Computer sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Fast überall haben wir mit Software zu tun: Am Computer, im Auto, wenn der Fernseher eingeschaltet wird, sogar der Kühlschrank ist heutzutage mit Software ausgestattet.
Software ist vor allem in Zeiten der Informationsgesellschaft unverzichtbar. Ohne Software gäbe es kein Internet. Auch neue Vertriebsformen und Kommunikationskanäle wären ohne Software nicht möglich (z.B. E-Mail, Online-Shopping, usw.).
Da Software gekauft wird, stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, die Software weiterzuverkaufen. Dies mag zwar auf den ersten Blick banal klingen, da viele Gegenstände ohne Probleme weiterveräußert werden können. Doch hier besitzt Software sowohl eine technische wie auch rechtliche Eigenart, die in dieser Arbeit näher beleuchtet wird.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Software
- II. Schutzfähigkeit von Software
- 1. Urheberrechtlicher Schutz
- 2. Patentrechtlicher Schutz
- 3. Wettbewerbsrechtlicher Schutz
- 4. Markenrechtlicher Schutz
- B. Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software
- I. Fragen der Erschöpfung unkörperlicher Software
- 1. Analoge Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes
- a) Planwidrige Regelungslücke
- aa) Meinungsstand
- bb) Stellungnahme
- b) Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts
- aa) Meinungsstand
- bb) Stellungnahme
- c) Dingliche Beschränkung des Erschöpfungsgrundsatzes
- aa) Meinungsstand
- bb) Stellungnahme
- II. Fragen der Erschöpfung körperlicher Software
- 1. Physischer Datenträger
- 2. Masterkopie (Aufspaltung von Lizenzen aus Volumenlizenzen)
- aa) Meinungsstand
- bb) Stellungnahme
- C. Fazit
- Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes im Softwarebereich
- Rechtliche Grenzen des Handels mit gebrauchter Software
- Unterscheidung zwischen unkörperlicher und körperlicher Software
- Relevanz des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Kartellrechts
- Analyse der Argumentation für und gegen die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software
- Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik des Handels mit "gebrauchter" Software ein und erläutert die Relevanz des Themas im Kontext des Software-Marktes.
- Software: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Software und erläutert verschiedene Arten von Software, um den Leser mit den Grundlagen vertraut zu machen.
- Schutzfähigkeit von Software: Dieses Kapitel analysiert verschiedene Rechtsbereiche, die den Schutz von Software gewährleisten, wie Urheberrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Die einzelnen Schutzmöglichkeiten werden näher beleuchtet.
- Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software: Dieses Kapitel befasst sich mit der zentralen Frage der Arbeit, der Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software. Es untersucht die Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes auf unkörperliche und körperliche Software.
- Fragen der Erschöpfung unkörperlicher Software: Dieses Kapitel analysiert die Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes auf unkörperliche Software und betrachtet verschiedene Aspekte wie planwidrige Regelungslücken, Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts und dingliche Beschränkungen des Erschöpfungsgrundsatzes.
- Fragen der Erschöpfung körperlicher Software: Dieses Kapitel widmet sich der Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes auf körperliche Software und untersucht die Rolle von physischen Datenträgern sowie die Frage der Aufspaltung von Lizenzen aus Volumenlizenzen.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Zulässigkeit des Handels mit "gebrauchter" Software unter Berücksichtigung der relevanten Rechtsbereiche, insbesondere des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Kartellrechts. Sie untersucht die Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes auf unkörperliche und körperliche Software und analysiert die rechtlichen Argumente für und gegen die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die rechtlichen Aspekte des Handels mit "gebrauchter" Software. Die wichtigsten Schlüsselbegriffe sind Erschöpfungsgrundsatz, Software, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, unkörperliche Software, körperliche Software, Lizenzen, Volumenlizenzen, Masterkopie, Datenträger, Schutzfähigkeit, Schutzrechte, Rechtsstreitigkeiten und Regulierung.
Häufig gestellte Fragen
Ist es legal, gebrauchte Software weiterzuverkaufen?
Grundsätzlich ja, sofern das Recht des Urhebers an diesem speziellen Exemplar „erschöpft“ ist. Dies hängt davon ab, ob die Software ursprünglich mit Zustimmung des Herstellers in den Verkehr gebracht wurde.
Was besagt der Erschöpfungsgrundsatz bei Software?
Er besagt, dass sich das Verbreitungsrecht des Herstellers an einem Software-Exemplar verbraucht, sobald es zum ersten Mal verkauft wurde. Der Käufer darf dieses Exemplar dann weiterveräußern.
Gilt der Erschöpfungsgrundsatz auch für Downloads (unkörperliche Software)?
Dies war lange umstritten. Die Rechtsprechung (insb. der EuGH) hat jedoch klargestellt, dass die Erschöpfung auch bei online erworbener Software eintreten kann.
Darf man Volumenlizenzen aufspalten und einzeln verkaufen?
Das Aufspalten von Volumenlizenzen ist rechtlich kompliziert und wird von Softwareherstellern oft untersagt. Die Arbeit diskutiert die verschiedenen juristischen Standpunkte hierzu.
Welche Schutzrechte sind bei Software relevant?
Software wird primär durch das Urheberrecht geschützt, kann aber auch unter das Patent-, Marken- oder Wettbewerbsrecht fallen.
- Quote paper
- Thomas Siegbert (Author), 2010, Zulässigkeit und Grenzen des Handels mit "gebrauchter" Software, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158853