Das tschechische Konkurs- und Ausgleichsgesetz führte in seinem § 27 ein: „Die Konkursmasse kann durch eine öffentliche Versteigerung der Sachen und der in Geld schätzbaren Vermögenswerte, durch eine Zwangsvollstreckung der Entscheidung oder durch einen außer der Versteigerung realisierten Sachenverkauf verwertet werden.“
Das Konkursgesetz räumte dem Massenverwalter also drei Möglichkeiten ein:
1. öffentliche Versteigerung
2. gerichtliche Zwangsvollstreckung
3. den außer der Versteigerung realisierte Verkauf = direkten Verkauf
In dieser vor allem für die Massenverwalter bestimmten Monographie befassen sich die Autoren mit der Verwertung der Konkursmasse in der öffentlichen Versteigerung und mit dem direkten Verkauf.
Inhaltsverzeichnis
Obsah
1. Konkursní podstata
2. Zpenéžení konkursní podstaty
2.1 Výberové rízení
2.2 Dražba
- Arbeit zitieren
- Univ.-Doz. Karel Schelle (Autor:in), Dr. Ilona Schelleová (Autor:in), Karel Schelle, jr. (Autor:in), 2010, Verwertung der Konkursmasse im tschechischen Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157153
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