Die Frage, ob ein Arbeitnehmer Deutsch spricht oder nicht, hängt nicht mit der Beherrschung seines Berufes oder der Qualität seiner Arbeit zusammen. Jedoch ist es unumstritten, dass in der Arbeitswelt besonders die Teamfähigkeit einen hohen Stellenwert bekommen hat. Um aber in einem Team funktionieren zu können, muss man sich verständigen können, der Stumme lernt die Gebärdensprache, schwerstbehinderte Menschen kommunizieren über den Computer o.ä. Die Anforderungen an die Arbeitnehmer steigen ständig, Arbeitsschutzbestimmungen werden spezifischer, Bedienungsanleitungen komplizierter. Der Arbeitnehmer unterschreibt beispielsweise für eine Arbeitsschutzbelehrung, der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass er diese verstanden hat. Es ist sicherlich nicht zumutbar, diese Belehrungen allen Arbeitnehmern in der Landessprache anzubieten. Werden sie nicht verstanden gefährden die Arbeiter nicht nur sich selbst, sondern auch andere Mit-arbeiter oder Kunden. Inwieweit diese in der Einleitung aufgestellte These auch durch die aktuelle Gesetzgebung untermauert werden kann, soll in der nachfolgenden Arbeit untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft
1. Das Merkmal Rasse und die ethnische Herkunft
2. Anwendungsbereich der eventuellen Benachteiligung
III. Das Benachteiligungsverbot im Sinne des § 7 AGG – Ist die Frage nach deutschen Sprachkenntnissen erlaubt?
IV. Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderung - § 8 AGG
V. Kündigungsrecht in Bezug auf fehlende Sprachkenntnisse
1. Änderungskündigung wegen Fehlens deutscher Sprachkenntnisse – BAG 2. Senat Aktenzeichen 2 AZR 303/06 vom 26. März 2007 (Vorankündigung einer Entscheidung)
a) Sachverhalt
b) Begehrung des Klägers
c) Begründung der Klägerin
d) Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes
2.. Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund – BAG Aktenzeichen 2 AZR 764/08 vom 28. Januar 2010
a) Sachverhalt
b) Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes
3 Das Kündigungsrecht
VI. Organisationsrichtlinien für Arbeitgeber – Wie verhindert man eine unmittelbare Benachteiligung aufgrund der deutschen Sprache?
1. Durchführung eines Bewerbungsverfahrens
a) Stellenausschreibungen
b) Vorstellungsgespräch
c) Einstellungsentscheidung
2. Das Arbeitsverhältnis
a) Arbeitsvertragsgestaltung
b). Änderung der Anforderungen an Deutschkenntnisse während des Arbeitsverhältnisses
3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
VII. Fazit
VIII. Literaturverzeichnis
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