Darstellung des Themas
Am elften September des Jahres 909/910 schenkte der Herzog Wilhelm III von Aquitanien seine
Ländereien in Cluny dem damaligen Abt von Baume, Berno. Der Herzog, der auch „der Fromme“
genannt wird, war anfangs nicht sicher, ob er das Land und die Gebäude wirklich den Mönchen
schenken sollte. Er wurde der Sage nach jedoch von Berno überzeugt.
Cluny und den ihm unterstellten Klöstern gelang es nach der Gründung eine regelrechte
Erfolgsgeschichte unter seinen verschiedenen Äbten zu schaffen, die nicht vorhersehbar war. Das,
was später die clunicensis ecclesia genannt wurde, reformierte das benediktinische Möchtum, was
zu dieser Zeit bedeutete, dass die Regeln des heiligen Benedict strenger als im sonstigen
Mönchtum befolgt wurden.
Die sich später entwickelnde ecclesia clunicensis war durch die vereinheitlichende benediktinische
Klosterregel verbunden. Die Klöster in Form eines zentral gelenkten Verbandes zu organisieren
wuchs nach weitläufiger Ansicht aus der Situation der Klostergruppe selbst heraus. Veronika von
Büren schlussfolgert aus ihrer Untersuchung der Bibliothek, es habe sich beim Klosterverband -
mindestens in der Anfangszeit der ecclesia cluniacensis - mehr um einen „`Personenverband`“ als
um einen Klosterverband gehandelt.
In der regula Benedicti hat der Abt die mit Abstand wichtigste Stellung. Er entscheidet über
ökonomische und soziale Belange und ist nicht zuletzt der Stellvertreter Christi im Kloster.
Dementsprechend wurde er auch geehrt und konnte bei gegebener Größe seines Klosters und den
dazugehörigen Beziehungen sogar auf die Politik Einfluss nehmen, was eigentlich dem
zurückgezogenen Dasein, welches in der monastischen Tradition angestrebt werden soll, widerspricht.
Das ist jedoch nicht der einzige Widerspruch der sich zeigt. Der Abt – als Hüter der Regeltreue, der
sich versündigt, wenn er die ihm anvertrauten Mönche bei Vergehen nicht züchtigt – kam manches
mal nicht nach den in der regula Benedicti vorgesehenen Bestimmungen ins Amt.
Hier soll zunächst untersucht werden, welche Methoden bzw. welches System zur Einsetzung
eines Abtes nach der regula Benedicti verwendet werden sollte und was die Gründungsurkunde
dazu besagt. Darauf folgt ein Abgleich mit der Einsetzung ausgewählte Äbte aus der Anfangszeit
des Mutterklosters.
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