Bereits bei der Einstellung eines Lehrlings sollte der ausbildende Betrieb darauf achten, dass bei der betreffenden Person gewisse Grundvoraussetzungen gegeben und sogenannte "Schlüsselqualifikationen" in der Anlage vorhanden sind.
Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Auszubildende später in der Lage und auch bereit dazu ist, Lernprozesse zu durchlaufen und aktiv mitzugestalten, Hinweise und Ratschläge des Ausbilders anzunehmen und nachzuvollziehen, sowie Lernziele zu erreichen, indem er seine kognitiven (geistigen) und praktischen Fähigkeiten anwendet und kontinuierlich weiterentwickelt.
Unter oben genannten Schlüsselqualifikationen versteht man Fähigkeiten und Kenntnisse, die berufsübergreifend und längerfristig bedeutsam sind. Sie können den Menschen befähigen, Aufgaben auch bei geändertem technischem Umfeld selbständig zu lösen. Deshalb ist es eine Notwendigkeit, Schlüssel-Qualifikationen in der Berufsausbildung verstärkt zu fördern.
Zu den Fähigkeiten und Fertigkeiten, die beim Auszubildenden zumindest ansatzweise vorhanden sein sollten, und die während der Ausbildung unbedingt und fortwährend gefördert und weiterentwickelt werden sollten zählen:
· die Fachkompetenz (das Wissen), z.B.:
- Allgemeinbildung
- Logisches Denken
- Vorstellungsvermögen
- Auffassungsgabe
- Lernfähigkeit
· die Methodenkompetenz (die praktischen Fertigkeiten), z.B.:
- Geschicklichkeit (Umgang mit Material, Werkzeugen, Maschinen,...)
- Genauigkeit
- Sorgfalt
- Schnelligkeit
· die Sozialkompetenz (das soziale Verhalten), z.B.:
- Teamfähigkeit
- Selbständigkeit
- Zuverlässigkeit
- Handlungsfähigkeit
- Pünktlichkeit
Das Vorhandensein bzw. die Entfaltung dieser Qualifikationen ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Lehrunterweisung, wie ich sie im folgenden am Beispiel des Anzeichnens und Zuschlagens eines Mauersteins dokumentieren werde.
Inhaltsangabe
1. Einleitung
2. Bedeutung des Themas
2.1. Bedeutung früher
2.2. Bedeutung heute
3. Einordnen des Themas in den Ausbildungsplan
4. Verwendete Arbeitsmittel
5. Lernziele
5.1. Groblernziele
5.2. Feinlernziele
6. Unterweisungsmethode und Ablauf der Unterweisung
6.1. Unterweisungsmethode
6.2. Zeitlicher Ablauf und Gliederung der Unterweisung
6.3. Unterweisung in der Vierstufen- Methode
7. Bilddokumentation zum Anzeichnen und Zuschlagen von Teilsteinen
7.1. Arten von Teilsteinen
7.2. Benötigte Werkzeuge zum fachgerechten Zuschlagen von Mauersteinen
7.3. Arbeitsschritte
8. Arbeitsblatt zur Lernzielkontrolle
8.1. Arbeitsblatt zur Lernzielkontrolle – Lösung -
1. Einleitung
Bereits bei der Einstellung eines Lehrlings sollte der ausbildende Betrieb darauf achten, dass bei der betreffenden Person gewisse Grundvoraussetzungen gegeben und sogenannte „ Schlüsselqualifikationen “ in der Anlage vorhanden sind.
Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Auszubildende später in der Lage und auch bereit dazu ist, Lernprozesse zu durchlaufen und aktiv mitzugestalten, Hinweise und Ratschläge des Ausbilders anzunehmen und nachzuvollziehen, sowie Lernziele zu erreichen, indem er seine kognitiven (geistigen) und praktischen Fähigkeiten anwendet und kontinuierlich weiterentwickelt.
Unter oben genannten Schlüsselqualifikationen versteht man Fähigkeiten und Kenntnisse, die berufsübergreifend und längerfristig bedeutsam sind. Sie können den Menschen befähigen, Aufgaben auch bei geändertem technischem Umfeld selbständig zu lösen. Deshalb ist es eine Notwendigkeit, Schlüssel - Qualifikationen in der Berufsausbildung verstärkt zu fördern.
Zu den Fähigkeiten und Fertigkeiten, die beim Auszubildenden zumindest ansatzweise vorhanden sein sollten, und die während der Ausbildung unbedingt und fortwährend gefördert und weiterentwickelt werden sollten zählen:
- die Fachkompetenz (das Wissen), z.B.:
- Allgemeinbildung
- Logisches Denken
- Vorstellungsvermögen
- Auffassungsgabe
- Lernfähigkeit
- die Methodenkompetenz (die praktischen Fertigkeiten), z.B.:
- Geschicklichkeit (Umgang mit Material, Werkzeugen, Maschinen,...)
- Genauigkeit
- Sorgfalt
- Schnelligkeit
- die Sozialkompetenz (das soziale Verhalten), z.B.:
- Teamfähigkeit
- Selbständigkeit
- Zuverlässigkeit
- Handlungsfähigkeit
- Pünktlichkeit
Das Vorhandensein bzw. die Entfaltung dieser Qualifikationen ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Lehrunterweisung, wie ich sie im folgenden am Beispiel des Anzeichnens und Zuschlagens eines Mauersteins dokumentieren werde.
2. Bedeutung des Themas
Das Anzeichnen und Zuschlagen eines Mauersteins gehört zu den handwerklichen Fertigkeiten, die ein Maurer im Zuge seiner dreijährigen Ausbildung erworben haben muss, da dies ein grundlegender Arbeitsschritt für das Erstellen eines gemauerten Bauteiles ist.
2.1. Bedeutung früher:
Früher (z.B. bei Bauten in den 50er Jahren) hatte diese Tätigkeit eine größere Bedeutung als heute, weil hauptsächlich kleinformatige Steine zum Erstellen von Mauerwerken verwendet wurden. Dies geschah vorwiegend in Form von Sichtmauerwerken.
Deshalb war es sehr wichtig, dass Maurer diese Tätigkeit so sicher und korrekt wie möglich ausführen konnten, damit Bauteile mit ästhetischer und gleichmäßiger Ansicht erstellt wurden.
2.2. Bedeutung heute:
Heute hat diese Fertigkeit etwas an Bedeutung verloren, da hauptsächlich nur noch großformatige Steine zum Erstellen von Mauerwerken verwendet werden.
Falls dennoch Mauerwerke als Sichtmauerwerke angefertigt werden, werden Teilsteine geschnitten und nicht mehr gehackt, um eine bessere Maßgenauigkeit zu gewährleisten.
3. Einordnung des Themas in den Ausbildungsplan
Das Erlernen des Anzeichnens und Zuschlagens eines Mauersteins gehört zu den Grundlagen der Ausbildung zum Maurer und wird somit innerhalb des ersten Lehrjahres in der Berufsschule (theoretisch) und in der Lehrbauhalle (praktisch) vermittelt.
4. Verwendete Arbeitsmittel
Werkzeuge / Material:
- Maurerhammer
- Metermaß
- Bleistift
- Mauerstein
- Cuttermesser
Visuelle Medien:
- Fotodokumentation der einzelnen Arbeitsschritte ( Folie) oder
- Eventuell Fotodokumentation in Powerpoint
Printmedien:
- Arbeitsblatt (zum Ausfüllen durch die zu Unterweisenden) als
Kontrollnachweis für eine erfolgreiche Unterweisung
5. Lernziele
5.1. Groblernziel
Im Anschluss an die Unterweisung sollte der zu Unterweisende einen Teilstein fachgerecht anzeichnen und zuschlagen können.
5.2. Feinlernziele
Kognitiv ( wahrnehmen, vorstellen, denken )
- welche Werkzeuge verwendet werden
- die Abmaße der Teilsteine
- richtige Anwendung der einzelnen Werkzeuge
Affektiv ( Verständnis, Gefühl )
- sauberes, genaues Arbeiten
- Verständnis über Sinn dieser Arbeit
Motorisch ( Bewegungsablauf )
- richtiger Umgang mit den Werkzeugen
- genaues Messen mit dem Metermaßstab
- richtiges Anzeichnen mit dem Bleistift
- Ablauf der einzelnen Arbeitsschritte
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