Schon mit Beginn des industriellen Zeitalters entwickelte sich die systematische Bearbeitung von Auslandsmärkten durch die Unternehmen. Vor allem die vergangenen vier Jahrzehnte waren durch einen stetigen Anstieg der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit von Unternehmen gekennzeichnet. Die Ursachen für die Internationalisierung der Absatz- und Beschaffungsmärkte liegen insbesondere im technologischen Fortschritt und in den wirtschaftlich-politischen und soziokulturellen Integrationsprozessen in der Welt.
Das Engagement der Unternehmen in unterschiedlichen Ländermärkten setzte, bzw. setzt eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den jeweils nationalen Handelsgewohnheiten voraus. Diese können sehr unterschiedlich sein und so zu stark von einander abweichenden Vertragsauslegungen führen. In der Vergangenheit verursachten die unterschiedlichen Rechtsverständnisse der Vertragspartner viele Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten.
Um zur Lösung dieses Problems beizutragen entwickelte die International Chamber of Commerce (ICC) im Jahr 1936 internationale Regeln zur Auslegung von handelsüblichen Vertragsformeln. Diese Regeln wurden unter dem Namen „Incoterms 1936“ veröffentlicht. Der Begriff Incoterms ist eine Abkürzung für International Commercial Terms. Da die Incoterms den Anspruch haben, der internationalen Handelspraxis Rechnung zu tragen, wurde die Erstausgabe von 1936 bearbeitet und erweitert. Neue Fassungen wurden 1953, 1967, 1976, 1980, 1990 und 2000 von der ICC herausgegeben. Während die Erstausgabe 1936 noch wenig Beachtung fand, ist die aktuelle Version als weltweites Standardwerk etabliert. Die Incoterms gelten als die bekanntesten und verbreitesten Handelsklauseln.
G l i e d e r u n g
I. Einleitung
II. Die international Chamber of Commerce (ICC)
III. Umfang und Anwendung der Incoterms
IV. Rechtliche Einordnung der Incoterms
V. Incoterms 2000
1) Darstellung der Incoterms
2) Klauseln
2.1) E- Klausel
2.2) F-Klauseln
2.3) C-Klauseln
2.4) D-Klauseln
3) Die Klauselwahl in Abhängigkeit zum gewählten Transportmittel
4) Bedeutung der einzelnen Incoterms
4.1) EXW
4.2) FCA
4.3) FAS
4.4) FOB
4.5) CFR
4.6) CIF
4.7) CPT
4.8) CIP
4.9) DAF
4.10) DES
4.11) DEQ
4.12) DDU
4.13) DDP
VI. Fazit
I. E i n l e i t u n g
Schon mit Beginn des industriellen Zeitalters entwickelte sich die systema-tische Bearbeitung von Auslandsmärkten durch die Unternehmen.
Vor allem aber die vergangenen vier Jahrzehnte waren durch einen stetigen Anstieg der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit von Unternehmen gekennzeichnet.
Die Ursachen für die Internationalisierung der Absatz- und Beschaffungs-märkte liegen insbesondere im technologischen Fortschritt und in den wirtschaftlich-politischen und sozio-kulturellen Intergrationsprozessen in der Welt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[1] Abb. 1: Regionale Struktur des Außenhandels
Das Engagement der Unternehmen in unterschiedlichen Ländermärkten setzte, bzw. setzt eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den jeweils nationalen Handelsgewohnheiten voraus. Diese können sehr unterschiedlich sein und so zu stark von einander abweichenden Vertragsauslegungen führen. In der Vergangenheit verursachten die unterschiedlichen Rechtsverständnisse der Vertragspartner viele Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten.[2]
Um zur Lösung dieses Problems beizutragen entwickelte die International Chamber of Commerce (ICC) im Jahr 1936 internationale Regeln zur Auslegung von handelsüblichen Vertragsformeln.
Diese Regeln wurden unter dem Namen „Incoterms 1936“ veröffentlicht. Der Begriff Incoterms ist eine Abkürzung für In ternational Co mmercial Terms.
Da die Incoterms den Anspruch haben, der internationalen Handelspraxis Rechnung zu tragen, wurde die Erstausgabe von 1936 bearbeitet und erweitert. Neue Fassungen wurden 1953,1967,1976,1980,1990 und 2000 von der ICC herausgegeben.[3]
Während die Erstausgabe 1936 noch wenig Beachtung fand, ist die aktuelle Version als weltweites Standardwerk etabliert. Die Incoterms gelten als die bekanntesten und verbreitesten Handelsklauseln.
II. D i e I n t e r n a t i o n a l C h a m b e r o f C o m m e r c e ( I C C )
Die International Chamber of Commerce ist eine weltweite Organisation, die im Jahre 1919 auf privatrechtlicher Basis gegründet wurde. Ihr Ziel ist die Lösung von internationalen Wirtschaftsproblemen.[4]
Die ICC ist eine internationale Handelskammer und umfasst Verbände und Unternehmen aus aller Welt. In ihr sind sämtliche Wirtschaftszweige, mit Ausnahme der Landwirtschaft und des Handwerks, vertreten. Der Sitz der Organisation ist in Paris.[5]
Die Leitung der ICC liegt in den Händen eines internationalen Rates, der aus ständigen Delegierten der verschiedenen Landesgruppen gebildet wird.[6]
Die Landesgruppen haben die Aufgabe die Wünsche ihrer Mitglieder (z. B. Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände, Firmen und Einzelpersonen) zu erforschen und sie auf ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung zu prüfen. Relevante Wünsche leiten Sie an die zuständigen Ausschüsse weiter. Die Arbeiten, insbesondere an den Incoterms, haben der ICC zu großer Anerkennung verholfen.[7]
Neben der Erarbeitung der Incoterms hat die ICC zur Beilegung wirtschaftlicher Streitigkeiten auf internationaler Ebene einen Schiedsgerichtshof gegründet und eine Schiedsklausel für Kaufverträge im zwischenstaatlichen Handel entworfen. Diese sog. Arbitrageklausel besagt, dass Streitigkeiten über die Beschaffenheit der Ware, u. ä. durch ein privates Schiedsgericht entschieden werden. Ziel und Zweck dieser Vereinbarung ist die Vermeidung von langwierigen Verfahren vor ordentlichen Gerichten.[8]
Der Sitz der deutschen Landesgruppe befindet sich in Köln.
I I I . U m f a n g u n d A n w e n d u n g d e r I n c o t e r m s
Die Grundlage für Incoterms sind Kaufverträge. Auf andere Verträge, z. B. Beförderungsverträge wirkt sich die Wahl eines Incoterms zwar indirekt aus, findet dort aber keine direkte Anwendung.
Incoterms befassen sich ausschließlich mit dem Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer in Bezug auf einige Punkte des Kaufvertrages.[9]
Sie regeln:
- Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Hinblick auf die Lieferung von Ware, deren Verkauf abgeschlossen ist. Unter Ware ist in diesem Zusammenhang jeder bewegliche Gegenstand zu verstehen
- den Gefahrenübergang vom Verkäufer zum Käufer
- die Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer
- die Haftung zwischen Verkäufer und Käufer
Hingegen treffen die Incoterms keine Aussage über Vertragsteile, wie den Eigentumsübergang, Gewährleistungsansprüche, Zahlungsbedingungen und Haftungsausschlüsse. Diese Vertragspunkte müssen zusätzlich vereinbart werden.[10]
Die Incoterms wurden zur Erleichterung des internationalen Wirtschaftsverkehrs entwickelt. Deshalb finden sie ihre Anwendung in erster Linie auch auf internationaler Ebene, also zwischen Vertragspartnern verschiedener Herkunftsländer.
Da sich die Nutzung von Incoterms etabliert hat, werden sie heute auch auf nationaler Ebene eingesetzt.[11]
I V . R e c h t l i c h e E i n o r d n u ng u n d A u s l e g u n g v o n I n c o t e r m s
Incoterms sind vorformulierte Vertragsklauseln. Sie gelten also nicht kraft Gesetz, sondern in der Regel nur, wenn die Vertragpartner diese in den Kaufvertrag aufnehmen.[12]
Bei der Beurteilung und der Auslegung von Kaufverträgen werden sie jedoch häufig als Bestandteil der Handelsbräuche von der Rechtssprechung herangezogen.
Bei Geltung des deutschen Rechts unterliegen Sie dem AGBG.
Nationales Recht hat, soweit es sich um zwingendes Recht handelt, immer Vorrang vor den Incoterms.[13]
Die ICC hat die Incoterms entworfen, um einheitliche, internationale Regeln für den globalen Handel zu schaffen. Deshalb sind Incoterms auch international einheitlich auszulegen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen neben dem eigentlichen Incoterm immer die Ausgabe, z.B. englisch oder deutsch, und das Jahr der Fassung, z. B. 2000, in den Kaufvertrag aufzunehmen.
Wird kein direkter Bezug auf die Ausgabe und das Herausgabejahr genommen gilt zurzeit die englische Originalausgabe aus dem Jahr 2000.
Um die Verständlichkeit der Incoterms-Bedeutungen zu verbessern, werden seit 1990 gleiche Pflichten mit gleichlautenden Formulierungen ausgedrückt. Außerdem ist die ICC bemüht in den Incoterms dieselben Ausdrücke zu verwenden, wie im UN-Kaufrecht.[14]
In der offiziellen Herausgabe der ICC werden zudem einleitend Erklärungen zu den in den Incoterms verwendeten Begriffen gegeben.
[...]
[1] Vgl. Cezanne, Allgemeine Volkwirtschaftslehre, Seite 553
[2] Vgl. ICC, Incoterms 2000, Seite 5
[3] Vgl. ICC, Incoterms 2000, Seite 5
[4] Vgl. www.ixpos.de/kooperationen_und_geschaeftsformen/ausschreibungen/abc/content/icc.html
[5] Vgl. www.ixpos.de/kooperationen_und_geschaeftsformen/ausschreibungen/abc/content/icc.html
[6] Vgl. www.ixpos.de/kooperationen_und_geschaeftsformen/ausschreibungen/abc/content/icc.html
[7] Vgl. www.ixpos.de/kooperationen_und_geschaeftsformen/ausschreibungen/abc/content/icc.html
[8] Vgl. www.ixpos.de/kooperationen_und_geschaeftsformen/ausschreibungen/abc/content/
schiedsklausel.html
[9] Vgl. ICC, Incoterms 2000, Seite 5
[10] Vgl. ICC, Incoterms 2000, Seite 6
[11] Vgl. ICC, Incoterms 2000, Seite 6
[12] Vgl. Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite1241
[13] Vgl. Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite 1242
[14] Vgl. Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite 1241
- Arbeit zitieren
- Nils-Tim Müller-Forte (Autor:in), 2002, Incoterms. Handelsklauseln der International Chamber of Commerce (ICC), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15635
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