“ aus dem Jahr 2000, zwei wichtige kirchliche Dokumente mit Bezug zum vorliegenden Thema, wobei letzteres sich explizit auf den sicherheitspolitischen Wandel seit 1989/90 bezieht und eine Anpassung und angleichende Weiterführung der katholischen Friedenslehre unter besonderer Betonung der Prävention kriegerischer Konflikte vollzieht.
2.2 Kirchliche Lehre im Spiegel ihrer Zeit
In aller Kürze soll hier erwähnt sein: Die kirchliche Lehre ist immer auch im Spiegel ihrer Zeit zu betrachten - die Auslegung der Elemente des christlichen Glaubens fand nicht immer in der heute gebräuchlichen Weise statt - Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit wurden nicht immer unbegrenzt allen Menschen zugesprochen und allzu oft falsche Zurückhaltung geübt, wie die amerikanische Urbevölkerung oder die jüdische Gemeinschaft es leidvoll erfuhren.
III. Herausforderungen eines neuen Jahrhunderts
1. Die Globalisierung
Die moderne Welt zu Beginn des 21. Jahrhundert kennt viele Probleme und Herausforderungen, denen der einzelne Staat nicht mehr gewachsen ist oder bei welchen er lediglich eine untergeordnete Rolle spielt. Zudem hat sich eine Vielzahl von Vorgängen aus dem Bereich nationaler Belange gelöst und in einem internationalen, auf mehreren Ebenen verflochtenen Prozess, der alle gesellschaftlichen Handlungs- und Funktionsfelder betrifft, zusammengefunden.
Es handelt sich hierbei insbesondere um eine Verdichtung des allgemeinen Kommunikationszusammenhangs der Menschheit vor dem Hintergrund der technischen Möglichkeiten von Kommunikations- und Transportwesen, welche die Welt zum „global village" mach(t)en, um einen Begriff des kanadischen Medientheoretikers Marshall McLuhans aus dem Jahr 1962 zu verwenden.12
Auch für die Friedensethik bedeutet dies geänderte Rahmenbedingungen und neue Konfliktfelder, in welchen sie sich neu orientieren und zurechtfinden muss.
1.1 Leben in der Weltgesellschaft?
Die Frage die sich nun anschließt, ist jene nach der Existenz einer Weltgesellschaft, einem sozialen Gefüge gleich dem nationaler Gesellschafen, allerdings im globalen Rahmen und den Folgerungen aus dem möglichen Bestehen einer solchen für die Friedensethik.
Trotz der anhaltenden wissenschaftliche Kontroverse, die speziell um den Begriff der „Weltgesellschaft" stattfindet und der berechtigten Kritik, dass im System einer weltweiten sozialen Gemeinschaft eine Institution fehlt, die alle Handlungs- und Funktionsfelder einer Steuerung im Sinne derer der nationalen Politik unterwirft noch fehlt, ist die globale Veränderung der Lebensformen in der Praxis menschlichen Zusammenlebens im Zuge der wissenschaftlichen und technischen Revolution weg von den traditionellen Lebensweisen hin zu einer globalen Weltzivilisation unleugbar.13
Unbestreitbar fanden die aktuellen Entwicklungen ihren Ursprung im euro-atlantischen Raum und sind daher, vollkommen frei von jeglichem kulturellen Hegemonialanspruch, in der Konsequenz mit einer ethischen Verantwortung aktueller Ereignisse verknüpft.
Die expliziten Herausforderungen einer weltumspannenden Friedensethik liegen somit auch in der Formulierung eines universalen Anspruchs an die gesamte Menschheit für die künftige Gewährleistung einer friedlichen Koexistenz aller Menschen ebenso, wie in der Problematik einer kollektiven Verantwortung vor dem Hintergrund der weitreichenden Folgen der möglichen Handlungsfolgen von Wissenschaft und Technik.14
1.2 Krieg und Frieden in einem neuen Zeitalter
Die Veränderungen einer globalisierten Welt treffen natürlicherweise auch den Sektor Militär, im Falle taktischer Abwägungen bedeutet dies eine Abkehr von der konventionellen Kriegsführung regulärer Truppen und die Einstellung auf die neue, sogenannte asymmetrische Bedrohung durch den weltweit operierenden Terrorismus.
Aus friedensethischer Perspektive bedeutet dies wohl eine Abkehr, zumindest aber einen starken Wandel hinsichtlich des klassischen Paradigmas des Krieges zwischen Staaten und daraus resultierend neue Fragestellungen. Diese steht vor der gleichen Problematik, wie beispielsweise die Völkerrechtslehre, des Umgangs mit einer bislang unbekannten Situation: Welcher Umgang ist mit gefangenen Terroristen zu üben? Wie weit darf Freiheit zu Gunsten von Sicherheit eingeschränkt werden? Welche moralischen Maßstäbe setzt man bei den Maßnahmen an, die einen gleichermaßen unberechenbaren wie unbekannten Gegner treffen sollen?
Diese gesamte Problematik wird dadurch verkompliziert, dass nahezu sämtliche klassischen Trennlinien betreffend die Akteure und Kausalitäten zusehend verschwimmen.
Zudem weisen diese neuen Arten von kriegerischen Auseinandersetzungen, die „neuen Kriege", zunehmend einen Ausbeutungs- und Ungerechtigkeitszusammenhang zwischen erster und dritter Welt auf, in welchen die großen Industrienationen bei regionalen Konflikten sich (oftmals als eigentliche Urheber der Kolonialproblematik) schließlich in der Rolle des Mittlers und Befrieders finden, ohne richtungsweisendes ethisches Konzept und i.d.R. ohne moralische Grundlage - doch dazu mehr an späterer Stelle.15
2. Friedensethik in den internationalen Beziehungen
Auch die Verdichtung der zwischenstaatlichen Beziehungszusammenhänge eröffnet ein zusätzliches Feld an Herausforderungen an die Friedensethik des 21. Jahrhunderts. Dieser interdisziplinäre Einbezug des Themenbereichs der Politikwissenschaften soll der folgenden Vertiefung der im vorangegangen Teil des Textes aufgeworfenen Problematik des Verhältnisses der Weltgegenden zueinander, sowie den bedeutenden internationalen Organisationen und Bündnissen in ihrem Engagement Rechnung tragen.
Im Zusammenhang dazu bietet sich die Einführung eines weiteren thematischen Aspekts an, es handelt sich hierbei um die Menschenrechte, grundlegend für den tiefergehenden Einstieg in die verschiedenen Konfliktfelder sowie notwendige Erweiterung des inhaltlichen Leitgedankens der Arbeit.
2.1 Zum Problemkomplex
Die internationale Gemeinschaft ist geprägt durch eine hohe Zahl an schwer zu überblickenden konfliktträchtigen Konstellationen, welche sich zumindest grob über die geographischen Eigenschaften definieren lassen, daraus ergeben sich durch die Beurteilung nach Dieter Senghaas, der ich an dieser Stelle gewissermaßen folgen möchte, zunächst zwei vorrangige Erfahrungsbereiche: Zum Einen handelt es sich dabei um die Nord-Süd-Beziehungen, dem beinahe klassischen Antagonismus der Hemisphären mit den Industrienationen auf der einen und den Entwicklungsländern auf der anderen Seite, zum Anderen um die West-Ost- Beziehungen.16 Der Realsozialismus ist zwar nunmehr ein zum Glück überwundener Abschnitt der Zeitgeschichte, hat aber deutliche strukturelle Mängel auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR hinterlassen - unzulängliche rechtstaatliche und demokratische Grundlagen bedeuten eine Gefahr für den dauerhaften Frieden in Europa, gleiches Gefährdungspotential weisen auf lange Sicht mögliche Folgen nuklearer oder chemischer Rüstung der 3. Welt auf.
Die genannten Erfahrungsbereiche lassen sich um die Kategorien der internationalen Wirtschaftsbeziehungen sowie das Verhältnis der Entwicklungsländer zueinander ergänzen, um auf diese Weise ein Überblicken des Problemkomplexes zu ermöglichen.17 Die Ökonomie steht in engem Bezug zum Aspekt der Gerechtigkeit in den friedensethischen Überlegungen, bei den sogenannten Süd-Süd-Beziehungen spielt im Zusammenhang mit der hier weitverbreiteten Existenz autoritärer Systeme und deren wechselseitiger Agressionsaustausch die Freiheit als Bezugspunkt die wichtigere Rolle.
In allen aufgeführten Bereichen finden sich die Menschenrechte tangierenden Elemente, die Achtung jener Rechte ist ein immanentes Moment moderner Friedensethik und in ihrem universalem Anspruch eng verbunden mit der Problematik der Gestaltung zwischenstaatlicher Beziehungen, in welchen eine Seite diesen Anspruch anerkennt und vertritt, die andere jedoch möglicherweise nicht -meist verwurzelt in systemischen Widersprüchen autoritär geprägter Staaten oder einem Mangel an Laizismus.18 Die Menschenrechte bezeichnen ein Mindestmaß an Zugeständnissen, an welchen jedes menschliche Individuum Teilhabe besitzt, differenziert nach Persönlichkeitsrechten, Freiheitsrechten, justiziellen und sozialen Menschenrechten. Der Schutz, beziehungsweise das Ziel des Schutzes dieser Rechte, geht auf internationaler Ebene einher mit dem Schutz des Friedens, diese enge Verbundenheit zeigt sich auch im Wirken bedeutender internationaler Organisationen, wie nun gezeigt werden soll.
2.2 Von der Theorie zur Praxis
Bislang wurde überwiegend der theoretische Bereich der Friedensethik dargestellt und analysiert - diese seit Jahrhunderten währenden Überlegungen und Anstrengungen zur Etablierung eines dauerhaften Frieden unter den Nationen wurden allerdings mit dem Ende der katastrophalen Erfahrung des II. Weltkrieges unter vergleichsweise hohem Erfolg in die Praxis übergeführt, unter Anderem durch die Gründung der Vereinten Nationen - in Fortsetzung der Zielsetzungen der Haager Konferenzen und des Völkerbundes, der Sicherung und dem Erhalt des Weltfriedens.
Organisationen wie die Vereinten Nationen oder beispielsweise der Europarat sind somit das haptische Derivat friedensethischer Bemühungen, ihr Wirken bei der Verhinderung von Gewalt ist zum jetzigen Zeitpunkt hingegen stark von der interessierten Beteiligung ihrer Mitglieder abhängig, erreicht so an ihren Zielen gemessen leider meist nur Mindest-Standards. Aus diesen Umständen ergibt sich hinsichtlich der weiteren Entwicklung die Problematik einer künftigen (Neu-)Gestaltung friedenssichernder Systeme als weitere Grundfrage im Zusammenhang der internationalen Beziehungen, Friedensethik schließt hier wiederum den Aspekt Zukunft ein.19
3. Der Weg zum gerechten Krieg?
Über die modernen Herausforderungen und Entwicklungen hinaus stellen sich die allgemein gültigen Grundfragen aus der Vergangenheit der Friedensethik im Kontext der Herausforderungen der veränderten Welt unseres neuen Jahrhunderts nach wie vor, so etwa die Frage nach dem gerechten Krieg - steht er uns angesichts der Möglichkeiten der zunehmenden Verrechtlichung des zwischenstaatlich Raumes nicht vielleicht unmittelbar bevor? Oder wäre dies nur das Resultat der verflogenen Differenzierung von Recht und Gerechtigkeit?
Die katholische Kirche erkennt so beispielsweise die Friedensstiftende Rolle von Militäreinsätzen an, erhält aber ihren universellen Friedensanspruch aufrecht und findet sich bei der Notwendigkeit der Durchsetzung des Menschenrechtsschutzes und der hier immanenten friedensethischen Problematik ebenso wie die Vereinten Nationen oder etwa die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa im Zwiespalt des Verhältnisses ethischerAnsprüche zu politischen Realitäten20.
3.1 Im Angesicht aktueller Entwicklungen des Völkerrechts
Die Annahme, durch die erwähnte Verrechtlichung der zwischenstaatlichen Beziehungen eine legale Situation gestalten zu können, in welcher rein auf Grund von Verträgen und Gesetzen in Zukunft der Ausbruchs eines Krieges effektiv verhindert oder das Verhalten der Konfliktparteien nachhaltig kontrolliert werden könnte, egal um welchen Akteur es sich auf weltpolitischer Ebene handelt, ist illusorisch und wiederspricht der Natur der Staaten wie der Menschen. Dennoch ist die aktuelle Entwicklung im Völkerrecht von Bedeutung: Aus ihr ergibt sich die Verdichtung eines Beziehungszusammenhangs in welchem über den Hintergrund rechtlicher Gestaltung hinaus ethische Standards in das staatliche Handeln implementiert und letzten Endes zur Norm werden können - das Recht kann immer nur Voraussetzung sein, nicht aber Lösung ethischer Problemstellungen.
Auch wenn die Tendenz zur Wahrung und Erhaltung des Friedens im internationalen Rechtssystem erkennbar gegeben ist, so bleiben aus friedensethischer Perspektive manche Fragen unbeantwortet, wie bereits angeführt etwa in der Auswahl von Sanktionsmaßnahmen zur Durchsetzung der Menschenrechte und den hierfür herangezogenen moralischen Grundlagen, beispielweise einer fragwürdigen Selektivität hinsichtlich der von humanitären Interventionen betroffenen Staaten oder Gebiete.21
3.2 Die Bundeswehr weltweit
Die Bundeswehr, weltweit aktiv, nunmehr nicht allein zum Zweck der humanitären Hilfe, sondern auch im Kampf gegen Völkermord und islamistischen Terrorismus, sieht hier ebenfalls neuen Herausforderungen entgegen - die Tatsache, dass die deutsche Armee eine sogenannte ,,Parlamentsarmee" ist und dem Primat der Politik untersteht, befreit weder den einzelnen Soldaten als mündigen „Staatsbürger in Uniform" noch die Situation im Ganzen von der ihr innewohnenden friedensethischen Problematik, der Frage nach der moralischen Rechtfertigung dieser Einsätze.
Signifikant ist dabei insbesondere die fehlende Kompetenz deutscher Politiker, den Streitkräften ebenso wie der Bevölkerung den Sinn des Engagements angesichts der realen Umstände dessen verständlich zu machen, dieser Mangel lässt vielmehr noch ein Fehlen moralischer Grundlagen befürchten. Man scheint zu vergessen, dass eine Armee in der modernen westlichen Demokratiegesellschaft den Frieden in der Welt durch ihr Handeln nur dann nachhaltig mitgestalten kann, wenn ein ernstzunehmenderpolitischer Wille dies deckt.
Die Antwort auf die Eingangs beschriebene Frage „Was soll ich tun?" wird mit Blick auf diese Situation somit der im Grunde immanenten Ebene der Gegenüberstellung von richtig und falsch durch scheinbar unreflektierte Handlungsanweisungen beraubt.
Eine Überwindung der gegenwärtige Lage des Stillstands und der Unsicherheit auf Seiten der Entscheidungsträger würde dem eigentlichen Ansinnen friedensethischer Bemühungen, welchen den Ursprung und Kern des Geistes der Auslandseinsätze der Bundeswehr zu Herstellung und Wahrung von (mehr) Frieden in der Welt ausmachen, ebenso der Stützung eines funktionablen militärischen Berufsethos, weitaus mehr genüge tragen.
IV. Fazit
Ziel dieser Arbeit war die Synopse einer sozialen Bereichsethik, der Friedensethik, hinsichtlich ihrer globalen Bezugspunkte und Zusammenhänge. Es zeigte sich dabei insbesondere, dass der geschichtliche Kontext der Friedensethik auch angesichts moderner Problemstellungen noch an Bedeutung besitzt und für etwaige Analysen sehr wohl miteinbezogen werden sollte, zudem ist das Feld der Auseinandersetzung mit friedensethischen Themen stark von der Kirche besetzt dies wurde im angemessenen Rahmen berücksichtigt.
Kernbereich der vorliegenden Arbeit waren die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, unterteilt auf drei Analyseebenen, worin die vorhandenen friedensethischen Problemfelder nach soziologischen und politischen Aspekten, sowie nach rechtlich-moralischen Gegenüberstellungen über den Bezug zu den vier Dimensionen der Friedensethik und den sich aus ihnen ergebenden Fragestellungen aufarbeitet wurden.
Diese Grundfragen lassen sich konkret zusammenfassen: Sie betreffen zum Einen auf sozialer Ebene die Gewährleistung einer friedlichen Koexistenz aller Menschen in der kollektiven Verantwortung der weitreichenden Folgen der modernen Wissenschaft und Technik, zum Anderen auf der politischen Ebene den starken Wandel des klassischen Paradigmas des Krieges zwischen Staaten, des Weiteren den Schutz der Menschenrechte mit Blick auf die künftigen Gestaltung friedenssichernder Systeme als im Gefüge der internationalen Beziehungen. Ergänzt wurden diese durch die Schilderung der Problematik der Auswahl von Sanktionsmaßnahmen zur Durchsetzung der Menschenrechte unter dem Stichwort „humanitäre Intervention" und den Blick auf die bescheidenen Perspektive der Bundeswehr hinsichtlich ihres weltweiten Engagements.
Als Schlussfolgerung bleibt die Erkenntnis, dass dem Thema Friedensethik neben einem großen inhaltlichen Umfang auch eine große innere Kontroverse zu Eigen ist, auch wenn jene gewollter Weise bei dieser umfassenden Betrachtung zu Teilen außen vor blieb. Die künftige Weltpolitik wird sicherlich weiterhin durch einen Großteil dieser Grundfragen, wie sie sich in und aus dieser Arbeit heraus stellen, bewegt werden - um nicht mit einem pessimistischen Blick in die Zukunft zu sagen: Wahrscheinlich solange es Menschen auf diesem Planeten geben wird.
[...]
1 Siehe: Rief, Josef. Die bellum-iustum-Theorie historisch, in: Glatzel, Norbert und Nagel, Ernst-Josef (Hrsg.): Frieden in Sicherheit: Zur Weiterentwicklung der katholischen Friedensethik, 1. Auflage, Freiburg i. B.: Herder Verlag, 1982, S. 16-20.
2 Siehe: Rief, Josef: Die bellum-iustum-Theorie historisch, S. 20-26.
3 Siehe: Huber, Wolfgang und Reuter, Hans-Richard: Friedensethik, 1. Auflage, Stuttgart: W. Kohlhammer GmbH, 1990, S. 27-29.
4 Siehe: Huber, Wolfgang und Reuter, Hans-Richard: Friedensethik, S. 126-130.
5 Vergleiche: Muha, Maria: Kirchliche Friedensethik und Erziehung zu Gerechtigkeit und Frieden als gewaltlose Lösung der Konflikte und als Kriegsprävention, unter: http://www.opus-bayern.de/uni- passau/volltexte/2009/1281/pdf/Muha_Maria.pdf (Stand 02. April 2009), S. 64-65.
6 Siehe: Huber, Wolfgang und Reuter, Hans-Richard: Friedensethik, 1. Auflage, Stuttgart: W. Kohlhammer GmbH, 1990, S. 145-151.
7 Siehe: Nagel, Ernst-Josef: Die Friedenslehre der katholischen Kirche: Eine Konkordanz kirchenamtlicher Dokumente, 2. Auflage, Stuttgart: W. Kohlhammer GmbH, 1997, S. 17.
8 Siehe, Ernst-Josef: Die Friedenslehre der katholischen Kirche, S. 61-66.
9 Siehe: Papst Johannes XXIII.: Enzyklika „Pacem in Terris", unterhttp://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/333.html#3 (Stand 02. April 2009), Nr. 1.
10 Siehe: Papst Johannes XXIII.: Enzyklika„Pacem inTerris", Nr. 66,109-116.
11 Siehe: Die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute: „Gaudium et spes“, unter: http://stjosef.at/konzil/GS.htm (Stand 02. April 2009), Nr. 82.
12 Siehe: McLuhan, Marshall: The Gutenberg Galaxy: The Making of Typographic Man, 1. Auflage, Toronto: University of Toronto Press, 1962, S. 31.
13 Vergleiche: Stichweh, Rudolf (Hrsg.): Die Weltgesellschaft: Soziologische Analysen, 1. Auflage, Frankfurt a. M.: Suhrkamp Verlag, 2000, S. 207-211.
14 Siehe: Huber, Wolfgang und Reuter, Hans-Richard: Friedensethik, 1. Auflage, Stuttgart: W. Kohlhammer GmbH, 1990, S. 311.
15 Vergleiche: Haspel, Michael: Menschenrechte, internationale Verteilungsgerechtigkeit und institutionalisierte Konfliktregelung - Perspektiven für die Weiterentwicklung von Kriterien zur Prüfung der legitimen Anwendung militärischer Gewalt, in: Beestermöller, Gerhard, Haspel, Michael und Trittmann, Uwe (Hrsg.): »What we're fighting for...<< - Friedensethik in der transatlantischen Debatte, 1. Auflage, Stuttgart: W. Kohlhammer GmbH, 2006, S. 138-150.
16 Siehe: Senghaas, Dieter: Die moderne Entwicklungsproblematik und ihre Implikationen für Frieden, 1. Auflage, Bonn: Arbeitsstelle für Friedensforschung, 1991, S. 11-15.
17 Siehe: Von Braun, Joachim: Konfliktpotentiale internationaler Wirtschaftsbeziehungen, in: Hoppe, Thomas (Hrsg.): Friedensethik und internationale Politik: Problemanalysen - Lösungsansätze - Handlungsperspektiven, 1. Auflage, Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag, 2000, S.:53-59.
18 Siehe: Hoppe, Thomas: Menschenrechte im Spannungsfeld von Freiheit, Gleichheit und Solidarität - Grundlagen eines internationalen Ethos zwischen universalem Geltungsanspruch und Partikularitätsverdacht, 1. Auflage, Stuttgart: W. Kohlhammer GmbH, 2002, S. 91-99.
19 Siehe: Huber, Wolfgang und Reuter, Hans-Richard: Friedensethik, 1. Auflage, Stuttgart: W. Kohlhammer GmbH, 1990, S. 130-132.
20 Siehe: Hoppe, Thomas: Menschenrechte im Spannungsfeld von Freiheit, Gleichheit und Solidarität - Grundlagen eines internationalen Ethos zwischen universalem Geltungsanspruch und Partikularitätsverdacht, 1. Auflage, Stuttgart: W. Kohlhammer GmbH, 2002, S. 171-177.
21 Siehe: Hoppe, Thomas (Hrsg.): Friedensethik und internationale Politik: Problemanalysen - Lösungsansätze - Handlungsperspektiven, 1. Auflage, Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag, 2000, S. 21.
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