Die Frage, ob ein Arbeitnehmer Deutsch spricht oder nicht, hängt nicht mit der Beherrschung seines Berufes oder der Qualität seiner Arbeit zusammen. Jedoch ist es unumstritten, dass in der Arbeitswelt besonders die Teamfähigkeit einen hohen Stellenwert bekommen hat. Um aber in einem Team funktionieren zu können, muss man sich verständigen können, der Stumme lernt die Gebärdensprache, schwerstbehinderte Menschen kommunizieren über den Computer o.ä. Die Anforderungen an die Arbeitnehmer steigen ständig, Arbeitsschutzbestimmungen werden spezifischer, Bedienungsanleitungen komplizierter. Der Arbeitnehmer unterschreibt beispielsweise für eine Arbeitsschutzbelehrung, der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass er diese verstanden hat. Es ist sicherlich nicht zumutbar, diese Belehrungen allen Arbeitnehmern in der Landessprache anzubieten. Werden sie nicht verstanden gefährden die Arbeiter nicht nur sich selbst, sondern auch andere Mit-arbeiter oder Kunden. Inwieweit diese in der Einleitung aufgestellte These auch durch die aktuelle Gesetzgebung untermauert werden kann, soll in der nachfolgenden Arbeit untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung.
- Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft
- Das Merkmal Rasse und die ethnische Herkunft.
- Anwendungsbereich der eventuellen Benachteiligung.
- Das Benachteiligungsverbot im Sinne des § 7 AGG - Ist die Frage nach deutschen Sprachkenntnissen erlaubt?.
- Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderung - § 8 AGG.
- Kündigungsrecht in Bezug auf fehlende Sprachkenntnisse
- Änderungskündigung wegen Fehlens deutscher Sprachkenntnisse – BAG 2. Senat Aktenzeichen 2 AZR 303/06 vom 26. März 2007 (Vorankündigung einer Entscheidung).
- Sachverhalt.
- Begehrung des Klägers.
- Begründung der Klägerin.
- Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes.
- Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund – BAG Aktenzeichen 2 AZR 764/08 vom 28. Januar 2010.
- Sachverhalt.
- Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes.
- Das Kündigungsrecht.
- Änderungskündigung wegen Fehlens deutscher Sprachkenntnisse – BAG 2. Senat Aktenzeichen 2 AZR 303/06 vom 26. März 2007 (Vorankündigung einer Entscheidung).
- Organisationsrichtlinien für Arbeitgeber – Wie verhindert man eine unmittelbare Benachteiligung aufgrund der deutschen Sprache?
- Durchführung eines Bewerbungsverfahrens.
- Stellenausschreibungen.
- Vorstellungsgespräch.
- Einstellungsentscheidung.
- Das Arbeitsverhältnis
- Arbeitsvertragsgestaltung.
- Änderung der Anforderungen an Deutschkenntnisse während des Arbeitsverhältnisses.
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Durchführung eines Bewerbungsverfahrens.
- Fazit.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse von Arbeitnehmern. Sie befasst sich mit der Frage, ob und inwiefern Arbeitgeber die Beherrschung der deutschen Sprache von ihren Mitarbeitern fordern dürfen, ohne dabei gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu verstoßen. Besonders im Fokus steht die rechtliche Zulässigkeit solcher Anforderungen im Kontext des Bewerbungsverfahrens, des Arbeitsverhältnisses und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Diskriminierungsverbot nach dem AGG
- Zulässige Anforderungen an Sprachkenntnisse im Arbeitsverhältnis
- Kündigungsrecht aufgrund fehlender Sprachkenntnisse
- Organisationsrichtlinien zur Vermeidung von Benachteiligung
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die sprachlichen Anforderungen an Arbeitnehmer
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik ein und stellt die These auf, dass die Frage nach den deutschen Sprachkenntnissen eines Arbeitnehmers nicht zwingend mit dessen beruflicher Qualifikation oder Arbeitsqualität zusammenhängt. Es wird jedoch gleichzeitig argumentiert, dass in der Arbeitswelt die Teamfähigkeit von großer Bedeutung ist und die Kommunikation im Team entscheidend für den Erfolg ist.
Das zweite Kapitel beleuchtet das Diskriminierungsverbot aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, das durch den Vertrag von Amsterdam und den Artikel 13 EG-Vertrag eingeführt wurde. Die Begriffe Rasse und ethnische Herkunft werden erläutert und der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots wird im Zusammenhang mit verschiedenen Aspekten des Arbeitslebens dargestellt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse von Arbeitnehmern. Wichtige Schlüsselwörter sind daher das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierungsverbot, Sprachkenntnisse, Bewerbungsverfahren, Arbeitsverhältnis, Kündigungsrecht, Organisationsrichtlinien und Teamfähigkeit.
- Quote paper
- Sarah Vogel (Author), 2010, Deutsch für Arbeitnehmer - Welche Anforderungen darf der Arbeitgeber an die Beherrschung der deutschen Sprache stellen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156694